Wieso „aufbrechen“, wenn man sich auf den Weg macht?

Frage

Warum sagt man „zu etwas aufbrechen“ („ich breche zu einer Expedition auf’“)?

Antwort

Guten Tag M.,

Ihre Frage gehört zu den Fragen, bei denen ich mich frage, warum ich sie mir nie selbst gestellt habe. Wieso „aufbrechen“, wenn man sich auf den Weg macht? Was wird hier gebrochen oder aufgebrochen?

Die Antwort findet sich in einer Formulierung, die man heute nicht mehr verwendet. Früher konnte man das Lager oder die Zelte aufbrechen, wenn man sein Lager abbrach, um weg- oder weiterzuziehen. Im heutigen Sprachgebrauch werden Lager und Zelte nur noch abgebrochen, nicht mehr aufgebrochen (wenn sie aufgebrochen werden hat das nichts mehr mit Weggehen, sondern mit Einbruch zu tun – erstaunlich vielfältig, das Verb „brechen“!). Heute verwendet man dieses „aufbrechen“ noch in übertragenem Sinne für „fortgehen“, „sich auf den Weg machen“. Man kann also zu einer Expedition, in den Urlaub, nach Stuttgart oder zum Besuch bei den Großeltern aufbrechen, ohne dass dabei ein Lager oder auch nur ein Zelt abgebrochen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Sich wenigem/wenig/??? bewusst sein

Frage

In einem Text steht der Satz: „So wenigem ist man sich bewusst.“ Ich weiß, dass „sich bewusst sein“ den Genitiv erfordert, aber das klingt dann irgendwie schräg. Lasse ich „wenig“ unflektiert?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

die Wendung „sich einer Sache bewusst sein“ verlangt tatsächlich ein Genitivobjekt:

eine Frau, die sich ihres Erfolgs bewusst war
Ich bin mir dessen bewusst.

Die Dativform „wenigem“ gilt deshalb als nicht korrekt.

nicht: *So wenigem ist man sich bewusst.

Das Problem ist hier wieder einmal die sogenannte Genitivregel:

Eine Wortgruppe kann nur dann im Genitiv stehen, wenn diese zwei Bedingungen erfüllt sind:
1) Die Wortgruppe enthält mindestens ein gebeugtes Artikelwort oder Adjektiv.
2) Die Wortgruppe enthält mindestens ein Wort mit Endung -es/-s oder -er.

Zum ersten Teil der Regel gibt es ein paar wenige Ausnahmen** (wie könnte es auch anders sein!). Der zweite Teil der Regel muss fast immer erfüllt sein (Ausnahme: „dessen/derer/deren“). Die allein stehenden Genitivform „wenigen“ erfüllt keine der beiden Bedingungen. Das ist der Grund, weshalb der Satz mit „wenigen“ schräg oder falsch klingt.

nicht: *So wenigen ist man sich bewusst.

Auch der ungebeugten Form „wenig“ fehlt eine entsprechende Genitivendung:

nicht: *So wenig ist man sich bewusst.

Damit kann nur gemeint sein: „In so geringem Maße (= so wenig) ist man sich bewusst“. Außerdem fehlt das Genitivobjekt, das heißt die Sache, derer man sich wenig bewusst ist.

Was ist also die Lösung, wenn der Genitiv verlangt wird, dieser aber nicht passt und man auch nicht auf den Dativ ausweichen darf? – Man muss anders formulieren. Man kann die Wortgruppe so anpassen, dass sie die Bedingungen der Genitivregel erfüllt:

So weniger Dinge ist man sich bewusst.

Es ist aber auch möglich, die Formulierung so zu ändern, dass kein Genitivobjekt mehr Schwierigkeiten macht:

So wenig ist einem bewusst.
So wenige Dinge sind uns bewusst.

Die oben genannte Genitivregel ist übrigens außerhalb der Grammatikwelt nicht sehr bekannt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass man Fälle wie diesen meistens mehr oder weniger bewusst vermeidet und „automatisch“ anders formuliert. Ihre Frage zeigt aber, dass bewusste Sprachbenutzerinnen und -benutzer doch hin und wieder auf diese Grammatikhürde stoßen und es dann hilfreich sein kann, einmal etwas von der Genitivregeln gehört zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

** In gewissen Fällen kann auch ein allein stehendes Substantiv im Genitiv stehen. Zum Beispiel:

Sandros Ferienpläne
das Wahrzeichen Wiens (auch: das Wahrzeichen von Wien)
wegen Umbaus geschlossen (meist: wegen Umbau geschlossen)

Dursten und dürsten

Frage

Was ist der Unterschied zwischen den Verben „dursten“ und „dürsten“? Kann man statt „Dürstende“ auch „Durstende“ sagen, z. B. in der Wendung „Hungernde und Durstende“?

Antwort

Guten Tag Herr M.,

im wörtlichen Sinne ist insbesondere in Verbindung mit „hungern“ die Variante „dursten“ üblich:

die Hungernden und die Durstenden
Sie mussten lange hungern und dursten**

Sonst ist auch „dürsten“ möglich – vor allem bei der gehobenen unpersönlichen Wendung:

Es durstet/dürstet mich
Das Vieh musste dursten/(dürsten)

Im übertragenen Sinne ist es ohne Bedeutungsunterschied „dürsten“ oder „dursten“:

nach Informationen dürsten/(dursten)
nach Anerkennung dürsten/(dursten)

Im heutige Sprachgebrauch ist hier allerdings vor allem „dürsten“ gebräuchlich.

Eine exakte Grenze gibt es also nicht, aber für die nach „Eindeutigkeit“ Dürstenden sei zusammenfassend gesagt: Im wörtlichen Sinne „Durst haben“ ist „dursten“ üblicher. Im übertragenen Sinne „ersehnen; heftiges Verlangen haben“ ist vor allem „dürsten“ gebräuchlich. Wenn Sie „dursten“ und „dürsten“ so verwenden, werden Sie niemanden irritieren. Umgekehrt sollten Sie sich aber auch nicht irritieren lassen, wenn jemand diese Unterscheidung nicht einhält.

Und wenn wir schon dabei sind, hier noch ein paar Worte zu „durstig“: Wer Durst hat, ist im heutigen Sprachgebrauch nur noch umlautlos „durstig“. Auch im übertragenen Sinne heißt es zum Beispiel „durstig auf Abenteuer“, „durstig nach Wissen“ und „abenteuerdurstig“, „freiheitsdurstig“, „rachedurstig“, „tatendurstig“ oder „wissensdurstig“. Natürlich geht es auch hier nicht ohne Ausnahme: Bei „blutdürstig“ verwenden wir doch noch die umgelautete Form.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

**Aber im übertragenen Sinne:

Selig, die hungern und dürsten nach Gerechtigkeit, denn sie werden satt werden
Selig sind, die da hungert und dürstet nach Gerechtigkeit; denn sie sollen satt werden
(Matthäus, 5.6)

Kann man Gebäude und Personen evakuieren?

Frage

Im Katastrophenfall werden häufig Gebäude evakuiert. Hin und wieder hört man aber auch davon, dass Personen evakuiert wurden, was hinsichtlich der Letalität des Vorgangs selten wirklich hilfreich sein dürfte. Was meinen Sie dazu?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

Wörter haben häufig mehr als eine Bedeutung. Das gilt auch für „evakuieren“, das u. a. diese Bedeutungen hat:

  1. einen Ort evakuieren: alle Bewohner des genannten Ortes an einen sicheren Ort bringen
    ein Gebäude evakuieren; ein Gebiet evakuieren
  2. jemanden evakuieren: jemanden wegen einer drohenden Gefahr an einen sicheren Ort bringen
    die Bewohner evakuieren; die Zivilbevölkerung evakuieren

Ihr Einwand gegen die Verwendung von „evakuieren“ mit der Bedeutung b) gilt nur dann, wenn man die wörtliche Bedeutung des lateinischen Stammwortes „evacuare = leer machen“ hinzuzieht. Dieses Verb hatte aber schon im Lateinischen und später im Französischen, über das es zu uns gekommen ist, weitere Verwendungen. Das Verb hat im Laufe der Zeit eine Entwicklung durchgemacht, die im Deutschen und anderen Sprachen u. a. zur allgemein üblichen und akzeptierten Bedeutung b) geführt hat. Menschen, die evakuiert werden, werden also nicht leer gemacht, sondern an einen sicheren Ort gebracht. Solche Bedeutungsverschiebungen und -erweiterungen kommen sehr häufig vor.

Auf den ersten Blick erscheint es vielleicht seltsam, dass dasselbe Verb sowohl den Ort, aus dem jemand weggebracht wird, als auch die Personen, die von diesem Ort weggebracht werden, als Objekt haben kann:

das Gebäude evakuieren
die Bewohner evakuieren

Führt das nicht zu Missverständnissen? – Nein. Wenn das Akkusativobjekt bei „evakuieren“ ein Ort ist, hat es die Bedeutung a). Wenn das Akkusativobjekt ein lebendes Wesen ist, muss es sich um die Bedeutung b) handeln. Hier zeigt sich, dass Wörter ihre genaue Bedeutung häufig erst im Satzzusammenhang erhalten. Der unmittelbare Zusammenhang gibt schnell und eindeutig an, welche Bedeutung von „evakuieren“ gemeint ist.

Das ist übrigens gar nichts Außergewöhnliches. Nehmen wir das deutsche Wort „ausleeren“ (aus-leeren – e[x]-vacuare): Man kann sowohl den Eimer ausleeren als auch das Wasser ausleeren. Das sind zwei unterschiedliche Bedeutungen, die den unterschiedlichen Bedeutungen von „evakuieren“ sehr ähnlich sind.

Dank der Flexibilität der Sprache kann man also nicht nur Gebäude und Gebiete evakuieren, sondern auch Personen, ohne dass dies allzu schädlich für deren Gesundheit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ungebeugtes ein: die ein oder andere Strahlungsquelle

Frage

Ich habe eine Frage zur Formulierung „die ein- oder andere Strahlungsquelle“. Ist mein gefühlsmäßig gewählter Bindestrich nach „ein“ (wegen Auslassung der Endung „e“ bei ein[e]) richtig oder ist „die ein oder andere Strahlungsquellen“ die richtige Schreibweise? […]

Antwort

Guten Tag Frau S.,

das Zahlwort „ein“ bleibt häufig ungebeugt, wenn es durch zum Beispiel „oder“,  „bis“ oder „und“ mit „zwei“ oder „andere“ verbunden ist:

mit ein oder zwei Freunden (auch: mit einem oder zwei Freunden)
die ein oder andere Frage (auch: die eine oder andere Frage)
für ein bis zwei Personen (selten: für eine bis zwei Personen)
das ein und andere Mal (selten: das eine und andere Mal)
ein um das andere Mal (selten: eines um das andere Mal)

Das gilt auch für die Wendung „ein und dasselbe“:

ein und dieselbe Ursache (selten: eine und dieselbe Ursache)
aus ein und derselben Quelle (selten: aus einer und derselben Quelle)
mit ein und demselben Partner (selten: mit einem und demselben Partner)

Auch wenn diese Formulierungen streng „logisch-grammatisch“ gesehen falsch sind – „ein“ müsste eigentlich gebeugt werden –, sind sie auch standardsprachlich sehr üblich und gelten entsprechend als korrekt.

Da das endungslose „ein“ hier als ungebeugt angesehen wird, fehlt ihm nichts. Es ist deshalb nicht notwendig, einen Auslassungsstrich oder einen Apostroph zu schreiben. Richtig ist hier also weder „ein- oder andere“ noch „ein’ oder andere“, sondern einfach „ein oder andere“:

die ein oder andere Strahlungsquelle

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Smartwatch, Crash und Sandwich und ihr (deutscher) Plural

Frage

Ich habe mich gefragt, wie wohl die Mehrzahl von „Smartwatch“ heißen könnte: laut Regel eigentlich „Smartwatchs“ oder füge ich aufgrund der Endung auf -ch noch ein e ein: „Smartwatches“?

Antwort

Guten Tag Frau H.,

beim Wort „Smartwatch“ o. „Smart Watch“ wird der Plural (ungefähr) wie in der Ursprungssprache, dem Englischen, ausgesprochen, also mit is am Schluss. Entsprechend wird der Plural auch gleich wie im Englischen geschrieben: „Smartwatches“ o. „Smart Watches“.

Die  Schreibung der Pluralform richtet sich hier also nach der Aussprache. Vielleicht dachten Sie an den deutschen Plural „Ladys“ oder „Babys“ statt englisch „ladies“ und „babies“. Dieser Fall ist insofern anders, als es in der Aussprache keinen Unterschied zwischen „Ladys“ und „Ladies“ gibt. Dann „gewinnt“ sozusagen die deutsche Schreibung. Das Wort „Smartwatch“ hat auch im gesprochenen Deutschen die englische Pluralendung /is/. Da es keine deutsche Pluralendung „-is“ gibt, bleibt hier auch die englische Schreibung erhalten. Ungefähr so könnte man die Pluralschreibung „Smartwatches“ erklären.

Ähnliches gilt zum Beispiel für „Anchorwoman–Anchorwomen“, „Stuntman–Stuntmen“, „Foot–Feet“ (engl. Längenmaß) u. a. m.

Einheitlich ist die Lage nicht. Besser eingebürgert sind zum Beispiel „Crash“ (beim Autorennen und auf der Börse) und „Sandwich“. Man kann ihnen noch einen englisch ausgesprochenen und geschriebenen Plural geben: „die Crashes“ bzw. „die Sandwiches“. Sie können aber auch mit einem einfachen Plural-s auskommen, und zwar in der gesprochenen und der geschriebenen Sprache: „die Crashs“ bzw. „die Sandwichs“. Die aufeinandergelegten Brotscheiben mit Inhalt kann man sogar noch mehr eindeutschen und „die Sandwiche“ sagen und schreiben.

Ob es auch bei der Smartwatch je so weit kommen wird, dass man „Smartwatchs“ oder sogar „Smartwatche“ sagt und schreibt, wage ich insbesondere bei der Form mit Plural-e zu bezweifeln. Ausschließen will ich es aber keinesfalls, denn humorvoll gemeintes „die Smartwatsche[n]“ ist bestimmt schon hie und da vernommen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das bis-Zeichen und seine Länge

Frage

Ich habe eine Frage zur Rechtschreibung bezüglich Bindestrich und Gedankenstrich. Auf Ihrer Seite finde ich in den Verweisen auf die amtliche Regelungen keinen Hinweis darauf, welchen Strich ich schreiben sollte, wenn ich „bis“ ausdrücken möchte, also z. B. in einer Literaturangabe „S. 10-20 oder S. 10–20“ […].

Antwort

Sehr geehrter Herr L.,

auf unseren Seiten finden Sie tatsächlich keine ausdrücklichen Angaben zum Aussehen der verschiedenen horizontalen Striche. Unsere Seiten behandeln wie die amtlichen Rechtschreibregeln „nur“ die Rechtschreibung. Die Bestimmungen über zum Beispiel die Länge des Gedankenstrichs und des bis-Zeichens gehören aber nicht zur Rechtschreibung, sondern in den Bereich der Typografie und Textverarbeitung.

Nach den allgemein gebräuchlichen typographischen Regeln verwendet man den Halbgeviertstrich (auch Langstrich genannt) für das bis-Zeichen und den Gedankenstrich. Das ist – in „Laiensprache“ ausgedrückt – ein Strich, der doppelt so lang ist wie der gewöhnliche Bindestrich. Wenn Sie ihn gebrauchen wollen oder müssen, hängt es von Ihrem Tippgerät und dessen Tastaturbelegung ab, wie sie ihn erzeugen können. Vor und nach dem bis-Zeichen steht gemäß zum Beispiel Duden kein Leerzeichen:

24.–25. Oktober
die Buchstaben A–F
S. 10–20

Ganz so eindeutig ist die Lage aber nicht: Nach DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung, herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung) wird für das bis-Zeichen ein Gedankenstrich mit Leerzeichen verwendet:

24. – 25. Oktober
die Buchstaben A – F
S. 10 – 20

Nach der allgemeinen Schreibkonvention steht übrigens kein Strich, sondern immer „bis“, wenn auch „von“ steht:

vom 24. bis 25. Oktober
die Buchstaben von A bis F
von Seite 10 bis Seite 20

Dann noch zur Strichlänge: Wenn Sie nicht von Berufs wegen oder aus anderen Gründen mit typografischen Anforderungen zu tun haben, steht es Ihnen frei, wie Sie den bis-Strich genau verwenden wollen. „Normalverbraucher“ und „Normalverbraucherinnen“ können von den (anders als viele meinen) nicht allgemein verbindlichen typografischen Regeln resp. der DIN 5008 abweichen. Dies gilt auch, wenn der Halbgeviertstrich nicht zur Verfügung steht oder man (noch) nicht weiß, wie man ihn der Tastatur entlocken kann. Die folgenden Schreibungen sind also nicht grundsätzlich falsch:

25.-25. Oktober / 24. ‑ 25. Oktober
die Buchstaben A-F / die Buchstaben A ‑ F
S. 10-20 / S. 10 ‑ 20

Zu empfehlen ist aber doch, wenn möglich den allgemein üblicheren längeren Gedankenstrich zu wählen – dies nur schon, um eventuellen Bemerkungen kritischer Zeitgenossen vorzubeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nicht alles kann Redebegleitung sein

Frage

Hier eine Frage zu Redebegleitsätzen: Die Regeln sind einfach im Internet nachzulesen. Meine Frage bezieht sich auf den Inhalt der Redebegleitsätze.
Solange der Redebegleitsatz Wörter wie „fragt“, „sagt“, „antwortet“, „erwidert“ usw. enthält, ist alles einfach. Kann man Redebegleitsätze bilden, die in keinem direkten Zusammenhang stehen mit dem Gesagten? Beispiele:

„Gehen wir heute schwimmen?“, Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“, sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen“, keiner traute sich die Tür zu öffnen.

Antwort

Guten Tag Herr oder Frau G.,

Redebegleitsätze enthalten ein Verb, das eine mündliche, schriftliche oder gedachte Äußerung einleitet:

Sie sagte/schrieb/dachte: „Wir leben in einer seltsamen Zeit.“
„Wir leben in einer seltsamen Zeit“, sagte/schrieb/dachte sie.

Ein solches redeeinleitendes Verb muss nicht unbedingt ein Verb des Sagens sein, es kann auch ein Verb sein, das „nur“ als solches verwendet wird:

„Schon wieder daneben“, schmunzelte er.
„Beim nächsten Mal wird es gelingen“, lachte sie.
„Meinst du wirklich?“, witzelte Hans.
„Immer diese Kommentare!“, seufzte sie.

Gemeint ist hier jeweils „sage er schmunzelnd“, „erwiderte sich lachend“ usw. Auch in den folgenden Sätzen ist die direkte Rede vom Verb abhängig. Das zeigt sich bei einem nachgestellten Begleitsatz u. a. daran, dass das Verb unmittelbar auf die direkte Rede folgt:

„Sie haben viel für mich getan“, dankte er ihr.
„Ich konnte nicht anders!“, verteidigte sie sich.
„Ja, so muss man es sehen“, gab er uns recht.
„Betreten verboten!“, steht auf dem Schild.
„Das Schloss ist offen“, stellte jemand fest.

In Ihren Beispielsätzen hingegen können die Verben „schauen“, „sich trauen“ und „nippen“ nicht als redeeinleitend interpretiert werden. Die direkte Rede ist nicht von ihnen abhängig. Das sieht man u. a. daran, dass die konjugierte Verbform nicht unmittelbar der direkten Rede folgt. Diese Verben gehören zu einem Satz, der etwas anderes ausdrückt, sei es ein Begleitumstand oder etwas Nachfolgendes.

Es ist dann möglich, die direkte Rede uneingeleitet zu lassen, das heißt, sie ohne Redebegleitsatz im Text aufzunehmen:

„Gehen wir heute schwimmen?“ Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“ Sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen.“ Keiner traute sich die Tür zu öffnen.

„Sie haben viel für mich getan.“ Er dankte ihr und verließ den Saal.
„Ich konnte nicht anders!“ Erschöpft sank sie auf den Stuhl.
„Betreten verboten!“ Das Schild, auf dem dies stand, war verrostet.

Meistens ergibt sich auch ohne Einleitung aus dem Zusammenhang, wer etwas sagt. Wenn nicht und wenn es dennoch wichtig ist, muss etwas Redebegleitendes ergänzt werden. Zum Beispiel

„Das Schloss ist offen“, flüsterte sie / stammelte Mark / krächzte eine Stimme. Keiner traute sich die Tür zu öffnen.

Natürlich ist die Grenze nicht immer so klar wie in den obenstehenden Beispielen. Deutlich sollte aber sein, dass nicht alles als Redebegleitung interpetiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Am Haus vorbei, unter der Brücke hindurch, über den Berg hinweg – Wechselpräpositionen, Bewegung an etwas vorbei und die Fälle

Frage

Im Kapitel zu den Präpositionen, die mit dem Dativ und dem Akkusativ stehen können, schreiben Sie (siehe hier):

  • Der Dativ ist mit einem nicht zielgerichteten, statischen Zustand verbunden (Frage: wo?).
  • Der Akkusativ ist mit einem zielgerichteten, dynamischen Geschehen verbunden (Frage wohin?)

Zuerst möchte ich 3 verschiedene Fälle von „über“ vorstellen:

  1. Ich lege die Plane über das Auto.
    Ziel ist das Auto → Akkusativ
  2. Der Vogel schwebt über dem Berg.
    Hier gibt es zwar Dynamik, aber der Berg ist nicht das Ziel, sondern der Ort der Bewegung → Dativ
  3. Der Vogel fliegt über den Berg.
    Hier gibt es zwar Dynamik, aber der Berg ist nicht das Ziel, denn der Vogel fliegt am Berg vorbei

Analog dazu möchte ich 3 verschiedene Fälle von „an“ vorstellen:

  1. Ich fahre mit dem Auto an den Strassenrand.
    Ziel ist der Strassenrand → Akkusativ
  2. Das Auto steht am Straßenrand.
    Hier gibt es keine Dynamik → Dativ
  3. Der Ball rollt an meinem Freund vorbei.
    Hier gibt es zwar Dynamik, aber der Freund ist nicht das Ziel, denn der Ball rollt am Freund vorbei

[…] Schwierig ist vor allem der dritte Fall, die Bewegung an etwas vorbei. Bei „über“ steht der Akkusativ und bei „an“ steht er Dativ. […]

Antwort

Guten Tag Herr S,

Ihre Beispiele zeigen, dass die Verwendung der sogenannten Wechselpräpositionen (an, auf, hinter, in, neben, über, unter, vor, zwischen) komplexer ist, als die Schulregeln es vermuten lassen. Die Unterscheidung zwischen Dativ bei „statisch–wo?“ und Akkusativ bei „dynamisch–wohin?“ ist zwar sehr hilfreich, aber sie deckt nicht alle Fälle ab. Wie Ihre Beispiele zeigen, gibt es nämlich noch mindestens einen weiteren Fall. Ich würde es wie folgt umschreiben:

  1. Ziel der Bewegung → Akkusativ
  2. Ort der Bewegung/Handlung → Dativ
  3. Ort, an dem die Bewegung vorbeiführt → Dativ

Das gilt für viele, aber nicht für alle Wechselpräpositionen. Zuerst ein paar Beispiele mit Wechselpräpositionen, für die diese Darstellung stimmt:

  1. Der Ball rollt an den Straßenrand.
  2. Der Ball rollt am Straßenrand.
  3. Der Ball rollt an meinem Freund vorbei.
  1. Ich laufe hinter das Haus.
  2. Ich laufe hinter dem Haus.
  3. Ich laufe hinter dem Haus vorbei.
  1. Sie stellt das Auto neben die Kirche.
  2. Sie lässt das Auto neben der Kirche stehen.
  3. Sie fährt neben der Kirche vorbei.
  1. Wir gehen unter die Brücke.
  2. Wir verstecken uns unter der Brücke.
  3. Wir gehen unter der Brücke hindurch.
  1. Ich gehe vor das Haus.
  2. Ich gehe vor dem Haus hin und her.
  3. Ich gehe vor dem Haus vorbei.
  1. Wir fahren zwischen die Bäume.
  2. Wir halten zwischen den Bäumen.
  3. Wir fahren zwischen den Bäumen hindurch.

Für die Präpositionen „in“, „auf“ und „über“ funktionieren a) und b) noch nach dem gleichen Prinzip. Bei c) sieht es dann aber anders aus.

Mit „in“ kann keine Bewegung an etwas vorbei ausgedrückt werden. Diese Funktion erfüllt in der Regel „durch“:

  1. Sie fährt in die Tiefgarage.
  2. Sie fährt in der Tiefgarage.
  3. Sie fährt durch die Tiefgarage.

Auch mit „auf“ kann keine Bewegung an etwas vorbei ausgedrückt werden. Diese Funktion übernimmt meist „über“ mit Akkusativ:

  1. Ich spaziere auf den Berg.
  2. Ich spaziere auf dem Berg.
  3. Ich spaziere über den Berg.

Der Spezialfall ist vor allem „über“. Mit „über“ kann eine Bewegung an etwas vorbei ausgedrückt werden, aber anders als bei den oben stehenden Präpositionen steht dann der Akkusativ:

  1. Ich lege die Plane über das Auto.
  2. Die Plane liegt über dem Auto.
    Der Vogel schwebt über dem Berg.
  3. Ich werfe den Ball über das Auto.
    Der Vogel fliegt über den Berg.

Der Vogel fliegt also an mir vorbei, hinter dem Haus entlang, neben der Scheune durch, vor dem Nachbarhaus vorbei, zwischen den Bäumen und unter der Stromleitung hindurch und schließlich über den Hügel hinweg aus dem Blickfeld. Der Vogel fliegt überall vorbei und überall steht die Wechselpräposition dabei mit dem Dativ – außer bei „über“.

Man könnte hieraus also eine Art Regel ableiten, aber ob die Sache für Deutschlernende damit wirklich einfacher wird?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Gesinnt und gesonnen

Heute wieder einmal eine Frage, die zu den großen Favoriten in Sprachrubriken u. Ä. gehört. Viele, die sich regelmäßig mit Sprachfragen und sprachlichen Zweifelsfällen beschäftigen, kennen sie wahrscheinlich und werden hier entsprechend nicht viel Neues erfahren. Aber nicht alle kennen die Antworten in allen Zweifelsfällen.

Frage

Ich bin unsicher im Umgang mit den Wörtern „gesonnen/gesinnt“. Zwar bin ich mir bewusst, dass „gesinnt“ ein schlichtes Adjektiv und gerade kein Partizip ist. Deshalb ist das vielfach anzutreffende „wohlgesonnen“ auch falsch. Gleichwohl trifft man bisweilen auf die – mir korrekt erscheinende – Formulierung „gesonnen sein, etwas zu tun“. Handelt es sich bei „gesonnen“ um ein Partizip? Und falls ja, von welchem Verb stammt es? Welcher Bedeutungsunterschied besteht zum Adjektiv „gesinnt“? […]

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

das Adjektiv „gesinnt“ hat zwar die Form eines Partizips, aber es ist tatsächlich kein echtes Partizip, sondern ein sogenanntes Pseudopartizip oder Scheinpartizip. Bei Pseudopartizipien fehlt das entsprechende Verb. Wenn sie direkt von Substantiven abgeleitet werden, geschieht dies mit Affixen, die sonst nur in der Verbbeugung oder der Verbableitung vorkommen (ge-, be-, ver-, zer- und -t; vgl. hier):

geblümt
gelockt (mit Locken)
behaart
verwitwet
zernarbt

So ist auch „gesinnt“ als direkte Ableitung von „Sinn“ anzusehen. Es gab das Wort „gesinnet“, „gesint“ mit der Bedeutung „mit Verstand, Weisheit begabt“ bereits im Mittelhochdeutschen. Heute kommt „gesinnt“ noch in der Wendung „irgendwie gesinnt sein“ vor. Sie drückt „eine bestimmte Gesinnung, Einstellung habend“ aus:

irgendwie gesinnt sein = eine bestimmten Einstellung haben

Ich bin anders gesinnt als ihr.
Er war ihr immer treu gesinnt.
ein übel gesinnter, mürrischer Kerl
Sie sind dir wohlgesinnt.

Das Wort „gesonnen“ hingegen ist – oder war – ein echtes Partizip. Es gehörte zum starken Verb „(ge)sinnen/(ge)sann/gesonnen = gewillt sein, entschlossen sein“. Heute wird es noch in Verbindung mit „sein“ verwendet:

gesonnen sein, etwas zu tun = gewillt/entschlossen sein, etwas zu tun

Ich bin nicht gesonnen, euren Vorschlag anzunehmen.
Wir sind gesonnen, unsere Hochschulen und ihre Autonomie zu verteidigen.

Im Prinzip sieht es also so aus:

irgendwie gesinnt sein = eine bestimmte Einstellung haben
gesonnen sein, etwas zu tun = gewillt/entschlossen sein, etwas zu tun

Auf dieser Unterscheidung baut auch das Urteil auf, dass es nur „wohlgesinnt“ heißen dürfe und dass „wohlgesonnen“ falsch sei. Das Wort drückt ja aus, dass man eine wohlwollende Einstellung hat, und das passt nach dem oben Gesagten zu „gesinnt“, aber nicht zu „gesonnen“.

Ganz so einfach ist es aber nicht, denn so schön die Unterscheidung auch ist, es halten sich lange nicht alle daran – auch nicht in (sonst) standardsprachlichen Texten.

Die allgemeinen Duden-Wörterbücher geben bei „wohlgesonnen“ an, es sei umgangssprachlich für „wohlgesinnt“, aber im Spezialwörterbuch „Duden – Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle“ steht, dass „wohlgesonnen“ inzwischen auch als standardsprachlich korrekt anzusehen sei. Beim Adjektiv „gesonnen“ gibt Duden an, dass es umgangssprachlich auch „gesinnt“ bedeuten könne. Im DWDS steht ebenfalls, dass „gesonnen“ im Sinne von „gesinnt“ verwendet wird, aber ohne die Angabe, dass es umgangssprachlich sei. Wirklich eindeutig ist die Situation auch in den Wörterbüchern nicht.

Kurzum: Am besten sollten Sie gesonnen sein, nur „freundlich gesinnt“ und „wohlgesinnt“ zu verwenden – dies nur schon um dem negativen Urteil wenig nachsichtig Gesinnter zu entgehen. Ich finde aber auch, dass man etwas verständnisvoller gesinnt sein kann und „freundlich gesonnen“ und „wohlgesonnen“ auch gelten lassen darf. Dasselbe ohne Wortspielereien: standardsprachlich besser „freundlich gesinnt“ und „wohlgesinnt“, aber in der Sprachrealität nicht (mehr) grundsätzlich falsch „freundlich gesonnen“ und „wohlgesonnen“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp