Klammern bei Alternativen: (Beton-)Konstruktionen,(Beton)konstruktionen oder (Beton)Konstruktionen?

Frage

Ich habe eine Frage zur Schreibweise eines Buchtitels. Es geht um die Klammer- und Bindestrichsetzung bei folgendem Titel:

Untersuchung nachhaltiger (Beton)Konstruktionen

Das Wort „Betonkonstruktion“ wird regulär ohne Bindestrich geschrieben. Fällt bei dieser Alternativformulierung bzw. näheren Erläuterung dann auch der Bindestrich in der Klammer weg? Folgt nach der Klammer die Groß- oder Kleinschreibung? Im DUDEN habe ich auch Schreibweisen mit eckiger Klammer gefunden. Was ist richtig:

(Beton-)Konstruktionen
(Beton)Konstruktionen
(Beton)konstruktionen
[Beton]konstruktionen

Vielleicht sind mehrere oder alle Schreibweisen korrekt?

Antwort

Guten Tag Frau P.,

wenn man Klammern verwendet, um verschiedene Lesarten bei einem Wort anzugeben, gilt Folgendes:

  • Wenn man die Klammern weglässt, muss das Verbleibende korrekt geschrieben sein.
  • Wenn man das Eingeklammerte mit den Klammern weglässt, muss das Verbleibende korrekt geschrieben sein.

Das steht ungefähr so in der Rechtschreibregelung § 76(E4).

Das bedeutet, dass Sie wie folgt vorgehen sollten:

Untersuchung nachhaltiger (Beton-)Konstruktionen

Wen man die Klammern oder den ganzen Klammerausdruck weglässt, ist das Verbleibende korrekt geschrieben:

Untersuchung nachhaltiger Beton-Konstruktionen
Untersuchung nachhaltiger Konstruktionen

Normalerweise ist die Schreibung ohne Bindestrich vorgesehen: Betonkonstruktionen. Die Schreibung mit Bindestrich ist aber nicht falsch (verdeutlichender Bindestrich) und hier sogar notwendig: (Beton-)Konstruktionen. Warum? – Bei den anderen Schreibweisen führt das Weglassen der Klammern bzw. des ganzen Klammerausdrucks zu diesen Falschschreibungen:

*Untersuchung nachhaltiger BetonKonstruktionen
*Untersuchung nachhaltiger konstruktionen

Nach §76(E4) der Rechtschreibregelung sind (Beton)konstruktionen, [Beton]konstruktionen und  (Beton)Konstruktionen also nicht korrekt.

Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der erst in der neuesten Version der Rechtschreibregelung beschrieben wird, die seit dem 1. Juni 2024 für Schule und Verwaltung verbindlich ist. Vorher gab es keine Regelung für die Verwendung von Klammern zur Angabe von verschiedenen Lesarten. Deshalb kamen zum Beispiel in älteren Duden-Werken Schreibungen wie die folgenden vor:

(Wieder)eintritt
[Gewebe]streifen

Diese Schreibungen sind nach dem neuen Paragraphen 76(E4) der Rechtschreibregelung nicht mehr korrekt. Deshalb steht nun in der neuesten Version der Rechtschreibregeln im Duden bei der Regel D 98:

(Wieder-)Eintritt, nicht (Wieder)eintritt

Richtig ist also nur die Schreibung mit einem Bindestrich:

(Wieder-)Eintritt
(Gewebe-)Streifen
(Beton-)Konstruktion

sowie (diese Beispiele kommen aus der Rechtschreibregelung):

(Schul-)Bildung
O(riginal)-Ton
Gewinn(anteil) oder Gewinn(-Anteil)

Die genaue Interpretation der letzten beiden Beispiele überlasse ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen Ihres (Lieblings-)Sprachdoktors

Dr. Bopp

7 Gedanken zu „Klammern bei Alternativen: (Beton-)Konstruktionen,(Beton)konstruktionen oder (Beton)Konstruktionen?“

  1. Zum Punkt «Wenn man das Eingeklammerte mit den Klammern weglässt, muss das Verbleibende korrekt geschrieben sein»: In § 76 E4 steht aber nicht «muss», sondern «sollte». Eine Pflicht würde ich daraus nicht machen, da auch Fälle wie «(Wann) kann das getan werden?» möglich sind (wird der Teil «(Wann)» weggelassen, stimmt die Groß-/Kleinschreibung nicht mehr). Außerdem würde bei «(Hoch-)Schulfreund» die Struktur nicht passen, korrekt wäre eigentlich «(Hoch-)Schul-Freund», was aber mit dem zweiten Bindestrich unschön aussieht – daher besser «(Hoch)schulfreund»!

  2. Sehr guter Artikel! Danke.
    Aber: Auf der verlinkten Website steht unter anderem das Beispiel „Verein erfreut über (W)ende des Abwärtstrends bei den Mitgliederzahlen.“ Wenn ich hier die Probe mache und die Klammern weglasse, wird aus „(W)ende“ „Wende“, was korrekt ist; wenn ich allerdings das Eingeklammerte weglasse, wird aus „(W)ende“ „ende“, was nicht korrekt ist. Wie ist es zu erklären, dass das als korrekt aufgeführt wird?

  3. Lieber Lieblings-Sprachdoktor,
    ich habe noch eine Nachfrage. Bei Ihren Beispielen ist zwischen der Klammer und dem folgenden Wort kein Leerzeichen. Meiner Ansicht nach ist es üblich, hier ein Leerzeichen einzufügen, auch wenn das der strengen Duden-Regel widerspricht. Eventuell vor allem, wenn das Wort in der Klammer ein tatsächliches Wort und nicht nur ein einzelner Buchstabe ist.

  4. @Ivan Panchenko: Den ersten Fall, den Sie nennen, behandelt dieser Artikel nicht. Es geht um verschiedene Lesarten bei einem Wort (die Einklammerung von Wortbausteinen, um alternative Lesarten zu eröffnen), nicht um das mögliche Weglassen eines Wortes.

    Zu „sollte“ statt „muss“ kann man viel sagen. Die Gegenbeispiele in § 76(E4) zeigen allerdings, dass doch eher ein „muss“ gemeint ist (doch darüber lässt sich diskutieren):

    […] deshalb (Schul-)Bildung und nicht (Schul)Bildung, weil beim Weglassen der Klammer der nicht normgerechte Ausdruck SchulBildung entstünde; außerdem O(riginal)-Ton und nicht O(riginal)ton, weil beim Weglassen des Klammerzusatzes die nicht normgerechte Form Oton entstünde.

    Beim Weglassen von „Hoch“ in „(Hoch)schulbildung“ entstünde die nicht normgerechte Schreibung „schulbildung“. Auch in Duden müsste – wenn man von „sollte“ ausgeht – stehen:„(Wieder-)Eintritt, besser nicht (Wieder)eintritt“ statt (Wieder-)Eintritt, nicht (Wieder)eintritt“.

    Wenn ihnen die Schreibung „(Hoch-)Schul-Freund“ zu bindestrichlastig ist (was ich verstehe) und Ihnen die Schreibung „(Hoch-)Schulfreund“ wegen „Hoch-Schulfreund“ nicht richtig erscheint (was ich sehr gut verstehe), könnten Sie auch auf „Hochschul-/Schulfreund“ oder „Hochschul- bzw. Schulfreund“ ausweichen. Nicht alles ist immer innerhalb der Regeln problemlos machbar. Die Schreibung „(Hoch)schulfreund“ ist verständlich, aber m.M.n. nicht ganz regelkonform.

  5. @Henning Moneta: Die Einklammerung einzelner Buchstaben habe ich tatsächlich nicht erwähnt, weil der Artikel schon so lang war und es nicht der Fall ist, um den es der Fragestellerin ging. Ihre Frage zeigt, dass ich es wahrscheinlich doch besser getan hätte.

    Die Antwort auf Ihre Frage steht ebenfalls in der Rechtschreibregel, auf die verlinkt wird:

    Die Einklammerung einzelner Buchstaben hat keinen Einfluss auf die Groß- und Kleinschreibung.
    (K)einen Anlass zur Freude sieht der Vorsitzende. Verein erfreut über (W)ende des Abwärtstrends bei den Mitgliederzahlen.

    Während die im Artikel genannte Regel sich auf Wortbausteine bezieht, geht es hier um eine Art Ausnahme bei der Einklammerung einzelner Buchstaben.

  6. @Winfried: Es ist weder nach den Dudenregeln noch nach der amtlichen Rechtschreibregelung (auf die ich im Artikel verweise) vorgesehen, nach der Klammer ein Leerzeichen zu verwenden. Man schreibt also nicht:

    (Beton-) Konstruktionen
    (Wieder-) Eintritt
    (Gewebe-) Streifen

    Diese Schreibungen kommen vielleicht häufiger vor, sie sind aber nicht regelkonform.

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