Wenn wir schon beim Thema Anreden in Briefen sind (siehe den vorhergehenden Eintrag), hier eine weiter Frage in diesem Zusammenhang:
Frage
In einem großen Internetforum kam die Frage eines älteren Mitglieds auf, ob die Anrede du nicht großgeschrieben werde. Es entfachte eine kleine Diskussion, die sich auf die folgende Frage reduzieren lässt: Kann die Sonderregel in §66 der amtlichen Rechtschreibregelung auch auf andere Dinge als den klassischen Brief erweitert werden oder ist es auch nach diesen Regeln zwingend notwendig, Forenanreden (hinzu kommen vielleicht sogar noch Chats und sogar E-Mails?) kleinzuschreiben?
Antwort
Sehr geehrter Herr P.,
es steht zu befürchten, dass ich die Diskussion nicht endgültig beschließen kann. Die Frage lautet, was die amtliche Regelung genau meint:
§ 66: Die Anredepronomen du und ihr, die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer sowie das Reflexivpronomen sich schreibt man klein.
E: In Briefen können die Anredepronomen du und ihr mit ihren Possessivpronomen auch großgeschrieben werden
Wenn man sich buchstäblich an den Text hält (es gibt nun einmal Leute, die das immer tun …), ist die Großschreibung von du nur in Briefen möglich. Doch was ist mit „in Briefen“ gemeint? Ich und andere interpretieren es so, dass damit nicht nur klassische Briefe, sondern schriftliche Äußerungen aller Art gemeint sind, in denen sich du oder ihr direkt an jemanden richtet. Es kann sich also auch um Widmungen, interne Memos, E-Mails, Forenbeiträge usw. handeln. Warum?
Es geht um die Möglichkeit (also nicht um die Verpflichtung), die Anrede du oder ihr als Ausdruck der Höflichkeit großzuschreiben. Diese Möglichkeit sollte einem in allen schriftlichen Äußerungen zur Verfügung stehen. Außerdem ist es in der heutige Zeit recht schwierig zu definieren, was genau ein Brief ist. Muss er zum Beispiel unbedingt auf Papier geschrieben sein? Muss er in einem Umschlag stecken? Hat nicht unter anderem die E-Mail in vielen Bereichen die Rolle des Briefes übernommen?
Es ist also eine Frage der Interpretation. Ist mit „in Briefen“ nur der klassische Brief gemeint – oder einfach eine direkt an jemanden gerichtet schriftliche Äußerung? Meine Interpretation kennen Sie nun. Ich bin halt auch schon ein bisschen älter …
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bopp