Frage
Bei der Kommasetzung des folgenden Satzes bin ich mir unsicher. Dass „weder – noch“ ohne Komma steht, ist mir bewusst. Aber wie verhält es sich im folgenden Fall, in dem sich ein Nebensatz mit „ob“ anschließt?
Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen[,] noch[,] ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
[…] Wird beim obigen Satz ein Komma gesetzt?
Antwort
Guten Tag Herr S.,
bei der Kommasetzung in so komplexen Formulierungen ist es oft schwierig, eine einfache, eindeutige Lösung zu finden. Ich habe in solchen Fällen die Neigung, anders zu formulieren, nicht zuletzt, weil das der Verständlichkeit häufig zugutekommt. Ich bleibe hier aber beim Satz, so wie Sie ihn zitieren. Hier mein Versuch einer Antwort, für den ich etwas ausholen muss:
Wenn „weder – noch“ gleichrangige Nebensätze verbindet, werden nach § 72 der amtl. Rechtschreibregelung bei ihnen keine Kommas gesetzt (das Komma vor „weder“ trennt jeweils den Nachtrag ab):
Diese Verpflichtung gilt nicht, weder wenn du einreist noch wenn du ausreist.
Ich wusste es nicht, weder dass er verheiratet war noch dass er Kinder hatte.
Das gilt auch hier:
Es ist nichts zu hinterfragen, weder ob das Antragsrecht besteht noch ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Wenn wir jeweils den ersten Nebensatz durch eine Nomengruppe ersetzen, sehen die Sätze so aus:
Diese Verpflichtung gilt nicht, weder bei der Einreise noch wenn du ausreist.
Ich wusste es nicht, weder von seiner Frau noch dass er Kinder hatte.
Es ist nichts zu hinterfragen, weder das Antragsrecht noch ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Wenn aber „weder – noch“ zum übergeordneten Satz gehört, sollten bei den Nebensätzen Kommas gesetzt werden:
Diese Verpflichtung gilt weder, wenn du einreist, noch, wenn du ausreist.
Ich wusste weder, dass er verheiratet war, noch, dass er Kinder hatte.
Weder ist zu hinterfragen, ob das Antragsrecht besteht, noch, ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Ersetzt man auch hier jeweils den ersten Nebensatz durch eine Nomengruppe, entfallen die Kommas dieses Nebensatzes:
Diese Verpflichtung gilt weder bei der Einreise noch, wenn du ausreist.
Ich wusste weder von seiner Frau noch, dass er Kinder hatte.
Und hier dann endlich der Satz in der Form, in der er in Ihrer Frage steht:
Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen noch, ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Ich komme also zum Schluss, dass in Ihrem Satz vor dem Nebensatz ein Komma stehen sollte. Meine Erklärung holt aber weit aus und ist so komplex, dass ich ein fehlendes Komma hier nicht als Fehler anstreichen würde. In Fällen wie diesem sollte man die Kommasetzung nicht allzu strikt sehen. Manchmal führt auch in der Zeichensetzung mehr als ein Weg zum Ziel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp