Habe nicht kommen wollen – Ersatzinfinitiv oder besonderes Partizip?

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich des Ersatzinfinitivs/Partizips II. Bei den Modalverben und einigen anderen Verben (heißen, hören, sehen, lehren, lernen) wird bei zusammengesetzten Zeiten statt des Partizips II der sogenannte „Ersatzinfinitiv“ verwendet.

Ich habe nicht kommen wollen [statt gewollt].

Im Online-Duden ist bei diesen Wörtern die Form, die man Ersatzinfinitiv nennen kann, jedoch in der Spalte „Partizip II“ vermerkt:

Infinitiv mit zu: zu wollen
Partizip I: wollen
Partizip II: wollen, gewollt

Meine Frage: Ist es wirklich ein Ersatzinfinitiv oder ist es ein Partizip II, dem das „ge-“ fehlt? […] Ist es also möglich, diese Form (fachsprachlich korrekt) als PARTIZIP zu bezeichnen?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

ob man es einen Ersatzinfintiv oder ein besonderes Partizip nennt, ist eine reine Terminologiefrage. Diese spezielle Wortform erfüllt die Funktion eines Partizips, hat aber die Form eines Infinitivs (nicht nur das ge- fehlt, auch die Endung ist die des Infinitivs; vgl. gewollt vs wollen).

Er hat nicht kommen wollen (statt: gewollt).
Ich habe nicht weggehen dürfen (statt: gedurft)
Sie hat den Schlüssel zu Hause liegen lassen (auch: liegen gelassen).
Habt ihr uns kommen hören (auch: gehört)?

Infinitiv oder Partizip?– Man kann beides sagen, je nachdem welche Perspektive man einnimmt:

  • Der Infinitiv hat die Funktion eines Partizips → Ersatzinfinitiv
  • Das Partizip hat die Form eines Infinitivs → „besonderes“ Partizip

Allgemein üblich ist die Bezeichnung „Ersatzinfinitiv“, also der Infinitiv, der ein Partizip ersetzt. Ich würde deshalb  empfehlen, diesen Begriff zu verwenden, in dem die Form zentral steht. Es ist aber auch nicht falsch, hier mehr die Funktion hervorzuheben und von einer besonderen Erscheinungsform des Partizips zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp