Ist »in Zukunft bleiben« doppelt gemoppelt?

Frage

Ich bin heute auf den folgenden Satz gestoßen:

Das bleibt auch in Zukunft wichtig.

Was halten Sie davon? Bei diesem Satz störe ich mich an „in Zukunft bleiben“. Das ist doch pleonastisch, oder?

Antwort

Guten Tag Herr F.,

Sie sind hier etwas zu streng. Tatsächlich ist in Zukunft bleiben in gewissem Sinne pleonastisch (eine [unnötige] Verdoppelung). Das Verb bleiben bedeutet u. a. verharren, nicht verändern, fortbestehen. Es drückt also aus, dass jemand oder etwas sich nicht verändern wird. Damit wird schon ein Bezug auf die Zukunft hergestellt, so dass es eigentlich nicht mehr nötig wäre, die Angabe in Zukunft noch zu machen.

Mit einer vergleichbaren Argumentation sind aber auch zum Beispiel in Zukunft etwas tun werden und in der Vergangenheit etwas getan haben pleonastisch. Dennoch halte ich Formulierungen wie die folgenden für gut vertretbar:

Vergiss alles, was du in der Vergangenheit gehört hast.
Wir haben uns in der Vergangenheit darum gekümmert und werden es auch in Zukunft tun.
Das wird auch in Zukunft wichtig sein.
Das bleibt auch in Zukunft wichtig.

Mit in Zukunft wird unterstrichen, dass etwas nicht nur heute (und morgen) wichtig bleibt, sondern über eine längere, nicht begrenzte Zeit. Diese Art „pleonastischer“ Verstärkung kommt in der Sprache häufig vor. Ähnliche Fälle sind:

in etwas einsteigen, aus etwas herausschneiden (vgl. hier)
allerschönste, allerbeste (vgl. hier)

Ich hoffe, dass Sie Canoonet trotz dieses Widerspruchs auch in Zukunft treu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Variantenski fahren oder variantenskifahren?

Viele zieht es über die Weihnachtsfeiertage in die Berge. Frau W.s Frage passt gut hierzu:

Frage

Heute hätte ich eine kurze Frage:

Ski- und Snowboardfahrer, die außerhalb der markierten Pisten variantenskifahren, tun dies auf eigenes Risiko.

Müsste die Schreibweise nicht „Variantenski fahren“ (analog zu „Ski fahren“) lauten ?

Antwort

Hier komme auch ich ins Zweifeln. Am besten formuliert man anders, aber wenn es denn so sein soll, würde ich die Zusammenschreibung empfehlen.

Bei Ski fahren ist wie bei Auto fahren, Rad fahren oder Schlittschuh laufen der erste Teil der Verbindung das Mittel, dessen man sich bedient. Bei variantenskifahren ist dies nicht der Fall (wenn ich alles richtig verstehe, fährt man dabei nicht auf einem Variantenski genannten Gerät den Berg hinunter). Ich würde das Verb deshalb wie die Verben eislaufen, marathonlaufen oder delfinschwimmen zusammenschreiben: Skifahrer, die variantenskifahren.

Der Satz, den Sie zitieren, ist also meiner Meinung nach richtig geschrieben.

Aber: Nach der Rechtschreibregelung, § 33 E, kann neben marathonlaufen und delfinschwimmen auch Marathon laufen (ich laufe Marathon) und Delfin schwimmen (ich schwimme Delfin) geschrieben werden. Ich wage es deshalb nicht, die Getrenntschreibung Variantenski fahren (ich fahre Variantenski[??]) als grundsätzlich falsch zu bezeichnen. Nur zusammen schreibt man im Übrigen die Substantivierungen das Variantenskifahren, beim Variantenskifahren.

Wirklich wichtig ist sowieso nicht die Getrennt- oder Zusammenschreibung, sondern dass man das Variantenskifahren, wenn überhaupt, nur unter genauer Berücksichtigung des Geländes, des Wetters und der Lawinenlage betreibt.

Ob Sie in den nächsten Tagen auf oder neben der Piste Ski fahren, sich an einem Strand tummeln, zu Hause feiern oder aber arbeiten müssen: frohe Weihnachten!

Dr. Bopp

Um seiner/seines selbst willen?

Frage

Die Präposition „willen“ steht mit dem Genitiv:

Er hat es um seines Bruders willen getan
des lieben Friedens willen
um ihrer selbst willen
um seiner selbst willen

Warum ist um „um seines selbst willen“ nicht korrekt?

Antwort

Guten Tag Frau V.,

dass man nicht um seines selbst willen, sondern um seiner selbst willen sagt, sah ich zwar auch gleich, aber die Erklärung dafür, warum das so ist, hatte ich nicht auf Anhieb parat. Es hat damit zu tun, dass man sich nicht bei der Wahl der Wortart vergreifen sollte.

Es geht hier nämlich um das Reflexivpronomen und nicht um das Possessiv sein oder ihr. Der Genitiv des Reflexivpronomens sich ist seiner/ihrer:

für sich selbst
sich selbst zuliebe
um seiner/ihrer selbst willen

Hier ist selbst also nicht der Kern der Wortgruppe mit einem vorangestellten Possessiv, sondern eine dem Reflexivpronomen nachgestellte Bestimmung.

Es ist übrigens nicht völlig ausgeschlossen, die Rollen hier umzudrehen. Dann wird selbst zur großzuschreibenden Substantivierung Selbst (Genitiv: des Selbst), und sein/ihr ist ein Possessiv (Genitiv Neutrum Singular: seines/ihres):

für sein/ihr Selbst
seinem/ihrem Selbst zuliebe
um seines Selbst willen

Um der Vollständigkeit willen sei gesagt, dass um seines Selbst willen grammatisch zwar möglich, in der Sprachrealität aber nicht üblich ist. Üblich und gemeint ist in den allermeisten Fällen um seiner selbst willen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die poetische Note am Verschollensein

Frage

Wir zerbrechen uns seit einigen Tagen den Kopf über das Wort „verschollen“. Von welchem Wort leitet es sich ab? Gibt es nur diese eine Zeitform bei diesem Wort? Was ist der Infinitiv dieses Wortes? Kann etwas nur verschollen sein oder auch gerade dabei sein zu verschellen/verschallen/…. ?

Antwort

Guten Tag Herr H. und Herr B.,

das Adjektiv verschollen kommt tatsächlich von einem Verb, nämlich von verschallen. Es ist eine alte Perfektform – heute heißt es ja verschallen, verschallte/verscholl, verschallt –, die sich vom Verb gelöst und im 19. Jahrhundert die Bedeutung seit längerer Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, unauffindbar erhalten hat. Man geht davon aus, dass die heutige Verwendung von verschollen, das ja eigentlich verklungen, verhallt bedeutete, als euphemistischer (beschönigender, verhüllender) Ausdruck für verschwunden, für Tot gehalten entstanden ist. Der, die oder das Verschollene ist also, poetisch ausgedrückt, verhallt und verklungen.

Das mag so besehen schön und dichterisch klingen, diese poetische Note ist aber leider ohne jeden Belang, wenn jemand konkret mit einer verschollenen Person oder Sache konfrontiert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

»Heute Abend« in »das geheime Treffen heute Abend« – Adverbialbestimmung oder Attribut?

Wer die Satzanalyse mag, findet das Folgende vielleicht interessant:

Frage

Wenn die Satzglieder so richtig bestimmt sind:

Das geheime Treffen (Subjekt) beginnt (Prädikat) heute Abend (adv. Bestimmung) in Franks Keller (adv. Bestimmung).

wie liegt der Fall dann hier?

Das geheime Treffen in Franks Keller beginnt heute Abend.
Das geheime Treffen heute Abend beginnt in Franks Keller.

Ist jetzt „das geheime Treffen in Franks Keller“ bzw. „das geheime Treffen heute Abend“ ein verlängertes Subjekt, da sich vor dem Prädikat ja nur ein Satzglied befinden darf? Und wenn ja, wie verhält es sich dann in diesem Fall mit „in Franks Keller“?

Heute Abend beginnt das geheime Treffen in Franks Keller.

[…]

Antwort

Guten Tag Herr oder Frau S.,

die Satzglieder sind im ersten Satz korrekt bestimmt:

Das geheime Treffen = Subjekt
beginnt = Prädikat
heute Abend= adverbiale Bestimmung
in Franks Keller = adverbiale Bestimmung

Auch im Weiteren sind Sie auf der richtigen Spur. Die Wortgruppen „heute Abend“ und „in Franks Keller“ können nämlich nicht nur eigenständige Adverbialbestimmung sein, sondern auch Attribut (nähere Bestimmung) zu einem Substantiv. Dann sind sie kein Satzglied mehr, sondern „nur“ Teil eines Satzgliedes. In Ihren Beispielen sind sie Teil des Subjekts:

Das geheime Treffen in Franks Keller = Subjekt
beginnt = Prädikat
heute Abend = adverbiale Bestimmung

Das geheime Treffen heute Abend = Subjekt
beginnt = Prädikat
in Franks Keller = adv. Bestimmung

Und bei der folgenden Satzstellung sind zwei Analysen möglich:

Heute Abend beginnt das geheime Treffen in Franks Keller.

Heute Abend = adverbiale Bestimmung
beginnt = Prädikat
das geheime Treffen in Franks Keller = Subjekt
Aussage: Was beginnt heute Abend? – Das geheime Treffen in Franks Keller

Heute Abend = adverbiale Bestimmung
beginnt = Prädikat
das geheime Treffen = Subjekt
in Franks Keller = adverbiale Bestimmung
Aussage: Wo beginnt heute Abend das geheime Treffen? – In Franks Keller

Auch andere Präpositionalgruppen und Adverbien können sowohl a) Adverbialbestimmung als auch b) Teil einer Nomengruppe sein (vgl.hier und hier):

a) Die Sitzung dauerte gestern lange.
b) Die Sitzung gestern dauerte lange.

a) Den Tisch in der Ecke könnt ihr dort stehen lassen.
b) Den Tisch könnt ihr in der Ecke stehen lassen.

a) Kuchen schmeckt mir mit Schlagsahne am besten.
b) Kuchen mit Schlagsahne schmeckt mir am besten.

Wie man an den Beispielen sieht, sind nicht nur die Stellung und die Rolle im Satz unterschiedlich, sondern in größerem oder geringerem Maße auch die Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das neue Jahr und das Neue Jahr

Zwischen Nikolaustag und zweitem Adventssonntag komme ich wieder einmal auf eines der orthografischen Lieblingsthemen im Monat Dezember zurück. Viele machen sich derzeit ans Aufstellen und Versenden von Weihnachts- und Neujahrswünschen. Wie Sie sie versenden, das überlasse ich natürlich ganz Ihnen. Wie Sie sie verfassen übrigens auch. Nur wenn Sie Zweifel bei der richtigen Schreibung Ihrer Wünsche auf Karten oder weniger traditionell mit digitalen Mitteln haben, kann ich Ihnen eventuell eine kleine Hilfestellung leisten.

Es geht natürlich um das n oder eben N. Wünscht man alles Gute zum neuen Jahr oder alles Gute zum Neuen Jahr? Die Antwort ist einfach, der Anlauf etwas länger:

Bis zur jüngsten Anpassung der Rechtschreibregelung im letzten Jahr (vgl. hier) galt nur die Kleinschreibung als richtig:

bis 2017

Glückwünsche zum neuen Jahr
Alles Gute zum neuen Jahr!
Ein gutes neues Jahr!
Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr

Dann hat die Regelung sich an den offenbar weitverbreiteten Rechtschreibungehorsam in diesem Bereich angepasst und eingeführt, dass das Adjektiv in festen Adjektiv-Substantiv-Verbindungen „bei Benennung für besondere Anlässe und Kalendertage“ großgeschrieben werden kann (§ 63 E4):

seit 2017

Glückwünsche zum neuen Jahr oder
Glückwünsche zum Neuen Jahr

Alles Gute zum neuen Jahr! oder
Alles Gute zum Neuen Jahr!

Ein gutes neues Jahr! oder
Ein gutes Neues Jahr!

Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr oder
Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr

Ob Sie Ihre Neujahrswünsche mit großem N oder kleinem n schreiben, spielt nun also keine Rolle mehr. Beides ist regelkonform. Zu beachten ist allerdings, dass die Möglichkeit der Großschreibung nur für neu/Neu gilt, nicht für andere Adjektive wie froh, gesegnet, schön, glücklich, gesund und was sonst noch an Gutem und Positivem vor Weihnachten und neues/Neues Jahr stehen kann.

Ich wünsche eine schöne und rechtschreibzweifelfreie Fortsetzung der Adventszeit!

Dr. Bopp

PS: Nach demselben neuen Paragraphen konnte ich übrigens meinen Eltern im Herbst dieses Jahres nicht nur zur diamantenen Hochzeit, sondern auch zur Diamantenen Hochzeit gratulieren. Das habe ich nicht schriftlich gemacht, und angesichts einer Ehe, die 60 Jahre hält, ist die Frage nach der Groß- und Kleinschreibung des Adjektivs ohnehin von nicht allzu großer Bedeutung.

Doppelpunkt und doppeltes Fragezeichen

Wenn man aus nur zwei Fällen statistische Schlüsse ziehen dürfte, könnte ich sagen, dass Ende September die Saison der Fragesätze ist. Heute geht es nämlich schon wieder um einen Fragesatz. Diesmal ist es eine direkte Frage mit einem Begleitsatz, der auch eine Frage ist.

Frage

Könnten Sie mir bitte bei folgendem Satz weiterhelfen?

Denkt ihr denn nicht, dass euch jedes Mal, wenn ihr essen wollt, etwas durch den Kopf gehen wird wie: ist/Ist es wirklich recht, dass ich hier am Tisch sitze.

Antwort

Guten Tag Herr H.,

da es sich um eine direkte Rede oder, genauer gesagt, eine direkte Frage handelt, sollten Sie Anführungszeichen verwenden. Die Zeichensetzung sieht dann so aus:

Denkt ihr denn nicht, dass euch jedes Mal, wenn ihr essen wollt, etwas durch den Kopf gehen wird wie: „Ist es wirklich recht, dass ich hier am Tisch sitze?“?

Auffallend sind hier die zwei Fragezeichen. Sie sind kein Tippfehler! Das erste gehört zur wörtlich zitierten Frage und steht vor dem abschließenden Anführungszeichen. Das zweite Fragezeichen ganz am Schluss gehört zum Begleitsatz, der ebenfalls eine Frage ist. Keines von beiden kann weggelassen werden (siehe auch hier).

Der Satz kann auch mit einer indirekten Frage formuliert werden:

Denkt ihr denn nicht, dass euch jedes Mal, wenn ihr essen wollt, etwas durch den Kopf gehen wird wie, ob es wirklich recht ist, dass ihr hier/dort am Tisch sitzt?

Der Satz kommt dann ohne Anführungszeichen, ohne Doppelpunkt und mit nur einem Fragezeichen aus. Und das Komma nach wie muss tatsächlich stehen. Es trennt den mit ob eingeleiteten indirekten Fragesatz ab.

Aber lautete Ihre Frage nicht eigentlich: „Soll nach dem Doppelpunkt groß- oder kleingeschrieben werden?“? Die Antwort sehen Sie oben in den Beispielen. Allgemeine Informationen zur Groß- und Kleinschreibung nach einem Doppelpunkt finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüße:

Dr. Bopp

Verbzeiten, wenn noch Bestehendes in der Vergangenheit gesehen wurde

Frage

Ich schreibe eine Zusammenfassung eines Reisetagebuches für einen Freund. Er wünscht sich, dass ich seine Reise von damals, 1972, in der Vergangenheit und in der dritten Person schreibe.

Wenn ich aber nun Ortschaften, Tempel, Landschaften und die Leute, die damals dort lebten, beschreibe, mache ich das auch im Präteritum oder doch eher im Präsens? Es ist ja sehr gut möglich, dass die Menschen dort immer noch ärmlich und einfach leben und die Landschaften sind ja sicher immer noch hügelig und sagenhaft grün? Hier ein Beispiel:

Zusammen mit Tom und seiner Freundin besuchte Silvio am Nachmittag den prunkvollen Regierungspalast. Das Südtor und der über 250 Jahre alte Tempel sind voll von Figuren und Reliefs, die alle in den buntesten Farben bemalt sind.

Antwort

Guten Tag Frau R.,

es gibt fast keine festen Regeln, welche Zeitformen man im Deutschen verwenden muss. Es gibt deshalb oft mehr als nur eine „richtige“ Formulierung. So auch in diesem Fall.

Es ist möglich, alle Beschreibungen in den Zeitformen der Vergangenheit zu formulieren, auch wenn die Hügel immer noch sagenhaft grün, die Menschen immer noch arm und die Tempel immer noch bunt bemalt sind:

Zusammen mit Tom und seiner Freundin besuchte Silvio am Nachmittag den prunkvollen Regierungspalast. Das Südtor und der über 250 Jahre alte Tempel waren voll von Figuren und Reliefs, die alle in den buntesten Farben bemalt waren.

Sie erzählen dann „romanartig“ in der Vergangenheit, was die Reisenden sahen, und stellen dabei keinen Gegenwartsbezug her. Ein solcher Gegenwartsbezug muss nicht gemacht werden und wird gerade in Erzählungen sehr häufig nicht gemacht, auch wenn es das Beschriebene immer noch gibt.

Sie können aber bei der Beschreibung auch ins Präsens wechseln:

Zusammen mit Tom und seiner Freundin besuchte Silvio am Nachmittag den prunkvollen Regierungspalast. Das Südtor und der über 250 Jahre alte Tempel sind voll von Figuren und Reliefs, die alle in den buntesten Farben bemalt sind.

Das kann verschiedene Gründe haben: Sie machen die Erzählung durch das Präsens lebendiger (sog. historisches Präsens) oder Sie stellen mit dem Präsens einen direkten Gegenwartsbezug her, um explizit anzugeben, dass man das Beschriebene immer noch besichtigen kann. Vielleicht ist Letzteres ja das, wozu Ihr weitgereister Freund mit seinem Reisetagebuch einladen möchte.

Möglich sind, wie gesagt, beide Arten der Formulierung. Sie können sich also für diejenige entscheiden, die Sie passender finden oder die Ihnen einfach besser gefällt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS.: Ein ähnlicher Fall wird in diesem Artikel behandelt.

Direkte und indirekte Fragen und ihre Zeichensetzung

Frage

Ist folgender Satz ohne Einleitungswort nach „war“ korrekt und muss ein Fragezeichen am Schluss stehen?

Eine heiß diskutierte Frage war, soll der Anhänger eine Lenkung bekommen, um die Wendigkeit zu steigern.

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

der Satz ist im Prinzip korrekt, nur mit den Satzzeichen hapert es ein bisschen. Der zweite Teilsatz ist nämlich als direkter Fragesatz formuliert und hat entsprechend ein Anrecht auf einen Doppelpunkt, Anführungszeichen und ein Fragezeichen:

Eine heiß diskutierte Frage war: „Soll der Anhänger eine Lenkung bekommen, um die Wendigkeit zu steigern?“

Eine heiß diskutierte Frage war: „Wie kann die Wendigkeit des Anhängers gesteigert werden?“

Wenn die Frage als indirekte Frage formuliert werden soll, muss sie mit ob oder einem Fragewort eingeleitet werden. Es gibt keine uneingeleiteten indirekten Fragesätze. Weiter muss sie die Wortstellung eines Nebensatzes erhalten und nicht mit einem Fragezeichen, sondern mit einem einfachen Punkt abgeschlossen werden (siehe hier):

Eine heiß diskutierte Frage war, ob der Anhänger eine Lenkung bekommen solle/soll, um die Wendigkeit zu steigern.

Eine heiß diskutierte Frage war, wie die Wendigkeit des Anhängers gesteigert werden könne/kann.

Und hier gleich noch zwei Beispiele, die die Unterschiede bei der Zeichensetzung in direkten und indirekten Fragen zeigen:

Ich frage dich: „Kommst du mit?“
Ich frage dich, ob du mitkommst.

Sie will wissen: „Wann ist der Abgabetermin?“
Sie will wissen, wann der Abgabetermin ist.

Wenn man es so schön ordentlich nebeneinander aufgeschrieben vor sich hat, sieht es eigentlich ganz unproblematisch aus. Schwieriger kann es werden, wenn man einmal kurz die gesprochene Sprache schriftlich wiedergeben soll. In der gesprochenen Sprache wechselt man schneller und dank des Fehlens jeglicher Satzzeichen vor allem auch unbewusster zwischen der direkten und der indirekten Redewiedergabe hin und her.

Wenn Sie sich wundern: „Braucht es Anführungszeichen und ein Fragezeichen“, lautet die wichtige Frage also: „Ist es eine direkte oder eine indirekte Frage?“

Wenn Sie sich wundern, ob es Anführungszeichen und ein Fragezeichen braucht, lautet die wichtige Frage also, ob es eine direkte oder eine indirekte Frage ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp