Frage
Ich stolpere ständig über Sätze, in denen der Begriff „Verständnis“ vorkommt. Klar ist mir eigentlich, dass mit „Verständnis für etwas“ eher ein Einfühlungsvermögen gemeint ist.
Nun scheint es aber gemäß meiner wiederholten Recherche keinen Unterschied zwischen „Verständnis von etwas“ und „Verständnis + Genitivattribut“ zu geben. Angeblich ist die Genitivkonstruktion üblicher und zu bevorzugen, womit ich jedoch oft ein Problem habe.
Meines Erachtens wird es schlimm, wenn sowohl eine Person als auch ein Gegenstand genannt werden, z. B. „Verständnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur“.
Auch die folgende Formulierung klingt für mich komisch: „Wir sollten das Verständnis der Menschen der Chancen und Gefahren künstlicher Intelligenz fördern.“ […]
Antwort
Guten Trag Frau B.,
mit Verständnis für jemanden/etwas wird gesagt, dass man sich in eine Person oder eine Sache hineinversetzen kann. Mit Verständnis einer Sache wird gesagt, dass man etwas versteht, begreift.
Mit der zweiten Bedeutung von Verständnis steht das Objekt (dasjenige, was verstanden wird) im Prinzip im Genitiv:
Viele Fremdwörter erschweren das Verständnis des Textes.
Das Verständnis seiner Motive ist wichtig.
Auch das Subjekt des Verstehens (die Person, die versteht) steht im Prinzip im Genitiv:
das Verständnis des Dichters (der Dichter versteht)
das Verständnis der Schüler fördern (die Schüler verstehen)
Ob der Genitiv das Objekt oder das Subjekt bezeichnet, ergibt sich aus dem Zusammenhang. In der Regel sind bei Verständnis mit dieser Bedeutung Personen Subjekt und Nichtpersonen Objekt. Deshalb ist in Fällen wie den folgenden (mehr oder weniger) klar, was gemeint ist:
das Verständnis des Richters der Motive des Täters
das Verständnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur
Ebenso zum Beispiel:
die Beurteilung des Richters der Motive des Täters
die Kenntnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur
Formulierungen dieser Art werden dennoch häufiger vermieden, das heißt, man weicht auf andere Formulierungen aus. Manchmal wird mit für formuliert. Das ist aber nicht zu empfehlen, da Verständnis für eine andere Bedeutung hat (siehe oben):
das Verständnis des Richters für die Motive des Täters (andere Bedeutung)
das Verständnis des Dichters für die mittelalterliche Literatur (andere Bedeutung)
Es ist ebenfalls nicht zu empfehlen auf eine Formulierung mit von auszuweichen. Wenn die Wortgruppe wie hier einen Artikel enthält, gilt dies als umgangssprachlich:
das Verständnis des Richters von den Motiven des Täters (umgangssprachlich)
das Verständnis der Dichters von der mittelalterlichen Literatur (umgangssprachlich)
(Mehr dazu, wann man auch standardsprachlich von statt des Genitiv verwenden kann oder muss, siehe hier.)
Weder für noch von bieten hier also eine gute Lösung. Es ist deshalb standardsprachlich besser, a) den doppelten Genitiv stehen zu lassen oder b) ganz anders zu formulieren, wenn man ihn vermeiden will. Zum Beispiel:
- Das Verständnis des Richters der Motive des Täters ist wichtig.
- Es ist wichtig, dass der Richter die Motive des Täters versteht.
- Darin zeigt sich das große Verständnis des Dichters der mittelalterlichen Literatur.
- Darin zeigt sich, dass der Dichter ein großes Verständnis der mittelalterlichen Literatur hat.
Darin zeigt sich das große Verständnis des Dichters im Bereich der mittelalterlichen Literatur.
- Wir sollten das Verständnis der Menschen der Chancen und Gefahren künstlicher Intelligenz fördern.
- Wir sollten den Menschen die Chancen und Gefahren künstlicher Intelligenz besser verständlich machen.
Der Genitiv ist schön, man sollte es aber innerhalb eines Satzes nicht damit übertreiben. Das Verständnis der Lesenden des Inhaltes des Textes könnte darunter leiden – wie dieser letzte Satz zeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp