Direkte Rede wird auch gehört

Frage

Ich würde gern wissen, ob ich das so schreiben kann oder lieber nicht, weil „hören“ eigentlich nichts mit der wörtlichen Rede zu tun hat:

„Wehre dich nur, es wird dir nichts nützen“, hörte sie wie aus weiter Ferne sein widerwärtiges Nuscheln.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

Ihr Satz ist so richtig formuliert und geschrieben. Die direkte Rede gibt wörtlich etwas Gesagtes, Geschriebenes, Gedachtes usw. wieder. Da etwas Gesagtes auch gehört und etwas Geschriebenes auch gelesen wird, kann eine direkte Rede auch bei Verben wie „hören“ und „lesen“ stehen.

„Hör auf zu weinen, Männer tun das nicht“, hörte er als Junge immer wieder.
„Von kleinen Kindern fernhalten“, las sie auf der Verpackung.

Häufig steht im redebegleitenden Satz mit „hören“ eine Angabe zur sprechenden Person oder etwas Ähnliches.

„Pass auf, wo du hintrittst!“, hörte ich als Kind immer wieder von meiner Mutter.
„Ich komme gleich wieder“, hörte er als Letztes von ihr.
Als Antwort hörten wir nur: „Das geht Sie nichts an.“
„Ich werde dir geben, was du brauchst“, hörte sie sein widerwärtiges Nuscheln.

Häufig wird also bei redebegleitendem hören angegeben, von wem oder woher das Zitierte stammt, das gehört wird (von der Mutter; von ihr; als Antwort; sein Nuscheln).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Grammatikfehler und Rechtschreibfehler

Frage

Handelt es sich beim nachfolgenden Fehler um einen Grammatik- oder Rechtschreibfehler: „Meine Mutter *laste mich in Ruhe.“ Meines Wissens wird dies als Grammatikfehler klassifiziert, da hier ein Fehler in der Formenbildung vorliegt.

Antwort

Guten Tag V.,

Sie haben recht: Es handelt sich bei diesem laste um einen Grammatikfehler. Die Grammatik bestimmt, welche Wörter und Wortformen man wählt. Die Rechtschreibung bestimmt nur, wie diese Wörter und Wortformen geschrieben werden.

Das Verb lassen ist ein unregelmäßiges Verb. Das Präteritum der 3. Person Einzahl lautet ließ, nicht lasste. In Ihrem Beispielsatz (Meine Mutter laste mich nicht in Ruhe) steht nicht die richtige Wortform. Es wurde ein Fehler bei der Wahl/Bildung der Wortform gemacht, also ein Grammatikfehler.

Für die Spitzfindigen unter uns enthält der Satz in Ihrer Frage dennoch einen „indirekten“ Rechtschreibfehler: Wenn lassen regelmäßig gebeugt würde, wäre die korrekte Schreibung der Vergangenheitsform lasste, nicht laste. Es würde also ein s fehlen.

Ein echter Rechtschreibfehler wäre es zum Beispiel, wenn lies statt ließ stünde: Meine Mutter lies mich nicht in Ruhe. Die Formen lies und ließ klingen gleich, sie werden nur unterschiedlich geschrieben. Wer s statt ß schreibt, sündigt gegen die Rechtschreibregeln.

Die bereits erwähnten Spitzfindigen könnten allerdings auch behaupten, dass es sich bei lies um einen Grammatikfehler handeln könnte. Wenn statt lassen das Verb lesen gemeint wäre (nicht sehr wahrscheinlich, aber theoretisch nicht unmöglich), würde die Schreibweise lies stimmen. Da lesen hier aber gar nicht passt und die Imperativform lies erst recht nicht, wäre lies statt ließ ein Grammatikfehler.

Wie man sieht, scheinen Grammatikfehler und Rechtschreibfehler manchmal gar nicht so weit auseinanderzuliegen. Dennoch ist die Trennung eindeutig: Die Grammatik bestimmt, wie man formuliert, und die Rechtschreibung bestimmt, wie das Formulierte mit Buchstaben ausgedrückt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das ist ein Haus – Was ist „Das“?

Was ein Haus ist, dürfte bekannt sein. Es geht um die Frage nach der Funktion und Wortklasse von „Das“ in „Das ist ein Haus“.

Frage

In dem Satz „Das ist ein (Haus, Apfel, Tisch, etc.)“ übernimmt das Wort „Das“ vermutlich die Funktion des Subjekts. Um welche Wortart handelt es sich aber dabei? Die klassischen Definitionen im Internet schließen Nomen, (Demonstrativ-)Pronomen und Artikel aus. Handelt es sich um einen Sonderfall oder bin ich ganz auf dem Holzweg?

Antwort

Guten Tag Herr K.,

Sie sind nicht auf dem Holzweg. Im Satz „Das ist ein Haus“ hat das tatsächlich die Funktion des Subjekts. Es ist das Subjekt in einem Gleichsetzungssatz:

  • Das = Subjekt
  • ist = Verb (Kopula)
  • ein Haus = Prädikativ (prädikativer Nominativ, Gleichsetzungsnominativ)

Dabei wird das gewöhnlich als Demonstrativpronomen bezeichnet. Es weist stellvertretend auf etwas hin (hier auf Haus). Wie die sächlichen Demonstrativpronomen dies und jenes oder das sächliche Fragepronomen welches kann es sich auch auf nicht Sächliches und nicht im Singular Stehendes beziehen:

Das ist ein Apfel.
Dies/Jenes ist ein Apfel.
Welches ist der leckerste Apfel?

Das ist meine Zahnbürste.
Dies/Jenes ist meine Zahnbürste.
Welches ist deine Zahnbürste?

Das sind meine Möbel.
Dies/Jenes sind meine Möbel.
Welches sind deine Möbel?

Eine weitere Besonderheit ist erwähnenswert: In den letzten Beispielen steht das Verb im Plural. In Gleichsetzungssätzen steht das Verb im Plural, wenn das Subjekt und der Gleichsetzungsnominativ nicht den gleichen Numerus haben:

Mein größter Besitz sind meine Kinder.
Eine gute Idee wären optische Warnsignale.
Wer sind diese Leute?
Das sind meine Möbel.

Siehe auch hier unter „Subjekt und Gleichsetzungsnominativ mit unterschiedlichem Numerus“.

Wir haben es bei diesem das also tatsächlich mit einer Art Sonderfall zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Obligatorische Verbergänzung: Kann man etwas aufzwingen, ohne anzugeben, wem man es aufzwingt?

Frage

Meistens wird das Verb „aufzwingen“ mit einem Dativobjekt verwendet. Ist es grammatisch korrekt, dieses auch ohne ein solches Dativobjekt zu verwenden? Ein entsprechender Beispielsatz wäre: „Das Gesetz ist aufgezwungen“, oder: „Ich zwinge das Gesetz auf.“

Können Sie mir noch sagen, wie oder wo ich das selbst herausfinden kann, ohne Sie zu fragen?

Antwort

Guten Tag Frau B.,

das auf in aufzwingen gibt an, dass auf jemanden eingewirkt wird, um etwas zu erreichen (wie zum Beispiel auch in auferlegen oder aufschwatzen). Die Person oder die Personen, auf die eingewirkt wird, setzt man in den Dativ. Es ist deshalb nicht gut möglich, aufzwingen ohne Dativobjekt zu verwenden. Das Verb aufzwingen zwingt uns sozusagen ein Dativobjekt auf:

Ich zwinge dem Volk / dem Parlament/ ihnen das Gesetz auf.

Wenn nicht genannt wird, wem etwas auferlegt wird, ist es besser zum Beispiel erzwingen, durchsetzen oder etwas Ähnliches zu verwenden:

Ich erzwinge das Gesetz.
Ich führe das Gesetz mit Zwang ein.

Nur beim Partizip II wird das Dativobjekt häufiger weggelassen, wenn es als Adjektiv verwendet wird. In der Regel geht dann aus dem Kontext hervor, wem etwas aufgezwungen wird:

In seinem aufgezwungenen Exil schreibt der Autor …
(= dem Autor aufgezwungen)
mit freiwilligen oder aufgezwungenen Veränderungen fertig werden
(= jemandem / einem aufgezwungen)
Die Bevölkerung wehrt sich gegen das von der Regierung aufgezwungene Gesetz
(= der Bevölkerung aufgezwungen)

Ausführliche Angaben dazu, mit welchen Objekten und anderen Ergänzungen ein Verb stehen muss oder kann, sind schwierig zu finden. Ich behelfe mich normalerweise mit Quellen wie um Beispiel DWDS, Pons, Duden, LEO und anderen. Keines der Wörterbücher listet alle Möglichkeiten auf, aber zusammen ergeben sie ein besseres Bild. Eine umfassende Darstellung aller Möglichkeiten erhält man aber auch so kaum.

Es gibt auch sogenannte Valenzwörterbücher. Sie beschreiben, grob gesagt, mit welchen Ergänzungen Verben im Satz stehen können bzw. müssen. So ist zum Beispiel online das E-Valbu (Elektronisches Valenzwörterbuch deutscher Verben1) des IDS Mannheim verfügbar. Es ist wissenschaftlich gut fundiert, hat aber für durchschnittliche Sprachinteressierte zwei Nachteile: Viele Verben wie zum Beispiel aufzwingen sind nicht darin zu finden. Bei den Verben, die beschrieben sind, ist es schwierig, sich in den umfangreichen Informationen und zahlreichen Abkürzungen zurechtzufinden (siehe zum Beispiel den Eintrag zwingen). Das kann man allerdings weniger den Wörterbuchmacherinnen und -machern ankreiden als vielmehr der Komplexität der deutschen Verbstrukturen: So vieles ist möglich, dass es äußerst schwierig ist, alles ausführlich und übersichtlich zu beschreiben. Für stark linguistisch Interessierte ist es aber ein gutes Nachschlagwerk.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 E-Valbu basiert auf: Helmut Schumacher, Jacqueline Kubczak, Renate Schmidt, Vera Ruiter: VALBU – Valenzwörterbuch deutscher Verben, Gunter Narr Verlag, Tübingen, 2004

Konjunktiv II: Bräuchte es auch „wöllte“ und „söllte“?

Frage

Ich höre immer mehr die Verbform „wöllte“ statt „wollte“ (als Konjunktiv). Dies scheint mir eine Analogie-Bildung zu „könnte“ zu sein, ist aber wohl (noch?) nicht korrekt. Wann kommt dann „söllte“? Was meinen Sie?

Antwort

Guten Tag Herr D.,

es ist tatsächlich anzunehmen, dass die Form wöllte eine Analogiebildung zu könnte, dürfte, müsste und wüsste ist. Durch den Umlaut unterscheiden sich diese Konjunktivformen deutlich vom Indikativ konnte, durfte, musste und wusste. Bei wollen und sollen hingegen wird nicht umgelautet (die Antwort auf die Frage nach dem Warum muss ich Ihnen an dieser Stelle schuldig bleiben). Dadurch gibt es bei wollen und sollen wie bei den regelmäßig konjugierten Verben keinen Unterschied zwischen dem Indikativ Präteritum und dem Konjunktiv II (Konjunktiv Präteritum): Die Form lautet in beiden Fällen wollte bzw. sollte.

Indikativ Präteritum Konjunktiv II (Präteritum)
durfte dürfte
konnte könnte
musste müsste
wusste wüsste
sollte sollte
wollte wollte

Es ist deshalb gar nicht so erstaunlich, dass die Formen wöllte und seltener auch söllte gebildet werden. Sie sind nicht nur in Übereinstimmung mit den entsprechenden Formen der anderen Modalverben (sowie von wissen), sondern auch ganz praktisch, weil sie den Konjunktiv so schön deutlich angeben.

Üblich und akzeptiert sind wöllte und söllte aber dennoch nicht. Ob oder wann es ihnen einmal gelingen wird, in die Standardsprache einzudringen, ist schwierig zu sagen. Vorläufig kommen sie dafür noch nicht häufig genug vor.

Eine andere Form, die mit den Modalverben verwandt ist, hat dies schon geschaft: bräuchte. In vielen Wörterbüchern und Grammatiken gilt bräuchte neben der regelmäßigen Form brauchte als standardsprachlich akzeptierte Konjunktivform.

Indikativ Präteritum Konjunktiv II (Präteritum)
brauchte brauchte/bräuchte

Während also die Verwendung von bräuchte mittlerweile mehr oder weniger problemlos ist (es gibt immer noch strengere Sprachhüter und -hüterinnen, denen diese Form gar nicht zusagt), sollte man die Formen wöllte und söllte (noch?) vermeiden, so praktisch sie auch sein mögen.

Diese Formen zeigen sehr schön, dass vieles, was in der Sprache als richtig gilt, weniger mit Logik und Effizienz als vielmehr mit allgemeinem Gebrauch und Konsens zu tun hat: Wenn es konnte/könnte, durfte/dürfte und musste/müsste heißt (Indikativ/Konjunktiv), müsste es logischerweise und praktischerweise auch wollte/wöllte und sollte/söllte sein. Gebräuchlich und akzeptiert sind aber nur wollte/wollte und sollte/sollte. Bei brauchte/brauchte bzw. brauchte/bräuchte ist heute sogar beides (mehr oder weniger) akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Sich kümmern ohne „um“?

Frage

Braucht „sich kümmern“ unbedingt ein Objekt? Ich höre immer öfter den Satz „Ich kümmere mich“ und vermisse danach ein „um die Kinder/diese Sache/Angelegenheit“ oder wenigstens ein „darum“. Was sagt die deutsche Grammatik dazu?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

was sich kümmern genau braucht, hängt von der Sprachebene ab. In der Standardsprache gehört sich kümmern (sorgen für, sich befassen mit) zu den Verben, die obligatorisch mit einem Präpositionalobjekt stehen. Es verlangt ein Objekt mit um oder ein stellvertretendes darum:

sich um jemanden/etwas kümmern

Ich kümmere mich um die Kinder.
Wer kümmert sich um die Verpflegung?
Kümmere dich um deine eigenen Angelegenheiten!

Ich kümmere mich um sie.
Wer kümmert sich darum?
Kümmere dich darum!

In der Umgangssprache hingegen (und nicht nur dort) wird sich kümmern manchmal ohne um oder darum verwendet:

Ich kümmere mich.
Wer kümmert sich und an wen kann man sich wenden?

In der Standardsprache ist die Verwendung von sich kümmern ohne um/darum aber, wie gesagt, nicht üblich. Sie erwarten also zu Recht ein um, wenn Sie sich kümmern hören oder lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Ohne um kommt das nicht reflexive kümmern (angehen, betreffen) aus, das mit einem Akkusativobjekt steht:

etwas kümmert jemanden
Was kümmert mich ihre Meinung?
Wie wir es organisieren, braucht euch nicht zu kümmern.

Davon und da … von

Frage

Darf man „davon“ einfach trennen? Ist „Da habe ich schon von gehört“ auch richtig oder stimmt nur „Davon habe ich schon gehört“?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

in der Standardsprache werden daran darauf, daraus, dabei, dadurch, dafür, dagegen, dahinter, darin/darein, damit, danach, daneben, darüber, darum, darunter, davon, davor, dazu, dazwischen nicht getrennt. Als richtig gilt im Standarddeutschen nur:

Davon habe ich schon gehört.
Dafür haben sie viel Geld bezahlt.
Ich habe nichts damit zu tun.
Sie wollten nichts dagegen unternehmen.

Er konnte sich nicht daran gewöhnen.
Ich habe schon viel darüber gelesen.
Sie hat schwer darunter gelitten.
Wie kommst du denn darauf?

Die getrennten Formen kommen – je nach Region mehr oder weniger häufig – in der Umgangssprache vor. Sie gelten standardsprachlich als nicht korrekt:

Da habe ich schon von gehört.
Da haben sie viel Geld für bezahlt.
Ich habe da nichts mit zu tun.
Sie wollten da nichts gegen unternehmen

Bei den Formen mit eingeschobenem r (daran, darauf usw.) steht anstelle der einfachen Präposition die entsprechende Form mit dr-:

Er konnte sich da nicht dran gewöhnen.
Ich habe da schon viel drüber gelesen.
Sie hat da schwer drunter gelitten.
Wie kommst du denn da drauf?

Auch mit Verdoppelung des da:

Da habe ich schon davon gehört.
Da haben sie viel Geld dafür bezahlt.
Ich habe da nichts damit zu tun.
Sie wollten da nichts dagegen unternehmen.
Er konnte sich da nicht daran gewöhnen
usw.

Siehe auch die entsprechenden Angaben auf dieser Seite in der LEO-Grammatik.

Die getrennten Formen gelten, wie bereits gesagt, in der deutschen Standardsprache als zu vermeiden oder als nicht richtig. Die einen verstehen vielleicht kaum, was an den getrennten Formen falsch sein soll, während sie anderen wahrscheinlich ein Gräuel sind. Die Ablehnung der getrennten Formen hat nichts mit sprachinterner Logik zu tun. Es ist ein stilistischer Entscheid. Das sieht man gut, wenn man kurz über die Sprachgrenze schaut: Im Niederländischen, einer Sprache die eng mit der unseren verwandt ist, gibt es (fast) dieselben Adverbien. Sie werden sehr häufig getrennt verwendet, und zwar auch in der Standardsprache:

Daarvan weet ik niets / Daar weet ik niets van.
(Davon weiß ich nichts / Da weiß ich nichts von.)

Da man den Niederländischsprechenden kaum kollektiv sprachliche Inkompetenz vorwerfen kann, muss man davon ausgehen, dass die getrennten Formen kein Ding der Unmöglichkeit sind. Im Deutschen sollten die getrennten Formen „trotzdem“ nur in der Umgangssprache verwendet werden. Grundsätzlich unmöglich sind sie nicht, aber ihr Ansehen ist bei uns (vorläufig noch?) schlecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die Unterlagen im Büro (zu) liegen haben – mit oder ohne „zu“?

Frage

Seitdem ich im Osten von Deutschland wohne (ich komme aus Hamburg), höre ich öfter für mich seltsame Konstrukte:

Ich habe hier Herrn Meier zu sitzen.
Die Unterlagen habe ich im Büro zu liegen.

Meiner Meinung nach ist das „zu“ hier falsch. Natürlich gibt es andere Sätze, wo dies korrekt wäre: „Ich habe noch viel zu tun.“

Für mich ist der Unterschied, daß sich das „tun“ auf das Subjekt bezieht, das „sitzen“ oder „liegen“ sich aber auf das Objekt bezieht. Ich konnte eine Begründung bislang aber nicht grammatikalisch einwandfrei auflösen …

Antwort

Guten Tag Herr E.,

es handelt sich bei diesem zu tatsächlich um eine regionalsprachliche Erscheinung bei einer besonderen Konstruktion.

In der Standardsprache steht der Infinitiv der Verben stehen, liegen, hängen u. a. ohne zu, wenn er von haben abhängig ist, wenn eine Ortsangabe gemacht wird und wenn ausgesagt wird, dass jemand oder etwas an diesem Ort in gewisser Weise zur Verfügung steht (vgl. hier). Zum Beispiel:

Ich habe den Wagen vor der Tür stehen.
Sie hat viel Geld auf der Bank liegen.
Ich habe noch ein schwarzes Kleid im Schrank hängen.
Was hast du denn alles in deiner Tasche stecken?
Er hat seine Mutter bei sich wohnen.

Dabei entspricht der Akkusativ hier tatsächlich dem Subjekt des Infinitivs: Wagen ist Subjekt zu stehen, Geld Subjekt zu liegen usw. Wir haben es mit einem Akkusativ mit Infinitiv (a. c. i.) zu tun wie zum Beispiel bei Ich höre ihn kommen und Wir lassen die Kinder draußen spielen.

Entsprechend sollten auch Ihre Beispielsätze standardsprachlich ohne zu stehen:

Ich habe hier Herrn Meier sitzen.
Die Unterlagen habe ich im Büro liegen.

Bei dieser Konstruktion ist in gewissen Regionalsprachen die Verwendung von zu üblich (gemäß den Angaben in der Variantengrammatik vor allem im Osten Deutschlands), sie gilt standardsprachlich aber als nicht korrekt. Es heißt also standardsprachlich besser nicht:

Ich habe hier Herrn Meier zu sitzen.
Die Unterlagen habe ich im Büro zu liegen.

Wer sich in diesen Regionen der örtlichen Umgangssprache statt der Standardsprache bedient, macht hier aber auch mit zu nicht wirklich etwas falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Kongruenz: Frau M., Sie sind es, die verwirrt sind/ist?

Frage

Ich habe kürzlich folgenden Satz gelesen: „Frau Meier, Sie sind es, die verwirrt sind“. Ist „sind“ hier korrekt oder müsste es nicht vielmehr „ist“ heißen?

Antwort

Guten Tag Frau P.,

richtig ist hier tatsächlich die dritte Person Einzahl:

Frau Meier, Sie sind es, die verwirrt ist.

Das Verb des Relativsatzes richtet sich nach dem Relativpronomen die (das hier ein Singular ist), nicht nach dem Sie im übergeordneten Satz. Dass hier sind nicht allzu falsch klingt, hat wahrscheinlich damit zu tun, dass die Form die auch ein Plural sein kann, der zur Pluralform sein passt:

Meine Damen und Herren, Sie sind es, die verwirrt sind.

In Ihrem Beispielsatz ist die aber eine weibliche Singularform. Das sieht man gut, wenn man nicht Frau Meier, sondern Herrn Meier Verwirrtheit unterstellt:

Herr Meier, Sie sind es, der verwirrt ist.

Wenn in einem Relativsatz das Relativpronomen Subjekt ist und sich auf ein Personalpronomen der 1. oder der 2. Person oder die Höflichkeitsform Sie bezieht, richtet sich das Verb des Relativsatzes nach dem Relativpronomen und nicht nach dem Bezugswort im übergeordneten Satz. Also auch zum Beispiel:

Ich bin es, der /die es zuerst gesehen hat.
Du bist es, der/die immer alles besser weiß.

Wenn dies einmal holprig klingt oder einfach nicht gefällt, kann das Personalpronomen wiederholt und in den Relativsatz „eingebaut“ werden. Dann richtet sich das Verb nach dem Personalpronomen:

Wie geht es dir, der/die so krank gewesen ist?
→ Wie geht es dir, der/die du so krank gewesen bist?

Ich, der/die sich nie geweigert hat
→ Ich, der/die ich mich nie geweigert habe

Das verstehen Sie, Herr M., der schon lange hier wohnt, besser als wir.
→ Das verstehen Sie, Herr M., der Sie schon lange hier wohnen, besser als wir.

Das verstehen Sie, Frau M., die schon lange hier wohnt, besser als wir.
→ Das verstehen Sie, Frau M., die Sie schon lange hier wohnen, besser als wir.

Ich hoffe nur, dass Sie, Frau P., die diese Frage gestellt hat / die Sie diese Frage gestellt haben, nach dieser Erklärung nicht verwirrter sind als vorher.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nicht jede Infinitivgruppe mit „ohne“ und „zu“ verlangt ein Komma

Heute geht es gleich noch einmal um das Komma bei Infinitivgruppen:

Frage

Ich habe eine Frage zu §75 (1) des amtlichen Regelwerks. Dort steht unter anderem, dass ein Komma gesetzt werden muss, wenn die Infinitivgruppe mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet ist.

Was bedeutet „eingeleitet“? Ich denke, dass diese Regel nur für Infinitivsätze gilt, die mit den entsprechenden Konjunktionen eingeleitet werden, und bin der Meinung, dass die Kommas in den folgenden Sätzen optional sind. Zumindest fände ich das logisch.

Ohne Dich zu gehen(,) ist keine Option.
Um den ganzen See zu laufen(,) schaffe ich nicht.

Beide Präpositionen haben keinen direkten Bezug zu den Infinitiven […]. Bedeutet „eingeleitet“, dass ein Komma gesetzt werden muss, wenn diese Wörter an erster Stelle zu finden sind […]?

Antwort

Guten Tag Herr R.,

das Komma in Ihren beiden Beispielsätzen ist tatsächlich optional, das heißt, es kann, aber muss nicht gesetzt werden:

Ohne dich zu gehen(,) ist keine Option.
Um den ganzen See zu laufen(,) schaffe ich nicht.

Es handelt sich hier nicht um eingeleitete Infinitivgruppen, sondern um uneingeleitete Infinitivgruppen, an deren erster Stelle eine Präpositionalgruppe steht. Hier leiten ohne und um also nicht eine Infinitivgruppe ein, sondern „nur“ eine Nomengruppe, deren Fall sie bestimmen (ohne dich bzw. um den ganzen See). Beim zweiten Satz hat um außerdem eine andere Bedeutung als das um, das in der Rechtschreibregelung gemeint ist.

Eingeleitete Infinitivgruppen, die gemäß § 75(1) durch Kommas abgetrennt werden müssen, können in der Regel durch einen dass-Satz mit der gleichen Konjunktion ersetzt werden:

Ich gehe nicht weg, ohne dich noch einmal zu sehen.
Ich gehe nicht weg, ohne dass ich dich noch einmal sehe.

Warum hilfst du ihnen nicht, (an)statt nur herumzustehen?
Warum hilfst du ihnen nicht, (an)statt dass du nur herumstehst?

Außer wieder nach Hause zurückzukehren, konnten sie nichts tun.
Außer dass sie wieder nach Hause zurückkehrten, konnten sie nichts tun.

Es gibt nichts Schöneres, als in den Ferien in die Berge zu fahren.
Es gibt nichts Schöneres, als dass man in den Ferien in die Berge fährt.

Infinitivgruppen mit um zu können nicht durch einen dass-Satz, sondern durch einen Nebensatz mit damit ersetzt werden (dabei entsteht allerdings nicht immer ein stilistisch gelungener Satz):

Wir fahren in die Stadt, um euch zu besuchen.
Wir fahren in die Stadt, damit wir euch besuchen.

Wenn eine Präpositionalgruppe am Anfang eines Infinitivsatzes steht, ist der Ersatz mit dass bzw. damit nicht möglich:

Ohne dich zu gehen(,) ist keine Option.
nicht: Ohne dass …

Um den ganzen See zu laufen(,) schaffe ich nicht.
nicht: Damit …

Wenn man es etwas „grammatischer“ betrachtet, kann man auch sagen, dass uneingeleitete Infinitivgruppen Subjektsätze oder Objektsätze sind (sie haben im Gesamtsatz die Rolle des Subjekts oder eines Objekts), während eingeleitete Infinitivgruppen Adverbialsätze sind (sie haben im Gesamtsatz die Rolle einer Adverbialbestimmung). Sie lassen sich also auch über ihre Funktion im Gesamtsatz voneinander unterscheiden (vgl. hier).

Wer diese Unterscheidungen schwierig findet oder sonst Zweifel hat, setzt in solchen Fällen am besten ein Komma. Das ist auch dann richtig, wenn es sich trotz ohne oder um am Anfang nicht um eine eingeleitete Infinitivgruppe mit zu handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp