Frage
Eine Kommafrage zu:
Ich gehe heute schwimmen, und wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino.
Muss das Komma vor „und“ stehen oder ist es freigestellt? Welcher Paragraph der amtlichen Regelung entscheidet, was hier gilt?
Antwort
Guten Tag Herr K.,
es ist zu empfehlen, hier vor und ein verdeutlichendes Komma zu verwenden. Die Kommas in Ihrem Satz sind also richtig gesetzt:
Ich gehe heute schwimmen, und wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino.
Dieses Komma ist aber nicht obligatorisch, das heißt, es kann auch weggelassen werden:
Ich gehe heute schwimmen und wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino.
Mit und werden hier zwei selbstständige Sätze verbunden, von denen der zweite mit einem Nebensatz beginnt:
- Ich gehe heute schwimmen
- und
- Wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino
Dann greift § 73 der amtlichen Rechtschreibregelung, der sagt:
Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und […] verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.
Genau das tut das Komma vor und in Ihrem Satz wie auch in den folgenden Beispielen. Es verdeutlicht die Struktur des relativ komplexen Satzes:
Ich bin spät nach Hause gekommen, und weil ich Hunger hatte, habe ich mir noch ein Spiegelei gebacken.
Wenn du recht hast, ist es gut, und wenn ich recht habe, ist es auch gut.
Da waren die Kinder herzlich froh und gingen zusammen nach Hause, und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.
Wie bereits gesagt, gilt allerdings das Folgende: In diesen Fällen ist das Komma vor und nicht obligatorisch, und wenn Sie es lieber weglassen, verstoßen Sie gegen keine Regel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp