Heute geht es wieder einmal um eine Frage, die vielen von Ihnen sicher bekannt vorkommt. Sie taucht regelmäßig in Fragerubriken, Foren usw. auf. Ich bilde mir dann auch nicht ein, dass ich sie mit diesem Blogartikel ein für allemal aus der Welt schaffe. Aber probieren kann man es ja trotzdem.
Frage
Staatsangehörigkeit: deutsch oder Deutsch? Groß oder klein?
Antwort
Sehr geehrter Herr S.,
richtig ist hier die Kleinschreibung. Gemeint ist das Adjektiv deutsch, das das Substantiv Staatsbürgerschaft oder die betreffende Person näher bestimmt:
Staatsangehörigkeit: deutsch
Man schreibt das ungebeugte Deutsch eigentlich nur dann groß, wenn es als Sprachbezeichnung verwendet wird (z.B. auf Deutsch, Deutsch können, mehr dazu hier):
Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch (gut)
Etwas einleuchtender wird die Kleinschreibung vielleicht auch dann, wenn die Deutschen kurz über die Grenze gucken. Auch dort schreibt man das entsprechende Adjektiv klein*:
Staatsangehörigkeit: österreichisch
Nationalität: schweizerisch
Bei verheiratet, ledig, verwitwet und geschieden scheint übrigens praktisch niemand die Neigung zu haben, das Adjektiv großzuschreiben. Auch hier gilt die Kleinschreibung:
Familienstand: verheiratet
Ganz so streng muss man es nicht unbedingt nehmen. Wer bei den persönlichen Angaben nach dem Doppelpunkt Deutsch statt deutsch schreibt, wird bestimmt nicht gleich des Landes verwiesen, und auch die Stelle, für die man sich bewirbt, ist dadurch kaum gefährdet. Doch wenn die Frage lautet, was regelkonform ist, heißt die Antwort: klein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
*Im Reispass steht allerdings:
Staatsangehörigkeit: Österreich
Nationalität: Schweiz, Suisse, Svizzera, Svizra, Switzerland
Hallo Dr. Bopp,
verstehe ich nicht.
Das Wort Staatsangehörigkeit beschreibt doch die Angehörigkeit zu einem Staat. Und, welchem Staat gehöre ich nun an? Dem Staat Deutschland. “Deutsch” ist doch kein Staat !? Was ist also an “Deutschland” falsch.
Lars Böttner
Nirgendwo im Artikel steht, dass Staatsangehörigkeit: Deutschland falsch sei. Es ist, wie im PS angegeben, die Lösung, die entsprechend im österreichischen Reisepass angewendet wird: Staatsangehörigkeit: Österreich.
Die Kombination Staatsangehörigkeit: Ländername ist aber nur bei stichwortartigen Aufzählungen mit Doppelpunkt o. Ä. möglich. Im durchlaufenden Text sagt man normalerweise nicht:
Üblich ist vielmehr:
Die Angehörigkeit zum Staat Deutschland wird also üblicherweise mit die deutsche Staatsangehörigkeit ausgedrückt. Ganz ähnlich werden dem Staat Deutschland Angehörige (klingt grauenvoll) als deutsche Staatsangehörige bezeichnet.
Hallo Dr. Bopp,
danke für die schnelle Antwort!
Wenn ich nun analog zu Ausdruck “Meine Staatsangehörigkeit ist deutsch”, das gleiche nun als Schweizer sagen möchte, was klingt dann besser?
1. Meine Staatsangehörigkeit ist schweizerisch
oder
2. Meine Staatsangehörigkeit ist die Schweiz.
Was ich sagen möchte ist, üblicherweise sagt man “deutsch” weil es sich so durchgesetzt hat. Die korrekte Bedeutung ist aber Deutschland, ich gehöre dem Staat Deutschland an. Wie sie aber selbst richtig erkannt haben steht es kurioserweise im österreichischen Reisepass korrekt drin: Staatsangehörigkeit: Österreich
Richtig ist nur:
Man sagt allerdings eher:
Nicht richtig ist:
Die Schweiz ist der Staat, nicht die Staatsangehörigkeit.
Angaben wie:
sind nach der Bedeutung, nicht nach der darunterliegenden grammatischen Struktur gebildet. Bezeichnenderweise steht im deutschen Reisepass, also dort wo man es immer ganz genau nimmt, die grammatisch zutreffende Formulierung:
Das ist nicht korrekt. Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Staat, insofern kann der Adjektiv, der im Zusammenhang mit der Nationalität korrekt ist, bei der Staatsangehörigkeit nicht korrekt sein, da hierzu zwingend die Angabe eines Staates für die korrekte Zuordnung erforderlich ist. Am Beispiel der Kurden wird es deutlich: “Staatsangehörigkeit: kurdisch” geht nicht. Da muß Iran, Irak, Türkei oder Syrien stehen. Folgerichtig stand auch in den deutschen Ausweisen bis zur NS-Zeit auch korrekt z.B. “Staatsangehörigkeit: Bayern”, und nicht “bayerisch”. Auch heutzutage werden andere Staatsangehörigkeiten von deutschen Behörden korrekt im Substantiv angegeben, außer im Falle von “deutsch”, das bleibt – warum auch immer – im Adjektiv.
Diese Begründung verstehe ich nicht:
Weshalb soll bei der Angaben der Staatsangehörigkeit “zwingend” der Name des Staates und nicht das entsprechende Adjektiv stehen? Zu den meisten Staaten gibt es auch ein Adjektiv und diese Adjektive werden auch im Zusammenhang mit dem Staat verwendet. Die Zugehörigkeit zum Staat Deutschland wird häufig die deutsche Staatsangehörigkeit genannt, wie auch die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland häufig die deutsche Bundeskanzlerin genannt wird. Die Zugehörigkeit zum Staat Frankreich oder zum Staat Österreich wird häufig die französische Staatsangehörigkeit resp. die österreichische Staatsangehörigkeit genannt, wie die Verfassung des Staates Frankreich häufig die französische Verfassung und der durch den Staat Österreich (oder den österreichischen Staat) ausgegebene Reisepass oft der österreichische Reisepass genannt wird.
Die Angabe “Staatsangehörigkeit: kurdisch” ist nicht deshalb unmöglich, weil man hier kein Adjektiv verwenden darf, sondern weil es den entsprechenden Staat Kurdistan nicht gibt. “Staatsangehörigkeit: Kurdistan” ist ebenso gut oder ebenso schlecht möglich wie “Staatsangehörigkeit: kurdisch”. Die heutigen Kurden haben häufig die türkische, syrische, irakische oder iranische Staatsangehörigkeit.
Seit wann gibt es Deutschland den wieder als Staat?
Und warum hat der Adler vorn auf dem Pass 6 Fluegelschwaenge und der Adler innen drinnen 7 fluegelschwaenge?
Das ist ein faelschen von einem Staatssymbol und mach das Dokument ungueltig.
richtig heisst es
Staatsangehoerigkeit: Name des Landes! Oder Deutscher!
Schön, lieber Tim, dass Sie ohne weitere Erklärungen oder Begründungen genau angeben können, was richtig ist.
Ja, liebe Schreibende, das ist doch schon interessant, was bin ich, wer bin ich = Deutscher, aber nun neu ein Schweizer, somit habe ich die schweizerische Staatsangehörigkeit.
Zu den Schwingen des Adlers ist zu sagen, dass er sechs haben muss, da hat sich der Grafiker sichtlich vertan, weil er einmal sieben machte. Zudem hat jemand nicht aufgepasst. Wollt Ihr es genau wissen, so seht doch bitte in den Vortrag von Rainer Oberüber hinein, er sagt es unter dem Titel: “Wie die BRD versucht, uns staatenlos zu machen”. Ein absolut interessanter Vortrag.
Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird.
Dieses Gesetz fußt auf das Besatzungsrecht nach dem zweiten Weltkrieg. Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges veränderten sich auch die Grenzen in Deutschland. So gehörten z.B. Schlesien sowie West- und Ostpreußen nicht mehr zu Deutschland. Die Alliierten konnten daher auch nicht mehr genau feststellen woher die einzelnen Bürger herkamen. So wurde in den Personalpapieren Staatsangehörigkeit: “deutsch” (deutscher Staatsbürger) eingetragen.
Hallo,
eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt es erst seit dem 3. Reich. Davor war die Staatsangehörigkeit das Land in dem man lebte – Bayern, Preußen, Sachsen usw. Man hat ganz einfach mal vergessen, das Gesetz, wie viele andere aus der Zeit, aufzuheben und zu verändern.
Rein rechtlich kann es überhaupt keine Staatsangehörigkeit deutsch geben, denn deutsch ist kein Staat, wie Deutschland überhaupt kein Staat ist, es fehlt ihm nämlich das Staatsgebiet.
Esmeralda, du schreibst hier einen gehörigen Schwachsinn daher. Natürlich ist die Bundesrepublik Deutschland ein Staat, genau genommen ein Bundesstaat, wie es ausdrücklich in Art. 20 GG heißt. Das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik ist zugleich ihr Stastsgebiet, das sich aus den Staatsgebieten der dt. Länder zusammensetzt. Die Bundesländer sind auch keine Staaten im völkerrechtl. Sinne, sondern seit dem 24.5.1949 sind es Staaten im staatsrechtl. Sinn, d. h. es sind Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland, eben so, wie es in den Landesverfassungen bestimmt ist.
Andreas, deine Annahme ist unbegründet. Der Bundesgesetzgeber hat bewusst die Verordnung von 1934 beibehalten, da man keine Notwendigkeit und keinen Sinn mehr in den Staatsangehörigkeiten der Länder sah. Schließlich ist die Bundesrepublik Deutschland auch ein, ja der deutsche Nationalstaat, der nach Bundesgesetz die Staatsangehörigkeit vergibt.
Hallo alle zusammen,
kurze Frage diesbezüglich. Immer wieder finde ich folgendes Zitat:
Kann sich jemand noch an den 03.10.1990 erinnern. Wie wir alle für die neue deutsche Verfassung abgestimmt haben? Also ich kann mich nicht daran erinnern! Leider haben wir bis dato keine eigene Verfassung und das Grundgesetz ist eigentlich mit der Streichung des Art 23 GG nichtig, da es keinen Geltungsbereich mehr für das Gesetz gibt und somit die Bundesrepublik Deutschland aufgehört hat juristisch zu existieren.
Was ist da dran?
LG
Christian
Das Grundgesetz ist ein Besatzungskonstrukt der Fremdherrschaft USA. Oder noch konkreter: BRiD ist der 50. Staat der USA. Ein souveränen deutschen Staat gibt es nicht. Natürlich wird das nicht gern zugegeben. Deshalb haben wir es hier mit einer Staatssimulation zu tun. Das ist die brutale Wahrheit ! Wann wacht der Deutsche Michel endlich auf?
@ Gorden und andere: Es ist Ihnen schon bewusst, dass es hier um die Groß- und Kleinschreibung geht? Ich wäre also weiteren Kommentierenden verbunden, wenn Sie historisch-staatskundliche Betrachtungen an geeigneterer Stelle kundtun könnten.