Frage
Wenn in einem Vertrag auf die unterzeichnende Person verwiesen wird, heißt es dann „Der Unterzeichnete bestätigt hiermit“ oder „Der Unterzeichnende bestätigt hiermit“?
Antwort
Guten Tag Frau C.,
wenn ich mit der Tür ins Haus fallen darf: Am besten verwenden Sie hier meiner Meinung nach diese Formulierung:
Der Unterzeichner bestätigt hiermit …
Die Unterzeichnerin bestätigt hiermit …
Die beiden anderen Varianten, die Sie in Ihrer Frage nennen, sind nämlich problematisch.
Der Begriff „der/die Unterzeichnete“ wird in formeller behördlicher und juristischer Sprache verwendet. Es geht auf das veraltete reflexive Verb „sich unterzeichnen = unterschreiben“ zurück. Bei reflexiven Verben kann mit dem Perfektpartizip die Person gemeint sein, die die Verbhandlung ausgeführt hat:
sich betrinken – der/die Betrunkene
sich verlieben – der/die Verliebte
sich unterzeichnen – der/die Unterzeichnete
Der oder die Unterzeichnete ist also die Person, die sich unterzeichnet hat. Das reflexive „sich unterzeichnen“ ist aber nicht mehr gebräuchlich und vielen auch nicht mehr bekannt. Viele verbinden „unterzeichnet“ deshalb mit dem einfachen Verb „unterzeichnen“, wie es zum Beispiel in „der unterzeichnete Brief“ vorkommt. Die Formulierung „der/die Unterzeichnete“ sieht dann so aus, wie wenn etwas gemeint wäre, das unterzeichnet worden ist. Aus diesem Grund macht eine Formulierung wie
Der oder die Unterzeichnete bestätigt hiermit …
auf viele einen seltsamen Eindruck. Die Formulierung ist korrekt und in gewissen Bereichen auch üblich, aber sie ist nicht mehr allen gut verständlich.
Die Verwendung von „der/die Unterzeichnende“ ist umstritten.
Der oder die Unterzeichnende bestätigt hiermit …
Gegen diese Formulierung wird eingewandt, dass man im Prinzip nur während des Unterzeichnens der oder die Unterzeichnende sei. Während des Schreibens ist man – peinlich genau genommen – der/die unterzeichnen Werdende. Wenn jemand das unterschriebene Dokument liest, ist man der/die unterzeichnet Habende. Ich finde das eher spitzfindig. Studierende sind heutzutage ja auch dann Studierende, wenn sie nicht gerade mit Studieren beschäftigt sind. Wenn Sie aber sicher sein wollen, dass niemand Sie „korrigiert“, verwenden Sie besser nicht „der/die Unterzeichnende“.
So viel möchte der Unterzeichner/Unterzeichnete/(Unterzeichnende) hier zu diesem Thema sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp