Kämpfer für das Überleben des Genitivs gab und gibt es zur Genüge. Ich kümmere mich deshalb lieber hin und wieder um die anderen Fälle. Hier wieder einmal eine Frage, die in vielen Listen der „beliebten“ Fehler zu finden ist:
Frage
Gemäß dem Duden verlangt die Präposition „betreffend“ den Akkusativ. Ich habe nun aber einen Satz, bei dem sich der Akkusativ sehr merkwürdig oder meiner Meinung nach gar falsch anhört. Es handelt sich um den folgenden Satz:
Sie können so alle Beschwerden betreffend die gebuchten Leistungen direkt dem Kundendienst übermitteln.
Können Sie mir bitte sagen, ob „die“ hier wirklich richtig ist?
Antwort
Sehr geehrter Herr E.,
auch gemäß Canoonet, Wahrig und anderen steht betreffend mit dem Akkusativ. Es verlangt auch als Präposition noch den gleichen Fall wie das Verb betreffen, von dem es kommt. In Ihrem Satz muss also tatsächlich die stehen:
Sie können so alle Beschwerden betreffend die gebuchten Leistungen direkt unserem Kundendienst übermitteln.
vgl.
Sie können so alle Beschwerden, die die gebuchten Leistungen betreffen, direkt unserem Kundendienst übermitteln.
Ebenso zum Beispiel:
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Ihre Anfrage betreffend teilen wir Ihnen mit, …
Regelung betreffend den Verleih von Schokoladenfontänen
Bei betreffend sollte standardsprachlich der Akkusativ stehen. Der Genitiv (*betreffend der gebuchten Leistungen) wäre hier nicht richtig. Vielleicht stört Sie hier der Akkusativ, weil das ungefähr gleichbedeutende bezüglich den Genitiv verlangt:
Sie können so alle Beschwerden bezüglich der gebuchten Leistungen direkt unserem Kundendienst übermitteln.
Wirklich schön klingen übrigens weder betreffend noch bezüglich. Aber das ist wieder eine andere Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
