Frage
Auf Briefpapieren (unserer Firma bzw. unserer Lieferanten) wird als persönlich haftende Gesellschafterin, die „Verwaltungs GmbH“ oder „Verwaltung GmbH“ oder „Verwaltungs-GmbH“ oder „Verwaltung-GmbH“ angegeben. Vier Möglichkeiten und nur eine richtig? Ich hoffe, dass Sie nicht noch eine Variante aus dem Hut zaubern, sondern es bei einer einzigen Möglichkeit belassen.
Antwort
Guten Tag Herr B.,
bei der Namensgebung ist man nicht verpflichtet, sich an die Rechtschreibregelung zu halten. Insofern sind alle Schreibweisen möglich. Wenn Sie sich an die Rechtschreibregelung halten wollen oder müssen, dann gibt es, je nachdem wie der Firmenname genau aufgebaut ist, zwei Möglichkeiten:
- Müller Verwaltungs-GmbH
(= Müller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)- Müller Verwaltung GmbH
(= Müller Verwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Im ersten Fall lautet der Name der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft. Gesellschaft (mbH) ist in den Namen integriert. Im zweiten Fall heißt die Firma Müller Verwaltung mit dem Zusatz GmbH. Welche Schreibung Sie wählen, hängt also davon ab, ob Sie es mit der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft mbH (mit Fugen-s und Bindestrich) oder mit der Firma Müller Verwaltung GmbH (ohne Fugen-s und ohne Bindestrich) zu tun haben.
Das gilt auch für andere Namen dieser Art:
- Polarfuchs Sportbekleidungs-GmbH
(= Polarfuchs Sportbekleidungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)- Polarfuchs Sportbekleidung GmbH
(= Polarfuchs Sportbekleidung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- SB Sicherheits-AG
(= SB Sicherheits-Aktiengesellschaft)- SB Sicherheit AG =
(SB Sicherheit, Aktiengesellschaft)
Ein schneller Blick ins Internet oder ein beliebiges Firmenverzeichnis zeigt allerdings, dass sich bei Weitem nicht alle an die Rechtschreibregelung halten, wenn es um den Firmennamen geht. Das ist nicht weiter schlimm, doch wenn Sie es gemäß den Rechtschreibregeln machen wollen, wissen Sie nun, wie es geht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp