Gebeugtes „wert“: ein 20 000 Euro wertes Gebäude?

Frage

Kann man das Adjektiv „wert“ attributiv gebrauchen und zum Beispiel von einem „20 000 Euro werten Grundstück“ sprechen? Belege finde ich.

Antwort

Guten Tag Herr T.,

in der Standardsprache kommt wert mit der Bedeutung einen bestimmten Wert haben nur in der Wendung etwas wert sein vor:

Das Grundstück ist 20 000 Euro wert.
Dein Urteil ist mir viel wert.

Dieses wert kann standardsprachlich nicht attributiv verwendet werden, das heißt, es kann nicht gebeugt vor einem Substantiv stehen:

nicht: ein 20 000 Euro wertes Grundstück
nicht: dein mir viel wertes Urteil

Formulierungen dieser Art kommen vor, sie gelten aber als umgangssprachlich oder, wenn man ganz streng ist, als falsch. Man sollte zum Beispiel so formulieren:

ein Grundstück mit einem Wert von 20 000 Euro
ein Grundstück im Wert von 20 000 Euro
ein Grundstück, das 20 000 Euro wert ist

Siehe auch zum Beispiel die Angaben im DWDS.

Gebeugtes wert gibt (oder gab) es allerdings auch, und zwar mit der Bedeutung hochgeschätzt, verehrt. Zum Beispiel:

Sie begrüßten die werten Gäste.
Sie erkundigte sich höflich nach seinem werten Befinden.
Werte Frau Konsulin (Anrede)

Heutzutage ist diese Verwendung von wert aber eher veraltet.

Es gilt also, werter Herr T., dass es standardsprachlich keine etwas werten Dinge gibt, sondern nur Dinge, die etwas wert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

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