Frage
Ich lese gerade eine Bachelorarbeit und bin mir wegen des Bindestrichs nach „nicht“ unsicher. Ich würde es so schreiben: „Der zweite Absatz behandelt die nicht-funkbasierten Systeme.“ Ist der Bindestrich korrekt?
Antwort
Sehr geehrte Frau D.,
es ist eigentlich ganz einfach: Verbindungen von nicht und einem Adjektiv werden entweder zusammen- oder getrennt geschrieben (vgl. hier). Beides ist korrekt. Richtig sind also diese beiden Schreibungen:
die nichtfunkbasierten Systeme
die nicht funkbasierten Systeme
Ebenso zum Beispiel:
ein nichteheliches / nicht eheliches Kind
nichtrostender / nicht rostender Stahl
die nichtkostenpflichtige / nicht kostenpflichtige Dienstleistung
Bitte Nichtzutreffendes / nicht Zutreffendes streichen
Die Schreibung mit Bindestrich (die nicht-funkbasierte Systeme) kommt zwar häufig vor, sie ist in der amtlichen Rechtschreibregelung (§ 36 2.3) aber nicht vorgesehen.
Wann verwendet man welche Variante? Das liegt ganz in Ihrem Ermessen. Im Prinzip gibt es nur einen kleinen Unterschied: Bei der zusammengeschriebenen Variante liegt die Hauptbetonung der Verbindung auf nicht. Dabei wird nachdrücklicher angegeben, dass es sich um ein feste Verbindung handelt. Bei der getrennt geschriebenen Variante liegt die Betonung stärker auf dem Adjektiv:
die níchtfunkbasierten / nicht fúnkbasierten Systeme
níchtrostender / nicht róstender Stahl
Níchtzutreffendes / nicht Zútreffendes streichen
Da häufig beide Betonungen möglich sind und der Betonungsunterschied keinen wesentlichen Bedeutungsunterschied mit sich bringt, sind jeweils beide Schreibungen möglich.
Die Zusammenschreibung ist natürlich nur dann möglich, wenn nicht nur das Adjektiv und nicht eine größere Wortgruppe oder den ganzen Satz verneint. Also nur getrennt:
Wir sind nicht ausreichend informiert worden.
Der Garten ist nicht öffentlich zugänglich.
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Antwort und mit unseren nichtkostenpflichtigen / nicht kostenpflichtigen Sprachdiensten zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Ein Gedanke zu „Nicht kostenpflichtige und nichtkostenpflichtige Sprachdienste“
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