Modalverben: Wollen, möchten oder sollen wir uns treffen?

Frage

Meine Frage ist folgende: Ich verstehe, dass „möchten“ die höflichere Variante von „wollen“ ist. Heute bin ich aber über den Satz gestolpert: „Wollen wir uns morgen bei dir treffen?“

Warum kann man diesen Satz nicht mit „möchten“ formulieren? Welche Regel gibt es für die Unterscheidung von „wollen/möchten“, die solche Sätze erklärt?

ChatGPT erklärt mir, dass „möchten“ nur möglich sei, wenn man nach einem persönlichen Wunsch frage. Beim Satz oben werde aber eine Gruppe gefragt, weshalb es keinen einheitlichen Wunsch gebe. Das kommt mir aber seltsam vor. Ich kann ja sehr wohl „Möchtet ihr eine Tasse Kaffee?“ fragen, obwohl hier auch eine Gruppe nach ihrem Wunsch befragt wird.

Antwort

Guten Tag Herr R.,

bei Sprachfragen dieser Art sind Antworten von Chatbots wie ChatGPT mit der nötigen Vorsicht zu genießen. Sie klingen gut, sind aber häufig wie hier unvollständig oder sogar falsch. Ich kann allerdings auch nicht garantieren, dass die folgende Antwort vollständig und in allen Details korrekt ist.

Das hat vor allem mit der zweite Vorbemerkung zu tun: Bei den Modalverben ist es oft schwierig, die genaue Bedeutung und Verwendung zu beschreiben. Vieles hängt vom Kontext und der Gesprächssituation ab.

Man kann wollen dann durch das höflichere oder vorsichtigere möchten ersetzten, wenn es einen Wunsch ausdrückt.

Ich will, dass wir uns morgen treffen.
Ich möchte, dass wird und morgen treffen.

Willst du Kaffee oder Tee?
Möchtest du Kaffe oder Tee?

Das ist im Prinzip auch in Ihrem Satz möglich:

Haben wir den Wunsch, uns morgen bei dir zu treffen?
Möchten wir uns morgen bei dir treffen?

Das klingt allerdings nach einer eher rhetorischen Frage (Wollen wir das wirklich?) und ist sehr wahrscheinlich nicht so gemeint. Man kann hier wollen besser durch sollen ersetzen. In Fragesätzen kann sollen nämlich eine besondere Funktion haben: Man fragt um einen Ratschlag bezüglich einer Entscheidung.

Soll ich dich begleiten?
Sollen wir Ihnen die Unterlagen zuschicken?

Diese Funktion kann hier auch wollen haben:

Wollen wir uns morgen bei dir treffen.
Sollen wir uns morgen bei dir treffen.

Hier passt der Ersatz von wollen durch sollen besser als der Ersatz durch möchten, weil es um eine erste Person (wir) geht. Das zu wir gehörende ich weiß sozusagen schon, ob es den Wunsch hat. Es fragt nach der Entscheidung des angesprochenen du.

Wenn man die Person ändert, passt möchten wieder besser, weil wieder nach einem Wunsch gefragt wird:

Willst du mich morgen bei dir treffen?
Möchtest du mich morgen bei dir treffen?
(oder: Willst/Möchtest du, dass wir uns morgen bei dir treffen?)

Nimmt man die 1. Person Singular für die ungefähr gleiche Frage, passt nicht möchten, sondern sollen:

Soll ich dich morgen bei dir treffen?

Sie haben hier also eine besondere Verwendung des Modalverbs wollen in der 1. Person Plural „entdeckt“: In einer Frage kann wollen wir? die Teilfragen soll ich? (Frage um Ratschlag/Entscheidung) und möchtest du? (Frage nach Wunsch) zusammenfassend ausdrücken.

Soll ich dich treffen? + Willst/Möchtest du mich treffen?
→ Sollen/Wollen wir uns treffen?

So ungefähr könnte man es schematisch aufzeigen. Ich würde hier aber nicht von einer „Regel“ sprechen, eher von einer der vielen besonderen Verwendungen von Modalverben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Hätte ich es begreifen können oder begriffen haben können?

Frage

In der Netflix-Serie „Sandman“ gibt es dieses Zitat:

Weißt du, zuerst mal war es falsch, einen Plan für den Tag zu machen, damit meine Erwartungen erfüllt werden. Das hat es mir vollkommen unmöglich gemacht, zu genießen, was der Tag an neuen Erfahrungen bereithielt. Das hätte ich inzwischen doch begriffen haben können, oder?

Ich kann die Verbform des letzten Satzes nicht richtig einordnen. […] Wie unterscheiden sich „hätte begreifen können“ und „hätte begriffen haben können“? Ich dachte, es gäbe nur einen Konjunktiv 2 der Vergangenheit.

Auf Englisch lautet dieser Satz übrigens: „You’d think I would have learned that by now.“

Antwort

Guten Tag N.,

die Modalverben (dürfen, können, mögen, müssen, sollen, wollen) können mit dem Infinitiv Präsens und mit dem Infinitiv Perfekt stehen.

  • Gleichzeitigkeit: Partizip Präsens

Du musst es [jetzt] tun.
Du müsstest es [jetzt] tun.
Du hättest es [damals] tun müssen.

  • Vorzeitigkeit: Partizip Perfekt

Du musst es [vorher/bereits] getan haben.
Du müsstest es [vorher/bereits] getan haben.
Du hättest es [vorher/bereits] getan haben müssen.

Ebenso:

Ich kann es [jetzt] begreifen
Ich könnte es [jetzt] begreifen.
Ich hätte es [damals] begreifen können.

Ich kann es [vorher/bereits] begriffen haben.
Ich könnte es [vorher/bereits] begriffen haben.
Ich hätte es [vorher/bereits] begriffen haben können.

In Ihrem Zitat kann man hätte können auch mit zum Beispiel müsste ausdrücken:

Ich hätte es doch inzwischen begreifen können.
Ich müsste es doch inzwischen begreifen.

Ich hätte es doch inzwischen begriffen haben können.
Ich müsste es doch inzwischen begriffen haben.

Ob es darum geht, inzwischen zu begreifen oder inzwischen begriffen zu haben, ist nicht dasselbe, aber es gibt in diesem Kontext dennoch keinen großen Unterschied. Wenn man es nicht begriffen hat, begreift man es nicht. Deshalb geht hier m.M.n. beides:

Das hätte ich inzwischen doch begreifen können, oder?
Das hätte ich inzwischen doch begriffen haben können, oder?

In beiden Sätzen steht das Modalverb im Konjunktiv II der Vergangenheit (hätte können); im ersten Satz mit dem Infinitiv Präsens (begreifen) im zweiten Satz mit dem Infinitiv Perfekt (begriffen haben). Eine andere Übersetzung des Zitats zeigt, wie groß oder eben klein der Unterschied zwischen den beiden Formulierungen ist:

Man sollte meinen, dass ich das inzwischen begreife.
Man sollte meinen, dass ich das inzwischen begriffen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Infinitivsatz steht ohne aufforderndes „sollen“

Frage

Warum fällt im folgenden Satz das Modalverb weg, wenn man aus ihnen einen Infinitivsatz mit „zu“ macht:

Das Kind bittet sein Eltern, sie sollen ihm eine neues Fahrrad kaufen.

Das wird als Infinitivsatz mit „zu“:

Das Kind bittet seine Eltern, ihm ein neues Fahrrad zu kaufen.

Das Modalverb „sollen“ fällt im Infinitivsatz mit „zu“ weg.

Im zweiten Satz fällt das Modalverb nicht weg:

Das Mädchen wünscht sich, dass es am Samstag auf die Party gehen darf.
Das Mädchen wünscht sich, am Samstag auf die Party gehen zu dürfen.

Wie heißt die Grammatikregel, dass das Modalverb im Infinitivsatz wegfällt?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

eine Regel, die diesen Fall beschreibt, gibt es nicht. Ich kann aber trotzdem versuchen, aufzuzeigen, worum es hier geht.

Das Modalverb sollen hat in Ihrem Beispielsatz eine spezielle Funktion. Der Satz enthält einen uneingeleiteten Nebensatz mit einer indirekten Aufforderung. In dieser indirekten Aufforderung hat sollen die Aufgabe, den Aspekt der Aufforderung auszudrücken (mehr dazu hier).

Vergleichen Sie die folgenden Sätze mit jeweils einer direkten und einer indirekten Aufforderung oder Bitte. Das Modalverb sollen steht nur in der indirekten Aufforderung/Bitte:

Das Kind bittet seine Eltern: „Kauft mir ein neues Fahrrad!“
Das Kind bittet seine Eltern, sie sollen ihm ein neues Fahrrad kaufen.

Die Polizei fordert die Leute auf: „Bleiben Sie hinter der Absperrung!“
Die Polizei fordert die Leute auf, sie sollen hinter der Absperrung bleiben..

Wenn die (indirekte) Aufforderung in einem Infinitivsatz ausgedrückt wird, geschieht dies wie in der direkten Aufforderung ohne das Modalverb sollen:

Das Kind bittet seine Eltern: „Kauft mir ein neues Fahrrad!“
Das Kind bittet seine Eltern, ihm ein neues Fahrrad zu kaufen.

Die Polizei fordert die Leute auf: „Bleiben Sie hinter der Absperrung!“
Die Polizei fordert die Leute auf, hinter der Absperrung zu bleiben.

Modalverben haben sonst nicht diese Funktion. Dann stehen sie auch in Infinitivsätzen (soweit es möglich ist, einen Infinitivsatz zu bilden):

Das Mädchen wünscht sich, dass es am Samstag auf die Party gehen darf.
Das Mädchen wünscht sich, am Samstag auf die Party gehen zu dürfen.

Sie befürchtet, sie müsse zu Hause bleiben.
Sie befürchtet, zu Hause bleiben zu müssen.

Die Eltern meinen, dass sie es ihr nicht erlauben können.
Die Eltern meinen, es ihr nicht erlauben zu können.

Sie behauptet, sie dürfe nie irgendwohin.
Sie behauptet, nie irgendwohin zu dürfen.

Es nützt ihr aber nichts, dass sie es so sehr will.
Es nützt ihr aber nichts, es so sehr zu wollen.

Modalverben werden im Allgemeinen also auch in Infinitivsätzen verwendet. Für das Beispiel in Ihrer Frage gilt dann: Anstatt zu sagen, dass sollen im Infinitivsatz wegfällt, kann man besser sagen, dass bei indirekten Aufforderungen sollen in den Nebensatz eingefügt wird, um dort den Aspekt der Aufforderung auszudrücken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Konjunktiv II: Bräuchte es auch „wöllte“ und „söllte“?

Frage

Ich höre immer mehr die Verbform „wöllte“ statt „wollte“ (als Konjunktiv). Dies scheint mir eine Analogie-Bildung zu „könnte“ zu sein, ist aber wohl (noch?) nicht korrekt. Wann kommt dann „söllte“? Was meinen Sie?

Antwort

Guten Tag Herr D.,

es ist tatsächlich anzunehmen, dass die Form wöllte eine Analogiebildung zu könnte, dürfte, müsste und wüsste ist. Durch den Umlaut unterscheiden sich diese Konjunktivformen deutlich vom Indikativ konnte, durfte, musste und wusste. Bei wollen und sollen hingegen wird nicht umgelautet (die Antwort auf die Frage nach dem Warum muss ich Ihnen an dieser Stelle schuldig bleiben). Dadurch gibt es bei wollen und sollen wie bei den regelmäßig konjugierten Verben keinen Unterschied zwischen dem Indikativ Präteritum und dem Konjunktiv II (Konjunktiv Präteritum): Die Form lautet in beiden Fällen wollte bzw. sollte.

Indikativ Präteritum Konjunktiv II (Präteritum)
durfte dürfte
konnte könnte
musste müsste
wusste wüsste
sollte sollte
wollte wollte

Es ist deshalb gar nicht so erstaunlich, dass die Formen wöllte und seltener auch söllte gebildet werden. Sie sind nicht nur in Übereinstimmung mit den entsprechenden Formen der anderen Modalverben (sowie von wissen), sondern auch ganz praktisch, weil sie den Konjunktiv so schön deutlich angeben.

Üblich und akzeptiert sind wöllte und söllte aber dennoch nicht. Ob oder wann es ihnen einmal gelingen wird, in die Standardsprache einzudringen, ist schwierig zu sagen. Vorläufig kommen sie dafür noch nicht häufig genug vor.

Eine andere Form, die mit den Modalverben verwandt ist, hat dies schon geschaft: bräuchte. In vielen Wörterbüchern und Grammatiken gilt bräuchte neben der regelmäßigen Form brauchte als standardsprachlich akzeptierte Konjunktivform.

Indikativ Präteritum Konjunktiv II (Präteritum)
brauchte brauchte/bräuchte

Während also die Verwendung von bräuchte mittlerweile mehr oder weniger problemlos ist (es gibt immer noch strengere Sprachhüter und -hüterinnen, denen diese Form gar nicht zusagt), sollte man die Formen wöllte und söllte (noch?) vermeiden, so praktisch sie auch sein mögen.

Diese Formen zeigen sehr schön, dass vieles, was in der Sprache als richtig gilt, weniger mit Logik und Effizienz als vielmehr mit allgemeinem Gebrauch und Konsens zu tun hat: Wenn es konnte/könnte, durfte/dürfte und musste/müsste heißt (Indikativ/Konjunktiv), müsste es logischerweise und praktischerweise auch wollte/wöllte und sollte/söllte sein. Gebräuchlich und akzeptiert sind aber nur wollte/wollte und sollte/sollte. Bei brauchte/brauchte bzw. brauchte/bräuchte ist heute sogar beides (mehr oder weniger) akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Komplexe Modalverbkonstruktionen: „Es müsste operiert worden sein“

Frage

Um was für eine Konstruktion handelt es sich hierbei: „Es müsste gestern operiert worden sein“? „Es müsste“ scheint mir Konjunktiv II zu sein. Aber der Rest? Ich freue mich, wenn Sie Licht in die Sache bringen könnten.

Antwort

Guten Tag Herr H.,

es handelt sich hier um eine Modalverbkonstruktion. Bei einer Modalverbkonstruktion wird ein Modalverb (dürfen, können, müssen, mögen, sollen, wollen) mit dem Infinitiv eines Vollverbs kombiniert. Hier wird müsste mit operiert worden sein verbunden:

müsste = Konjunktiv II Präteritum 3. Person Singular von „müssen“ (vgl. hier)
operiert worden sein = Infinitiv Perfekt Passiv von „operieren“  (vgl. hier)

Nach seiner Bedeutung wird der Konjunktiv II Präteritum auch Konjunktiv II Gegenwart genannt. Hier drückt müssen im Konjunktiv II zusammen mit einem Partizip Perfekt eine Vermutung in der Gegenwart über etwas Vergangenes aus:

Es müsste operiert worden sein.
= Es ist anzunehmen/wahrscheinlich, dass operiert worden ist.

Siehe auch die Angaben in der LEO-Grammatik zu dieser Verwendung von müssen.

Das ist nicht dasselbe wie:

Es hätte operiert werden müssen.

Damit wird gesagt, dass in der Vergangenheit nicht operiert wurde, obwohl hätte operiert werden müssen. Es ist also keine Vermutung, sondern eine Aussage über etwas, das in der Vergangenheit nicht geschehen ist, obwohl es hätte geschehen müssen (vgl. diesen älteren Blogartikel).

Noch komplexer ist diese Formulierung:

Es hätte operiert worden sein müssen.

Wenn die Formulierung überhaupt noch entzifferbar ist, bedeutet sie, dass zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit nicht operiert worden war, obwohl dies hätte geschehen sein müssen (verstehen Sie’s noch?). Es ist jedenfalls auch keine Vermutung.

Und wie sieht es mit einer Vermutung in der Vergangenheit aus? Sie lässt sich u. a mit dem Indikativ Präteritum von müssen ausdrücken:

Es musste operiert worden sein.
= Es war wahrscheinlich, dass operiert worden war.

Der langen Abschweifung kurzer Sinn: Das Problem bei komplexeren Modalverbkonstruktionen ist weniger, wie man sie korrekt benennt, als vielmehr, was genau mit ihnen gesagt wird oder gesagt werden soll. Häufig ist dann eine Umschreibung mit anderen Worten anzuraten, damit nicht diese Kritik laut wird: „Es hätte leichter verständlich formuliert werden können“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp