Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen – Was ist dann mit den 14-Jährigen?

Um allzu großer Enttäuschung vorzubeugen, sei gleich gesagt: Eine eindeutige Antwort kann der folgende Artikel nicht geben.

Frage

Wenn es heißt „Kinder bis 6 Jahre“ oder jetzt bei den Coronamaßnahmen „Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt“, wie alt exakt darf die Person dann sein? Meiner Meinung nach 6 bzw. 14 Jahre und 364 Tage. Liege ich da richtig oder falsch?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

bei Angaben der Art „bis x Jahre“ ist häufig gemeint: „bis einschließlich x Jahre“. Mit „Kinder bis 6 Jahre“ sind somit Kinder bis zum letzten Tag vor ihrem 7. Geburtstag, also auch alle Sechsjährigen gemeint. Ebenso schließt „Kinder bis 14 Jahre“ häufig auch die 14-Jährigen mit ein.

ABER: Es ist zwar häufig so gemeint, aber nicht alle sind damit einverstanden. Neben den Leuten, die „bis x Jahre“ so verstehen, gibt es andere, die sagen, „bis x Jahre“ bedeute „bis zum x-ten Geburtstag“. Kinder bis 14 Jahre sind also alle Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag. Die 14-Jährigen gehören bei dieser Interpretation nicht mehr dazu, denn sie sind ja erst von ihrem 14. Geburtstag an 14-jährig.

Wer hier recht hat, darüber könnte man endlos diskutieren. Eine offizielle, allgemein anerkannte Interpretation gibt es nicht. Bei zum Beispiel der Deutschen Bahn kann man Fahrkarten für Kinder von 6 bis 14 Jahren kaufen, und damit sind Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gemeint (also auch die 14-Jährigen), wie man auf derselben Webseite lesen kann.

Ein weniger „eindeutiges“ Beispiel sind die Coronaregeln, die am vergangenen 13. Dezember beschlossen worden sind. Im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder steht im Zusammenhang mit der Gruppengröße bei privaten Zusammenkünften:

Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Sind die 14-Jährigen nach dieser Formulierung ausgenommen oder müssen sie mitgezählt werden? Wie unterschiedlich man das sehen kann, zeigt ein (kurzer und nicht sehr systematischer) Blick auf die Webseiten der verschiedenen Bundesländer. Man könnte annehmen, dass alle Bundesländer diese Altersgrenze gleich interpretieren, dem ist aber nicht so:

In Bayern und Niedersachsen sind „Kinder unter 14 Jahren“ ausgenommen, das heißt, die 14-Jährigen sind nicht mehr ausgenommen und werden mitgezählt.

In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Thüringen sind „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“ ausgenommen, das heißt, auch hier sind die 14-Jährigen nicht mehr ausgenommen und werden mitgezählt. (Das 14. Lebensjahr wird mit dem 14. Geburtstag vollendet, so wie das 1. Lebensjahr mit dem 1. Geburtstag vollendet wird, das 2. Lebensjahr mit dem 2. Geburtstag usw.)

Anders sieht es in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen aus. Dort sind „Kinder bis einschließlich 14 Jahre“ ausgenommen, das heißt, auch die 14-Jährigen sind hier ausgenommen und werden nicht mitgezählt.

Meiner Meinung nach unklar, ob die 14-Jährigen ausgenommen sind oder nicht, ist es in Bremen („ausgenommen sind Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren“), Mecklenburg-Vorpommern („Kinder, die das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben“), Sachsen-Anhalt („bis 14-jährige Kinder“) sowie im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein („Kinder bis 14 Jahre“).

Ziel dieser kleinen und wahrscheinlich stellenweise ungenauen Übersicht ist es nicht, den Behörden irgendwelche Unzulänglichkeiten nachzuweisen. Ob die 14-Jährigen bei der Größe von Privatgruppen mitzählen oder nicht, ist eines der kleineren Probleme, die wir zur Zeit haben (außer vielleicht in Familien mit 14-jährigen Zwillingen und Drillingen). Ich möchte hier nur aufzeigen, dass keine Einigkeit darüber herrscht, wie Angaben der Art „Kinder bis x Jahre“ genau zu verstehen ist. Nicht alle verstehen darunter dasselbe und eine allgemeingültige Definition gibt es nicht.

Es ist deshalb besser, anders zu formulieren, wenn die Altersgrenze wichtig ist und Konflikte vermieden werden sollen. Wenn die 14-Jährigen mitgemeint sind, sagt man statt „Kinder bis 14 Jahre“ (oder „Kinder bis 15 Jahre“) besser zum Beispiel:

Kinder bis einschließlich 14 Jahre
Kinder unter 15 Jahren
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

Wie immer es formuliert ist und gemeint sein möge, ich wünsche allen, auch den 14-Jährigen, ganz gleich ob sie für die Gruppengröße mitgezählt werden müssen oder nicht, eine gute und gesunde Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wieder einmal „einschließlich“ und der Genitiv

Heute wieder einmal „einschließlich“, weil’s so schön komplex ist:

Frage

Ich habe gerade folgenden Satz übersetzt: 

Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine kombinierte Reiserücktritt- und Abbruchversicherung einschl. ärztlichem Notdienst.

Normalerweise muss bei „einschließlich“ ja der Genitiv stehen und der Dativ lediglich in gewissen Fällen im Plural. Dennoch scheint mir der Dativ in diesem Fall vom Gefühl her richtig zu sein. Was ist richtig, Dativ oder Genitiv?

Antwort

Guten Tag Herr P.,

man hört und liest zwar häufig andere Formulierungen, aber standardsprachlich gilt in Ihrem Satz nur der Genitiv als richtig:

Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine kombinierte Reiserücktritt- und Abbruchversicherung einschl. ärztlichen Notdienstes.

Das macht irgendwie einen sehr gehobenen oder gezierten Eindruck. Die Formulierung klingt vielleicht etwas natürlicher, wenn Sie den Artikel einfügen:

Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine kombinierte Reiserücktritt- und Abbruchversicherung einschl. des ärztlichen Notdienstes.

Warum wird häufig anders formuliert und warum sind wir häufig unsicher? Es könnte damit zu tun haben, dass standardsprachliches „einschließlich“ im Prinzip zwar den Genitiv verlangt:

die Versandkosten einschließlich des Portos
Catering einschließlich aller Getränke
Reise- und Abbruchversicherung einschließlich [des] ärztlichen Notdienstes

… dass dem aber auch standardsprachlich nicht immer so ist. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

Ein allein stehendes Substantiv (ohne vorhergehendes gebeugtes Artikelwort oder Adjektiv) im Singular wird in der Regel nicht gebeugt:

die Versandkosten einschließlich Porto
die Seitenzahl einschließlich Inhaltsverzeichnis
Reise- und Abbruchversicherung einschließlich Notdienst

Ein Substantiv im Plural, das nicht von „der“ und oder einem anderen Wort mit der Genitivendung -er begleitet wird, steht im Dativ:

Catering einschließlich Getränken
zehn Personen einschließlich Familienmitgliedern und Freunden
LED-Lichtpaket einschließlich vier Rückfahrscheinwerfern

Und damit es so richtig schön kompliziert wird, sei noch erwähnt, dass die Eigennamen sich sich zum Teil anders verhalten:

viele Länder einschließlich Italien/Italiens
alle Gemeinden einschließlich Wien/Wiens
fünf Personen einschließlich Peter
die Vorstandsmitglieder einschließlich Sandra Meier

Ist es verwunderlich, dass uns bei so vielen Sonderregeln nach „einschließlich“ (und übrigens auch „ausschließlich“, „inklusive“ und „exklusive“) hin und wieder die Fälle durcheinandergeraten?! Eine kurze Zusammenfassung für „Notfälle“ finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Sehen Sie“ statt „Siehe“ für höfliche Menschen?

Frage

Im Zusammenhang mit Abkürzungen ist mir aufgefallen, dass es Abkürzungen nicht nur für Substantive, Adjektive, Adverbien und Partikeln gibt, sondern auch „s.“ für „siehe“ und „vgl.“ für „vergleiche“, das heißt für flektierte Verbformen (beides Imperativ der 2. Person Singular). Wenn ich diese Abkürzungen verwende, duze ich dann den Leser? Gibt es noch andere Abkürzungen für flektierte Verben?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

wenn man davon ausgeht, dass „siehe“ und „vergleiche“ hier einfach Imperativformen sind, sieht es tatsächlich so aus, als würde man die Leserschaft duzen. Wären dann für höfliche Menschen nicht eher Formulierungen wie „sehen Sie“ und „vergleichen Sie“ angebracht? – Nein, das muss nicht sein.

Die Form „siehe“ ist eine spezielle Imperativform, die fast nur in gewissen Ausrufen und eben bei Verweisen vorkommt:

Siehe da!
Siehe unten/Seite 22/nächstes Kapitel/…

Der „normale“ Imperativ Singular von „sehen“ kommt in der Regel ohne die Endung e aus:

Ändere die Einstellungen und sieh was passiert!
Sieh ihn als das, was er ist!

Bei „vergleiche“ könnte man mit ganz viel gutem Willen auch sagen, dass es eine Verkürzung von „man vergleiche“ ist, also ein Konjunktiv der dritten Person Singular (vgl. „man bemerke“).

Es ist aber gar nicht so wichtig, ob „siehe“ eine spezielle Form ist und „vergleiche“ als Konjunktiv angesehen werden kann. In Texten sind „s.“ und „siehe“ bzw. „vgl.“ und „vergleiche“ feststehende Ausdrucksformen, die nicht als Duzformen empfunden werden, ganz gleich wie man sie formal interpretiert. Sie können also auch als höflicher Mensch diese Art zu verweisen in Ihren Texten verwenden, ohne dass Sie damit riskieren, jemandem zu nahe zu treten.

Konjugierte Verbformen sind bei den gebräuchlichen Abkürzungen tatsächlich vergleichsweise selten. Hier noch ein paar Beispiele:

erg. = ergänze
d. h. = das heißt
d. i. = das ist
u. A. w. g. = um Antwort wird gebeten

Etwas häufiger sind Abkürzungen für infinite Verbformen (Partizip, Infinitiv), zum Beispiel:

anschl. = anschließend
beil. = beiliegend
erw. = erwähnt; erweitert
hrsg. = herausgegeben
übers. = übersetzt
zgst. = zusammengestellt
abk. = abkürzen
b. w. = bitte wenden

So viel zu bei V. übl. Abk. Wie man sieht, ist abgekürzt zwar kurz und bündig, aber nicht immer allzu lesefreundlich (und höflich?).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie lange oder für wie lange?

Frage

Wie kann man am besten den Unterschied zwischen „wie lange“ und „für wie lange“ erklären und was genau ist der Unterschied? […] In den folgenden Sätzen ist mir der Bedeutungsunterschied nicht ganz klar:

Für wie lange / Wie lange gehst du nach Amerika?
Ich gehe für 3 Monate / 3 Monate nach Amerika.
Für wie lange / Wie lange bleiben Sie in Kiel?
Ich bleibe nur für drei Tage / drei Tage in Kiel.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

es ist schwierig, einen Unterschied zwischen Angaben der Art „wie lange“ und „für wie lange“ anzugeben. Einen eindeutigen Bedeutungsunterschied gibt es nicht und häufig ist – wie in Ihren Beispielen – beides möglich. Einen tendenziellen Unterschied sehe ich hierin:

Bei den Angaben mit „für“ geht es in der Regel um eine Zeitdauer, die so vorgesehen ist oder so vorgesehen war. Am Anfang der Zeitdauer ist oder war klar, wie lange es (ungefähr) dauert.

Ich hatte für sechs Wochen einen Job in einem Hotel.

Die Zeitdauer von sechs Wochen lag schon am Anfang der Anstellung mehr oder weniger fest.

Bei Angaben ohne „für“ ist/war die Zeitdauer nicht bestimmt, sie kann es aber sein/gewesen sein.

Ich hatte sechs Wochen einen Job in einem Hotel.

Hier ist ohne Kontext nicht klar, ob die Zeitdauer von sechs Wochen am Anfang der Anstellung festlag oder nicht. Es kann ein von Anfang an auf sechs Wochen befristetes Arbeitsverhältnis gewesen sein (wie oben mit „für“). Es ist aber auch möglich, dass die Stelle nach sechs Wochen unerwartet gekündigt wurde. Nur der weitere Zusammenhang kann hier mehr Klarheit schaffen.

Man formuliert also eher ohne „für“, wenn die Zeitdauer am Anfang nicht festliegt:

Ich musste zwei Stunden warten.
Das Küken hat nur zwei Tage gelebt.
Wie lange kannst du unter Wasser bleiben?
Ich hatte erst sechs Wochen in dem Hotel gearbeitet, als mir plötzlich gekündigt wurde.

Mit oder ohne „für“, wenn die Zeitdauer am Anfang schon festliegt:

Man hat die Sängerin [für] zwei Monate engagiert.
Ich werde euch [für] zehn Minuten allein lassen.
Für wie lange / Wie lange bleiben Sie in Kiel?
Bis zum Semesterbeginn arbeite ich [für] sechs Wochen in dem Hotel.

Diese Unterscheidung ist nicht absolut, das heißt, es wird auch davon abgewichen. Außerdem steht ausgerechnet „dauern“, das „zeiträumliche“ Verb schlechthin, immer ohne „für“, auch wenn von Anfang an klar ist, wie lange etwas dauern wird:

Es wird genau zwei Stunden dauern.

Eine eindeutige, immer von allen befolgte Regel gibt es also nicht. Als grobe Richtschnur kann aber dienen: Zeitangaben mit „für“ geben einen Zeitraum an, der von Anfang an festliegt. Angaben dieser Art ohne „für“ werden ebenfalls so verwendet, aber auch dann, wenn die Zeitdauer nicht festliegt. Häufig kann deshalb beides stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Viele oder viel Möglichkeiten: Wann bleiben „viel“ und „wenig“ ungebeugt?

Frage

Ich möchte Sie fragen, ob das Adjektiv „viel“ im folgenden Satz dekliniert wird. Es handelt sich um eine Grammatikübung, wo jeweils das Adjektiv zu deklinieren ist.

Natürlich gibt es dort manchmal auch –viel– Regen.

[…] Die gleiche Frage habe ich auch, wenn statt „viel“ das Wort „wenig“ stehen würde?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

üblich ist hier die ungebeugte Form „viel“ resp. „wenig“:

Natürlich gibt es manchmal auch viel Regen.
Natürlich gibt es manchmal nur wenig Regen.

Im Singular bleiben „viel“ und „wenig“ vor einem Substantiv meistens ungebeugt, wenn sie ohne Artikel stehen.

Viel Arbeit wurde verrichtet.
Da hilft auch viel Zureden nichts.
Sie haben nur wenig Geld dafür ausgegeben.
Man findet hier wenig Nützliches.

Im Dativ und im Genitiv kommen seltener auch die gebeugten Formen vor:

Sie reisten mit viel Gepäck – selten: mit vielem Gepäck
Es ist mit wenig Aufwand verbunden – selten: mit wenigem Aufwand
Es bedurfte viel Zuredens – auch: vielen Zuredens

Das ist aber noch nicht alles, was sich zur Beugung oder Nichtbeugung von „viel“ und „wenig“ sagen lässt.

Im Plural werden „viel“ und „wenig“ häufig gebeugt, im Genitiv sogar immer:

Auf dem Regal standen nur wenige Bücher – selten: wenig Bücher
Sie haben sich viele Gedanken gemacht – selten: viel Gedanken
Die Preise sind dort mit wenigen Ausnahmen höher – selten: mit wenig Ausnahmen
Nach Ansicht vieler Leute ist dies falsch.

Wenn ein Artikelwort vorausgeht, werden „viel“ und „wenig“ immer gebeugt:

Die viele Arbeit hat sich gelohnt.
Sie haben dieses viele Geld dafür ausgegeben.
Wohin mit ihrem vielen Gepäck?
Sie wollten trotz der vielen Kritik nicht zurücktreten.

Auf dem Regal standen die wenigen Bücher, die sie noch besaß.
Du solltest deine vielen Gedanken aufschreiben.
Anhand dieser wenigen Daten lässt sich keine fundierte Aussage machen.

Bei so vielen/viel Möglichkeiten kann man schon einmal ins Zweifeln geraten, insbesondere bei isolierten Sätze in Grammatikübungen u. Ä. Allzu viele/viel Sorgen sollte man sich deswegen aber nicht machen, denn es geht auch ohne viel Nachdenken meistens gut.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Sich wenigem/wenig/??? bewusst sein

Frage

In einem Text steht der Satz: „So wenigem ist man sich bewusst.“ Ich weiß, dass „sich bewusst sein“ den Genitiv erfordert, aber das klingt dann irgendwie schräg. Lasse ich „wenig“ unflektiert?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

die Wendung „sich einer Sache bewusst sein“ verlangt tatsächlich ein Genitivobjekt:

eine Frau, die sich ihres Erfolgs bewusst war
Ich bin mir dessen bewusst.

Die Dativform „wenigem“ gilt deshalb als nicht korrekt.

nicht: *So wenigem ist man sich bewusst.

Das Problem ist hier wieder einmal die sogenannte Genitivregel:

Eine Wortgruppe kann nur dann im Genitiv stehen, wenn diese zwei Bedingungen erfüllt sind:
1) Die Wortgruppe enthält mindestens ein gebeugtes Artikelwort oder Adjektiv.
2) Die Wortgruppe enthält mindestens ein Wort mit Endung -es/-s oder -er.

Zum ersten Teil der Regel gibt es ein paar wenige Ausnahmen** (wie könnte es auch anders sein!). Der zweite Teil der Regel muss fast immer erfüllt sein (Ausnahme: „dessen/derer/deren“). Die allein stehenden Genitivform „wenigen“ erfüllt keine der beiden Bedingungen. Das ist der Grund, weshalb der Satz mit „wenigen“ schräg oder falsch klingt.

nicht: *So wenigen ist man sich bewusst.

Auch der ungebeugten Form „wenig“ fehlt eine entsprechende Genitivendung:

nicht: *So wenig ist man sich bewusst.

Damit kann nur gemeint sein: „In so geringem Maße (= so wenig) ist man sich bewusst“. Außerdem fehlt das Genitivobjekt, das heißt die Sache, derer man sich wenig bewusst ist.

Was ist also die Lösung, wenn der Genitiv verlangt wird, dieser aber nicht passt und man auch nicht auf den Dativ ausweichen darf? – Man muss anders formulieren. Man kann die Wortgruppe so anpassen, dass sie die Bedingungen der Genitivregel erfüllt:

So weniger Dinge ist man sich bewusst.

Es ist aber auch möglich, die Formulierung so zu ändern, dass kein Genitivobjekt mehr Schwierigkeiten macht:

So wenig ist einem bewusst.
So wenige Dinge sind uns bewusst.

Die oben genannte Genitivregel ist übrigens außerhalb der Grammatikwelt nicht sehr bekannt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass man Fälle wie diesen meistens mehr oder weniger bewusst vermeidet und „automatisch“ anders formuliert. Ihre Frage zeigt aber, dass bewusste Sprachbenutzerinnen und -benutzer doch hin und wieder auf diese Grammatikhürde stoßen und es dann hilfreich sein kann, einmal etwas von der Genitivregeln gehört zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

** In gewissen Fällen kann auch ein allein stehendes Substantiv im Genitiv stehen. Zum Beispiel:

Sandros Ferienpläne
das Wahrzeichen Wiens (auch: das Wahrzeichen von Wien)
wegen Umbaus geschlossen (meist: wegen Umbau geschlossen)

Ungebeugtes ein: die ein oder andere Strahlungsquelle

Frage

Ich habe eine Frage zur Formulierung „die ein- oder andere Strahlungsquelle“. Ist mein gefühlsmäßig gewählter Bindestrich nach „ein“ (wegen Auslassung der Endung „e“ bei ein[e]) richtig oder ist „die ein oder andere Strahlungsquellen“ die richtige Schreibweise? […]

Antwort

Guten Tag Frau S.,

das Zahlwort „ein“ bleibt häufig ungebeugt, wenn es durch zum Beispiel „oder“,  „bis“ oder „und“ mit „zwei“ oder „andere“ verbunden ist:

mit ein oder zwei Freunden (auch: mit einem oder zwei Freunden)
die ein oder andere Frage (auch: die eine oder andere Frage)
für ein bis zwei Personen (selten: für eine bis zwei Personen)
das ein und andere Mal (selten: das eine und andere Mal)
ein um das andere Mal (selten: eines um das andere Mal)

Das gilt auch für die Wendung „ein und dasselbe“:

ein und dieselbe Ursache (selten: eine und dieselbe Ursache)
aus ein und derselben Quelle (selten: aus einer und derselben Quelle)
mit ein und demselben Partner (selten: mit einem und demselben Partner)

Auch wenn diese Formulierungen streng „logisch-grammatisch“ gesehen falsch sind – „ein“ müsste eigentlich gebeugt werden –, sind sie auch standardsprachlich sehr üblich und gelten entsprechend als korrekt.

Da das endungslose „ein“ hier als ungebeugt angesehen wird, fehlt ihm nichts. Es ist deshalb nicht notwendig, einen Auslassungsstrich oder einen Apostroph zu schreiben. Richtig ist hier also weder „ein- oder andere“ noch „ein’ oder andere“, sondern einfach „ein oder andere“:

die ein oder andere Strahlungsquelle

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nicht alles kann Redebegleitung sein

Frage

Hier eine Frage zu Redebegleitsätzen: Die Regeln sind einfach im Internet nachzulesen. Meine Frage bezieht sich auf den Inhalt der Redebegleitsätze.
Solange der Redebegleitsatz Wörter wie „fragt“, „sagt“, „antwortet“, „erwidert“ usw. enthält, ist alles einfach. Kann man Redebegleitsätze bilden, die in keinem direkten Zusammenhang stehen mit dem Gesagten? Beispiele:

„Gehen wir heute schwimmen?“, Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“, sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen“, keiner traute sich die Tür zu öffnen.

Antwort

Guten Tag Herr oder Frau G.,

Redebegleitsätze enthalten ein Verb, das eine mündliche, schriftliche oder gedachte Äußerung einleitet:

Sie sagte/schrieb/dachte: „Wir leben in einer seltsamen Zeit.“
„Wir leben in einer seltsamen Zeit“, sagte/schrieb/dachte sie.

Ein solches redeeinleitendes Verb muss nicht unbedingt ein Verb des Sagens sein, es kann auch ein Verb sein, das „nur“ als solches verwendet wird:

„Schon wieder daneben“, schmunzelte er.
„Beim nächsten Mal wird es gelingen“, lachte sie.
„Meinst du wirklich?“, witzelte Hans.
„Immer diese Kommentare!“, seufzte sie.

Gemeint ist hier jeweils „sage er schmunzelnd“, „erwiderte sich lachend“ usw. Auch in den folgenden Sätzen ist die direkte Rede vom Verb abhängig. Das zeigt sich bei einem nachgestellten Begleitsatz u. a. daran, dass das Verb unmittelbar auf die direkte Rede folgt:

„Sie haben viel für mich getan“, dankte er ihr.
„Ich konnte nicht anders!“, verteidigte sie sich.
„Ja, so muss man es sehen“, gab er uns recht.
„Betreten verboten!“, steht auf dem Schild.
„Das Schloss ist offen“, stellte jemand fest.

In Ihren Beispielsätzen hingegen können die Verben „schauen“, „sich trauen“ und „nippen“ nicht als redeeinleitend interpretiert werden. Die direkte Rede ist nicht von ihnen abhängig. Das sieht man u. a. daran, dass die konjugierte Verbform nicht unmittelbar der direkten Rede folgt. Diese Verben gehören zu einem Satz, der etwas anderes ausdrückt, sei es ein Begleitumstand oder etwas Nachfolgendes.

Es ist dann möglich, die direkte Rede uneingeleitet zu lassen, das heißt, sie ohne Redebegleitsatz im Text aufzunehmen:

„Gehen wir heute schwimmen?“ Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“ Sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen.“ Keiner traute sich die Tür zu öffnen.

„Sie haben viel für mich getan.“ Er dankte ihr und verließ den Saal.
„Ich konnte nicht anders!“ Erschöpft sank sie auf den Stuhl.
„Betreten verboten!“ Das Schild, auf dem dies stand, war verrostet.

Meistens ergibt sich auch ohne Einleitung aus dem Zusammenhang, wer etwas sagt. Wenn nicht und wenn es dennoch wichtig ist, muss etwas Redebegleitendes ergänzt werden. Zum Beispiel

„Das Schloss ist offen“, flüsterte sie / stammelte Mark / krächzte eine Stimme. Keiner traute sich die Tür zu öffnen.

Natürlich ist die Grenze nicht immer so klar wie in den obenstehenden Beispielen. Deutlich sollte aber sein, dass nicht alles als Redebegleitung interpetiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Am Haus vorbei, unter der Brücke hindurch, über den Berg hinweg – Wechselpräpositionen, Bewegung an etwas vorbei und die Fälle

Frage

Im Kapitel zu den Präpositionen, die mit dem Dativ und dem Akkusativ stehen können, schreiben Sie (siehe hier):

  • Der Dativ ist mit einem nicht zielgerichteten, statischen Zustand verbunden (Frage: wo?).
  • Der Akkusativ ist mit einem zielgerichteten, dynamischen Geschehen verbunden (Frage wohin?)

Zuerst möchte ich 3 verschiedene Fälle von „über“ vorstellen:

  1. Ich lege die Plane über das Auto.
    Ziel ist das Auto → Akkusativ
  2. Der Vogel schwebt über dem Berg.
    Hier gibt es zwar Dynamik, aber der Berg ist nicht das Ziel, sondern der Ort der Bewegung → Dativ
  3. Der Vogel fliegt über den Berg.
    Hier gibt es zwar Dynamik, aber der Berg ist nicht das Ziel, denn der Vogel fliegt am Berg vorbei

Analog dazu möchte ich 3 verschiedene Fälle von „an“ vorstellen:

  1. Ich fahre mit dem Auto an den Strassenrand.
    Ziel ist der Strassenrand → Akkusativ
  2. Das Auto steht am Straßenrand.
    Hier gibt es keine Dynamik → Dativ
  3. Der Ball rollt an meinem Freund vorbei.
    Hier gibt es zwar Dynamik, aber der Freund ist nicht das Ziel, denn der Ball rollt am Freund vorbei

[…] Schwierig ist vor allem der dritte Fall, die Bewegung an etwas vorbei. Bei „über“ steht der Akkusativ und bei „an“ steht er Dativ. […]

Antwort

Guten Tag Herr S,

Ihre Beispiele zeigen, dass die Verwendung der sogenannten Wechselpräpositionen (an, auf, hinter, in, neben, über, unter, vor, zwischen) komplexer ist, als die Schulregeln es vermuten lassen. Die Unterscheidung zwischen Dativ bei „statisch–wo?“ und Akkusativ bei „dynamisch–wohin?“ ist zwar sehr hilfreich, aber sie deckt nicht alle Fälle ab. Wie Ihre Beispiele zeigen, gibt es nämlich noch mindestens einen weiteren Fall. Ich würde es wie folgt umschreiben:

  1. Ziel der Bewegung → Akkusativ
  2. Ort der Bewegung/Handlung → Dativ
  3. Ort, an dem die Bewegung vorbeiführt → Dativ

Das gilt für viele, aber nicht für alle Wechselpräpositionen. Zuerst ein paar Beispiele mit Wechselpräpositionen, für die diese Darstellung stimmt:

  1. Der Ball rollt an den Straßenrand.
  2. Der Ball rollt am Straßenrand.
  3. Der Ball rollt an meinem Freund vorbei.
  1. Ich laufe hinter das Haus.
  2. Ich laufe hinter dem Haus.
  3. Ich laufe hinter dem Haus vorbei.
  1. Sie stellt das Auto neben die Kirche.
  2. Sie lässt das Auto neben der Kirche stehen.
  3. Sie fährt neben der Kirche vorbei.
  1. Wir gehen unter die Brücke.
  2. Wir verstecken uns unter der Brücke.
  3. Wir gehen unter der Brücke hindurch.
  1. Ich gehe vor das Haus.
  2. Ich gehe vor dem Haus hin und her.
  3. Ich gehe vor dem Haus vorbei.
  1. Wir fahren zwischen die Bäume.
  2. Wir halten zwischen den Bäumen.
  3. Wir fahren zwischen den Bäumen hindurch.

Für die Präpositionen „in“, „auf“ und „über“ funktionieren a) und b) noch nach dem gleichen Prinzip. Bei c) sieht es dann aber anders aus.

Mit „in“ kann keine Bewegung an etwas vorbei ausgedrückt werden. Diese Funktion erfüllt in der Regel „durch“:

  1. Sie fährt in die Tiefgarage.
  2. Sie fährt in der Tiefgarage.
  3. Sie fährt durch die Tiefgarage.

Auch mit „auf“ kann keine Bewegung an etwas vorbei ausgedrückt werden. Diese Funktion übernimmt meist „über“ mit Akkusativ:

  1. Ich spaziere auf den Berg.
  2. Ich spaziere auf dem Berg.
  3. Ich spaziere über den Berg.

Der Spezialfall ist vor allem „über“. Mit „über“ kann eine Bewegung an etwas vorbei ausgedrückt werden, aber anders als bei den oben stehenden Präpositionen steht dann der Akkusativ:

  1. Ich lege die Plane über das Auto.
  2. Die Plane liegt über dem Auto.
    Der Vogel schwebt über dem Berg.
  3. Ich werfe den Ball über das Auto.
    Der Vogel fliegt über den Berg.

Der Vogel fliegt also an mir vorbei, hinter dem Haus entlang, neben der Scheune durch, vor dem Nachbarhaus vorbei, zwischen den Bäumen und unter der Stromleitung hindurch und schließlich über den Hügel hinweg aus dem Blickfeld. Der Vogel fliegt überall vorbei und überall steht die Wechselpräposition dabei mit dem Dativ – außer bei „über“.

Man könnte hieraus also eine Art Regel ableiten, aber ob die Sache für Deutschlernende damit wirklich einfacher wird?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Gesinnt und gesonnen

Heute wieder einmal eine Frage, die zu den großen Favoriten in Sprachrubriken u. Ä. gehört. Viele, die sich regelmäßig mit Sprachfragen und sprachlichen Zweifelsfällen beschäftigen, kennen sie wahrscheinlich und werden hier entsprechend nicht viel Neues erfahren. Aber nicht alle kennen die Antworten in allen Zweifelsfällen.

Frage

Ich bin unsicher im Umgang mit den Wörtern „gesonnen/gesinnt“. Zwar bin ich mir bewusst, dass „gesinnt“ ein schlichtes Adjektiv und gerade kein Partizip ist. Deshalb ist das vielfach anzutreffende „wohlgesonnen“ auch falsch. Gleichwohl trifft man bisweilen auf die – mir korrekt erscheinende – Formulierung „gesonnen sein, etwas zu tun“. Handelt es sich bei „gesonnen“ um ein Partizip? Und falls ja, von welchem Verb stammt es? Welcher Bedeutungsunterschied besteht zum Adjektiv „gesinnt“? […]

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

das Adjektiv „gesinnt“ hat zwar die Form eines Partizips, aber es ist tatsächlich kein echtes Partizip, sondern ein sogenanntes Pseudopartizip oder Scheinpartizip. Bei Pseudopartizipien fehlt das entsprechende Verb. Wenn sie direkt von Substantiven abgeleitet werden, geschieht dies mit Affixen, die sonst nur in der Verbbeugung oder der Verbableitung vorkommen (ge-, be-, ver-, zer- und -t; vgl. hier):

geblümt
gelockt (mit Locken)
behaart
verwitwet
zernarbt

So ist auch „gesinnt“ als direkte Ableitung von „Sinn“ anzusehen. Es gab das Wort „gesinnet“, „gesint“ mit der Bedeutung „mit Verstand, Weisheit begabt“ bereits im Mittelhochdeutschen. Heute kommt „gesinnt“ noch in der Wendung „irgendwie gesinnt sein“ vor. Sie drückt „eine bestimmte Gesinnung, Einstellung habend“ aus:

irgendwie gesinnt sein = eine bestimmten Einstellung haben

Ich bin anders gesinnt als ihr.
Er war ihr immer treu gesinnt.
ein übel gesinnter, mürrischer Kerl
Sie sind dir wohlgesinnt.

Das Wort „gesonnen“ hingegen ist – oder war – ein echtes Partizip. Es gehörte zum starken Verb „(ge)sinnen/(ge)sann/gesonnen = gewillt sein, entschlossen sein“. Heute wird es noch in Verbindung mit „sein“ verwendet:

gesonnen sein, etwas zu tun = gewillt/entschlossen sein, etwas zu tun

Ich bin nicht gesonnen, euren Vorschlag anzunehmen.
Wir sind gesonnen, unsere Hochschulen und ihre Autonomie zu verteidigen.

Im Prinzip sieht es also so aus:

irgendwie gesinnt sein = eine bestimmte Einstellung haben
gesonnen sein, etwas zu tun = gewillt/entschlossen sein, etwas zu tun

Auf dieser Unterscheidung baut auch das Urteil auf, dass es nur „wohlgesinnt“ heißen dürfe und dass „wohlgesonnen“ falsch sei. Das Wort drückt ja aus, dass man eine wohlwollende Einstellung hat, und das passt nach dem oben Gesagten zu „gesinnt“, aber nicht zu „gesonnen“.

Ganz so einfach ist es aber nicht, denn so schön die Unterscheidung auch ist, es halten sich lange nicht alle daran – auch nicht in (sonst) standardsprachlichen Texten.

Die allgemeinen Duden-Wörterbücher geben bei „wohlgesonnen“ an, es sei umgangssprachlich für „wohlgesinnt“, aber im Spezialwörterbuch „Duden – Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle“ steht, dass „wohlgesonnen“ inzwischen auch als standardsprachlich korrekt anzusehen sei. Beim Adjektiv „gesonnen“ gibt Duden an, dass es umgangssprachlich auch „gesinnt“ bedeuten könne. Im DWDS steht ebenfalls, dass „gesonnen“ im Sinne von „gesinnt“ verwendet wird, aber ohne die Angabe, dass es umgangssprachlich sei. Wirklich eindeutig ist die Situation auch in den Wörterbüchern nicht.

Kurzum: Am besten sollten Sie gesonnen sein, nur „freundlich gesinnt“ und „wohlgesinnt“ zu verwenden – dies nur schon um dem negativen Urteil wenig nachsichtig Gesinnter zu entgehen. Ich finde aber auch, dass man etwas verständnisvoller gesinnt sein kann und „freundlich gesonnen“ und „wohlgesonnen“ auch gelten lassen darf. Dasselbe ohne Wortspielereien: standardsprachlich besser „freundlich gesinnt“ und „wohlgesinnt“, aber in der Sprachrealität nicht (mehr) grundsätzlich falsch „freundlich gesonnen“ und „wohlgesonnen“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp