Frage
Der Dekan ist der Antragsteller und die Dekanin die Antragstellerin. Wie verhält es sich aber mit der Universität? Ist sie Antragsteller oder Antragstellerin? Und wenn sie als Antragstellerin auftritt, was ist dann das Institut?
Antwort
Sehr geehrte Frau T.,
wenn ein Wort, das eigentlich eine Personenbezeichnung ist (hier: Antragsteller), sich im übertragenen Sinne auf eine weibliche Sache (hier: Universität) bezieht, kann sowohl die weibliche also auch die männliche Form der Personenbezeichnung verwendet werden:
Antragstellerin ist die Universität B. oder
Antragsteller ist die Universität B.
Andere Beispiele:
Die Firma XY ist Lieferantin dieses Produktes. oder
Die Firma XY ist Lieferant dieses Produktes.
die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin oder
die Stadtverwaltung als Arbeitgeber
Die Geschichte ist eine Lehrmeisterin für die Zukunft. oder
Die Geschichte ist ein Lehrmeister für die Zukunft.
Klingt das nicht sehr emanzipiert? Dem ist aber leider nicht ganz so, denn das Umgekehrte gilt nämlich nicht. Wenn eine Sache männlich oder sächlich ist, kann sich nur eine männliche Personenbezeichung auf sie beziehen:
Der Antragsteller ist das Institut B.
Der Betrieb XY ist Lieferant dieser Produkte.
das Stadttheater als Arbeitgeber
Der Neid ist ein Spielverderber des Glück.
Man könnte argumentieren, dass hier auch die weiblichen Formen verwendet werden können müssten, aber das ist in der deutschen Sprache schlichtweg nicht üblich. Es wäre natürlich auch möglich, umgekehrt die Verwendung von männlichen Personenbezeichnungen für weibliche Sachen zu „verbieten“, aber das ginge wohl auch etwas zu weit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp