Eine Fallfrage: zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschend… Grundbesitz…

Frage

Ich bearbeite gerade einen Text, der folgenden Satz enthält: „Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschendem Grundbesitz belastet.“
Ich zweifle, ob der Dativ „herrschendem Grundbesitz“ korrekt ist. M.E. müsste dies ebenfalls in den Genitiv wie „des berechtigten Wohnungseigentums“, aber „… wird … zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschenden Grundbesitzes belastet“ klingt in meinen Ohren auch nicht korrekt.

Können Sie da helfen? Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Antwort

Guten Tag Frau K.,

da Sie in Ihrer Anfrage eine E-Mail-Adresse angegeben haben, die nicht zu funktionieren scheint („Empfänger existiert nicht“), hier nur eine Antwort im Blog. Ich hoffe, dass sie Sie so erreicht.

Um es gleich vorwegzunehmen: Der Dativ gilt hier nicht als korrekt. Es geht um eine als-Gruppe (als-Apposition), die im Prinzip im gleichen Kasus steht, wie das Bezugswort:

Nom.: das berechtigte Wohnungseigentum als herrschender Grundbesitz

Akk.: (für) das berechtigte Wohnungseigentum als herrschenden Grundbesitz

Dat.: (mit) dem berechtigten Wohnungseigentum als herrschendem Grundbesitz

Im Genitiv wird aber häufig von dieser Grundregel abgewichen. Wenn die als-Gruppe wie in Ihrem Beispiel ohne Artikel(wort) steht, ist der Nominativ üblicher als der Genitiv:

Gen.: (zugunsten) des berechtigten Wohnungseigentums als herrschender Grundbesitz

Gen.: (zugunsten) des berechtigte Wohnungseigentums als herrschenden Grundbesitzes (selten)

Für Ihren Satz bedeutet dies, dass Sie wie folgt formulieren können:

Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschender Grundbesitz belastet.

Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschenden Grundbesitzes belastet.

In beiden Fällen ist der Inhalt zum Teil nicht eindeutig und außer vielleicht für absolute Fachpersonen kaum verständlich. Ich verstehe den Satz jedenfalls auch nach mehrmaligem Lesen nicht wirklich. Ich würde versuchen, anders zu formulieren. Für mich wäre diese Formulierung ein bisschen leichter verständlich:

Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des als herrschender Grundbesitz berechtigten Wohnungseigentums belastet.

Ob dies allerdings wirklich besser verständlich ist und ob es genau das beschreibt, was gemeint ist, kann ich ohne Kontext (und ohne juristischen Beistand) leider nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

4 Kommentare zu „Eine Fallfrage: zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschend… Grundbesitz…“

  1. Ich habe mal die Satzkonstruktion so gelassen, allerdings mit anderen Wörtern:
    „… eine Gehaltserhöhung zugunsten des Top-Managers als dem engagiertesten
    Mitarbeiter …“ oder
    “ … eine G.-E. zugunsten des Top-Managers als des engagiertesten Mitarbeiters …“

    Ganz ehrlich: Mir gefällt der Dativ hier besser (wobei die Satzkonstruktion als solche
    natürlich furchtbar „geschraubt“ klingt); aber das zählt natürlich nicht …

    1. In Appositionen kommt der Dativ manchmal als „Ausweichkasus“ vor. Gerade bei komplexeren Satzkonstruktionen fällt er dann gar nicht als ungewöhnlich auf, er gilt aber standardsprachlich nicht als korrekt. Wenn man gehoben oder „geschraubt“ formuliert, hält man sich deshalb besser an das standardsprachlich Akzeptierte:

      … eine Gehaltserhöhung zugunsten des Topmanagers als engagiertester Mitarbeiter
      …eine Gehaltserhöhung zugunsten des Topmanagers als engariertesten Mitarbeiters

      Oder man macht sich das Leben kasusmäßig einfacher:

      … eine Gehaltserhöhung für den Topmanager, den engagiertesten Mitarbeiter

      1. Mit diesem letzten Beispiel gehe ich völlig d’accord. Diese ganzen als-Appositionen kommen ja ohnehin nur sehr selten vor; der Grund dafür liegt auf der Hand.

  2. Vielen Dank, mir hilft die Antwort sehr, auch als Argumentationshilfe. Solche Konstruktionen werden im juristischen Bereich häufig verwendet, aber oft nicht beherrscht.

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