Drei gleiche Konsonanten vor der Reform

Frage

Gab es schon vor der neuen Rechtschreibreform Wörter, die mit 3 Konsonanten geschrieben wurden, wie z. B. Dampfschifffahrt?

Antwort

Sehr geehrte Frau M.,

auch vor der Rechtschreibreform gab es bereits Wörter, die mit drei aufeinanderfolgenden gleichen Konsonanten geschrieben wurden. Die Regel lautete, dass beim Zusammentreffen von drei gleichen Konsonanten ein Konsonant weggelassen wird, wenn ihnen ein Vokal folgt:

Dampfschiffahrt
Kreppapier
Ballettänzer
(Neu: Dampfschifffahrt, Krepppapier, Balletttänzer)

Folgt den drei Konsonanten ein weiterer Konsonant, durfte auch nach der alten Regel keiner wegfallen. Man schrieb also schon vor der Reform zum Beispiel:

Sauerstoffflasche
holzschlifffrei
Stopppreis
Balletttruppe
fetttriefend

Zur Schreibung mit Bindestrich siehe Rechtschreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Textgestaltung, typografische Regeln, DIN 5008

Frage

Wo – wenn überhaupt – ist geregelt, ob bei der Anwendung von Klammern, Binde- und Schrägstrichen Leerzeichen genutzt werden? Schreibt man z.B.:

(6 Punkte) oder ( 6 Punkte )?
Größe 37/38 oder Größe 37 / 38?

Dazu kommt, dass die automatische Korrektur bei Textverarbeitungsprogrammen einen Bindestrich mit vor- und nachgesetzten Leerzeichen zumeist durch einen Gedankenstrich ersetzt.

Antwort

Sehr geehrter Herr P.,

die Verwendung von Satzzeichen ist offiziell in den amtlichen Rechtschreibregeln festgelegt. Sehen Sie dazu das jeweilige Kapitel Zeichensetzung:

Amtliche Rechtschreibregeln
Canoonet-Rechtschreibregeln

Dort wird hauptsächlich erklärt, wann man welche Satzzeichen verwendet. Typographische Fragen im Bereich der Textverarbeitung und -gestaltung, d.h. welche Form die Satzzeichen haben, wo man Leerzeichen respektive keine Leerzeichen verwendet usw. ist in der DIN 5008 festgelegt.

Sie finden diese Regeln leider nicht auf unseren Seiten. Ihre Frage bringt mich aber dazu, darüber nachzudenken, ob wir nicht eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Punkte auf Canoonet zur Verfügung stellen könnten. Noch ist es aber nicht so weit. Deshalb beantworte ich Ihre Beispielfragen gleich hier. Man schreibt:

(6 Punkte)
keine Leerzeichen zwischen Klammer und eingeklammertem Text;

Größe 36/37
keine Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich;

Längerer Gedankenstrich statt kurzem Bindestrich, wenn innerhalb eines laufenden Textes vor dem Strich ein Leerzeichen und nach dem Strich ein Leerzeichen oder ein Komma stehen muss. Zur Frage, wann genau der Gedankenstrich verwendet wird, siehe Rechtschreibregeln.

Wenn Sie als durchschnittlicher Sprachproduzent und -konsument diese Regeln nicht kennen und deshalb manchmal dagegen verstoßen, ist das kein Schwerverbrechen. Die DIN-Normen sind vor allem für professionelle Schreiber, Drucker und Herausgeber gedacht, und auch sie halten sich nicht immer daran.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die über Achtzehnjährigen

Frage

Ich habe mehrfach in einem Buch die Worte überachtzehnjährig oder der Überachtzehnjährige oder der Untersechszehnjährige gefunden. Gibt es diese Wörter und würde es dann auch den Unterfünfundzwanzigjährigen geben? Das sieht für mich alles sehr lustig aus und ich würde es nicht so schreiben.

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

auch ich würde diese Wörter nicht so schreiben. Ich schreibe: über achtzehnjährig, die über Achtzehnjährigen und die unter Sechzehnjährigen. Das kann ich eigentlich nur damit begründen, dass es keine Rechtschreibregel gibt, die besagt, dass in diesem Fall zusammengeschrieben werden muss. Dann gilt die Getrenntschreibung. Entsprechend schreibe ich auch der unter Fünfundzwanzigjährige – dies allerdings schon seit ziemlich vielen Jahren nur noch über andere …

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Tessinerbrot

Dank einer Besprechung durfte ich wieder einmal in die Südschweiz, genauer gesagt ins Tessin fahren. So gelangten wir entlang des regnerischen Vierwaldstätter Sees, durch ein neblig graues Urner Tal und durch den Gotthardtunnel, ein 17 km langes Loch in den Schweizer Alpen, in die sonnige Tessiner Bergwelt.

Sie vermuten richtig, wenn Sie annehmen, dass ich hier keinen Reisebericht erstatten möchte. Es geht mir um die unveränderlichen geografischen Adjektive auf –er wie Vierwaldstätter, Urner, Schweizer und Tessiner. Gemäß den Rechtschreibregeln werden geografische Ableitungen auf -er in Verbindung mit einem Nomen getrennt vom Nomen geschrieben, außer wenn das Wort auf –er eine Personenbezeichnung ist.

Siehe Rechtschreibregel.

Mit dieser Regel hatte ich immer so meine Mühe. Sie ist einfach, aber gewisse Ausnahmen, denen man vor allem in der Schweiz begegnet, erklärt sie nicht. So schreibt man in der Schweiz den Vierwaldstätter See in einem Wort: Vierwaldstättersee. Das Gleiche und Ähnliches gilt auch für den Genfer See, den Neuenburger See und die Basler Straße, die von den deutschsprachigen Eidgenossen in der Regel als Genfersee, Neuenburgersee und Baslerstrasse geschrieben werden. So weit so gut, aber wenn mir dann im Tessin plötzlich in den Sinn kommt, dass man nördlich der Alpen Tessinerbrot (eine spezielle Brotsorte) und Bündnerfleisch kaufen kann, dann wird die Erklärung mit der Personenbezeichnung schlichtweg unhaltbar oder sogar kannibalisch.

Oder man sagt einfach, dass die Schweizer ein bisschen sonderbar schreiben. Wenn man aber eine andere Regel anwendet, sind sowohl die standardsprachlichen Zusammenschreibungen wie Schweizergarde und Römerbrief (die Schweizer und Römer sind hier Personen) als auch die Abweichungen in der Schweiz zu erklären. Die Regel lautet: Liegt bei neutraler Aussprache die Hauptbetonung auf dem Wort auf –er, schreibt man zusammen. Sonst schreibt man getrennt.

Zusammen:
die Schweizergarde, der Römerbrief

Gertrennt:
die Schweizer Alpen, die Römer U-Bahn

Und dann die Schweiz: Die Abweichung erklärt sich dadurch, dass Deutschschweizer in den genannte Fällen das erste Wort betonen:

Genfersee, Neuenburgersee, Baslerstrasse, Tessinerbrot, Bündnerfleisch.
(Standardaussprache: Genfer See, Neuenburger See, Basler Straße, ?)

Das tun die Schweizer aber nicht in allen Fällen, und dann schreibt man auch in der Schweiz getrennt:

Berner Oberland, ein Urner Tal, die Tessiner Bergwelt, Basler Leckerli, Zürcher Hüppen (die letzen zwei sind süß und lecker!)

Ich möchte jetzt nicht die Rechtschreibregeln neu schreiben. Sie sind nun einmal so, wie sie sind. Die Betonungsregel soll nur eine kleine Eselsbrücke sein für diejenigen – vor allem Schweizer und Schweizerinnen –, die in diesem Bereich mit der amtlichen Regel und den Schweizer Ausnahmen nicht so gut zurechtkommen.

Die Sauregurkenzeit

Sie ist zwar schon bald wieder vorbei, aber auch bei den E-Mails zu Grammatik- und Rechtschreibfragen ist sie deutlich zu spüren: die Sauregurkenzeit. Es ist ja auch gut zu verstehen, dass viele in Ferienzeiten die (deutsche) Sprache vor allem für das Bestellen von Eis, kühlen Getränken, Tapas und was es sonst noch alles an den Sommer Erfrischendem und Versüßendem gibt. Auch wenn der Sommer dieses Jahr nicht ganz immer und nicht ganz überall so richtig mitspielen will: Ferien sind Ferien und Urlaub ist Urlaub. Wer mag sich dann schon den Kopf über komplizierten Mehrzahlformen und Kommaregeln zerbrechen?

Der Name Sauregurkenzeit stammt (zumindest nach meinen Quellen) aus der Zeit, als Gemüse und Früchte noch ganz ohne die Hilfe von Gewächshäusern auskommen mussten. Die Gurken wurden deshalb vor allem Mitten im Sommer geerntet und zur besseren Haltbarkeit in Essig eingelegt. Sonst war im Handel offenbar in dieser Zeit des Jahres auch früher schon nicht mehr viel los, so dass diese ruhige und ereignislose Periode Sauregurkenzeit genannt wurde. Im Niederländischen gibt es einen ähnlichen Ausdruck: komkommertijd. Das heißt so viel wie Gurkenzeit. Sogar in Holland wurden also die Gurken früher hauptsächlich im Sommer geerntet. Im Norwegischen soll es auch einen Ausdruck mit Gurken für diese Zeit geben, aber leider konnte ich ihn nicht finden.

Da ich es aus „berufsdeformatorischen“ Gründen doch nicht ganz lassen kann: Die Sauregurkenzeit darf auch mit Bindestrichen geschrieben werden: Saure-Gurken-Zeit. Das ist wohl so, weil sie sowohl als feststehender Ausdruck (zusammen) als auch als Zusammensetzung mit einer Wortgruppe (mit Bindestrich) interpretiert werden kann. Und auch bei der Beugung hat sie eine Besonderheit in petto: das Adjektiv darf mitgebeugt werden. Man kann in der Saure-Gurken-Zeit oder in der Sauren-Gurken-Zeit sagen. Das Gleiche gilt für das Ende der Saure-Gurken-Zeit und das Ende der Sauren-Gurken-Zeit. Bei der Schreibung ohne Bindestrich der Formen mit gebeugtem Adjektiv wird es dann irgendwie so kompliziert, dass die verschiedenen Wörterbücher zu unterschiedlichen Resultaten kommen. In diesem Fall würde ich einfach auf das Sommerloch ausweichen. Das bedeutet ungefähr das Gleiche und der Ausdruck ist eigentlich fast genauso schön.

Der 1. August

Die Schweizer und die in der Schweiz Wohnenden anderer Nationalitäten mögen mir den für sie überflüssigen Anfang dieses Beitrages verzeihen, aber außerhalb der Schweiz wissen nur wenige, dass die Schweiz am ersten August den Ersten August feiert. Am ersten August wird nämlich mit Feiern, Festreden, Höhenfeuern und (in nicht allzu trockenen Sommern wie diesem) Feuerwerk des Rütlischwures gedacht. Der Rütlischwur markiert – so will es die Legende – den Beginn der Eidgenossenschaft: Im Jahre 1291 trafen sich Vertreter aus den drei Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee und schlossen ein Verteidigungsbündnis gegen die Österreicher und andere lästige Feinde. Das wurde natürlich mit einem Eid besiegelt. Und damit ist auch gleich der Ursprung des offiziellen Namens Schweizerische Eidgenossenschaft geklärt.

Am ersten August feiert die Schweiz also den Ersten August, ihren Nationalfeiertag. Wenn mit diesem Datum nicht das Datum, sondern der spezielle Feiertag gemeint ist, schreibt man das Adjektiv groß. Dies gilt auch für andere besondere Kalendertage wie den Ersten Mai, den Weißen Sonntag, den Heiligen Abend und den Internationalen Frauentag. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Wenn man nicht mehr sicher weiß, ob man nun erster August für das Datum oder Erster August für den Feiertag schreiben muss, nimmt man am besten Zuflucht zur Schreibung mit Ziffern: der 1. August. So geschrieben bezieht er sich nämlich auf beides.

Damit haben wir aber noch nicht ganz alle möglichen Rechtschreibklippen umsegelt. Schreibt man Zusammensetzungen mit Erster August getrennt, zusammen oder mit Bindestrich? Wenn jemand feierliche Worte zur Feier des Ersten Augusts spricht, hält er oder sie dann

a) eine 1. August Rede / Erste August Rede
b) eine 1. August-Rede / Erste August-Rede
c) eine 1.Augustrede / Ersteaugustrede
d) eine 1.-August-Rede / Erste-August-Rede?

Die Lösungen a) und c) sind falsch. Die Lösung b) ist es auch, außer wenn es sich um eine erste von mehreren August-Reden handeln würde. Hier geht es aber um eine Rede zum Ersten August. Zusammensetzungen mit einer Wortgruppe – und um eine solche handelt es sich bei Erste August – werden mit Bindestrich geschrieben. Richtig ist also d) 1.-August-Rede oder Erste-August-Rede wie zum Beispiel auch Erste-Hilfe-Kurs, Dritte-Welt-Laden und – zurzeit auch gerade noch aktuell – Tour-de-France-Gewinner. Siehe hierzu die Rechtschreibregel.

Der Punkt vor dem Bindestrich in 1.-August-Rede sieht zwar vielleicht etwas ungewohnt aus, er ist aber korrekt. Diese Kombination gibt es zum Beispiel auch in

Tel.-Nr.
Dipl.-Ing.
1.-Klasse-Abteil
1.-Mai-Feier

Vgl. §40 der Amtlichen Regelung

Den Schweizern wünsche ich einen schönen Ersten August mit ansprechenden und hoffentlich nicht zu langen 1.-August-Reden. Und allen anderen wünsche ich einfach einen schönen ersten August.

Der erweiterte Realschulabschluss und die mittlere Reife

Frage

Wie wird eigentlich erweiterter Realschulabschluss geschrieben? Versteht man es als Eigenname und schreibt Erweiterter Realschulabschluss oder wird erweitert nur adjektivisch gebraucht und kleingeschrieben?

Antwort

Sehr geehrte Frau K.,

nach den amtlichen Rechtschreibregeln schreibt man erweiterter Realschulabschluss. Die Verbindung ist kein Eigenname und deshalb wird das Adjektiv kleingeschrieben. Siehe die entsprechende Rechtschreibregel.

Es kommt jedoch vor, dass der Ausdruck im Bildungsbereich als fachsprachlicher Ausdruck gesehen und doch als Erweiterter Realschulabschluss geschrieben wird. Diese Schreibung finden Sie zum Beispiel auf dem Deutschen Bildungsserver. Das ist gemäß der amtlichen Regelung möglich. Siehe die bereits zitierte Rechtschreibregel.

Wir empfehlen Ihnen aber, bei erweiterter Realschulabschluss wie z.B. bei mittlere Reife oder qualifizierter Hauptschulabschluss das Adjektiv mit Kleinbuchstaben zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Buchstabe B/der Buchstabe b

Frage

Heute haben wir in der Schule diskutiert, ob die folgende Aussage korrekt ist:

Das B –> Schreibe ein großes B.

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.

Antwort

Sehr geehrte Frau B.,

es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen kann. Buchstaben sind sächlich. Es heißt also richtig:

das B oder das b

Siehe hierzu die die allgemeine Seite zur Beugung von Buchstaben.

In dieser Tabelle sehen wir auch, dass alle Formen – also auch der Genitiv und die Mehrzahlformen – ohne s geschrieben werden. In der gesprochenen Umgangssprache sagt man zwar manchmal /des bes/ und /die bes/, die Endung s wird aber in der Regel nicht geschrieben.

Was für ein Wort soll ich denn mit drei B, zwei C und einem Y legen!
Die Rundung des b zeigt nach rechts.

Dann noch diese erklärenden Beispiele zur Groß- und Kleinschreibung:

Schreibe ein großes B.
Schreibe ein kleines b.
Das Boot schreibt man mit B.
Ebbe wird mit zwei b geschrieben.
der Buchstabe B oder der Buchstabe b

Im Weiteren gilt, dass als Substantiv verwendete Buchstaben großgeschrieben werden:

Ich habe mir alles von A bis Z erklären lassen, denn Kenntnis der Materie ist das A und O, damit einem niemand ein X für ein U vormachen kann.

Kleingeschrieben wird allerdings, wenn der Kleinbuchstabe gemeint ist. Man denke da zum Beispiel an den berühmten Punkt auf dem i. Siehe die entsprechende Rechtschreibseite.

Mehr Rechtschreibinformationen zum Buchstaben B (oder b) finden Sie hier. Es fehlt allerdings noch die Information, dass im folgenden Fall großgeschrieben wird:

Wer A sagt, muss auch B sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammensetzungen mit E-Mail: Fugen-s und Bindestrich

Frage

Seit langem quält mich folgende Frage: Wie schreibt man das Wort Erinnerungsemail richtig? Dass man E-Mail heute E-Mail schreibt, ist inzwischen bekannt, dass aber nach einem Verbindungs-s kein Bindestrich folgt, auch.

Wie schreibe ich das nun also richtig?

Erinnerungs-E-Mail
Erinnerungse-Mail

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

Dir richtige Schreibweise ist Erinnerungs-E-Mail. In Wortzusammensetzungen, die ein Wort mit Bindestrich enthalten (hier E-Mail), muss zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich geschrieben werden. Siehe die entsprechende Rechtschreibregel. Man schreibt also auch zum Beispiel Bewerbungs-E-Mail, Reklamations-E-Mail und Abwesenheits-E-Mail.

Die Regel, dass man nach einem Verbindungs-s keinen Bindestrich schreiben darf, kenne ich nicht. Ein zugegebenermaßen wenig subtiler Einwand wäre ja, dass der Widerspruch zur Regel bereits in der Regel selbst stünde: Verbindungs-s. Der übrigens gebräuchlichere Ausdruck Fugen-s zeigt, dass auch nach anderen Fugenelementen ein Bindestrich stehen darf oder ggf. muss.

Es ist aber stilistisch gesehen bestimmt richtig, nach einem Fugen-s noch zurückhaltender als sonst zu sein und nur dann einen Bindestrich zu setzen, wenn er wirklich notwendig ist. Im Prinzip gibt ja das s schon an, wo die Grenze zwischen zwei Wortbestandteilen liegt. Deshalb sollte man Wörter wie die folgenden ohne Bindestrich schreiben: Zeitungsartikel, Lieblingsgericht, Eigentumswohnung und Amtsarzt statt Zeitungs-Artikel, Lieblings-Gericht, Eigentums-Wohnung oder gar Amts-Arzt.

In Fällen wie Verbindungs-s und Erinnerungs-E-Mail verlangen aber andere Regeln unbedingt einen Bindestrich. Weiter ist die Verwendung eines Bindestrichs auch in langen, unübersichtlichen Wörtern wie Sozialversicherungsfachangestellte möglich und angebracht: Sozialversicherungs-Fachangestellte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zitate aus anderen Sprachen

Frage

Wenn ich in einem deutschsprachigen Text einen englischen Satz zitiere (These boots are made for walking), behandle ich dann diesen Satz wie einen deutschen, d.h. schreibe ich dann Boots, oder gilt dann die englische Schreibweise boots?

Antwort

Sehr geehrter Herr G.,

wenn sie fremdsprachliche Wörter, Ausdrücke oder Sätze als Zitat in einen deutschen Text aufnehmen, gilt nicht die deutsche, sondern so weit wie möglich die Schreibweise der Ursprungssprache. So schreibt man z. B. Sie werden immer Mamas kleine Babys sein. Aber wenn direkt aus dem Englischen zitiert wird, schreibt man: Sie werden immer „Mama’s little babies“ sein.

Sehen Sie hierzu auch Punkt 3.1 auf dieser Seite der amtlichen Rechtschreibregelung.

Ein Muttersöhnchen ist deshalb – man beachte die Kleinschreibung und die Verwendung von Akzenten und des Apostrophs – in England a mama’s boy, in Frankreich un petit garçon à maman, in Spanien un hijo de mamá, in Italien ein figlio di mamma, und in den Niederlanden een moederskindje.

Beim Zitieren begibt man sich gewissermaßen in eine andere Sprache und da gilt dann das Sprichwort Andere Länder, andere Sitten oder eben zitierenderweise:
When in Rome, do as the Romans do.
Autres pays, autres mœurs.
A donde fueres, haz lo que vieres.
Paese che vai, usanze che trovi.
’s Lands wijs, ’s lands eer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp