Guten Tag(,) Frau Schneider – Briefanreden mit oder ohne Komma?

Frage

Ich habe versucht, auf Ihrer Internetseite folgende Kommasetzung zu finden:

Hallo, Frau Schneider!
Guten Tag, Herr Schulz!

Wir sind uns im Büro leider nicht einig, ob nach Hallo und Guten Tag in Briefanreden ein Komma gesetzt wird oder nicht.

Antwort

Sehr geehrte Frau Z.,

es ist nicht besonders verwunderlich, dass Sie sich im Büro bei dieser Frage nicht einig werden können. Nach den Beispielen in der DIN 5008 (sie legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest) schreibt man ohne Komma:

Hallo Frau Schneider,
Guten Tag Herr Schulz,

Nach den Beispielen in Duden – Richtiges und gutes Deutsch kann man nach Hallo ein Komma setzen und muss man nach Guten Tag ein Komma verwenden:

Hallo[,] Frau Schneider,
Guten Tag, Herr Schulz

Was ist also richtig? Ich greife hier auf die amtlichen Rechtschreibregeln zurück, die besagen, dass man bei Anreden ein Komma setzt, wenn man sie besonders hervorheben will (siehe Regel). Die Unsicherheit entsteht durch den dort stehenden Nebensatz „die besonders hervorgehoben werden sollen“. Man muss hier also nicht unbedingt Kommas verwenden.

Hervorhebung wird in der gesprochenen Sprache u. a. durch eine kurze Pause angegeben. Anreden wie Hallo[,] Frau Meier oder Guten Tag[,] Herr Schulz kann man sowohl mit, als auch ohne Hervorhebung resp. Pause lesen. Entsprechend kann mit oder ohne Komma geschrieben werden.

Soweit ich weiß üblicher und für mein Auge etwas weniger gewöhnungsbedürftig sind übrigens die Briefanreden ohne Komma. Wenn die Anrede länger wird, drängt sich allerdings wieder eher die Verwendung des Kommas auf:

Guten Tag, sehr geehrte Frau Schneider,

Der langen Rede kurzer Sinn: Ein Komma ist nicht notwendig, es kann aber gesetzt werden. Das ist keine eindeutige Regel, aber das macht nichts. Diese Anreden werden ja verwendet, weil sie weniger förmlich sind als das traditionelle Sehr geehrte(r). Dann darf man sicher auch die Kommasetzung etwas lockerer nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wenn Himmelfahrt auf den ersten Mai fällt

Wenn Himmelfahrt oder, wie man in manchen südlicheren Gefilden auch sagt, Auffahrt auf den ersten Mai fällt, fällt der für viele freie Tag zur Feier des Ersten Mai aus. Das freut einige Arbeitgeber und enttäuscht viele Arbeitnehmer, denn wenn wie heute ein mobiler freier Tag mit einem feststehenden „kollidiert“, hat das Jahr einen bezahlten freien Tag weniger. In zum Beispiel Malaysia hat man das arbeitnehmerfreundlicher geregelt: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der nachfolgende Arbeitstag zum Feiertag. Doch was hat das alles mit Sprache oder Rechtschreibung zu tun? – Nichts.

Ich wollte nur wie schon am 1. August (didaktisch gesehen sollen Wiederholungen sehr nützlich sein) darauf hinweisen, dass die Rechtschreibung sich auch mit den Feiertagen beschäftigt. Wie gesagt, feiern wir dieses Jahr am ersten Mai nicht nur Himmelfahrt, sondern auch den Ersten Mai. Wenn die Datumsangabe für den Tag der Arbeit steht, schreibt man sie mit einem großen E. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Weiter gilt für den Ersten Mai, dass er mit Bindestrichen mit anderen Wörtern kombiniert wird (Regel):

Erste-Mai-Feier
Erste-Mai-Kundgebung

Auch wenn man für die Ordnungszahl eine Ziffer verwendet, müssen Bindestriche gesetzt werden:

1.-Mai-Feier
1.-Mai-Kundgebung

Der erste Bindestrich wird oft weggelassen: 1. Mai-Feier. Das ist orthographisch aber höchstens dann einigermaßen vertretbar, wenn eine erste von mehreren Maifeiern und nicht die Feier des Ersten Mai gemeint ist. Aber wen kümmern heute schon Bindestriche? Genießen Sie den freien Tag (wenn es denn tatsächlich ein freier Tag für Sie ist), ganz gleich ob es Ihnen mehr um den kirchlichen oder eher um den sozialistischen Gedanken, um beide oder keinen von beiden geht.

Dr. Bopp

Aristoteles und der Apostroph: Eigennamen im Genitiv

Frage

Für die nützliche Information auf Ihrer Webseite möchte ich mich bedanken. Allerdings hätte ich eine Frage bzgl. des Genitivs. Sie führen zwei Möglichkeiten an:

die Regeln des Aristoteles
Aristoteles’ Regeln

Wie aber steht es nun mit dem nachgestellten Genitiv ohne Artikel, so wie in das Zimmer Karins? Darf man die Regeln Aristoteles’ schreiben oder ist es die Regeln Aristoteles – ohne Apostroph?

Antwort

Sehr geehrter Herr R.,

die folgenden Wortstellungen sind im Standarddeutschen möglich:

a) Karins Zimmer
b) das Zimmer Karins
c) das Zimmer der Karin

Wenn ein Name auf s, x oder z endet, steht anstelle des Genitiv-s ein Apostroph:

a) Aristoteles’ Regeln

Nachgestellt ohne Artikel muss ebenfalls ein Apostroph stehen, weil auch hier ein s wegfällt:

b) die Regeln Aristoteles’

Diese Form wird aber nicht verwendet, da sie wegen des Wegfallens des Genitv-s ziemlich undeutlich sein könnte. Diese Undeutlichkeit ist der Grund dafür, dass gerade bei diesen Namen im Genitiv der Artikel häufiger verwendet wird als bei anderen Namen:

c) die Regeln des Aristoteles

Mehr Informationen zum Apostroph bei Eigennamen – zum Beispiel ob nun Carlos Pizzapardies oder Carlo’s Pizzaparadies oder gar beides richtig geschrieben ist – finden Sie hier. Auf keinen Fall den amtlichen Rechtschreibregeln entspricht:

Carlo’s Pizza Paradies

Das hat aber nichts mit dem Apostroph und noch weniger mit Aristoteles zu tun und gehört deshalb nicht hierher.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie schreibt man zurzeit zur Zeit?

Frage

Ich sehe immer wieder gerne in Ihre Website. In letzter Zeit bin ich aber immer öfter verunsichert, da ich zum Beispiel zur Zeit im „Beobachter“ so geschrieben sehe und auf Ihrer Website zurzeit! Was stimmt nun? Haben Sie Ihre Website länger nicht mehr aktualisiert?

Antwort

Sehr geehrte Frau D.,

Ihre Zweifel haben vielleicht damit zu tun, dass zurzeit und zur Zeit nicht das Gleiche bedeuten. Das zusammengeschriebene zurzeit ist ein Adverb und bedeutet jetzt, gegenwärtig (Dieses Produkt ist zurzeit nicht lieferbar). Seit der Rechtschreibreform ist dies die einzig zulässige amtliche Schreibung. Das nach wie vor getrenntgeschriebene zur Zeit ist eine Präposition mit der Bedeutung während der Epoche von, zu Lebzeiten von.

Ich interessiere mich zurzeit dafür, wie man zur Zeit Karls des Großen lebte.

Für weitere Beispiele verweise ich Sie auf die entsprechenden Rechtschreibangaben in Canoonet.

Unsere Angaben zur Rechtschreibung stützen sich übrigens auf die seit dem 1. August 2006 geltende „definitive“ Reform der deutschen Rechtschreibung und sollten somit auf dem neuesten Stand sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der wegfallende Schlusspunkt

Heute schreibe ich vorsichtshalber etwas über die Rechtschreibung, nämlich über das Wegfallen des Punktes. Wir erhalten immer wieder Anfragen dazu, wie man bei mit einem Punkt geschriebenen Abkürzungen am Satzende oder vor Kommas vorzugehen hat.

Vorausschickend sei gesagt, dass der Punkt eigentlich das einzige Satzzeichen ist, das manchmal weggelassen werden MUSS. Auch ein Komma kann an gewissen Stellen weggelassen werden, aber das liegt dann meistens im Ermessen der Schreibenden. Es KANN weggelassen werden. Das Komma lasse ich aber heute absichtlich links liegen, denn dieses Thema ist auch nach der Reform noch ziemlich komplex. (Man nennt ja manchmal im Deutschen nicht ganz korrekt, aber gefühlsmäßig sehr treffend alle Regeln zur Zeichensetzung „die Kommaregeln“.)

Der Punkt ist also das einzige Satzzeichen, das manchmal wegfallen muss, auch wenn es eigentlich stehen müsste. Um es noch präziser zu sagen: Nur der Punkt am Ende eines Satzes muss manchmal weggelassen werden. Das ist der Fall, wenn am Satzende bereits ein Punkt steht:

  • nach einer Abkürzung mit Punkt:
    Man verkauft dort Lebensmittel wie Brot, Milch, Eier, Teigwaren, Reis usw.
    Die Kosten übersteigen 15 Mio.
    Sie wohnt in Freiburg i. Breisg.
  • nach einer Ordnungszahl mit Punkt:
    Katharina von Aragonien war die erste Frau Heinrichs VIII.
    Wir treffen uns nicht am 18. März, sondern bereits am 15.
  • nach Auslassungspunkten:
    Und dann sagte er nur noch

Für das Ausrufezeichen und Fragezeichen gilt dies nicht. Diese beiden Zeichen sind hartnäckig. Sie stehen immer und überall:

  • Wohnen Sie in Freiburg i. Breisg.?
    Das ist eine Kostenüberschreitung von über 12 Mio.!
  • Wann lebte Heinrich VIII.?
    Kommt nicht erst am 18. März, sondern schon am 15.!
  • Verd…!

Hartnäckig sind auch die Punkte bei Abkürzungen und Ordnungszahlen. Wie die Beispiele oben schon zeigen, weichen sie nicht vor Frage- und Ausrufezeichen. Auch ein Komma lässt sie völlig unbeeindruckt:

  • Sie hat in Freiburg i. Breisg., Bonn und Saarbrücken gewohnt.
    Wir brauchen Brot, Milch, Kaffee, Orangensaft usw., wenn wir morgen hier frühstücken wollen.
  • Wir haben am 15., am 18. und am 19. April freie Termine.
  • Lady ..., die inkognito bleiben will, saß auch im Salon.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Satzzeichen ziemlich zäh sind. Mit Ausnahme des Punktes am Satzende fallen sie eigentlich nie weg. Das kann, wenn man sich ein bisschen Mühe gibt, zu recht eindrücklichen, aber unübersichtlichen Anhäufungen von Satzzeichen führen. Sehen Sie hierzu einen früheren Blogeintrag.

Ganz so einfach wird es uns dann aber doch nicht gemacht: Der Vollständigkeit halber muss ich nämlich noch erwähnen, dass der Schlusspunkt auch bei wörtlichen Zitaten und bei eingeschobenen Zusätzen wegfällt. Doch darüber vielleicht ein anderes Mal mehr. Und hier noch die Hinweise auf die Regeln:

Kon-trol-le und Kont-rol-le

Letzte Woche fragte Frau H., wie denn Kontrolle zu trennen sei. Die Antwort lautet: Kon-trol-le oder Kont-rol-le. Das Wort gehört zu den Fremdwörtern, die nach der Rechtschreibreform auf zwei verschiedenen Arten getrennt werden können, je nachdem ob man „gebildet“ fremdwörtlich oder „nüchtern“ deutsch trennen möchte. Dabei gibt es zwei Gruppen:

  • Zusammengesetzte Wörter und Wörter mit Vorsilben, die nicht mehr als solche erkannt werden (Regel). Zum Beispiel:
    fw. Syn-onym oder dt. Sy-no-nym
    fw. in-ter-es-sant oder dt. in-te-res-sant
    fw. kon-stant oder dt. kons-tant
  • Wörter mit einer Buchstabenfolge Konsonant + l, n oder r (Regel). Zum Beispiel:
    fw. Re-pu-blik oder dt. Re-pub-lik
    fw. ma-gne-tisch oder dt. mag-ne-tisch
    fw. Ma-tro-ne oder dt. Mat-ro-ne

Soweit war mir eigentlich alles klar. Dann aber wäre Dr. Bopp beinahe über seine eigene Bildung gestolpert. Ich wollte nämlich Frau H. auf die erste, das heißt die Rechtschreibregel mit der Vorsilbe hinweisen. Schließlich fängt ja Kontrolle mit Kon- an wie Konfirmand, Konzentration und konstant. Ich hatte die Antwort schon beinahe abgeschickt, als mir auffiel, dass es wirklich nicht klar ist, wo denn der zweite Wortteil -trolle herkommen soll, wenn man Kon- als Vorsilbe anschaut. Gibt es vielleicht eine Erklärung aus der germanischen Mythologie, in der Trolle in irgendeiner mehr oder weniger unergründlichen Weise mit dem Überprüfen zu tun haben? Gemäß Tolkiens „Herr der Ringe“ sollen Trolle zwar furchterregend, aber nicht besonders intelligent und zuverlässig sein. Für den Erklärungsweg von Trolle zu Kontrolle wären wohl ein paar Schritte zu viel nötig. Deshalb habe ich statt die germanische Mythologie und Tolkiens Werk einfach ein paar Wörterbücher mit etymologischen Angaben zu Rate gezogen.

Das Wort Kontrolle kommt vom Französischen contrôle, das eine Verkürzung von contre-rôle ist. Der Ausdruck contre-rôle lässt sich ungefähr mit Gegenregister übersetzen. Ein contre-rôle und später contrôle war ein Buch oder ein Register, das neben dem eigentlichen Register, rôle (= Rolle) genannt, geführt wurde. Die Kontrolle ist also ursprünglich eine im Französischen verkürzte „Gegenrolle“, die der Überprüfung der registrierten Angaben diente.

Es handelt sich beim Kon- in Kontrolle somit nicht um eine Vorsilbe (diese war ja ursprünglich contre). Ich habe Frau H. deshalb nicht auf die erste, sondern auf die zweite der beiden obengenannten Trennregeln hingewiesen (Trennung der Konsonatengruppe -tr-). Auch für „Sprachler“ gilt also: Vertrauen (in die eigene Kenntnis) ist gut, Kontrolle ist besser.

Kann ich Sie zurückrufen?

Frage

Ich muss öfter Telefonnotizen schreiben. Dabei kommt es häufig zu folgender Formulierung: Frau R., bitte Herrn P. zurückrufen/zurück rufen. Welche Schreibweise ist die Richtige?

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

man schreibt zurückrufen auch im Sinne von bei jemandem wieder anrufen, der angerufen hat zusammen: bitte zurückrufen.

Etwas anderes ist, dass man im Standarddeutschen in diesem Sinne eigentlich nicht jemanden zurückrufen kann. Nach zum Beispiel Duden und Wahrig verwendet man zurückrufen in dieser Bedeutung nur ohne Ergänzung:

Frau R., Herr P. hat angerufen, bitte zurückrufen.

Andere Formulierungen:
Frau R., Herr P. bittet um Rückruf.
Frau R., bitte Herrn P. anrufen.

Wendungen wie Frau R., bitte Herrn P. zurückrufen oder Kann ich Sie in 10 Minuten zurückrufen? gelten als umgangssprachlich oder als „Jargon im Bürowesen“. Sie werden allerdings häufig und auch außerhalb des Bürowesens verwendet. Wenn Sie also ein eher ungezwungenes Verhältnis zu Ihren Kollegen und Kolleginnen haben, ist eine als umgangssprachlich geltende Formulierung aus dem Jargon sicher nicht völlig fehl am Platz. Und wenn Sie jemand deswegen kritisiert, sind Sie jetzt gewappnet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Osterwünsche

Wieder einmal stehen Feiertage ins Haus und wieder einmal gibt es entsprechende Grüße und Wünsche. Oft gesagt und geschrieben wird:

Schöne Ostern!
Frohe Ostern!
Fröhliche Ostern!

Wenn man diese Wendungen in einen Satz einfügt, ändert sich die Schreibung des Adjektivs. Es wird dann kleingeschrieben:

Ich wünsche Ihnen schöne Ostern.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostern.
Ich wünsche dir fröhliche Ostern.

Regelmäßige Besucher finden jetzt wahrscheinlich, dass ich anfange mich zu wiederholen. Dem ist auch so, denn Ähnliches habe ich in der Adventszeit bereits über Weihnachtswünsche geschrieben. Ich verspreche dann auch, dass ich versuchen werde, dieses Thema in Zukunft nicht mehr anzuschneiden (aber ob es mir das dann auch wirklich gelingt?). Man soll es ja mit der Rechtschreibung nicht übertreiben. Rechtschreibfanatiker tun sich damit oft schwer: lieber ein zwar falsch geschriebener, dafür ehrlich gemeinter Wunsch als einer, der orthographisch einwandfrei ist, aber vor Gleichgültigkeit oder sogar Zynismus trieft. Das heißt jetzt aber nicht, dass korrekt geschriebene Wünsche nicht ehrlich gemeint sein können.

Frohe Ostern!

Dr. Bopp

zusammenraufen oder zusammen raufen

Frage

Ich frage mich, wie man zusammen raufen schreibt. Zusammen oder getrennt?

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

ob man zusammenraufen oder zusammen raufen schreibt, hängt davon ab, was gemeint ist. Man schreibt zusammenraufen, wenn man damit meint: sich zusammenraufen = sich erst streiten und dann doch gut verstehen. Getrennt schreibt man zusammen raufen, wenn es miteinander kämpfen, balgen bedeutet. Achten Sie dabei auch auf die Betonung:

Die Parteien sollten das Kriegsbeil begraben und sich zusammenraufen.
Ihr Jungs solltet nicht immer zusammen raufen.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Ganz ähnlich liegt das auch in den folgenden Fällen:

Es ist nicht das Gleiche, ob man Stimmen zusammenzählt (addiert) oder zusammen zählt (gemeinsam zählt).
Man kann etwas schneller zusammenbasteln, wenn man zusammen bastelt.
Ein größerer Betrag ist schneller zusammengeklaut, wenn man zusammen klaut.

Die Liste ließe sich noch um einiges verlängern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

eBay und iPod: Namen mit kleinem Anfangssbuchstaben

Frage

Ihr Internetangebot ist sehr hilfreich. Beim Thema Markennamen bin ich allerdings nicht fündig geworden.

Bspw. eBay (wie vom Unternehmen geschrieben).

Ist es erlaubt diesen Begriff in etwas wie E-Bay umzuformen? Wenn der Begriff in der eBay-Form geschrieben wird, bleibt er dann bei Verwendung am Satzanfang ebenfalls in dieser Form (kleines e)?

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

Markennamen unterliegen insofern nicht den Rechtschreibregeln, als man ein Unternehmen oder ein Produkt im Prinzip so nennen kann, wie man will (solange man nicht mit einem geschützten Markenzeichen o. Ä. in Konflikt kommt). Namen wie eBay oder iPod verstoßen dann auch gegen ein bis zwei amtliche Rechtschreibregeln, sind aber dennoch nicht falsch oder gar „illegal“. Man kann sich höchstens darüber streiten, ob sie in dieser Form wünschenswert sind.

Es steht Ihnen frei, in einem nicht geschäftlichen Umfeld zum Beispiel E-Bay oder I-Pod zu schreiben, aber es ist nicht sicher, ob die Leser dann noch wissen, wer oder was gemeint ist. Diese Namen sind vor allem wegen ihres auffälligen optischen Effekts so gewählt worden. Bei der ursprünglichen Schreibung entsteht am Satzanfang tatsächlich ein kleines Problem, aber auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können entweder sämtliche Proteste ihres Sprachgefühls und aller Rechtschreib- und Grammatikkorrekturprogramme außer Acht lassen und mit einem Kleinbuchstaben beginnen, oder Sie formen den Satz so um, dass ein solcher Produktname nicht am Anfang steht:

eBay ist ein Firmenname. iPod ist ein Produktname.

oder zum Beispiel:

Der Name eBay ist ein Firmenname und iPod ist ein Produktname.

Ich persönlich würde Ihnen in den meisten Fällen die zweiten Lösung empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp