Wieder einmal eine ganz einfache Frage zur Rechtschreibung, die sich nicht ganz so einfach beantworten lässt:
Frage
Werden folgende Farbbezeichnungen groß- oder kleingeschrieben?
– Die Sofadecke gibt es in Kariert, in Gestreift und in Gemustert.
– Die Sofadecke gibt es in kariert, in gestreift und in gemustert.
![]() |
![]() |
![]() |
Antwort
Guten Tag H.,
auf die Gefahr hin, kleinkariert zu wirken [Verzeihung, ich konnte es einfach nicht lassen], zuerst diese Bemerkung: Das in sollten Sie weglassen:
Die Sofadecke gibt es kariert, gestreift und gemustert.
Das in wird üblicherweise bei Farbbezeichnungen verwendet. Die Adjektive (oder adjektivisch verwendeten Partizipien) kariert, gestreift und gemustert sind keine Farbbezeichnungen. Endungslose Farbadjektive werden häufiger als Substantive verwendet:
ein schönes Blau
dieses Gelb
in einem knalligen Rot
in Grün
Das gilt nicht für die folgenden Adjektive. Es heißt normalerweise nicht:
*ein schönes Kariert
*dieses Gestreift
*in einem bunten Gemustert
(Ich weiß nicht, ob solche Wendungen in der Mode- und Designerbranche vorkommen – diese Bemerkung zeigt, dass ich es mir vorstellen könnte –, aber sie gehören nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch.)
Ich kann nicht mit Gewissheit sagen, ob Sie korrekt in gemustert oder in Gemustert schreiben müssen, weil die Formulierung meiner Meinung nach eigentlich nicht richtig ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind und Sie trotzdem in verwenden wollen oder müssen, würde ich für die Kleinschreibung in kariert, in gestreift, in gemustert plädieren. Die Begründung für die Großschreibung von zum Beispiel in Rot und auf Deutsch ist die amtlichen Regelung § 58 E2:
»Substantivierungen, die auch ohne Präposition üblich sind, werden nach § 57(1) auch dann großgeschrieben, wenn sie mit einer Präposition verbunden werden«
Wie oben gesagt, ist es nicht gebräuchlich, die Adjektive kariert, gestreift und gemustert als Substantivierungen zu verwenden. Sie fallen also nicht unter diese Regel und werden nicht großgeschrieben. Sie sind eher Verbindungen wie gegen bar, von fern oder von privat, die gemäß § 58.3.1 kleingeschrieben werden (vgl. hier).
Man kann allerdings auch argumentieren, dass die Adjektive in Ihrem Beispiel (ausnahmsweise) wie Farbbezeichnungen verwendet werden und deshalb analog großgeschrieben werden sollten. Auch wenn ich die Kleinschreibung aus den genannten Gründen vorziehe, halte ich diese Argumentation nicht für grundsätzlich falsch.
Eine eindeutige Antwort – außer dass Sie hier in besser weglassen – kann ich Ihnen also nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp



