Sei es ein(en) oder ein(en) …?

Frage

Eine Frage zur Kongruenz: „Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, sei es ein Architekt oder ein Bauingenieur“. Oder muss es ebenfalls im Akkusativ heißen: „… sei es einen Architekten oder einen Bauingenieur“?

Antwort

Guten Tag Frau V.,

den Nominativ halte ich hier für die bessere Wahl:

Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, sei es ein Architekt oder ein Bauingenieur.

Der zweite Teilsatz kann so analysiert werden:

es = Subjekt
sei = Kopula (verbindendes Verb)
ein Architekt = Prädikativ zum Subjekt

Es [= was Sie suchen sollten] ist ein Architekt oder ein Bauingenieur.
Es sei ein Architekt oder Bauingenieur.
Sei es ein Architekt oder Bauingenieur.

Die Wortgruppe „ein Architekt oder Bauingenieur“ ist so gesehen nicht von „suchen“, sondern von „sein“ abhängig und steht deshalb im Nominativ.

Es gibt aber noch eine andere Interpretation: Man kann „sei es … oder …“ auch als eine Art Konjunktion wie „entweder … oder …“ verstehen. Dann wird die Konstruktion des ersten Satzes weitergeführt, das heißt, die Wortgruppe „einen Architekten oder einen Bauingenieur“ ist immer noch von „suchen“ abhängig und steht im Akkusativ:

Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, sei es einen Architekten oder einen Bauingenieur.

Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, entweder einen Architekten oder einen Bauingenieur.

Sie können hier m. M. n. also zwei verschiedene Fälle verwenden, sei es der/den Nominativ oder der/den Akkusativ.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Mit neunundneunzigkommaneunprozentiger Sicherheit?

Frage

Meine Frage:

… mit neunundneunzig Komma neun prozentiger Sicherheit …

Wenn man das nicht mit Zahlen, sondern mit Worten schreibt, wäre das dann richtig so? Oder muss es durchgekoppelt werden: „mit neunundneunzig-Komma-neun-prozentiger Sicherheit“? […]

Antwort

Guten Tag Frau S.,

die Getrenntschreibung ist nicht korrekt. Wie bei zum Beispiel „vierstöckig“, „Fünfeinhalbzimmerwohnung“ und „sechszylindrig“ ist hier die Zusammenschreibung vorgesehen:

mit neunundneunzigkommaneunprozentiger Sicherheit

Ein Wort dieser Länge ist allerdings nicht sehr lesefreundlich. Sie könnten deshalb tatsächlich die Verwendung von Bindestrichen erwägen:

mit neunundneunzig-Komma-neun-prozentiger Sicherheit

Das ist schon etwas übersichtlicher. Wie oft bei komplexeren Zahlen ist hier aber doch die Schreibung mit Ziffern etwas einfacher für die Leserschaft (vgl. amtl. Regelung § 40.3 und § 41):

mit 99,9-prozentiger Sicherheit
mit 99,9%iger Sicherheit

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, Verbindungen dieser Art zu schreiben:

zweieinhalbprozentig
2,5-prozentig
2,5%ig

mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit
mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit
mit 50%iger Wahrscheinlichkeit

Wenn die Zahlen komplexer werden, empfiehlt es sich meiner Meinung nach auch in nicht technischen Texten, Ziffern statt Worte zu verwenden:

7,25-prozentig
7,25%ig

eine 0,9-prozentige Kochsalzlösung
eine 0,9%ige Kochsalzlösung

Es gibt hier also keine Schreiblösung, die immer hundert- oder 99,9-prozentig zufriedenstellend ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Lisa, eine[r] unserer fähigsten Erkunder

Frage

Bei meiner Übersetzungstätigkeit bin ich jetzt an einen Fall geraten, von dem ich gerne wissen möchte, ob er grammatikalisch korrekt oder falsch ist.

Lisa, eine unserer fähigsten Erkunder, hat …

„Erkunder“ ist ja Plural und bezieht weiblich und männlich mit ein (generisches Maskulinum). Muss ich hier zwingend „einer“ schreiben, wenn ich bei „Erkunder“ im Plural bleiben möchte, oder kann hier sowohl „eine“ als auch „einer“ verwendet werden? Alternativ könnte ich natürlich „eine unserer fähigsten Erkunderinnen“ verwenden, doch das passt nicht zum Kontext, denn es gibt dort sowohl männliche als auch weibliche Erkunder.

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass auch bei folgenden Tätigkeiten so verfahren würde: „eine unserer besten Polizisten/Soldaten/Professoren“.

Antwort

Guten Tag Herr W.,

das generische Maskulinum, das heißt, die Annahme, eine allgemein verwendete männliche Form beziehe sich auch auf weibliche Personen, ist umstritten. Wenn Sie geschlechtergerecht formulieren möchten, sollten Sie es vermeiden. Wenn Sie es verwenden, ist es ein Maskulinum, und dies auch bei der Übereinstimmung mit Verweiswörtern wie „einer/eine/eines“:

Lisa, einer unserer fähigsten Erkunder, hat …
Frau S. ist einer unser besten Kunden
Sie ist einer unserer beliebtesten Professoren

Die Übereinstimmung im Genus gilt umgekehrt auch beim Bezug auf weibliche Personenbezeichnungen:

Max, eine unserer besten Fachkräfte, hat …
Er ist eine der ersten Personen, die …

Vgl. auch die Formulierung bei sächlichen Personenbezeichnungen:

Sie war eines der größten Genies ihrer Zeit
Ludwig Schmidt., eines der ältesten Mitglieder unseres Vereins

Grammatisch korrekt heißt es also: „Anna, einer unserer fähigsten Erkunder“. Ich finde aber, dass das im heutigen Sprachgebrauch etwas zu maskulin klingt. Besser wäre es vielleicht, eine andere Formulierung zu wählen wie zum Beispiel:

Anna, eine unserer fähigsten Erkunderinnen und Erkunder
Anna, eine unserer fähigsten Erkunderinnen (= generisches Femininum)
Anna, eine der Fähigsten unseres Erkundungsteams

Frau S. ist eine unserer besten Kundinnen
Sie gehört zu den beliebtesten Professorinnen und Professoren unserer Fakultät

Formulierungen dieser Art erfordern etwas Flexibilität und Kreativität, wenn man allen gerecht werden möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Freie Relativsätze und ihr Platzhalter: Wer nicht hören will, [der] muss …

Frage

Gerne wende ich mich wieder einmal mit einer Frage an Sie. Es geht um folgenden Satz:

Von A wie Avocado bis Z wie Zucchini: Wer den Genießerpass hat, der profitiert von zahlreichen Angeboten.

Wir sind uns intern nicht einig darüber, ob das „der“ nach dem Komma überhaupt notwendig ist. Wäre der Satz nicht flüssiger und vor allem genderneutraler, wenn nach dem Komma kein „der“ kommt?

Antwort

Guten Tag Herr K.,

Ihr Satz kommt gut ohne „der“ aus. Der mit „wer“ eingeleitete Nebensatz hat im Gesamtsatz die Funktion des Subjekts. Er kann im übergeordneten Satz durch „der/die“ vertreten sein:

Wer nicht hören will, der muss fühlen.
Wer Fisch mag, der wird dieses Restaurant lieben.
Wer den Genießerpass hat, der profitiert von zahlreichen Angeboten.

Es ist aber nicht notwendig, dieses „der“ im übergeordneten Satz einzufügen. Die oben stehenden Sätze können auch ohne diesen Platzhalter formuliert werden:

Wer nicht hören will, muss fühlen.
Wer Fisch mag, wird dieses Restaurant lieben.
Wer den Genießerpass hat, profitiert von zahlreichen Angeboten.

Häufig klingt es so tatsächlich etwas flüssiger.

Solche Sätze werden freie Relativsätze oder kopflose Relativsätze genannt. Es sind Relativsätze, die anders als „gewöhnliche“ Relativsätze im übergeordneten Satz kein Bezugswort haben. Das Wort, auf das sich ein freier Relativsatz bezieht, muss im übergeordneten Satz hinzugedacht werden. Zum Beispiel:

Derjenige, der nicht hören will, muss fühlen.

Freie Relativsätze werden meist mit w-Wörtern (Fragepronomen und Frageadverbien, die mit w beginnen) eingeleitet, im gehobenen Sprachgebrauch selten auch mit „der/die/das“:

Wer nicht hören will, muss fühlen. (Derjenige, der …)
Nimm dir, was du brauchst! (… das, was …)
Was mich am meisten ärgert, ist eure Gleichgültigkeit. (Das, was …)
Worüber ich mich wundere, ist diese Satzart. (Das, worüber …)
Wo man singt, lass dich ruhig nieder. (Dort, wo …)
Ihr müsst empfangen, wen ihr eingeladen habt. (denjenigen …, den …)

Das versteht nur, wer/der sie kennt. (… derjenige, der …)
Die sparen wollen, kommen zu uns. (Diejenigen, die …)

Wenn der freie Relativsatz an erster Stelle steht, kann, wie oben bereits gesagt, im übergeordneten Satz ein Stellvertreter stehen (hier in eckigen Klammern):

Wer nicht hören will, [der] muss fühlen.
Was du brauchst, [das] kannst du dir nehmen.
Was mich am meisten ärgert, [das] ist eure Gleichgültigkeit.
Worüber ich mich wundere, [das] ist diese Satzart.
Wo man singt, [dort] lass dich ruhig nieder.
Wen ihr einladet, [den] müsst ihr auch empfangen.
Wer/Der sie kennt, [der] versteht das.

Wenn es um Personen geht, ist es recht praktisch, dass dieser Platzhalter nicht obligatorisch ist. Dadurch lassen sich sowohl das maskuline „der“ als auch eher umständliche genderneutrale Formulierungen mit „der/die“ oder „der oder die“ vermeiden. Wer das weiß, formuliert einfacher, flüssiger und doch passend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Schwarz-Rot-Gold und schwarz-rot-golden

Herr P. wundert sich – nicht ganz zu Unrecht – über das Wort „schwarz-rot-gold“ im deutschen Grundgesetz:

Frage

Im deutschen Grundgesetz steht: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Nun gibt es zwar das Substantiv „Gold“ für die goldene Farbe, doch „gold“ statt „golden“ als Adjektiv finde ich nicht im Duden, entsprechend auch nicht „schwarz-rot-gold“, stattdessen „Schwarz-Rot-Gold“ und „schwarz-rot-golden“.

Auch im heraldischen Kontext begegnet man Adjektiven auf „-gold“ oder „-silber“, so lese ich in der Hauptsatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr: „Das Wappen der Stadt stellt in goldenem Feld über einem in drei Reihen rot-silber geschachteten Balken wachsend das Brustbild des heiligen Mauritius, des Patron der Stiftskirche Fröndenberg, dar.“

Ist dieser Gebrauch Ihrer Meinung nach korrekt oder findet sich im GG tatsächlich ein sprachlicher Fehler? […]

Antwort

Guten Tag Herr P.,

nach den Angaben in verschiedenen Wörterbüchern und im Wörterverzeichnis, das zur amtlichen Rechtschreibregelung gehört, ist „Gold“ ein Substantiv und „golden“ das dazugehörende Adjektiv. Es gibt keinen Anlass, dies für die Farbbezeichnung anders zu interpretieren.

die Farbe Gold
eine Sandale in Gold
der Wein ist golden (goldfarben)
ein goldener Wein

Entsprechend auch:

die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold
die Bundesflagge ist schwarz-rot-golden
die schwarz-rot-goldene Bundesflagge

Steht also ein Grammatikfehler in der deutschen Grundgesetz? Das ist nicht ausgeschlossen. Man könnte aber auch sagen, dass „Schwarz-Rot-Gold“ der Name der deutschen Flagge ist: „die Flagge Schwarz-Rot-Gold“. Mit dem Argument des Eigennamens wird auch die Schreibung „das Deutsche Volk“ statt „das deutsche Volk“ im deutschen Grundgesetz verteidigt.

Das Argument, „Schwarz-Rot-Gold“ sei ein Eigenname, erklärt zur Not die Formulierung „Die Bundesflagge ist Schwarz-Rot-Gold“, nicht aber die Kleinschreibung „schwarz-rot-gold“. Man könnte sagen, dass „gold“ oder „schwarz-rot-gold“ auch als prädikativ und adverbial verwendetes Adjektiv vorkommt und als solches kleingeschrieben wird. Attributiv, das heißt vor dem Substantiv, wird es ja nicht verwendet (nicht: „die schwarz-rot-gold[e] Bundesflagge“). Prädikatives bzw. adverbiales „gold“ und „silber“ müsste dann aber eine Besonderheit der heraldischen (wappenkundlichen) Fachsprache sein, denn es heißt ja nicht „der Wein ist gold“ oder „die Sandale ist silber“.

Doch für diese Besonderheit finde ich außer ein paar Beispielen so schnell kaum Anhaltspunkte (ich habe allerdings nicht lange gesucht). Üblich scheint zum Beispiel nicht „rot-silber geschacht“ sondern „von Rot und Silber geschacht“ oder „rot-silbern geschacht“ zu sein. Die prädikative und adverbiale Verwendung von „gold“ und  „silber“ (allein oder in Zusammensetzungen mit anderen Farben) als Adjektiv halte ich deshalb für wenig überzeugend.

Im Internet sind Krawatten allerdings häufiger entgegen der Regel „blau-silber gestreift“ (oder „blau/silber gestreift“) statt regelkonform „blau-silbern gestreift“. Und wenn „schwarz-rot-gold“ sogar im deutschen Grundgesetz steht, wäre es vielleicht angebracht, ein Auge zuzudrücken und die „Regel“ in diesem Punkt anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Höflich verweisen: „siehe“ oder „sehen Sie“?

Frage

Bei uns kam die Frage auf, ob in einem Buch, das in der Sie-Form geschrieben ist, Seitenverweise mit „siehe“ eingeleitet werden dürfen. Eigentlich handelt es sich ja um den Imperativ in der Du-Form. Immer „sehen Sie Seite XX“ zu schreiben, kommt mir aber äußerst seltsam vor.

Antwort

Guten Tag Herr R.,

„siehe“ ist eine alte Form, die heute in Anweisungen wie

siehe oben/unten/S. 23/Anhang/auch/…

oder in Ausrufen wie

siehe da!

verwendet wird. Die Form „siehe“ ist hier keine eigentliche du-Form (mehr), das heißt, sie wird auch in Texten verwendet, die in der Höflichkeitsform abgefasst sind.

Als Anweisung ist „siehe X“ im heutigen Deutschen zu einer festen Wendung in Texten geworden, denn gemeint ist ja nicht „etwas sehen“ („etwas erblicken“, „etwas mit den Augen wahrnehmen“), sondern „etwas ansehen“, „etwas betrachten“. Mit der Bedeutung „ansehen“ kommt „sehen“ im heutigen Deutschen eigentlich nur noch vor, wenn es um Filme und Sendungen geht:

Hast du den neuen „James-Bond-Film“ schon gesehen?
Ich rufe dich später zurück, wir sehen gerade „Tatort“.

Man verwendet deshalb bei Verweisen in Büchern u. Ä. in der Regel nicht die sonst übliche Imperativform des Singulars „sieh“, nicht die Pluralform „seht“ und besser auch nicht die Höflichkeitsform „sehen Sie“; also besser nicht:

sieh S. 23
seht S. 23
sehen Sie S. 23

sondern in allen Fällen

siehe S. 23

Das erklärt wahrscheinlich auch, warum „sehen Sie Seite XX“ Ihnen äußerst seltsam vorkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Verbzeiten: Das muss/musste er damals schon gewusst haben

Frage

Wir sind unsicher, wie die richtigen Zeiten in folgendem Satz lauten:

Dass er Lehrer werden wollte, musste er schon damals gewusst haben.

Nach meiner Meinung, kann „musste“ nur im Präsens stehen, denn er „muss“ es auch aus heutiger Sicht gewusst haben:

Dass er Lehrer werden wollte, muss er schon damals gewusst haben.

Mein Freund meint, dass auch der Nebensatz im Präsens stehen sollte, denn er gebe ja den Willen von damals in die Gegenwart übertragen kund:

Dass er Lehrer werden will, muss er schon damals gewusst haben.

Antwort

Guten Tag Frau P.,

anders als in einigen anderen Sprachen, gibt es im Deutschen nur wenige Regeln im Bereich der Verbzeiten, und diese Regeln werden oft nicht eingehalten. Das bedeutet, dass vieles vorkommt und vieles möglich ist. Im Prinzip gilt für Ihre Frage Folgendes:

Mit „müssen“ wird eine hohe Wahrscheinlichkeit ausgedrückt.

Der Einbrecher muss durch das Fenster eingestiegen sein
= Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Einbrecher durch das Fenster eingestiegen ist

Er muss es damals schon gewusst haben
= Es ist sehr wahrscheinlich, dass er es schon damals gewusst hat

Wenn die hohe Wahrscheinlichkeit zum Sprechzeitpunkt ausgedrückt wird, steht „müssen“ im Präsens:

Die Kommissarin stellt fest, dass der Einbrecher durch das Fenster eingestiegen sein muss.

Jetzt wird mir klar: Dass er Lehrer werden wollte, muss er damals schon gewusst haben.

Wenn die hohe Wahrscheinlichkeit zu einem Zeitpunkt ausgedrückt wurde, der vor dem Sprechzeitpunkt liegt, steht „musste“:

Die Kommissarin stellte fest, dass der Einbrecher durch das Fenster eingestiegen sein musste.

Später wurde mir klar: Dass er Lehrer werden wollte, musste er damals schon gewusst haben.

So viel zur Zeitform des Modalverbs „müssen“. Wie steht es mit der Verbform im dass-Satz? Auch dort gibt es zwei Möglichkeiten:

Im dass-Satz steht „wollte“, wenn er Lehrer geworden ist oder wenn er jetzt nicht mehr Lehrer werden will:

Jetzt wird mir klar: Dass er Lehrer werden wollte, muss er damals schon gewusst haben.

Später wurde mir klar: Dass er Lehrer werden wollte, musste er damals schon gewusst haben.

Im dass-Satz kann auch das Präsens „will“ stehen, wenn er zum Sprechzeitpunkt noch nicht Lehrer ist und immer noch Lehrer werden will:

Dass er Lehrer werden will, muss er damals schon gewusst haben.

Dann gibt es noch eine Möglichkeit, die Verbzeiten in Neben- und Hauptsatz zu kombinieren:

Dass er Lehrer werden will, musste er damals schon gewusst haben.

Dieser Satz ist möglich, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit vor dem Sprechzeitpunkt ausgedrückt wurde und er im Sprechzeitpunkt immer noch Lehrer werden will. Das klingt allerdings ziemlich komplex. Ich bezweifle deshalb, ob wirklich alle den letzten Satz so verstehen, ihn so meinen oder ihn überhaupt so formulieren würden.

Ich habe es am Anfang schon erwähnt: Die Regeln sind im Bereich der Verbzeiten nicht sehr streng und sie werden auch nicht streng eingehalten. Andere Formulierungen können auch vorkommen, ohne dass dies gleich grundsätzlich falsch ist und zu größeren Verständigungsproblemen führt. In der Regel ergibt sich aus dem Kontext, wie die zeitlichen Verhältnisse liegen. Falls Sie mich also einmal dabei ertappen, dass ich die Verbzeiten nicht streng nach dem oben stehenden „Schema“ verwende, seien Sie bitte nachsichtig!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wenn 100, g und Tafel zusammen ein Wort bilden: eine 100 g Tafel, 100g-Tafel oder 100-g-Tafel?

Frage

Wie werden Komposita korrekt geschrieben, die aus Zahl, abgekürzter Maßeinheit und Wort bestehen? Beispiel Schokolade: „eine 100-g-Tafel“ oder „eine 100g-Tafel“ oder ganz anders?

Antwort

Eigentlich ist es ganz einfach, aber die Schreibung dieser Art von Zusammensetzungen gehört zu den Bereichen, in denen die Rechtschreibregelung sehr häufig nicht eingehalten wird.

Nach § 44.1 der amtlichen Rechtschreibregelung, aus der die folgenden drei Beispiele  stammen, werden hier Bindestriche verwendet, und zwar zwischen allen Elementen der Zusammensetzung:

400-m-Lauf
2-kg-Büchse
1/2-kg-Packung

Entsprechend schreiben Sie also auch:

eine 100-g-Tafel
ein 20-€-Schein
eine 1,5-l-Flasche

Häufig wird aber, wie gesagt, anders geschrieben. Hier die häufigsten Schreibungen, die NICHT der Rechtschreibregelung entsprechen:

100 g Tafel, 2 kg Büchse, 20 € Schein
100 g-Tafel, 2 kg-Büchse, 20 €-Schein
100g-Tafel, 2kg-Büchse, 20€-Schein

Bindestriche stehen auch dann, wenn die Maßeinheit oder das Gezählte nicht abgekürzt wird:

20-Euro-Schein
5-Cent-Münze
100-Gramm-Tafel
40-Stunden-Woche
6-Zylinder-Motor
3-Zimmer-Wohnung

Das müsste diejenigen ansprechen, die der Bindestrichschreibung sehr zugetan sind. Weniger gefallen wird den Bindestrichfans aber die folgende Schreibung, die anzuwenden ist, wenn auch die Zahlen in Worten geschrieben werden*:

Zwanzigeuroschein
Fünfcentmünze
Vierzigstundenwoche
Sechszylindermotor
Dreizimmerwohnung

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, eine Tafel von hundert Gramm in einem Wort zu schreiben, je nachdem wie stark man abkürzen will:

eine 100-g-Tafel
eine 100-Gramm-Tafel
eine Hundertgrammtafel*

Warum so häufig anders geschrieben wird, weiß ich eigentlich nicht. Wahrscheinlich sträubt sich die Tastatur, der Stift oder die Feder vieler, wenn zwischen einer Ziffer und einer Abkürzung ein Bindestrich gesetzt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

*Wie immer ist auch hier die Schreibung mit „verdeutlichenden“ Bindestrichen möglich:

Zwanzig-Euro-Schein
Zehn-Cent-Münze
Vierzig-Stunden-Woche
Sechs-Zylinder-Motor
Drei-Zimmer-Wohnung
Hundert-Gramm-Tafel

Sie ist aber in der Rechtschreibregelung nicht vorgesehen. Ich finde sie auch unschön und nicht sehr verdeutlichend, doch das ist natürlich kein allzu stichhaltiges Argument.

Ein Bald, ein Jetzt, ein Nie oder ein „bald“, ein „jetzt“ ein „nie“

Frage

Ich habe dieses Sprichwort im Internet gesehen und frage mich, ob das Großschreiben von bald, jetzt und nie richtig ist oder ob es kleingeschrieben wird:

Aus einem „Bald“ sollte man viel öfter ein „Jetzt“ machen, bevor daraus ein „Nie“ wird

Antwort

Guten Tag Herr H.,

Adverbien werden großgeschrieben, wenn sie als Substantiv verwendet werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie wie in Ihrem Beispiel mit einem unbestimmten Artikel stehen (vgl. hier):

Aus einem Bald sollte man viel öfter ein Jetzt machen, bevor daraus ein Nie wird

Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass ich keine Anführungszeichen verwende. Die substantivierten Adverbien sind vollständig in den Satz integriert. Es wird gesagt, dass man häufiger etwas gleich tun sollte, anstatt es vor sich herzuschieben, bis es nicht mehr geschieht. Die Bedeutung der Adverbien ist gemeint, nicht ihre konkrete Form. Ohne Anführungszeichen ist die Großschreibung zwingend.

Mit Anführungszeichen sieht es ein bisschen anders aus: Die Anführungszeichen geben an, dass ein Wort übernommen und hervorgehoben wird. Die Aussage bleibt ungefähr dieselbe, aber die Adverbien werden so übernommen, wie sie geäußert werden oder geäußert werden könnten. Sie werden sozusagen wörtlich zitiert. Sie sollten dann kleingeschrieben werden, wie man es in einem normalen Kontext tut:

Aus einem „bald“ sollte man viel öfter ein „jetzt“ machen, bevor daraus ein „nie“ wird.

vgl.: Aus einem „[Ich tue es] bald“ sollte man viel öfter ein „[Ich tue es] jetzt“ machen, bevor daraus ein „[Ich tue es] nie“ wird.

Das ist  keine knallharte Regel, denn der Übergang zwischen wörtlich übernommenen Adverbien in Anführungszeichen und substantivierten Adverbien ohne Anführungszeichen ist fließend. Der Hinweis kommt deshalb ohne Unbedingt und ohne Immer resp. ohne „unbedingt“ und ohne „immer“ daher.

Die Großschreibung in Anführungszeichen (ein „Bald“, ein „Jetzt“, ein „Nie“) halte ich bei solchen Formulierungen übrigens für weniger gelungen. Entweder man substantiviert oder man zitiert. Damit steht hier doch noch so etwas wie eine Regel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Reflexive Verben im Passiv: Es darf sich gewundert werden

Frage

Könnten Sie etwas über das „Reflexivpassiv“ sagen? Ich habe zum ersten Mal davon gehört und auch Beispiele gelesen:

Um ihn wird sich gekümmert werden.

Ich dachte immer, es gebe kein Passiv bei Reflexiven!

Antwort

Guten Tag Herr N.,

es wird tatsächlich häufig gesagt und gelehrt, dass reflexive und reflexiv verwendete Verben nicht im Passiv stehen können. Im Prinzip ist das auch richtig:

Sie kümmert sich um ihn
nicht: *Um ihn wird sich von ihr gekümmert

Er wäscht sich
nicht: *Er wird von sich gewaschen

Wir beeilen uns
nicht: Von uns wird uns/sich beeilt

Das Passiv ist aber nicht gänzlich ausgeschlossen, denn ohne Ausnahmen geht es auch hier nicht:

Selten kommt das Passiv bei reflexiven Verben zum Ausdrucks eines Befehls oder einer Aufforderung vor (vgl. hier):

Jetzt wird sich hingelegt!
Bevor ihr zu Bett geht, wird sich gewaschen

Sonst ist das Reflexivpassiv nur beschränkt möglich. Man kann es nur dann bilden, wenn es unpersönlich ist, das heißt, wenn es im Aktiv einem Satz mit dem unpersönlichen Subjekt „man“ entspricht:

Um ihn wird sich gekümmert werden
Bis in den frühen Morgen wurde gelacht, getanzt und sich amüsiert
Es konnte sich darauf geeinigt werden, das Spiel zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen

Wenn Sie sich nun wundern, dass Formulierungen wie die letzten drei Beispiele möglich sein sollen, kommen Sie wahrscheinlich nicht aus dem Nordosten oder der Mitte Deutschlands. Nach den Angaben der Variantengrammatik ist dieses Reflexivpassiv vor allem im Nordosten, aber weniger im Westen und kaum im Süden des deutschen Sprachraumes üblich (siehe hier).

Sie stehen mit Ihrer Verwunderung auch nicht allein: Nach der Dudengrammatik (2016, Randnr. 800) kommen solche Passivformen vor, sie werden aber nicht von allen als korrekt akzeptiert. Ich persönlich verwende dieses Reflexivpassiv nicht und empfinde es zumindest als „auffällig“, wenn ich ihm begegne. Ich komme eben aus dem Süden.

Wenn es darum geht, ob es reflexive Verben im Passiv gibt, lautet die Antwort also ja – aber es darf sich gewundert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp