Um allzu großer Enttäuschung vorzubeugen, sei gleich gesagt: Eine eindeutige Antwort kann der folgende Artikel nicht geben.
Frage
Wenn es heißt „Kinder bis 6 Jahre“ oder jetzt bei den Coronamaßnahmen „Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt“, wie alt exakt darf die Person dann sein? Meiner Meinung nach 6 bzw. 14 Jahre und 364 Tage. Liege ich da richtig oder falsch?
Antwort
Guten Tag Herr H.,
bei Angaben der Art „bis x Jahre“ ist häufig gemeint: „bis einschließlich x Jahre“. Mit „Kinder bis 6 Jahre“ sind somit Kinder bis zum letzten Tag vor ihrem 7. Geburtstag, also auch alle Sechsjährigen gemeint. Ebenso schließt „Kinder bis 14 Jahre“ häufig auch die 14-Jährigen mit ein.
ABER: Es ist zwar häufig so gemeint, aber nicht alle sind damit einverstanden. Neben den Leuten, die „bis x Jahre“ so verstehen, gibt es andere, die sagen, „bis x Jahre“ bedeute „bis zum x-ten Geburtstag“. Kinder bis 14 Jahre sind also alle Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag. Die 14-Jährigen gehören bei dieser Interpretation nicht mehr dazu, denn sie sind ja erst von ihrem 14. Geburtstag an 14-jährig.
Wer hier recht hat, darüber könnte man endlos diskutieren. Eine offizielle, allgemein anerkannte Interpretation gibt es nicht. Bei zum Beispiel der Deutschen Bahn kann man Fahrkarten für Kinder von 6 bis 14 Jahren kaufen, und damit sind Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gemeint (also auch die 14-Jährigen), wie man auf derselben Webseite lesen kann.
Ein weniger „eindeutiges“ Beispiel sind die Coronaregeln, die am vergangenen 13. Dezember beschlossen worden sind. Im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder steht im Zusammenhang mit der Gruppengröße bei privaten Zusammenkünften:
Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Sind die 14-Jährigen nach dieser Formulierung ausgenommen oder müssen sie mitgezählt werden? Wie unterschiedlich man das sehen kann, zeigt ein (kurzer und nicht sehr systematischer) Blick auf die Webseiten der verschiedenen Bundesländer. Man könnte annehmen, dass alle Bundesländer diese Altersgrenze gleich interpretieren, dem ist aber nicht so:
In Bayern und Niedersachsen sind „Kinder unter 14 Jahren“ ausgenommen, das heißt, die 14-Jährigen sind nicht mehr ausgenommen und werden mitgezählt.
In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Thüringen sind „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“ ausgenommen, das heißt, auch hier sind die 14-Jährigen nicht mehr ausgenommen und werden mitgezählt. (Das 14. Lebensjahr wird mit dem 14. Geburtstag vollendet, so wie das 1. Lebensjahr mit dem 1. Geburtstag vollendet wird, das 2. Lebensjahr mit dem 2. Geburtstag usw.)
Anders sieht es in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen aus. Dort sind „Kinder bis einschließlich 14 Jahre“ ausgenommen, das heißt, auch die 14-Jährigen sind hier ausgenommen und werden nicht mitgezählt.
Meiner Meinung nach unklar, ob die 14-Jährigen ausgenommen sind oder nicht, ist es in Bremen („ausgenommen sind Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren“), Mecklenburg-Vorpommern („Kinder, die das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben“), Sachsen-Anhalt („bis 14-jährige Kinder“) sowie im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein („Kinder bis 14 Jahre“).
Ziel dieser kleinen und wahrscheinlich stellenweise ungenauen Übersicht ist es nicht, den Behörden irgendwelche Unzulänglichkeiten nachzuweisen. Ob die 14-Jährigen bei der Größe von Privatgruppen mitzählen oder nicht, ist eines der kleineren Probleme, die wir zur Zeit haben (außer vielleicht in Familien mit 14-jährigen Zwillingen und Drillingen). Ich möchte hier nur aufzeigen, dass keine Einigkeit darüber herrscht, wie Angaben der Art „Kinder bis x Jahre“ genau zu verstehen ist. Nicht alle verstehen darunter dasselbe und eine allgemeingültige Definition gibt es nicht.
Es ist deshalb besser, anders zu formulieren, wenn die Altersgrenze wichtig ist und Konflikte vermieden werden sollen. Wenn die 14-Jährigen mitgemeint sind, sagt man statt „Kinder bis 14 Jahre“ (oder „Kinder bis 15 Jahre“) besser zum Beispiel:
Kinder bis einschließlich 14 Jahre
Kinder unter 15 Jahren
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
Wie immer es formuliert ist und gemeint sein möge, ich wünsche allen, auch den 14-Jährigen, ganz gleich ob sie für die Gruppengröße mitgezählt werden müssen oder nicht, eine gute und gesunde Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp