Nominativ oder Kasusangleichung: ein Tipp von Thomas, engagierter/engagiertem Leiter des Verkehrsvereins?

Frage

Wie muss bei den folgenden Sätzen jeweils die Kongruenz lauten?

  • Wir folgen einem Tipp von Thomas, engagierter Leiter des örtlichen Verkehrsvereins.
  • Verwechseln Sie dieses exklusive Raumparfüm nicht mit „Tropical Lemon“, billiges Raumspray aus dem Supermarkt.
  • Wir freuen uns auf den Besuch des Freizeitparks, eine Attraktion nicht nur für Kinder.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

es geht hier um sogenannte lockere Appositionen. Das sind Substantive, die als nähere Bestimmungen eines anderen Substantivs diesem nachgestellt sind. Als Grundregel gilt, dass die Apposition und das Substantiv, das sie näher bestimmt, im Fall übereinstimmen (Kasuskongruenz). Ganz so einfach ist es natürlich wieder einmal nicht, denn die Übereinstimmung ist bei Weitem nicht immer die Regel. Man kann hier grob zwei verschiedene Fälle unterscheiden:

a) Appositionen mit Artikel stehen in der Regel im gleichen Fall wie das Wort, das sie näher bestimmen (Kasuskongruenz):

  • Wir folgen einem Tipp von Thomas, dem örtlichen Leiter des regionalen Fremdenverkehrsbüros.
  • Verwechseln Sie dieses exklusive Raumparfüm nicht mit „Tropical Lemon“, einem billigen Raumspray aus dem Supermarkt.
  • Wir freuen uns auf den Besuch des Freizeitparks, einer Attraktion nicht nur für Kinder.*

b) Appositionen ohne Artikel stehen meistens im Nominativ. Wenn sie ein gebeugtes Adjektiv bei sich haben, stehen sie seltener auch im gleichen Fall wie das Wort, das sie näher bestimmen:

  • Wir folgen einem Tipp von Thomas, örtlicher Leiter des regionalen Fremdenverkehrsbüros.
  • Verwechseln Sie dieses exklusive Raumparfüm nicht mit „Tropical Lemon“, billiges Raumspray aus dem Supermarkt.
  • Wir freuen uns auf den Besuch des Freizeitparks, Attraktion nicht nur für Kinder.

Seltener auch:

  • Wir folgen einem Tipp von Thomas, örtlichem Leiter des regionalen Verkehrsbüros.
  • Verwechseln Sie dieses exklusive Raumparfüm nicht mit „Tropical Lemon“, billigem Raumspray aus dem Supermarkt.

Mehr zu den lockeren Appositionen und der Übereinstimmung im Fall finden Sie  auf dieser Seite in der LEO-Grammatik.

Ich finde übrigens bei allen drei Sätzen die Variante a) stilistisch besser und allgemein etwas leichter verständlich. Das ist allerdings auch eine Geschmacksfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

* Ebenfalls möglich:  „Wir freuen uns auf den Besuch des Freizeitparks, eine Attraktion nicht nur für Kinder.“ Das Bezugswort ist dann aber nicht des Freizeitparks, sondern den Besuch (des Freizeitparks), das heißt, die Attraktion ist nicht der Freizeitpark, sondern der Besuch des Freizeitparks.

Wird die Produktion auf elektrisch oder auf Elektrisch umgestellt?

Frage

Wird das Wort „elektrisch/Elektrisch“ in diesem Satz groß- oder kleingeschrieben: „Das Unternehmen stellt seine Produktion auf elektrisch/Elektrisch um“?

Könnte man argumentieren, dass „elektrisch“ eine substantivierte Verwendung des Adjektivs ist? Ähnliche Beispiele wären:

Die Ampel schaltet auf Rot
Wir bestellen das Produkt in Klein

Beim ersten Beispiel kann man natürlich die Rechtschreibregeln für Sprach- und Farbadjektive anführen, aber zumindest das zweite Beispiel zeigt die Parallele zum fraglichen Satz.

Antwort

Guten Tag Herr F.,

meine Empfehlung ist hier die Kleinschreibung:

Das Unternehmen stellt seine Produktion auf elektrisch um.

Dies ist allerdings auch für mich ein Zweifelsfall. Es geht um eine Verbindung aus einer Präposition und einem ungebeugten Adjektiv. Hier ist die Rechtschreibregelung in Bezug auf die Groß- und Kleinschreibung zum Teil undeutlich.

1. Nach § 58(3.1) werden „bestimmte feste Verbindungen aus Präposition und nichtdekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel“ kleingeschrieben. Es geht dabei um Fälle wie:

Ich hörte von fern ein dumpfes Grollen.
Die Ware wird nur gegen bar ausgeliefert.
Damit habe ich mich von klein auf beschäftigt.

2. Nach der Ausnahmeregel § 58(E2) werden „Substantivierungen, die auch ohne Präposition üblich sind“, auch dann großgeschrieben, wenn sie mit einer Präposition verbunden werden. Es geht hier u. a. um Fälle wie:

Die Ampel schaltete auf Rot.
Wir liefern das Gerät in Grau.
Mit Englisch kommst du überall durch.

Die Rechtschreibregelung ist hier insofern undeutlich, als sie nicht explizit angibt, wie man Verbindungen aus einer Präposition und einem ungebeugten Adjektiv schreibt, die keine festen Verbindungen sind (vgl. 1) und bei denen die ungebeugte Adjektivform nicht als Substantivierung üblich ist (vgl. 2).

Die Formulierungen in klein bestellen und auf elektrisch umschalten sind keine festen Verbindungen. Sie gehören somit nicht zu den nach §58(3.1) kleinzuschreibenden Verbindungen. Die ungebeugten Formen klein und elektrisch sind  auch keine ohne Präposition üblichen Substantivierungen (vgl. §58[E2]). Es gibt zwar ein leuchtendes Rot, aber nicht ein *durchschnittliches Klein oder *nachhaltiges Elektrisch.

Ich halte in solchen Fällen die Kleinschreibung für angebrachter, da die Verbindungen zwar nicht fest sind, sie aber nicht der Ausnahme-Regelung entsprechen. Dies ist meine Interpretation. Andere kommt hier zum Teil[!] zu einem anderen Schluss: Gemäß Duden, „Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle“, Stichwort in, schreibt man ungebeugte Adjektive nach in groß (→ ein Produkt in Klein bestellen; dies wahrscheinlich in Analogie mit in Rot bestellen). Nach dem Rechtschreibwörterbuch desselben Verlages schreibt man aber zum Beispiel: die Flamme auf klein drehen.

Nach all diesen Überlegungen kann ich nur noch erschöpft wiederholen, dass ich hier für die Kleinschreibung bin:

Das Unternehmen stellt seine Produktion auf elektrisch um.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammensetzungen mit mehrteiligen Titeln

Frage

Guten Tag,

ich möchte Folgendes schreiben:  „Der Gut zu wissen Bereich in unserem System ist sehr beliebt.“ Ich bin mir nicht sicher, welche Variante richtig ist.

„Gut zu wissen“ Bereich
„Gut zu wissen Bereich“
„Gut zu wissen“-Bereich

Der Bereich heißt explizit „Gut zu wissen“.

Antwort

Guten Tag Herr M.,

bei Ausdrücken dieser Art gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn man sie als Zusammensetzung formuliert, kommt man nicht ohne den Bindestrich aus. Zusammensetzungen werden im Deutschen im Prinzip zusammengeschrieben. Enthalten sie einem Begriff, der aus mehr als einem Wort besteht, setzt man Bindestriche zwischen die einzelnen Teile der Zusammensetzung:

Erste-Klasse-Abteil
Mund-zu-Mund-Beatmung
Tour-de-France-Teilnahme
Friedrich-Schiller-Denkmal

Nach der Rechtschreibregelung schreiben Sie deshalb:

Der Gut-zu-wissen-Bereich in unserem System ist sehr beliebt.

Es ist dann aber weniger deutlich, dass es sich um den Namen oder Titel eines Bereiches handelt. Bei Zusammensetzungen mit mehrteiligen Titeln u. Ä. wird deshalb häufig eine Schreibung mit Anführungszeichen verwendet. Innerhalb der Anführungszeichen stehen keine Bindestriche:

das „50 Jahre Marta und Johann“-Jubiläum
die „Bauer sucht Frau“-Moderatorin

Der „Gut zu wissen“-Bereich in unserem System ist sehr beliebt.

Diese Schreibweise kommt häufiger vor, sie ist aber nicht in der amtlichen Rechtschreibregelung vorgesehen. Sie könnten deshalb auch die folgende Lösungen erwägen. Sie ist übersichtlich und entspricht der Rechtschreibregelung:

Der Bereich „Gut zu wissen“ in unserem System ist sehr beliebt.

Der „Fragen Sie Dr. Bopp“-Autor oder eben der Autor von „Fragen Sie Dr. Bopp“ würde, wo es möglich ist, die letzte Formulierung empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist „nichts weniger als einladend“ sehr oder gar nicht einladend?

Frage

Kann es sein, dass ein und derselbe Ausdruck zwei entgegengesetzte Bedeutungen hat? Ich meine nichts Geringeres als »nichts weniger als«. Angeblich kann diese Formulierung sowohl »nichts Geringeres als« als auch »alles andere als« zum Ausdruck bringen. Erstere Bedeutung war mir bekannt, letztere ist mir aber erst neulich begegnet, als ich in einem Roman aus dem 19. Jahrhundert las, wie ein angebranntes Essen als »nichts weniger als einladend« empfunden wurde. Das hat mich verwirrt, denn das Essen war ganz bestimmt nicht einladend. […]

Antwort

Guten Tag Herr M.,

ein interessantes Phänomen! Es geht um eine Wendung, die auf zwei verschiedene Arten verstärkend sein kann. Sie kann eine verstärkende Verneinung sein und bedeutet dann alles andere als:

Mit dem Misserfolg bin ich nichts weniger als glücklich
= alles andere als glücklich

Sie kann aber auch als Ganzes eine Verstärkung sein und bedeutet dann nichts Geringeres als:

Mit dem tollen Erfolg bin ich nichts weniger als glücklich
= sehr glücklich

Dieselbe Formulierung kann zwei gegenteilige Bedeutungen haben. Das ist erstaunlich, und trotzdem fällt es mir im Alltag kaum je auf. Das liegt daran, dass Formulierungen dieser Art – anders als die Beispiele oben – kaum je nebeneinanderstehen und sich meist aus dem Kontext ergibt, was gemeint ist: Wenn das angebrannte Essen nichts weniger als einladend war, kann es eigentlich nur alles andere als einladend gewesen sein, denn angebranntes Essen schmeckt in der Regel niemandem. Wenn das, was ein Unternehmen braucht, nichts weniger als eine umfassende digitale Marketing-Plattform ist, kann eigentlich nur gemeint sein, dass es dringend eine umfassend digitale Marketing-Plattform braucht – vor allem wenn der Text von einer Firma stammt, die solches entwickelt und verkauft.

Beide Verwendungen sind gebräuchlich und beide sind im allgemeinen Sprachgebrauch als richtig anzusehen – auch wenn manche strengeren Zeitgenossen und Zeitgenossinnen mit der „Sprachlogik“ im Anschlag meinen, nichts weniger als mit der Bedeutung nichts Geringeres als sei falsch. Wenn sich allerdings nicht aus dem Kontext ergibt, was gemeint ist, kann man nichts weniger als besser nicht verwenden:

Der Film ist nichts weniger als langweilig
= alles andere als langweilig / sehr langweilig?

Ich habe heute Abend Filmabend und hoffe deshalb, dass die Bedeutung alles andere als zutreffen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Warum man „heraus“ und nicht „herraus“ schreibt

Frage

Kinder einer vierten Klasse stolpern über die Schreibweise des Wortes „heraus“. Sie argumentieren, es müsse mit zwei r geschrieben werden, da „her“ eine Vorsilbe sei und dann das Wort „raus“ folge: „herraus“. Wie ist zu erklären, dass der zweite Wortteil die Präposition „aus“ meint?

Antwort

Guten Tag Frau B.,

Kinder können Fragen stellen, die sowohl intelligent also auch gar nicht so einfach zu beantworten sind. Sie könnten vielleicht mit dem Argument anfangen, dass die Form „raus“ eine umgangssprachliche Verkürzung von „heraus“ ist. Diese Verkürzung kommt nur bei Präpositionen vor, die mit einem Vokal beginnen:

ran = heran
rauf = herauf
raus = heraus
rein = herein
rüber = herüber
rum = herum
runter = herunter

Bei anderen Präpositionen, die mit her kombiniert werden, gibt es diese Verkürzung nicht:

herab
herbei
hervor

Wenn man her mit der verkürzten Form raus verbinden würde, wäre das sozusagen doppelt gemoppelt. Die Form raus bedeutet schon heraus und ist aus heraus entstanden. Man kann also nicht noch einmal her vor raus stellen, denn das entspräche herheraus.

Weiter zeigen Formen wie herab, herbei und hervor dass her bei der Bildung solcher Formen mit einer Präposition verbunden wird:

herab = her+ab
herbei = her+bei
hervor = her+vor

Ebenso:

heraus = her+aus
herauf = her+auf
herein = her+ein
usw.

Auch ein Vergleich mit den entsprechenden Formen mit hin könnte zeigen, dass nicht mit raus, sondern mit aus kombiniert wird:

hinaus = hin+aus
hinauf = hin+auf
hinein = hin+ein
usw.

Ob man Kinder einer vierten Klasse mit solchen Argumenten überzeugen kann, weiß ich allerdings nicht. Das muss ich der Fachkompetenz ihrer Lehrkraft überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Mittel- und Schwarzes Meer: Wie eng lassen sich Mittelmeer und Schwarzes Meer zusammenziehen?

Frage

Unlängst bin ich im Zuge einer Diskussion um den Ergänzungsstrich auf ein Problem gestoßen, bei dem ich im „Lehrbuch“ keine Lösung finde. Es geht dabei um Formulierungen wie „die Maul- und Klauenseuche“. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob man „das Mittelmeer und das Schwarze Meer“ der Vereinfachung halber mit „das Mittel- und Schwarze Meer“ abkürzen darf. Intuitiv sträuben sich bei mir die Nackenhaare bei solchen Eigennamen. Ich würde beides ausschreiben.

Antwort

Guten Tag Herr H.,

oft ist nicht genau geregelt, was man abkürzen bzw. zusammenziehen darf und was nicht. Wie in diesem Fall ist es häufig eine Frage des Geschmacks und des Stils. Ich persönlich würde hier nicht abkürzen:

das Mittelmeer und das Schwarze Meer
das Schwarze Meer und das Mittelmeer

Für akzeptabel halte ich allerdings auch diese Verkürzung:

das Mittel- und das Schwarze Meer
das Schwarze und das Mittelmeer

Nicht empfehlen würde ich eine Verkürzung, in der der zweite Artikel weggelassen wird. Der Artikel wird in einer Aufzählung in der Regel dann weggelassen, wenn die aufgezählten Begriffe zu einer Einheit zusammengefasst werden. Da die beiden Meere normalerweise als zwei selbständige Einheiten angesehen werden, ist es besser, den Artikel nicht wegzulassen:

besser nicht: das Mittelmeer und Schwarze Meer
besser nicht: das Mittel- und Schwarze Meer

Im Allgemeinen werden aufgezählte Eigennamen mit identischen Namensteilen vor allem dann verkürzt, wenn die Zusammensetzung sehr durchsichtig ist und an erster Stelle ein allgemeiner Begriff wie Nord-, Hinter-, Ober- usw. steht:

in Nord- und Westdeutschland
der Vorder- und der Hinterrhein
Ober- und Niederösterreich

Unüblich ist die Zusammenziehung dann, wenn die Einzelteile nicht oder weniger durchsichtig sind und ein allgemeiner Begriff wie -burg, -dorf, -heim usw. an zweiter Stelle steht. Zusammenziehungen wie die folgenden sind nicht üblich:

*Mann- und Weinheim
*von Straß- nach Freiburg
*zwischen Frank- und Erfurt

Das sind, wie eingangs angedeutet, keine eindeutigen und festen Regeln, die immer eingehalten werden. Die Verbindung das Mittel- und das Schwarze Meer liegt irgendwo zwischen den beiden oben genannten „Extremen“ und ist entsprechend ein stilistischer Zweifelsfall: Einige finden die Zusammenziehung problemlos, anderen gefällt sie nicht.

Weiter sei noch gesagt, dass kaum etwas wirklich ausgeschlossen ist, wie ein letzte Beispiel zeigt. Obwohl man üblicherweise von den Schweizer Kantonen Aargau und Thurgau spricht, ist die Zusammenziehung nicht völlig unmöglich:

Doch mehr als seine Reiter hilft ihm zu selber Stell
Die Kraft von Aar- und Thurgau und flinkes Volk aus Appenzell1

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 Abraham Emanuel Fröhlich, Ulrich Zwingli: 21 Gesänge, 1840, 3. Gesang

Ist „Ihr Einverständnis vorausgesetzt“ auch „Ihr Einverständnis voraussetzend“?

Frage

Es gibt die Ausdrücke „Ihr Einverständnis vorausgesetzt“ und „Ihr Einverständnis voraussetzend“. In meinen Augen bedeuten sie nicht dasselbe. Bei Ersterem muss ich noch auf das Einverständnis warten, bei Letzterem setze ich es einfach voraus.

Allerdings sind nicht alle derselben Meinung wie ich. Was meinen Sie dazu?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

im Prinzip haben Sie recht: Mit Ihr Einverständnis vorausgesetzt ist in der Regel gemeint, dass das Einverständnis noch gegeben werden muss. Ihr Einverständnis voraussetzend bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass man einverstanden ist. Es gibt also einen wesentlichen Unterschied:

Ihr Einverständnis vorausgesetzt werde ich Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weiterleitet.
= Unter der Voraussetzung/Bedingung, dass Sie einverstanden sind …

Ihr Einverständnis voraussetzend habe ich Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet.
= In der Annahme / Davon ausgehend, dass Sie einverstanden sind …

ABER: Wie Sie selbst festgestellt haben, sind bei diesen sehr ähnlich aussehenden Formulierungen nicht alle derselben Meinung, wenn es darum geht, was sie genau bedeuten. Ich vermute, dass dies daran liegt, dass vorausgesetzt unterschiedlich verstanden werden kann:

Einerseits kann vorausgesetzt mit der Bedeutung verstanden werden, das es als Einleitung eines Bedingungssatzes hat (vorausgesetzt [dass] = unter der Bedingung, dass):

Vorausgesetzt, dass Sie Ihr Einverständnis geben …
= Falls Sie Ihr Einverständnis geben …

Andererseits kann vorausgesetzt wörtlich als das Partizip des Verbs voraussetzen verstanden werden (voraussetzen = als gegeben annehmen):

Ich habe Ihr Einverständnis vorausgesetzt …
= Ich bin davon ausgegangen, dass Sie einverstanden sind …

Obwohl „Ihr Einverständnis vorausgesetzt“ üblicherweise die erste Bedeutung hat, ist es nicht auszuschließen, dass manchmal auch die zweite gemeint ist.

Diese Zweideutigkeit könnte auch einen Einfluss auf die sehr ähnlich klingende Wendung „Ihr Einverständnis voraussetzend“ haben. Bei den Beispielen, die ich an verschiedenen Orten finden konnte ist nicht immer klar, ob das Einverständnis als gegeben angenommen oder noch erwartet wird.

Man kann hier allerlei Begründungen anführen, weshalb welche Wendung welche Bedeutung haben „muss“, aber in der Sprachrealität halten sich nicht alle daran. Ich würde deshalb empfehlen, in wichtigen Fällen auf eine Formulierung auszuweichen, die von allen gleich verstanden wird. Zum Beispiel:

Ihr Einverständnis vorausgesetzt
→ falls Sie zustimmen / einverstanden sind

Ihr Einverständnis voraussetzend
→ davon ausgehend, dass Sie zustimmen / einverstanden sind

Ihre Zustimmung voraussetzend melde ich mich jetzt ins Wochenende ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ist man ü40, ü-40, ü 40 oder ü. 40, wenn man über vierzig ist?

Frage

Ich habe eine Frage zu einer Schreibweise, bei der ich mir trotz Wälzung der Rechtschreibregeln unsicher bleibe:

Das betrifft nicht nur die Generation zwischen zwanzig und dreißig, sondern inzwischen auch die Menschen Ü-vierzig.

„Ü-vierzig“ sieht für mich seltsam aus, aber ich weiß nicht, wie es besser wäre, insbesondere, wenn man die „vierzig“ als Wort belassen möchte: „ü‑vierzig“, „ü vierzig“?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

mit den Rechtschreibregeln kommt man hier nicht sehr weit und die Wörterbücher geben auch nicht viel her. Es gibt deshalb keine eindeutige, allgemein gültige Antwort auf Ihre Frage.

Im Prinzip müsste man „über“ in „über vierzig“ mit Hilfe eines Abkürzungspunktes abkürzen:

die Menschen, die ü. vierzig sind
die Menschen, die ü. 40 sind

Der Abkürzungspunkt ist aber nicht bei allen Abkürzungen üblich. Weiter ist es fraglich, ob Wendungen dieser Art nicht schon zu einer eigenständigen Formulierung mit eigener Schreibweise geworden sind. Die folgenden Varianten kommen u. a. vor (ich nenne nur die Schreibungen mit kleinem ü, siehe weiter unten):

die Menschen ü 40
die Menschen ü-40
die Menschen ü40

In Wörterbüchern ist, wie gesagt, nur wenig zu diesem Thema zu finden. Erwähnt wird nur die Verwendung dieser Abkürzungsart als Erstglied in Zusammensetzungen:

die Ü-30-Party o. die Ü30-Party

Die Verwendung der Abkürzung als eigenständiges Zahlwort wird nicht erwähnt. Sie haben hier also eine gewisse Freiheit, da die Schreibung (noch) nicht standardisiert ist. Es liegt an Ihnen, welche der oben genannten Varianten (ü. 40, ü 40, ü‑40, ü40) Sie wählen. Am nächsten bei der traditionellen Schreibweise ist ü. 40. Sie ist für mich auch die am besten geeignete Variante in Verbindung mit dem ausgeschriebenen Zahlwort: die Menschen, die ü. vierzig sind. Sonst könnte ich mich auch mit ü 40 und ü40 anfreunden, denn sie passen am besten zu die Ü-30-Party bzw. die Ü30-Party.

Vom Großbuchstaben Ü, der auch häufiger vorkommt, würde ich bei der Zahlenangabe „über vierzig“ abraten, weil er eigentlich durch nichts zu rechtfertigen ist. In „Ü-30-Party“ wird er verwendet, weil er am Wortanfang eines Substantivs steht. [Nachtrag: Für die vor allem im Sport übliche Großschreibung in Alterklasse Ü40 siehe Kommentare zum Artikel.]

Wir haben es hier mit einem verhältnismäßig neuen Sprach- und Schreibphänomen zu tun, das sich den hergebrachten Gebräuchen und Regeln entzieht und noch nicht durch den Gebrauch und/oder die Wörterbücher standardisiert ist. Den Fans von Eindeutigkeit bleibt hier deshalb nur, über vierzig auszuschreiben und abzuwarten, ob sich eine der Varianten durchsetzen wird. Bis dann bin ich vielleicht einiges weiter ü 40, als dies ohnehin schon seit längerer Zeit der Fall ist. Vielleicht bleibt diese Ausdrucksweise auch nur eine zeitlich beschränkte Modeerscheinung, die  irgendwann wieder außer Gebrauch kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

100 x 1 Filmtablette(n)

Frage

Was würden Sie sagen: 100 x 1 Filmtablette oder 100 x 1 Filmtabletten?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

hier ist die Einzahl zu empfehlen:

100 x 1 Filmtablette

Es geht zwar insgesamt um 100 Filmtabletten, aber in Worten ausgeschrieben bedeutet dies ja:

hundertmal eine Filmtablette

So kann man ausdrücken, dass man nicht zum Beispiel ein Glas mit hundert Tabletten, sondern hundert (separat verpackte) Einheiten von je einer Tablette meint.

Ob ich zehn Fragen oder zehnmal eine Frage beantworte, kann, aber muss nicht dasselbe sein. Grammatisch ist beides richtig formuliert. Nicht richtig hingegen wäre es, *zehnmal eine Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Noch einmal die Regel mit den 2 G, diesmal mit +

Frage

In einem Ihrer stets lesenswerten Blog-Artikel haben Sie bereits die Frage bezüglich der korrekten Schreibung(en) „2-G-Regel“ bzw. „2G-Regel“ geklärt [siehe hier]. Eine Frage stellt sich mir diesbezüglich aber immer noch:

Warum wird das G großgeschrieben? Es steht doch für die Adjektive „geimpft“, „genesen“, „getestet“. Wann immer die Abkürzung „2G“ oder „3G“ erklärt wird, erfolgt ein Verweis auf diese drei Adjektive, praktisch nie auf die Nomen „Geimpfte“, „Genesene“, „Getestete“. […]

Inzwischen ist es sogar noch komplizierter geworden, denn die Begriffe „2G“ und „2G-Regel“ wurden noch um ein „Plus“ erweitert. In den vergangenen Tagen habe ich u. a. in meiner Tageszeitung die verschiedensten Schreibvarianten hierzu gefunden – offenbar schreibt jeder einfach nach Gefühl. Hier ein paar Beispiele:

2G-Plus-Regel / 2G-plus-Regel
Ab sofort gilt in vielen Bereichen 2G plus / 2G Plus / 2G-plus / 2G-Plus

Vollends durcheinander geht es, wenn das „Plus“ durch das Pluszeichen + ersetzt wird, was zurzeit auch immer häufiger geschieht. Dann kommen solche Varianten dabei heraus (ebenfalls in Printmedien entdeckt):

2G+
2G +
2G+ Regel
2G+-Regel
2G + Regel
2G-+-Regel

Was ist richtig? […]

Antwort

Guten Tag Herr K.,

gerade bei Abkürzungen regeln die Regeln nicht alles. Außerdem stimmt bei Abkürzungen das, was streng nach Regeln sein müsste, oft nicht mit dem überein, was ist. Das gilt auch hier. Mit einer Argumentation, die sich, so gut es geht, an die wenigen Angaben hierzu in der amtlichen Rechtschreibregelung hält, kommt man zu diesen Schreibungen:

2 G plus
2 G +
2-G-plus-Regel
2-G-+-Regel oder 2-G +-Regel [?]
Zwei-G-plus-Regel

Das große G lässt sich damit erklären, dass nur Substantive zählbar sind, nicht aber Adjektive. Nur in Fällen wie Man schreibt Egge mit zwei g ist die Kleinschreibung richtig. Sonst schreibt man nach Zahlwörtern groß: die Regel mit den zwei G.

Das Wort „plus“ sollte kleingeschrieben und ohne Bindestrich angefügt werden,  wie dies zum Beispiel bei fünf Grad plus, eine Zwei plus bekommen oder im Alter von 70 plus der Fall ist.

Wie das Pluszeichen in Zusammensetzungen behandelt werden soll, bleibt schwierig, weil nicht klar ist, wie bei Zeichen dieser Art vorzugehen ist. Ein ähnlicher Fall ist das Prozentzeichen. So schreibt man gemäß Duden 5 %-Klausel. DWDS hingegen schreibt 5-%-Hürde und gibt 5 %-Hürde und 5%-Hürde als ungültige Schreibungen an.

Wichtig ist hier aber, sich (auch) nach dem zu richten, was allgemein üblich ist, nämlich 2G und 3G. Zusammen mit plus bzw. + komme ich dann zu den folgenden Schreibungen:

2G plus
2G+ (eigentlich: 2G +)
2G-plus-Regel
2G+-Regel

Da diese Schreibungen, wie erwähnt, nicht vollständig durch Regeln belegbar „richtig“ sind, sind Abweichungen davon nicht automatisch „falsch“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp