Unfallhilfswagen oder Unfallhilfewagen?

Es wurde hier schon öfter erwähnt: Die Fugenelemente in Zusammensetzungen gehören zu den kniffligen Phänomenen für Deutschlernende, und auch von Geburt an Deutschsprachige können immer wieder verunsichert werden. Das liegt daran, dass es nur wenige feste Regeln und dennoch keine allzu große Freiheit gibt.

Frage

In München sind Autos der städtischen Verkehrsgesellschaft MVG mit der Aufschrift „Unfallhilfswagen“ unterwegs. Für mich klingt das, als ob der Wagen den Unfall unterstützt (wie „Hilfsorganisation“ oder „Hilfsverb“). Wäre nicht „Unfallhilfewagen“ (mit Fugen-e statt Fugen-s) besser, analog zur „Hilfeleistung“, die ja auch etwas anderes ist als eine „Hilfsleistung“?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

die Art des Fugenelementes in einer Zusammensetzung sagt in der Regel nichts oder nur wenig über die Gesamtbedeutung der Zusammensetzung aus. So bin ich zum Beispiel nicht sicher, inwieweit „Hilfsleistung“ wirklich eine andere Bedeutung hat als „Hilfeleistung“. Ich kann Bedeutungsunterschiede konstruieren (z. B. „Hilfsleistungen“ sind finanzieller Art), ich vermute aber, dass „Hilfsleistung“ oft einfach eine weniger gebräuchliche Variante von „Hilfeleistung“ ist und ohne Bedeutungsunterschied gegen dieses ausgetauscht werden kann (siehe auch unten zum „e“ in „Hilfeleistung“).

Die meisten Zusammensetzungen mit „Hilfe“ an erster Stelle werden mit einem Fugen-s gebildet, und dies unabhängig von der Bedeutung, die „Hilfe“ in der Zusammensetzung hat (vgl. Hilfsarbeiter = ungelernter Arbeiter, Hilfsbrücke = vorübergehend angelegte Ersatzbrücke vs. Hilfsaktion = Aktion für Hilfe an Notleidende, Hilfsdienst = Organisation für Hilfe in Notfällen).

Eine Gruppe von Ausnahmen sind Zusammensetzungen mit Verbalabstrakta, bei denen der Einfluss des zugrundeliegenden Verbs noch fühlbar ist: „Hilfeleistung“, „Hilfestellung“, „Hilfeersuchen“. Auch dort, wo das Wort „Hilfe“ gemeint ist, wird nicht mit s verbunden: „Hilferuf“, „Hilfeschrei“, „Hilfefunktion“ (häufig über die Schaltfläche „Hilfe“ aufrufbar[?]).

Dies alles gilt für einfaches „Hilfe“. Es geht mir hier vor allem darum, aufzuzeigen, dass die Wahl zwischen Fugen-s und Fugen-e wenig mit der Bedeutung oder mit Bedeutungsunterschieden zu tun hat.

Bei Zusammensetzungen mit Wörtern wie „Berghilfe“, „Nothilfe“, „Opferhilfe“, „Pflegehilfe“, „Staatshilfe“, „Unfallhilfe“ usw. an erster Stelle ist die Lage noch unklarer. Hier scheinen Verbindungen mit Fugen-e üblicher zu sein: „Berghilfegelder“, „Nothilfepass“, aber auch „Opferhilfswerk“ (unter dem Einfluss von „Hilfswerk“, „Hilfswerk für Opfer“?). Die geringe Anzahl Beispiele lässt hier keinen klaren Schluss zu.

Dann gilt der Grundsatz, dass richtig ist, was üblich ist. Zum Beispiel in München und bei der Bahn ist offensichtlich „Unfallhilfswagen“ (wie „Unfallhilfsdienst“?) üblich. Das Wort hat es übrigens in dieser Form auch in Wikipedia geschafft.

Spontan hätte übrigens auch ich „Unfallhilfewagen“ gesagt, aber als falsch kann ich, wie erläutert, „Unfallhilfswagen“ nicht bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Ich denke nicht, dass“ und „Ich denke, dass nicht“

Frage

Heute geht es um eine Frage, die mir in meinem direkten Umfeld gestellt wurde: Ob es richtig sei, „Ich denke nicht, dass …“ zu sagen. Logisch gesehen sei es doch eigentlich falsch und es müsse besser „Ich denken, dass … nicht …“ heißen.

Antwort

Egal ob es vielleicht an der einen oder anderen Logikecke hapert oder nicht, im Deutschen (und in anderen Sprachen) sind beide Formulierungen üblich und richtig:

Ich denke, dass es nicht falsch ist.
Ich denke nicht, dass es falsch ist.

Beide Sätze bedeuten ungefähr dasselbe. Sie sind beide eine Verneinung von „Ich denke, dass es falsch ist“.

Bei gewissen Verben wie denken, erwarten, finden, glauben, hoffen und möchten (eigentl. Konj. II von mögen) kann sowohl a) der einleitende übergeordnete Satz als auch b) der Nebensatz verneint werden:

a) Ich denke nicht, dass es richtig ist.
b) Ich denke, dass es nicht richtig ist.

a) Wir erwarten nicht, dass es noch regnen wird.
b) Wir erwarten, dass es nicht mehr regnen wird.

a) Ich finde nicht, dass ihr mitkommen solltet.
b) Ich finde, dass ihr nicht mitkommen solltet.

a) Sie glaubt nicht, dass du ihr helfen wirst.
b) Sie glaubt, dass du ihr nicht helfen wirst.

a) Ich hoffe nicht, dass jemand etwas merkt.
b) Ich hoffe, dass niemand etwas merkt.

a) Seine Eltern möchten nicht, dass er sitzenbleibt.
b) Seine Eltern möchten, dass er nicht sitzenbleibt.

Die Sätze haben jeweils fast die gleiche Bedeutung. Die Sätze a) sind höchstens etwas subjektiver, das heißt, der Nachdruck liegt stärker auf dem Subjekt des Hauptsatzes und dessen Auffassung, dass etwas nicht geschieht, nicht so ist, nicht gelingt usw. Die Sätze b) wirken in dieser Hinsicht neutraler.

Ich denke nicht, dass eine der beiden Formulierungen falsch ist – oder etwas „neutraler“: Ich denke, dass keine der beiden Formulierung falsch ist.

Wie „luftig-leicht“, „schaurig-schön“ und „schwarz-rot-golden“ substantiviert werden sollten

Frage

Wenn ein aus zwei Adjektiven zusammengesetztes Adjektiv wie „luftig-leicht“ oder „schaurig-schön“ substantiviert wird, wie ist dann die korrekte Schreibweise? Zum Beispiel: „In dieser Geschichte ist viel Schaurig-schönes/Schaurigschönes/schaurig Schönes“

Antwort

Guten Tag Frau S.,

ein eindeutige Antwort muss ich Ihnen leider schuldig bleiben. Hier sollte man meiner Meinung nach einmal eine Regel ganz wörtlich nehmen, auch wenn das Resultat für manches Auge bestimmt sonderbar aussieht. Nach § 55.1 der amtlichen Rechtschreibregelung gilt die Großschreibung „für nichtsubstantivische Wörter, wenn sie am Anfang einer Zusammensetzung mit Bindestrich stehen, die als Ganzes die Eigenschaften eines Substantivs hat“. Wenn eine Adjektivverbindung wie „luftig-leicht“, „schaurig-schön“ oder das berühmte Beispiel „süß-sauer“ (neben bindestrichlosem „süßsauer“) substantiviert wird, schreibt man entsprechend das Wort am Anfang der Zusammensetzung groß. Der zweite Teil der Zusammensetzung bleibt klein (weil ich keine Regel finden kann, die hier die Großschreibung verlangt):

etwas Luftig-leichtes
viel Schaurig-schönes
nichts Süß-saures
nichts Schwarz-rot-goldenes

Häufig sieht man allerdings bei dieser Art von Zusammensetzungen, dass beide Teile großgeschrieben werden, wenn substantiviert wird. Das ist nicht unverständlich (im Gegenteil!), es widerspricht aber meiner Meinung nach den Angaben der amtlichen Rechtschreibregelung, in der leider nur Fälle wie „das Entweder-oder“ und „das In-den-Tag-hinein-Leben“ ausdrücklich erwähnt werden. Ersteres legt „etwas Schaurig-schönes“ nahe, Letzteres deutet eher auf „etwas Schaurig-Schönes“ hin. Wirklich eindeutig ist die Lage hier also nicht, und entsprechend ist hier „meiner Meinung nach“ als solches zu verstehen, wenn ich schreibe, dass „etwas Schaurig-schönes“ meiner Meinung nach die richtige Wahl ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Sinn jedes oder jeden Fragens?

Über den Sinn aller Fragen möchte ich mich hier natürlich nicht äußern. Das Thema wäre mir ein paar Größen zu groß. Es geht nur um das Pronomen „jeder/jede/jedes“. Immer wieder gibt es Fragen zu diesem Wort, vor allem wenn es im Genitiv stehen soll.

Frage

Heißt es „der Sinn jedes Fragens“ oder „der Sinn jeden Fragens“ ?

Antwort

Guten Tag Frau B.,

Ihre Frage ist verständlich, denn dieses Wort hat im männlichen und sächlichen Genitiv Singular zwei Formen: „jedes“ mit der Endung –es, wie es sich für ein Pronomen gehört, und in gewissen Fällen auch „jeden“ mit der Endung –en wie ein Adjektiv.

Im Genitiv steht vor einem männlichen oder sächlichen Nomen, das die Genitivendung –s oder –es hat, häufig „jeden“ statt „jedes“. Beide Formen kommen vor und beide gelten als korrekt:

im Leben jedes Mannes / jeden Mannes
die Unterdrückung jedes Widerspruchs / jeden Widerspruchs
der Sinn jedes Fragens / jeden Fragens

Vor einem Nomen, das nicht die Genitivendung –s oder –es hat, steht immer nur „jedes“:

im Leben jedes Menschen
im Interesse jedes Einzelnen
die Unterdrückung jedes Individualismus

Vor einem Adjektiv steht in der Regel ebenfalls „jedes“:

im Leben jedes jungen Mannes
die Unterdrückung jedes noch so kleinen Widerstands
im Interesse jedes einzelnen Menschen

Umgekehrt steht in Verbindung mit „eines“ immer nur „jeden“:

am Ende eines jeden Monats
im Interesse eines jeden Menschen

Eine allumfassende goldene Regel kann ich Ihnen hier leider nicht angeben. Zusammengefasst lässt sich nur sagen,

  • dass immer mindesten ein Element einer solchen Wortgruppe die Genitivendung –s oder –es aufweisen muss und
  • dass in Verbindung mit „eines“ immer nur „jeden“ stehen darf.

Siehe auch die entsprechenden Angaben auf dieser Grammatikseite (dort sehen Sie weiter, dass für die folgenden Genitivformen Ähnliches gilt: alles/allen, irgendwelches/irgendwelchen, jedwedes/jedweden, jegliches/jeglichen, manches/manchen und welches/welchen).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Sei es ein(en) oder ein(en) …?

Frage

Eine Frage zur Kongruenz: „Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, sei es ein Architekt oder ein Bauingenieur“. Oder muss es ebenfalls im Akkusativ heißen: „… sei es einen Architekten oder einen Bauingenieur“?

Antwort

Guten Tag Frau V.,

den Nominativ halte ich hier für die bessere Wahl:

Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, sei es ein Architekt oder ein Bauingenieur.

Der zweite Teilsatz kann so analysiert werden:

es = Subjekt
sei = Kopula (verbindendes Verb)
ein Architekt = Prädikativ zum Subjekt

Es [= was Sie suchen sollten] ist ein Architekt oder ein Bauingenieur.
Es sei ein Architekt oder Bauingenieur.
Sei es ein Architekt oder Bauingenieur.

Die Wortgruppe „ein Architekt oder Bauingenieur“ ist so gesehen nicht von „suchen“, sondern von „sein“ abhängig und steht deshalb im Nominativ.

Es gibt aber noch eine andere Interpretation: Man kann „sei es … oder …“ auch als eine Art Konjunktion wie „entweder … oder …“ verstehen. Dann wird die Konstruktion des ersten Satzes weitergeführt, das heißt, die Wortgruppe „einen Architekten oder einen Bauingenieur“ ist immer noch von „suchen“ abhängig und steht im Akkusativ:

Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, sei es einen Architekten oder einen Bauingenieur.

Einen Fachmann sollten Sie aber in jedem Fall zu Rate ziehen, entweder einen Architekten oder einen Bauingenieur.

Sie können hier m. M. n. also zwei verschiedene Fälle verwenden, sei es der/den Nominativ oder der/den Akkusativ.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Mit neunundneunzigkommaneunprozentiger Sicherheit?

Frage

Meine Frage:

… mit neunundneunzig Komma neun prozentiger Sicherheit …

Wenn man das nicht mit Zahlen, sondern mit Worten schreibt, wäre das dann richtig so? Oder muss es durchgekoppelt werden: „mit neunundneunzig-Komma-neun-prozentiger Sicherheit“? […]

Antwort

Guten Tag Frau S.,

die Getrenntschreibung ist nicht korrekt. Wie bei zum Beispiel „vierstöckig“, „Fünfeinhalbzimmerwohnung“ und „sechszylindrig“ ist hier die Zusammenschreibung vorgesehen:

mit neunundneunzigkommaneunprozentiger Sicherheit

Ein Wort dieser Länge ist allerdings nicht sehr lesefreundlich. Sie könnten deshalb tatsächlich die Verwendung von Bindestrichen erwägen:

mit neunundneunzig-Komma-neun-prozentiger Sicherheit

Das ist schon etwas übersichtlicher. Wie oft bei komplexeren Zahlen ist hier aber doch die Schreibung mit Ziffern etwas einfacher für die Leserschaft (vgl. amtl. Regelung § 40.3 und § 41):

mit 99,9-prozentiger Sicherheit
mit 99,9%iger Sicherheit

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, Verbindungen dieser Art zu schreiben:

zweieinhalbprozentig
2,5-prozentig
2,5%ig

mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit
mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit
mit 50%iger Wahrscheinlichkeit

Wenn die Zahlen komplexer werden, empfiehlt es sich meiner Meinung nach auch in nicht technischen Texten, Ziffern statt Worte zu verwenden:

7,25-prozentig
7,25%ig

eine 0,9-prozentige Kochsalzlösung
eine 0,9%ige Kochsalzlösung

Es gibt hier also keine Schreiblösung, die immer hundert- oder 99,9-prozentig zufriedenstellend ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Lisa, eine[r] unserer fähigsten Erkunder

Frage

Bei meiner Übersetzungstätigkeit bin ich jetzt an einen Fall geraten, von dem ich gerne wissen möchte, ob er grammatikalisch korrekt oder falsch ist.

Lisa, eine unserer fähigsten Erkunder, hat …

„Erkunder“ ist ja Plural und bezieht weiblich und männlich mit ein (generisches Maskulinum). Muss ich hier zwingend „einer“ schreiben, wenn ich bei „Erkunder“ im Plural bleiben möchte, oder kann hier sowohl „eine“ als auch „einer“ verwendet werden? Alternativ könnte ich natürlich „eine unserer fähigsten Erkunderinnen“ verwenden, doch das passt nicht zum Kontext, denn es gibt dort sowohl männliche als auch weibliche Erkunder.

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass auch bei folgenden Tätigkeiten so verfahren würde: „eine unserer besten Polizisten/Soldaten/Professoren“.

Antwort

Guten Tag Herr W.,

das generische Maskulinum, das heißt, die Annahme, eine allgemein verwendete männliche Form beziehe sich auch auf weibliche Personen, ist umstritten. Wenn Sie geschlechtergerecht formulieren möchten, sollten Sie es vermeiden. Wenn Sie es verwenden, ist es ein Maskulinum, und dies auch bei der Übereinstimmung mit Verweiswörtern wie „einer/eine/eines“:

Lisa, einer unserer fähigsten Erkunder, hat …
Frau S. ist einer unser besten Kunden
Sie ist einer unserer beliebtesten Professoren

Die Übereinstimmung im Genus gilt umgekehrt auch beim Bezug auf weibliche Personenbezeichnungen:

Max, eine unserer besten Fachkräfte, hat …
Er ist eine der ersten Personen, die …

Vgl. auch die Formulierung bei sächlichen Personenbezeichnungen:

Sie war eines der größten Genies ihrer Zeit
Ludwig Schmidt., eines der ältesten Mitglieder unseres Vereins

Grammatisch korrekt heißt es also: „Anna, einer unserer fähigsten Erkunder“. Ich finde aber, dass das im heutigen Sprachgebrauch etwas zu maskulin klingt. Besser wäre es vielleicht, eine andere Formulierung zu wählen wie zum Beispiel:

Anna, eine unserer fähigsten Erkunderinnen und Erkunder
Anna, eine unserer fähigsten Erkunderinnen (= generisches Femininum)
Anna, eine der Fähigsten unseres Erkundungsteams

Frau S. ist eine unserer besten Kundinnen
Sie gehört zu den beliebtesten Professorinnen und Professoren unserer Fakultät

Formulierungen dieser Art erfordern etwas Flexibilität und Kreativität, wenn man allen gerecht werden möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Freie Relativsätze und ihr Platzhalter: Wer nicht hören will, [der] muss …

Frage

Gerne wende ich mich wieder einmal mit einer Frage an Sie. Es geht um folgenden Satz:

Von A wie Avocado bis Z wie Zucchini: Wer den Genießerpass hat, der profitiert von zahlreichen Angeboten.

Wir sind uns intern nicht einig darüber, ob das „der“ nach dem Komma überhaupt notwendig ist. Wäre der Satz nicht flüssiger und vor allem genderneutraler, wenn nach dem Komma kein „der“ kommt?

Antwort

Guten Tag Herr K.,

Ihr Satz kommt gut ohne „der“ aus. Der mit „wer“ eingeleitete Nebensatz hat im Gesamtsatz die Funktion des Subjekts. Er kann im übergeordneten Satz durch „der/die“ vertreten sein:

Wer nicht hören will, der muss fühlen.
Wer Fisch mag, der wird dieses Restaurant lieben.
Wer den Genießerpass hat, der profitiert von zahlreichen Angeboten.

Es ist aber nicht notwendig, dieses „der“ im übergeordneten Satz einzufügen. Die oben stehenden Sätze können auch ohne diesen Platzhalter formuliert werden:

Wer nicht hören will, muss fühlen.
Wer Fisch mag, wird dieses Restaurant lieben.
Wer den Genießerpass hat, profitiert von zahlreichen Angeboten.

Häufig klingt es so tatsächlich etwas flüssiger.

Solche Sätze werden freie Relativsätze oder kopflose Relativsätze genannt. Es sind Relativsätze, die anders als „gewöhnliche“ Relativsätze im übergeordneten Satz kein Bezugswort haben. Das Wort, auf das sich ein freier Relativsatz bezieht, muss im übergeordneten Satz hinzugedacht werden. Zum Beispiel:

Derjenige, der nicht hören will, muss fühlen.

Freie Relativsätze werden meist mit w-Wörtern (Fragepronomen und Frageadverbien, die mit w beginnen) eingeleitet, im gehobenen Sprachgebrauch selten auch mit „der/die/das“:

Wer nicht hören will, muss fühlen. (Derjenige, der …)
Nimm dir, was du brauchst! (… das, was …)
Was mich am meisten ärgert, ist eure Gleichgültigkeit. (Das, was …)
Worüber ich mich wundere, ist diese Satzart. (Das, worüber …)
Wo man singt, lass dich ruhig nieder. (Dort, wo …)
Ihr müsst empfangen, wen ihr eingeladen habt. (denjenigen …, den …)

Das versteht nur, wer/der sie kennt. (… derjenige, der …)
Die sparen wollen, kommen zu uns. (Diejenigen, die …)

Wenn der freie Relativsatz an erster Stelle steht, kann, wie oben bereits gesagt, im übergeordneten Satz ein Stellvertreter stehen (hier in eckigen Klammern):

Wer nicht hören will, [der] muss fühlen.
Was du brauchst, [das] kannst du dir nehmen.
Was mich am meisten ärgert, [das] ist eure Gleichgültigkeit.
Worüber ich mich wundere, [das] ist diese Satzart.
Wo man singt, [dort] lass dich ruhig nieder.
Wen ihr einladet, [den] müsst ihr auch empfangen.
Wer/Der sie kennt, [der] versteht das.

Wenn es um Personen geht, ist es recht praktisch, dass dieser Platzhalter nicht obligatorisch ist. Dadurch lassen sich sowohl das maskuline „der“ als auch eher umständliche genderneutrale Formulierungen mit „der/die“ oder „der oder die“ vermeiden. Wer das weiß, formuliert einfacher, flüssiger und doch passend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Schwarz-Rot-Gold und schwarz-rot-golden

Herr P. wundert sich – nicht ganz zu Unrecht – über das Wort „schwarz-rot-gold“ im deutschen Grundgesetz:

Frage

Im deutschen Grundgesetz steht: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Nun gibt es zwar das Substantiv „Gold“ für die goldene Farbe, doch „gold“ statt „golden“ als Adjektiv finde ich nicht im Duden, entsprechend auch nicht „schwarz-rot-gold“, stattdessen „Schwarz-Rot-Gold“ und „schwarz-rot-golden“.

Auch im heraldischen Kontext begegnet man Adjektiven auf „-gold“ oder „-silber“, so lese ich in der Hauptsatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr: „Das Wappen der Stadt stellt in goldenem Feld über einem in drei Reihen rot-silber geschachteten Balken wachsend das Brustbild des heiligen Mauritius, des Patron der Stiftskirche Fröndenberg, dar.“

Ist dieser Gebrauch Ihrer Meinung nach korrekt oder findet sich im GG tatsächlich ein sprachlicher Fehler? […]

Antwort

Guten Tag Herr P.,

nach den Angaben in verschiedenen Wörterbüchern und im Wörterverzeichnis, das zur amtlichen Rechtschreibregelung gehört, ist „Gold“ ein Substantiv und „golden“ das dazugehörende Adjektiv. Es gibt keinen Anlass, dies für die Farbbezeichnung anders zu interpretieren.

die Farbe Gold
eine Sandale in Gold
der Wein ist golden (goldfarben)
ein goldener Wein

Entsprechend auch:

die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold
die Bundesflagge ist schwarz-rot-golden
die schwarz-rot-goldene Bundesflagge

Steht also ein Grammatikfehler in der deutschen Grundgesetz? Das ist nicht ausgeschlossen. Man könnte aber auch sagen, dass „Schwarz-Rot-Gold“ der Name der deutschen Flagge ist: „die Flagge Schwarz-Rot-Gold“. Mit dem Argument des Eigennamens wird auch die Schreibung „das Deutsche Volk“ statt „das deutsche Volk“ im deutschen Grundgesetz verteidigt.

Das Argument, „Schwarz-Rot-Gold“ sei ein Eigenname, erklärt zur Not die Formulierung „Die Bundesflagge ist Schwarz-Rot-Gold“, nicht aber die Kleinschreibung „schwarz-rot-gold“. Man könnte sagen, dass „gold“ oder „schwarz-rot-gold“ auch als prädikativ und adverbial verwendetes Adjektiv vorkommt und als solches kleingeschrieben wird. Attributiv, das heißt vor dem Substantiv, wird es ja nicht verwendet (nicht: „die schwarz-rot-gold[e] Bundesflagge“). Prädikatives bzw. adverbiales „gold“ und „silber“ müsste dann aber eine Besonderheit der heraldischen (wappenkundlichen) Fachsprache sein, denn es heißt ja nicht „der Wein ist gold“ oder „die Sandale ist silber“.

Doch für diese Besonderheit finde ich außer ein paar Beispielen so schnell kaum Anhaltspunkte (ich habe allerdings nicht lange gesucht). Üblich scheint zum Beispiel nicht „rot-silber geschacht“ sondern „von Rot und Silber geschacht“ oder „rot-silbern geschacht“ zu sein. Die prädikative und adverbiale Verwendung von „gold“ und  „silber“ (allein oder in Zusammensetzungen mit anderen Farben) als Adjektiv halte ich deshalb für wenig überzeugend.

Im Internet sind Krawatten allerdings häufiger entgegen der Regel „blau-silber gestreift“ (oder „blau/silber gestreift“) statt regelkonform „blau-silbern gestreift“. Und wenn „schwarz-rot-gold“ sogar im deutschen Grundgesetz steht, wäre es vielleicht angebracht, ein Auge zuzudrücken und die „Regel“ in diesem Punkt anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Höflich verweisen: „siehe“ oder „sehen Sie“?

Frage

Bei uns kam die Frage auf, ob in einem Buch, das in der Sie-Form geschrieben ist, Seitenverweise mit „siehe“ eingeleitet werden dürfen. Eigentlich handelt es sich ja um den Imperativ in der Du-Form. Immer „sehen Sie Seite XX“ zu schreiben, kommt mir aber äußerst seltsam vor.

Antwort

Guten Tag Herr R.,

„siehe“ ist eine alte Form, die heute in Anweisungen wie

siehe oben/unten/S. 23/Anhang/auch/…

oder in Ausrufen wie

siehe da!

verwendet wird. Die Form „siehe“ ist hier keine eigentliche du-Form (mehr), das heißt, sie wird auch in Texten verwendet, die in der Höflichkeitsform abgefasst sind.

Als Anweisung ist „siehe X“ im heutigen Deutschen zu einer festen Wendung in Texten geworden, denn gemeint ist ja nicht „etwas sehen“ („etwas erblicken“, „etwas mit den Augen wahrnehmen“), sondern „etwas ansehen“, „etwas betrachten“. Mit der Bedeutung „ansehen“ kommt „sehen“ im heutigen Deutschen eigentlich nur noch vor, wenn es um Filme und Sendungen geht:

Hast du den neuen „James-Bond-Film“ schon gesehen?
Ich rufe dich später zurück, wir sehen gerade „Tatort“.

Man verwendet deshalb bei Verweisen in Büchern u. Ä. in der Regel nicht die sonst übliche Imperativform des Singulars „sieh“, nicht die Pluralform „seht“ und besser auch nicht die Höflichkeitsform „sehen Sie“; also besser nicht:

sieh S. 23
seht S. 23
sehen Sie S. 23

sondern in allen Fällen

siehe S. 23

Das erklärt wahrscheinlich auch, warum „sehen Sie Seite XX“ Ihnen äußerst seltsam vorkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp