Frage
Ich hätte eine Frage bez. Kommasetzung. […] Werden akademische Grade wie zum Beispiel B. A. oder B. Sc. bei Eigennamen mit Kommas abgetrennt oder nicht?
Beispielsatz: … meine Betreuerinnen Frau X, B. Sc. und Frau Y, M. A. sowie Frau …
Müssen hier nach B. Sc. und M. A. Kommas gesetzt werden?
Antwort
Guten Tag Herr P.,
ob man hier Kommas setzt, hängt davon ab, als was man nachgestellte abgekürzte Bachelor- und Mastertitel ansieht. Sind sie Bestandteil des Namens (ohne Komma) oder sind sie Apposition (mit Komma)? Beide Sichtweisen sind vertretbar.
Nach den Angaben in Duden, Richtiges und gutes Deutsch, und nach DIN 2005 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) stehen abgekürzte Master- und Bachelortitel als Teil des Namens ohne Komma hinter dem Namen:
… meine Betreuerinnen Frau Icks B. Sc. und Frau Ypsilon M. A. sowie Frau …
Siehe auch hier.
Häufig wird allerdings nach angelsächsischem Vorbild der nachgestellte Titel als Apposition gesehen und durch Kommas abgetrennt. Dabei sollte auch das abschließende Komma hinter dem Titel gesetzt werden:
… meine Betreuerinnen Frau Icks, B. Sc., und Frau Ypsilon, M. A., sowie Frau …
Wenn Sie den Titel vor den Namen stellen – was auch nicht „verboten“ ist – dann steht kein Komma:
… meine Betreuerinnen Frau B. Sc. Icks und Frau M. A. Ypsilon sowie Frau …
Eine eindeutige, allgemein verbindliche Regel gibt es (erstaunlicherweise!) nicht. Wenn es wichtig und formell ist und Sie für eine bestimmte Instanz schreiben, lohnt es sich, dort nachzufragen, ob es entsprechende interne Empfehlungen oder Richtlinien gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp