Punkt, Klammer, Punkt: aufeinanderfolgende Satzzeichen

Frau M. stellt die folgende Frage: „Wenn ein Satz mit einer Klammer endet, in der als letztes (oder einziges) eine Abkürzung mit einem Punkt steht, wird dann nach der Klammer noch ein Punkt gesetzt (als Abschluss des Satzes) oder nicht?“ Frau M. schreibt weiter, dass sie annimmt, man könne den Punkt nicht weglassen. Sie hat recht. Der Punkt der Abkürzung kann nicht weggelassen werden und der Punkt des Satzes, in den der Klammerausdruck eingebettet ist, darf ebenfalls nicht wegfallen. Zum Beispiel:

Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.).
Dies gilt auch für alle anderen Marken (Audi, BMW, Mercedes usw.).

Um eine solche Häufung von Satzzeichen zu vermeiden, können Abkürzungen an dieser Stelle auch ausgeschrieben werden. Also:

Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Millionen).
Dies gilt auch für alle anderen Marken (Audi, BMW, Mercedes und so weiter).

Ganz so schlimm sind aber drei aufeinanderfolgende Satzzeichen auch wieder nicht. Sie können einemg vor allem beim Schreiben einiges Kopfzerbrechen bereiten, aber beim Lesen fallen solche Interpunktionstrios eigentlich gar nicht auf. Sie kommen übrigens auch ohne Abkürzungen vor:

Das war vor zehn Jahren (es ist schon so lange her!), als wir noch hier wohnten.
„Wer ist da?“, fragte er.
Sagte er wirklich: „Schrei doch nicht so!“?
Kennst du den Film „Quo vadis?“?

Die letzten beiden Beispiele fallen wohl auch beim Lesen auf, aber sie sind immer noch völlig korrekt nach den Regeln der Rechtschreibung verfasst. Dies gilt auch für die folgenden, zugegebenermaßen selbstgestrickten Beispielsätze:

Noch einmal das bekannte Dreiergrüppchen .).

Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.).

Man kann diese Aussage auch zitieren: Vierergruppe .).“

Da stand: „Es ging um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.).“

Sie lässt sich auch als Frage umformuliert zitieren: ebenfalls vier Zeichen .)?“

Da stand die Frage: „Ging es um einen großen Betrag (mehr als 5 Mio.)?“

Nach der zitierten Frage kann man auch fragen: fünf Zeichen .)?“?

Stand da wirklich: „Ging es um einen großen Betrag (mehr 5 Mio.)?“?

Auch andere Fünfergruppen sind möglich:

„Lass doch dein ewiges ,Ist es noch weit?‘!“, schrie er.
Fragte er wirklich: „Kennst du den Film ,Quo vadis??“?

Und wenn man die Sache wirklich forciert, gelingt es sogar, das halbe Dutzend vollzumachen:

Wer stellte diese Frage (gemeint ist: „Kennst du den Film ,Quo vadis??“)?

Wie ich schon erwähnt habe, bin ich diesen Beispielen nicht in freier Wildbahn begegnet. Und das ist auch gut so, denn sich selber und den Lesern zuliebe verzichtet man besser auf Formulierungen mit solchen Interpunktionsungetümen!

Wörther und der Wörthersee

Frage

In Ihrer Datenbank ist mir folgender Eintrag aufgefallen: Wörther. Mir ist dieses Wort nur als Name (Wörthersee), aber nicht als Adjektiv bekannt. Was bedeutet es?

Antwort

Sehr geehrter Herr S.,

das Adjektiv Wörther bedeutet von/aus Wörth. So spielt in Wörth am Main die Wörther Blasmusik auf und erscheint in Wörth an der Donau der Wörther Anzeiger. Wie alle mit -er von geographischen Namen abgeleiteten Adjektive ist Wörther unveränderlich und muss großgeschrieben werden (siehe Rechtschreibregel).

Zur Diskussion über die korrekte Schreibung von Wörthersee, um die es hier vielleicht geht, das Folgende: Der Duden schreibt Wörther See vor, lässt aber auch Wörthersee zu. Da es in der Nähe des Sees kein Wörth gibt, von dem das Adjektiv abgeleitet sein könnte, ist die Schreibung Wörthersee sicher korrekt. Ich überlasse es aber den Einwohnern der Region, wie sie den Namen des Sees schreiben wollen. Und allen anderen bleibt nicht viel anderes übrig, als den Angaben des Wörterbuches zu vertrauen und davon auszugehen, dass Wörther See auch richtig ist. Bei der Schreibung von Eigennamen „versagen“ nämlich die Rechtschreibregeln ohnehin des Öfteren. In diesem Sinne kann das Adjektiv Wörther auch im Namen des schönen Wörther Sees verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Fragezeichen bei höflicher Aufforderung in Frageform

Frage

Heute rief mich meine Schwägerin an, da meine Nichte (3. Kl.) Probleme mit ihrer Deutschhausaufgabe hatte. Dabei ging es um Zeichensetzung, insbesondere um Fragesätze, die eigentlich höfliche Aufforderungen sind:

Kannst du bitte den Tisch abräumen?

Der Satz ist als Frage formuliert, beinhaltet aber eigentlich eine Aufforderung. Weder im Duden noch unter den Canoo-Zeichensetzungsregeln konnte ich Beispiele finden, die zu dem Sachverhalt gepasst hätten.

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

eine Frage kann tatsächlich eine höfliche Aufforderung oder eine Bitte sein. Damit der Charakter der höflichen Aufforderung/Bitte auch schriftlich erhalten bleibt, sollte ein Fragezeichen verwendet werden. Also:

Kannst du bitte den Tisch abräumen?
Würden Sie bitte das Fenster schließen?

Sehen Sie hierzu auch die Beispielsätze auf den folgenden Grammatikseiten:

Dies gilt, wenn die Frage als höfliche Aufforderung gemeint ist. Eine Frage kann aber auch ausdrücklich als Vorwurf oder empörter Ausruf gemeint sein. Dann sollte man den Satz mit einem Ausrufezeichen abschließen:

Kannst du nicht besser aufpassen!
Wie lange dauert das denn noch!

Sehen Sie hierzu diese Rechtschreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

und Ähnliches – u. Ä.

Frage

Ich habe eine Frage zur Zeichensetzung: Setzt man hinter die am Satzende stehende Abkürzung o.ä. einen weiteren Punkt, so dass hier zwei Punkte unmittelbar hintereinander stehen? Oder lässt man den zweiten Punkt weg? Die erste Version ist vermutlich korrekt, ruft aber beim Lesen ein Stutzen hervor.

Antwort

Sehr geehrte Frau P.,

die Variante mit den zwei Punkten macht Sie zu Recht stutzig, denn wenn eine Abkürzung am Ende des Satzes steht, wird nur ein Punkt geschrieben:

Es geht um Kartenlegen, Wahrsagen u. Ä.
Probieren Sie es einmal mit Blumen, einem Kompliment o. Ä.

Man schreibt nach der Reform übrigens und Ähnliches, oder Ähnliches und entsprechend auch die Abkürzungen u. Ä., o. Ä.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Typisch vorweihnachtliche Frage zur Rechtschreibung

Der Advent ist im Land und nach seinem gestrigen Großeinsatz genießt der Nikolaus wieder seine verdiente Ruhe (außer dort, wo er noch als Weihnachtsmann auftreten muss – doch darüber vielleicht ein andermal). Es wird also Zeit für den Vorweihnachtsstress. Dazu gehören auch die Feiertagsgrüße und Neujahrswünsche. Und selbst hierbei entdeckt der berufsdeformierte Dr. Bopp ein Rechtschreibproblemchen: die Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven in Glück- und anderen Wünschen. Obwohl die Regel eigentlich ganz einfach ist, wird sehr oft gegen sie verstoßen, auch (oder vielleicht sogar vor allem) auf Karten mit vorgedrucktem Text.

In Wendungen, die keine Eigennamen sind, werden Adjektive kleingeschrieben (Regel). Man schreibt also zum Beispiel:

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr.

Auch ohne einleitendes Ich wünsche oder Wir wünschen schreibt man nur das ganz am Anfang stehende Adjektiv groß:

Gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!
Fröhliche Weihachten und alles Gute fürs neue Jahr!
Alles Gute zum neuen Jahr!
Die besten Wünsche für 2008!
Schöne Feiertage!

Was wirklich zählt, sind natürlich die Grüße und Wünsche an sich, ganz gleich ob sie nun vollständig korrekt nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung abgefasst sind. Aber sollten Sie sich im Zeitdruck der Weihnachtsvorbereitungen plötzlich doch fragen, ob es nun frohe oder Frohe sein muss, dann wissen Sie die Antwort jetzt schon.

Meine Haarfarbe ist braun/Braun?

Frage

Wie schreibt man den folgenden Satz (Groß- und Kleinschreibung) richtig?

Meine Haarfarbe ist Braun.
Meine Haarfarbe ist braun.

Antwort

Sehr geehrte Frau C.,

beide Schreibungen sind möglich und korrekt, da bei dieser Formulierung zwei verschiedene Interpretationen möglich sind. Die Wörter Haarfarbe und braun/Braun lassen sich nämlich auf zweierlei Weise miteinander kombinieren:

die Haarfarbe Braun (wie die Farbe Blau)
die braune Haarfarbe (wie die blaue Farbe)

Das hat für Ihren Beispielsatz die folgende Konsequenz:

Meine Haarfarbe ist Braun bezieht sich auf Haarfarbe Braun.
Meine Haarfarbe ist braun bezieht sich auf braune Haarfarbe.

Da beide Interpretationen möglich sind und es kaum einen merkbaren Unterschied gibt, können Sie frei wählen, welche Variante Sie bevorzugen. Wie immer gilt aber, dass man innerhalb eines Textes immer die gleiche Variante wählen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Drei gleiche Konsonanten vor der Reform

Frage

Gab es schon vor der neuen Rechtschreibreform Wörter, die mit 3 Konsonanten geschrieben wurden, wie z. B. Dampfschifffahrt?

Antwort

Sehr geehrte Frau M.,

auch vor der Rechtschreibreform gab es bereits Wörter, die mit drei aufeinanderfolgenden gleichen Konsonanten geschrieben wurden. Die Regel lautete, dass beim Zusammentreffen von drei gleichen Konsonanten ein Konsonant weggelassen wird, wenn ihnen ein Vokal folgt:

Dampfschiffahrt
Kreppapier
Ballettänzer
(Neu: Dampfschifffahrt, Krepppapier, Balletttänzer)

Folgt den drei Konsonanten ein weiterer Konsonant, durfte auch nach der alten Regel keiner wegfallen. Man schrieb also schon vor der Reform zum Beispiel:

Sauerstoffflasche
holzschlifffrei
Stopppreis
Balletttruppe
fetttriefend

Zur Schreibung mit Bindestrich siehe Rechtschreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Textgestaltung, typografische Regeln, DIN 5008

Frage

Wo – wenn überhaupt – ist geregelt, ob bei der Anwendung von Klammern, Binde- und Schrägstrichen Leerzeichen genutzt werden? Schreibt man z.B.:

(6 Punkte) oder ( 6 Punkte )?
Größe 37/38 oder Größe 37 / 38?

Dazu kommt, dass die automatische Korrektur bei Textverarbeitungsprogrammen einen Bindestrich mit vor- und nachgesetzten Leerzeichen zumeist durch einen Gedankenstrich ersetzt.

Antwort

Sehr geehrter Herr P.,

die Verwendung von Satzzeichen ist offiziell in den amtlichen Rechtschreibregeln festgelegt. Sehen Sie dazu das jeweilige Kapitel Zeichensetzung:

Amtliche Rechtschreibregeln
Canoonet-Rechtschreibregeln

Dort wird hauptsächlich erklärt, wann man welche Satzzeichen verwendet. Typographische Fragen im Bereich der Textverarbeitung und -gestaltung, d.h. welche Form die Satzzeichen haben, wo man Leerzeichen respektive keine Leerzeichen verwendet usw. ist in der DIN 5008 festgelegt.

Sie finden diese Regeln leider nicht auf unseren Seiten. Ihre Frage bringt mich aber dazu, darüber nachzudenken, ob wir nicht eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Punkte auf Canoonet zur Verfügung stellen könnten. Noch ist es aber nicht so weit. Deshalb beantworte ich Ihre Beispielfragen gleich hier. Man schreibt:

(6 Punkte)
keine Leerzeichen zwischen Klammer und eingeklammertem Text;

Größe 36/37
keine Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich;

Längerer Gedankenstrich statt kurzem Bindestrich, wenn innerhalb eines laufenden Textes vor dem Strich ein Leerzeichen und nach dem Strich ein Leerzeichen oder ein Komma stehen muss. Zur Frage, wann genau der Gedankenstrich verwendet wird, siehe Rechtschreibregeln.

Wenn Sie als durchschnittlicher Sprachproduzent und -konsument diese Regeln nicht kennen und deshalb manchmal dagegen verstoßen, ist das kein Schwerverbrechen. Die DIN-Normen sind vor allem für professionelle Schreiber, Drucker und Herausgeber gedacht, und auch sie halten sich nicht immer daran.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die über Achtzehnjährigen

Frage

Ich habe mehrfach in einem Buch die Worte überachtzehnjährig oder der Überachtzehnjährige oder der Untersechszehnjährige gefunden. Gibt es diese Wörter und würde es dann auch den Unterfünfundzwanzigjährigen geben? Das sieht für mich alles sehr lustig aus und ich würde es nicht so schreiben.

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

auch ich würde diese Wörter nicht so schreiben. Ich schreibe: über achtzehnjährig, die über Achtzehnjährigen und die unter Sechzehnjährigen. Das kann ich eigentlich nur damit begründen, dass es keine Rechtschreibregel gibt, die besagt, dass in diesem Fall zusammengeschrieben werden muss. Dann gilt die Getrenntschreibung. Entsprechend schreibe ich auch der unter Fünfundzwanzigjährige – dies allerdings schon seit ziemlich vielen Jahren nur noch über andere …

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Tessinerbrot

Dank einer Besprechung durfte ich wieder einmal in die Südschweiz, genauer gesagt ins Tessin fahren. So gelangten wir entlang des regnerischen Vierwaldstätter Sees, durch ein neblig graues Urner Tal und durch den Gotthardtunnel, ein 17 km langes Loch in den Schweizer Alpen, in die sonnige Tessiner Bergwelt.

Sie vermuten richtig, wenn Sie annehmen, dass ich hier keinen Reisebericht erstatten möchte. Es geht mir um die unveränderlichen geografischen Adjektive auf –er wie Vierwaldstätter, Urner, Schweizer und Tessiner. Gemäß den Rechtschreibregeln werden geografische Ableitungen auf -er in Verbindung mit einem Nomen getrennt vom Nomen geschrieben, außer wenn das Wort auf –er eine Personenbezeichnung ist.

Siehe Rechtschreibregel.

Mit dieser Regel hatte ich immer so meine Mühe. Sie ist einfach, aber gewisse Ausnahmen, denen man vor allem in der Schweiz begegnet, erklärt sie nicht. So schreibt man in der Schweiz den Vierwaldstätter See in einem Wort: Vierwaldstättersee. Das Gleiche und Ähnliches gilt auch für den Genfer See, den Neuenburger See und die Basler Straße, die von den deutschsprachigen Eidgenossen in der Regel als Genfersee, Neuenburgersee und Baslerstrasse geschrieben werden. So weit so gut, aber wenn mir dann im Tessin plötzlich in den Sinn kommt, dass man nördlich der Alpen Tessinerbrot (eine spezielle Brotsorte) und Bündnerfleisch kaufen kann, dann wird die Erklärung mit der Personenbezeichnung schlichtweg unhaltbar oder sogar kannibalisch.

Oder man sagt einfach, dass die Schweizer ein bisschen sonderbar schreiben. Wenn man aber eine andere Regel anwendet, sind sowohl die standardsprachlichen Zusammenschreibungen wie Schweizergarde und Römerbrief (die Schweizer und Römer sind hier Personen) als auch die Abweichungen in der Schweiz zu erklären. Die Regel lautet: Liegt bei neutraler Aussprache die Hauptbetonung auf dem Wort auf –er, schreibt man zusammen. Sonst schreibt man getrennt.

Zusammen:
die Schweizergarde, der Römerbrief

Gertrennt:
die Schweizer Alpen, die Römer U-Bahn

Und dann die Schweiz: Die Abweichung erklärt sich dadurch, dass Deutschschweizer in den genannte Fällen das erste Wort betonen:

Genfersee, Neuenburgersee, Baslerstrasse, Tessinerbrot, Bündnerfleisch.
(Standardaussprache: Genfer See, Neuenburger See, Basler Straße, ?)

Das tun die Schweizer aber nicht in allen Fällen, und dann schreibt man auch in der Schweiz getrennt:

Berner Oberland, ein Urner Tal, die Tessiner Bergwelt, Basler Leckerli, Zürcher Hüppen (die letzen zwei sind süß und lecker!)

Ich möchte jetzt nicht die Rechtschreibregeln neu schreiben. Sie sind nun einmal so, wie sie sind. Die Betonungsregel soll nur eine kleine Eselsbrücke sein für diejenigen – vor allem Schweizer und Schweizerinnen –, die in diesem Bereich mit der amtlichen Regel und den Schweizer Ausnahmen nicht so gut zurechtkommen.