Verwaltung GmbH, Verwaltungs-GmbH, Verwaltungs GmbH oder Verwaltung-GmbH?

Frage

Auf Briefpapieren (unserer Firma bzw. unserer Lieferanten) wird als persönlich haftende Gesellschafterin, die „Verwaltungs GmbH“ oder „Verwaltung GmbH“ oder „Verwaltungs-GmbH“ oder „Verwaltung-GmbH“ angegeben. Vier Möglichkeiten und nur eine richtig?
 Ich hoffe, dass Sie nicht noch eine Variante aus dem Hut zaubern, sondern es bei einer einzigen Möglichkeit belassen.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

bei der Namensgebung ist man nicht verpflichtet, sich an die Rechtschreibregelung zu halten. Insofern sind alle Schreibweisen möglich. Wenn Sie sich an die Rechtschreibregelung halten wollen oder müssen, dann gibt es, je nachdem wie der Firmenname genau aufgebaut ist, zwei Möglichkeiten:

  1. Müller Verwaltungs-GmbH
    (= Müller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Müller Verwaltung GmbH
    (= Müller Verwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Im ersten Fall lautet der Name der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft. Gesellschaft (mbH) ist in den Namen integriert. Im zweiten Fall heißt die Firma Müller Verwaltung mit dem Zusatz GmbH. Welche Schreibung Sie wählen, hängt also davon ab, ob Sie es mit der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft mbH (mit Fugen-s und Bindestrich) oder mit der Firma Müller Verwaltung GmbH (ohne Fugen-s und ohne Bindestrich) zu tun haben.

Das gilt auch für andere Namen dieser Art:

  1. Polarfuchs Sportbekleidungs-GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Polarfuchs Sportbekleidung GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  1. SB Sicherheits-AG
    (= SB Sicherheits-Aktiengesellschaft)
  2. SB Sicherheit AG =
    (SB Sicherheit, Aktiengesellschaft)

Ein schneller Blick ins Internet oder ein beliebiges Firmenverzeichnis zeigt allerdings, dass sich bei Weitem nicht alle an die Rechtschreibregelung halten, wenn es um den Firmennamen geht. Das ist nicht weiter schlimm, doch wenn Sie es gemäß den Rechtschreibregeln machen wollen, wissen Sie nun, wie es geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Vierzehntagesfrist oder 14-Tage-Frist: es oder e und wie viele Bindestriche?

Frage

Bei der Angabe von Fristen stolpere ich immer wieder über die Problematik der Setzung eines Fugen-s und der Bindestriche. Hier mein konkretes Beispiel: „14-Tage-Frist“.

Die Regeln habe ich mir schon mehrfach angeschaut. Wenn ich auf die Suche im Internet gehe, finde ich alle möglichen, zum Teil auch sicher falsche Schreibweisen und weiß daher nicht, wie ich es richtig machen soll bzw. welche Variationsmöglichkeiten ich habe.

Ich würde die Schreibweise „14-Tage-Frist“ für richtig halten, möglich erscheint mir auch „14-Tagesfrist“. Ich finde aber auch „14-Tages-Frist“ und „14-Tagefrist“. Was ist richtig?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

Vierzehntagefrist oder Vierzehntagesfrist? Bildet man diese Zusammensetzung mit dem Fugenelement e oder es? Die Form der Kompositionsfuge hat im heutigen Deutschen meistens keine Bedeutung mehr. Die Fugenelemente sind aus Genitiv- und Pluralendungen entstanden, sie haben aber ihre Bedeutung weitgehend verloren. Weiter gibt es nur wenige feste Regeln für die Verwendung der Fugenelemente. Beim Wort Tag in Zusammensetzungen greift keine dieser Regeln. Richtig ist dann, was üblich ist.

Bei der Zusammensetzung, um die es in Ihrer Frage geht, sind zwei Formen üblich: einerseits Vierzehntagesfrist wie Tagesfrist, andererseits Vierzehntagefrist wie Dreitagebart oder Fünftagewoche. Ich würde die Variante mit e wählen, die Variante mit es ist aber ebenfalls gebräuchlich und nicht falsch. Die Fugenelemente e und es haben, wie gesagt, die Bedeutung ‘Plural’ bzw. ‘Genitiv’ weitgehend verloren.

Geschrieben wird so, wie die Form ausgesprochen wird, also mit e oder mit es. Es gibt nach der Rechtschreibregelung die folgenden Möglichkeiten:

Vierzehntagefrist / 14-Tage-Frist
Vierzehntagesfrist / 14-Tages-Frist

Nicht richtig ist hier die Schreibweise mit nur einem Bindestrich nach 14 (also nicht: *14-Tagefrist o. *14-Tagesfrist). Bei Zusammensetzungen mit Wortgruppen mit Ziffern steht zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich (zum Beispiel: 100-Meter-Lauf, 4-Zimmer-Wohnung, 7-Monats-Kind neben Hundertmeterlauf, Vierzimmerwohnung, Siebenmonatskind).

Die Wahl des Fugenelementes und der Schreibweise liegt bei Ihnen. Wenn Sie eine der vier Varianten gewählt haben, sollten Sie allerdings innerhalb eines Textes oder einer Textreihe möglichst dabei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Mehrteilige Zusammensetzungen mit „ein-“: Ist “Ein-Seiten-Version“ korrekt?

Frage

Eine Freundin schrieb mir: „Ich würde empfehlen, eine 1-Seiten-Version daraus zu machen.“ Ist die Schreibung „1-Seiten-Version“ korrekt bzw. empfehlenswert?

Antwort

Guten Tag Herr T.,

was man von der Wortbildung und Schreibung Einseitenversion resp. Ein-Seiten-Version und 1-Seiten-Version hält, ist vor allem eine Frage des Geschmacks oder des Stils. Die Wortbildung ist nach den Wortbildungsregeln des Deutschen möglich und korrekt.

Man könnte über die Form Seiten stolpern, weil sie wie eine Pluralform aussieht und eine Pluralform nicht hinter ein passen würde. Es handelt sich aber nicht um eine Mehrzahlform, sondern um das Wort Seite mit dem Fugenzeichen [e]n. Dieses Fugenzeichen hatte zwar ursprünglich eine pluralische Bedeutung/Funktion, es hat sie aber in Zusammensetzungen weitgehend verloren. Zusammensetzungen, in denen Seite vor einem anderen Wort steht, werden immer mit [e]n gebildet – dies unabhängig von der genauen Bedeutung des Wortes und auch dann, wenn es sich nur um eine Seite handelt: Seitenanfang, Seitenende; Seitenblick, Seitentür usw. Es gibt also nichts gegen die Form Seiten in „Ihrer“ Zusammensetzung einzuwenden.

Auch die Rechtschreibung ist bei allen drei Varianten nach der amtlichen Regelung vertretbar. Vorgesehen ist für solche Fälle die Zusammenschreibung (Einseitenversion). Es ist aber möglich, „verdeutlichende“ Bindestriche zu verwenden (Ein-Seiten-Version), und die Verwendung von Ziffern (1-Seiten-Version) ist in Zusammensetzungen nicht grundsätzlich verboten.

Trotzdem gefällt mir zum Beispiel eine einseitige Version viel besser als Bildungen wie eine Einseitenversion, eine Ein-Seiten-Version und eine 1-Seiten-Version. Das ist aber, wie gesagt, eine Frage des Geschmacks und des Stils. Bei Wörtern wie

Einbahnstraße, Einbettzimmer, Einblattdruck, Eineuromünze, Einfamilienhaus, Einkindfamilie, Einklassenschule, Einmannbetrieb, Einpartei[en]system, Einpersonenhaushalt, Einphasenstrom, Einstundentakt, Einwegflasche, Einwortsatz, Einzimmerwohnung, Einzylindermotor,

die gebräuchlich und allgemein anerkannt sind, sträubt sich mein Sprachgeschmack schließlich auch nicht. Weniger gelungen finde ich bei diesen Wörtern allerdings die Schreibung mit Bindestrichen. Vor allem von der Schreibung mit der Ziffer 1 würde ich abraten.

Ihre Freundin kann also 1-Seiten-Version schreiben, besser fände ich aber einseitige Version oder Einseitenversion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Acetylsalicylsäure-haltig, acetylsalicylsäurehaltig oder mit Acetylsalicylsäure?

Frage

Hier ist ein etwas schwieriger Fall einer Zusammensetzung. „Acetylsalicylsäure“ ist ein Wirkstoff, aber nicht wirklich ein Eigenname.

Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel

Was würden Sie für richtig halten?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

nach den Rechtschreibregeln werden Verbindungen dieser Art im Prinzip zusammengeschrieben:

acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel
paracetamolhaltige Schmerzmittel
ibuprofenhaltige Medikamente

Der „verdeutlichende“ Bindestrich ist hier auch möglich, insbesondere wenn ein Wortungetüm wie Acetylsalicylsäure nicht als bekannt vorausgesetzt werden kann bzw. nicht vorher genannt wird:

Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
Paracetamol-haltige Schmerzmittel
Ibuprofen-haltige Medikamente

Für stilistisch besser und vielleicht auch deutlicher halte ich dann allerdings meistens Formulierungen wie diese:

Arzneimittel, die Acetylsalicylsäure enthalten
Paracetamol enthaltende Schmerzmittel
Medikamente mit Ibuprofen

Manche mögen meinen, Xy-haltig sei präziser als mit Xy. Im Allgemeinen ergibt sich aber aus dem Zusammenhang, dass mit ein Arzneimittel mit Acetylsalicylsäure dasselbe gemeint ist wie mit ein Acetylsalicylsäure-haltiges Arzneimittel.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Wortschreibung nicht so viel Kopfzerbrechen bereitet hat, dass Sie zu einem acetylsalicylsäure-, paracetamol- oder ibuprofenhaltigen Schmerzmittel greifen mussten. So viel Stress verdient die Rechtschreibung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammensetzungen mit mehrteiligen (englischen) Titeln

Frage

Ich habe eine Frage zur Zusammenschreibung von deutschen Wörtern mit englischen Namen. Ich habe verstanden, dass man immer dann durchkoppeln muss, wenn der letzte Bestandteil eines längeren Begriffs deutsch ist, also z. B. „Do-it-yourself-Programm“ (Beispiel aus dem Duden). Was aber, wenn der englische Bestandteil eine Art Eigenname ist. Muss dann ebenfalls durchgekoppelt werden? Heißt es also „Star Wars-Film“ oder „Star-Wars-Film“; „My Little Pony-Buch“ oder „My-Little-Pony-Buch“?

Und würde sich Ihre Antwort ändern, wenn der englische Bestandteil in Anführungszeichen stehen würde?

Antwort

Guten Tag Herr P.,

was vor nicht allzu langer Zeit an dieser Stelle über Zusammensetzungen mit mehrteiligen deutschen Titeln gesagt wurde, gilt auch für Zusammensetzungen mit englischen Titeln.

Streng nach der amtlichen Rechtschreibregelung sollten bei Zusammensetzungen dieser Art durchgehend Bindestriche verwendet werden:

der Star-Wars-Film
das My-Little-Pony-Buch
die James-Bond-Filmreihe

Das gilt, wie gesagt, nicht nur für englische Titel, Namen u. Ä.:

die Bauer-sucht-Frau-Moderatorin
die Wer-wird-Millionär-Sendung
die Pippi-Langstrumpf-Autorin
der La-dolce-vita-Star Anita Ekberg

Nicht allen gefällt allerdings der „Eingriff“ in das Aussehen eines Titels o. Ä. Deshalb wird hier häufig auf eine Schreibung mit Anführungszeichen und nur einem Bindestrich ausgewichen:

der „Star Wars“-Film
das „My Little Pony“-Buch
die „Wer wird Millionär?“-Sendung
der „La dolce vita“-Star Anita Ekberg

Diese Schreibweise ist in der amtlichen Rechtschreibregelung nicht vorgesehen, aber sie kommt häufig vor und wird von vielen akzeptiert. Ich persönlich ziehe die durchgekoppelte Schreibung ohne Anführungszeichen vor, einerseits weil Titel nicht „unantastbar“ sind und andererseits weil ich die Schreibung mit Anführungszeichen und einem Bindestrich als unruhig und den Lesefluss störend empfinde. Letzteres ist allerdings Geschmackssache.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammensetzungen mit mehrteiligen Titeln

Frage

Guten Tag,

ich möchte Folgendes schreiben:  „Der Gut zu wissen Bereich in unserem System ist sehr beliebt.“ Ich bin mir nicht sicher, welche Variante richtig ist.

„Gut zu wissen“ Bereich
„Gut zu wissen Bereich“
„Gut zu wissen“-Bereich

Der Bereich heißt explizit „Gut zu wissen“.

Antwort

Guten Tag Herr M.,

bei Ausdrücken dieser Art gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn man sie als Zusammensetzung formuliert, kommt man nicht ohne den Bindestrich aus. Zusammensetzungen werden im Deutschen im Prinzip zusammengeschrieben. Enthalten sie einem Begriff, der aus mehr als einem Wort besteht, setzt man Bindestriche zwischen die einzelnen Teile der Zusammensetzung:

Erste-Klasse-Abteil
Mund-zu-Mund-Beatmung
Tour-de-France-Teilnahme
Friedrich-Schiller-Denkmal

Nach der Rechtschreibregelung schreiben Sie deshalb:

Der Gut-zu-wissen-Bereich in unserem System ist sehr beliebt.

Es ist dann aber weniger deutlich, dass es sich um den Namen oder Titel eines Bereiches handelt. Bei Zusammensetzungen mit mehrteiligen Titeln u. Ä. wird deshalb häufig eine Schreibung mit Anführungszeichen verwendet. Innerhalb der Anführungszeichen stehen keine Bindestriche:

das „50 Jahre Marta und Johann“-Jubiläum
die „Bauer sucht Frau“-Moderatorin

Der „Gut zu wissen“-Bereich in unserem System ist sehr beliebt.

Diese Schreibweise kommt häufiger vor, sie ist aber nicht in der amtlichen Rechtschreibregelung vorgesehen. Sie könnten deshalb auch die folgende Lösungen erwägen. Sie ist übersichtlich und entspricht der Rechtschreibregelung:

Der Bereich „Gut zu wissen“ in unserem System ist sehr beliebt.

Der „Fragen Sie Dr. Bopp“-Autor oder eben der Autor von „Fragen Sie Dr. Bopp“ würde, wo es möglich ist, die letzte Formulierung empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist man ü40, ü-40, ü 40 oder ü. 40, wenn man über vierzig ist?

Frage

Ich habe eine Frage zu einer Schreibweise, bei der ich mir trotz Wälzung der Rechtschreibregeln unsicher bleibe:

Das betrifft nicht nur die Generation zwischen zwanzig und dreißig, sondern inzwischen auch die Menschen Ü-vierzig.

„Ü-vierzig“ sieht für mich seltsam aus, aber ich weiß nicht, wie es besser wäre, insbesondere, wenn man die „vierzig“ als Wort belassen möchte: „ü‑vierzig“, „ü vierzig“?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

mit den Rechtschreibregeln kommt man hier nicht sehr weit und die Wörterbücher geben auch nicht viel her. Es gibt deshalb keine eindeutige, allgemein gültige Antwort auf Ihre Frage.

Im Prinzip müsste man „über“ in „über vierzig“ mit Hilfe eines Abkürzungspunktes abkürzen:

die Menschen, die ü. vierzig sind
die Menschen, die ü. 40 sind

Der Abkürzungspunkt ist aber nicht bei allen Abkürzungen üblich. Weiter ist es fraglich, ob Wendungen dieser Art nicht schon zu einer eigenständigen Formulierung mit eigener Schreibweise geworden sind. Die folgenden Varianten kommen u. a. vor (ich nenne nur die Schreibungen mit kleinem ü, siehe weiter unten):

die Menschen ü 40
die Menschen ü-40
die Menschen ü40

In Wörterbüchern ist, wie gesagt, nur wenig zu diesem Thema zu finden. Erwähnt wird nur die Verwendung dieser Abkürzungsart als Erstglied in Zusammensetzungen:

die Ü-30-Party o. die Ü30-Party

Die Verwendung der Abkürzung als eigenständiges Zahlwort wird nicht erwähnt. Sie haben hier also eine gewisse Freiheit, da die Schreibung (noch) nicht standardisiert ist. Es liegt an Ihnen, welche der oben genannten Varianten (ü. 40, ü 40, ü‑40, ü40) Sie wählen. Am nächsten bei der traditionellen Schreibweise ist ü. 40. Sie ist für mich auch die am besten geeignete Variante in Verbindung mit dem ausgeschriebenen Zahlwort: die Menschen, die ü. vierzig sind. Sonst könnte ich mich auch mit ü 40 und ü40 anfreunden, denn sie passen am besten zu die Ü-30-Party bzw. die Ü30-Party.

Vom Großbuchstaben Ü, der auch häufiger vorkommt, würde ich bei der Zahlenangabe „über vierzig“ abraten, weil er eigentlich durch nichts zu rechtfertigen ist. In „Ü-30-Party“ wird er verwendet, weil er am Wortanfang eines Substantivs steht. [Nachtrag: Für die vor allem im Sport übliche Großschreibung in Alterklasse Ü40 siehe Kommentare zum Artikel.]

Wir haben es hier mit einem verhältnismäßig neuen Sprach- und Schreibphänomen zu tun, das sich den hergebrachten Gebräuchen und Regeln entzieht und noch nicht durch den Gebrauch und/oder die Wörterbücher standardisiert ist. Den Fans von Eindeutigkeit bleibt hier deshalb nur, über vierzig auszuschreiben und abzuwarten, ob sich eine der Varianten durchsetzen wird. Bis dann bin ich vielleicht einiges weiter ü 40, als dies ohnehin schon seit längerer Zeit der Fall ist. Vielleicht bleibt diese Ausdrucksweise auch nur eine zeitlich beschränkte Modeerscheinung, die  irgendwann wieder außer Gebrauch kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Noch einmal die Regel mit den 2 G, diesmal mit +

Frage

In einem Ihrer stets lesenswerten Blog-Artikel haben Sie bereits die Frage bezüglich der korrekten Schreibung(en) „2-G-Regel“ bzw. „2G-Regel“ geklärt [siehe hier]. Eine Frage stellt sich mir diesbezüglich aber immer noch:

Warum wird das G großgeschrieben? Es steht doch für die Adjektive „geimpft“, „genesen“, „getestet“. Wann immer die Abkürzung „2G“ oder „3G“ erklärt wird, erfolgt ein Verweis auf diese drei Adjektive, praktisch nie auf die Nomen „Geimpfte“, „Genesene“, „Getestete“. […]

Inzwischen ist es sogar noch komplizierter geworden, denn die Begriffe „2G“ und „2G-Regel“ wurden noch um ein „Plus“ erweitert. In den vergangenen Tagen habe ich u. a. in meiner Tageszeitung die verschiedensten Schreibvarianten hierzu gefunden – offenbar schreibt jeder einfach nach Gefühl. Hier ein paar Beispiele:

2G-Plus-Regel / 2G-plus-Regel
Ab sofort gilt in vielen Bereichen 2G plus / 2G Plus / 2G-plus / 2G-Plus

Vollends durcheinander geht es, wenn das „Plus“ durch das Pluszeichen + ersetzt wird, was zurzeit auch immer häufiger geschieht. Dann kommen solche Varianten dabei heraus (ebenfalls in Printmedien entdeckt):

2G+
2G +
2G+ Regel
2G+-Regel
2G + Regel
2G-+-Regel

Was ist richtig? […]

Antwort

Guten Tag Herr K.,

gerade bei Abkürzungen regeln die Regeln nicht alles. Außerdem stimmt bei Abkürzungen das, was streng nach Regeln sein müsste, oft nicht mit dem überein, was ist. Das gilt auch hier. Mit einer Argumentation, die sich, so gut es geht, an die wenigen Angaben hierzu in der amtlichen Rechtschreibregelung hält, kommt man zu diesen Schreibungen:

2 G plus
2 G +
2-G-plus-Regel
2-G-+-Regel oder 2-G +-Regel [?]
Zwei-G-plus-Regel

Das große G lässt sich damit erklären, dass nur Substantive zählbar sind, nicht aber Adjektive. Nur in Fällen wie Man schreibt Egge mit zwei g ist die Kleinschreibung richtig. Sonst schreibt man nach Zahlwörtern groß: die Regel mit den zwei G.

Das Wort „plus“ sollte kleingeschrieben und ohne Bindestrich angefügt werden,  wie dies zum Beispiel bei fünf Grad plus, eine Zwei plus bekommen oder im Alter von 70 plus der Fall ist.

Wie das Pluszeichen in Zusammensetzungen behandelt werden soll, bleibt schwierig, weil nicht klar ist, wie bei Zeichen dieser Art vorzugehen ist. Ein ähnlicher Fall ist das Prozentzeichen. So schreibt man gemäß Duden 5 %-Klausel. DWDS hingegen schreibt 5-%-Hürde und gibt 5 %-Hürde und 5%-Hürde als ungültige Schreibungen an.

Wichtig ist hier aber, sich (auch) nach dem zu richten, was allgemein üblich ist, nämlich 2G und 3G. Zusammen mit plus bzw. + komme ich dann zu den folgenden Schreibungen:

2G plus
2G+ (eigentlich: 2G +)
2G-plus-Regel
2G+-Regel

Da diese Schreibungen, wie erwähnt, nicht vollständig durch Regeln belegbar „richtig“ sind, sind Abweichungen davon nicht automatisch „falsch“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

3-G-Regel oder 3G-Regel: Wie viele Bindestriche hat die Regel mit den drei G?

Frage

Ist die Schreibung „2G-Regel“ und „3G-Regel“ richtig, oder sollte/muss es korrekt heißen „2‑G‑Regel“, „3‑G‑Regel“?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

im Prinzip ist die korrekte Schreibung 2‑G‑Regel und 3‑G‑Regel. Es geht um die Regel mit den zwei bzw. drei G (geimpft, genesen, getestet), also um eine Zusammensetzung mit einer Ziffer und einem Einzelbuchstaben. Verbindungen mit Ziffern, Einzelbuchstaben und Abkürzungen werden gemäß § 40 bzw. § 44 der amtlichen Rechtschreibregelung mit Bindestrichen geschrieben (zum Beispiel 100‑m‑Lauf, 2‑kg‑Büchse).

Im allgemeinen Schreibgebrauch ist allerdings vor allem die Schreibung 2G‑Regel bzw. 3G‑Regel üblich. Man kann sie als „fachsprachlich“ akzeptieren und ich würde sie deshalb nicht als grundsätzlich falsch bezeichnen:

3-G-Regel / 3G-Regel

Auch bei den folgenden Beispielen hat sich mehr und mehr die Schreibung ohne den ersten Bindestrich eingebürgert:

3-D-Drucker / 3D-Drucker
5-G-Mobilfunk / 5G-Mobilfunk
G-8-Staaten / G8-Staaten

Ob man sie mit einem oder zwei Bindestrichen schreibt, ist nicht so wichtig. Weit wichtiger ist, dass (die Diskussion um) die Regel mit den zwei oder drei G möglichst bald der Vergangenheit angehört.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „intravenös“ am besten abkürzt

Frage

Meine Kolleginnen baten mich, Sie zu fragen, wie „I.v.-Injektion“ („intravenöse Injektion“) richtig geschrieben wird. Die Überlegungen gingen zum einen dahin, ob Bindestriche gesetzt werden, zum andern auch, ob das I groß geschrieben werden muss.

Wir haben in unseren Transkriptionsregeln irgendwann mal festgelegt, dass wir i.v. ohne Leerschritt schreiben wollen. Aber strenggenommen ist das ja falsch. […]

Antwort

Guten Tag Frau N.,

genaue und verbindliche Regeln, wie Wörter abzukürzen sind, gibt es kaum. Ich würde die folgenden beiden Schreibweisen empfehlen:

die iv. Injektion
die i.v. Injektion

Üblicherweise schreibt man nur am Schluss eines abgekürzten Wortes einen Abkürzungspunkt:

Ggs. = Gegensatz
Mrd. = Milliarde
ahd. = althochdeutsch
bspw. = beispielsweise
vgl. = vergleiche

Entsprechend würde ich „intravenös“ wie folgt abkürzen:

iv. = intravenös

Diese von mir bevorzugte Schreibweise scheint aber in der Fachsprache nicht oder kaum vorzukommen.

Üblicher ist die Schreibung mit zwei Punkten. Dabei muss nach dem ersten Punkt kein Leerzeichen stehen, denn es steht auch auch kein Leerzeichen vor dem v in „intravenös“. (Ein Leerzeichen sollte dann gesetzt werden, wenn auch in der nicht abgekürzten Schreibung eines steht, also bei aus mehr als einem Wort bestehenden Ausdrücken: z. B. = zum Beispiel, s. u. = siehe unten.)** Entsprechend also:

i.v. = intravenös

Dann noch zur Frage nach dem Bindestrich: Auch wenn „intravenös“ abgekürzt wird, bleibt es ein Adjektiv. Auch die Abkürzung wird deshalb kleingeschrieben (außer am Satzanfang, wo man Abkürzungen allerdings besser vermeidet) und sie bleibt vom folgenden Substantiv getrennt:

iv. Injektion
i.v. Injektion

Ob Sie die meiner Meinung nach bessere „einpunktige“ Variante oder die üblichere Schreibweise mit zwei Punkten wählen, bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

** Die in einigen Wörterbüchern neben „ao.“ angegebene Abkürzung „a. o.“ (mit Leerschritt) für „außerordentlich“ halte ich für zweifelhaft, denn man schreibt gemäß der Rechtschreibregelung „Abt.-Leiter“ („Abteilungsleiter“) auch ohne Leerschritt. Ich würde also „a.o.“ schreiben (oder besser „ao.“). Die beiden Fälle sind aber wegen des Bindestrichs nur schlecht vergleichbar, so dass meine Interpretation wieder einmal nicht die einzig mögliche ist.