Es geht auch ohne Bindestrich: webbasiert, gamesüchtig, userfreundlich

Eine Ihrer Lieblingsfragen betrifft den Bindestrich in Zusammensetzungen mit Fremdwörtern. Deshalb zum Wochenende wieder einmal eine Frage dieser Art:

Frage

Momentan stecke ich fest, und zwar bei der Schreibweise von „web-basiert“, „webbasiert“ oder „Web-basiert“. Ich würde die letzte Variante nehmen. Der Duden empfiehlt allerdings „webbasiert“, ohne alternative Schreibweise. Entsprechend müsste man doch aber auch z. B. „onlineaffin“, „internetsüchtig“, „softwarebasiert“ usw. schreiben? Das ist verwirrend.

Antwort

Sehr geehrte Frau S.,

es ist eigentlich ganz einfach: Zusammensetzungen mit einem Fremdwort werden gleich behandelt wie Zusammensetzungen mit nur deutschen Elementen. Das heißt also, dass hier wie bei heimischen Zusammensetzungen im Prinzip zusammengeschrieben wird. Nach der Rechtschreibregelung sind somit folgende Schreibungen korrekt:

webbasiert, softwarebasiert (wie netzbasiert, nutzerbasiert)
onlineaffin (wie chromaffin, kulturaffin)
gamesüchtig (wie drogensüchtig, alkoholsüchtig)
userfreundlich (wie nutzerfreundlich, kinderfreundlich)

Sie finden diese Schreibweise vielleicht deshalb verwirrend, weil bei solchen Zusammensetzungen unnötig oft der Bindestrich verwendet wird oder häufig sogar die nicht korrekte Getrenntschreibung anzutreffen ist.

Die Schreibung mit dem „verdeutlichenden“ Bindestrich ist – wie eigenlich immer – ebenfalls möglich, aber nicht notwendig und meiner Ansicht nach auch nicht empfehlenswert*:

Web-basiert (Netz-basiert, Nutzer-basiert)
online-affin (Chrom-affin, Kultur-affin)
Game-süchtig (Drogen-süchtig, Alkohol-süchtig)
User-freundlich (Nutzer-freundlich, Kinder-freundlich)

Siehe auch diesen älteren Blogbeitrag. Was dort steht, gilt auch für Zusammensetzungen mit einem Erstelement, das aus dem Englischen stammt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

*Anders sieht es bei Texten aus, die für Menschen mit Leseschwächen bestimmt sind.

 

Die magischen drei und »Die glorreichen sieben«

Frage

Ich stehe hier in einer Rechtschreibkontroverse. Es handelt sich um folgenden Titelsatz für eine Werbung:

Die magischen drei – Sommer, See und Sonne.

Aufgrund meiner Auslegung von Regel 58.6 habe ich für „drei“ die Kleinschreibung gewählt. Da fand ich das Beispiel „Wir fünf gehören zusammen“. Dies schien mir übertragbar auf meine Aussage, die „drei“ trotz Substantivierung klein zu verwenden. Allerdings sind einige der Leser der Ansicht, dieses Wort sollte groß geschrieben werden. […] Können Sie mir sagen, ob ich nun falsch liege und welche Regel ich allenfalls übersehen habe? […]

Antwort

Sehr geehrter Herr L.,

Ihre Interpretation der amtlichen Regel ist korrekt: Man schreibt Kardinalzahlen klein, auch wenn sie die Merkmale eines Substantivs haben:

Wir drei sind die Besten!
Ich habe diese drei schon einmal gesehen.
Die letzten drei müssen aufräumen.

und ebenso:

Die magischen drei – Sommer, See und Sonne

Verwirrend ist hier vielleicht die Tatsache, dass es die Großschreibung Drei auch gibt. Damit ist aber immer eine Ziffer oder eine Note gemeint. In § 57 (er regelt die Großschreibung von Substantivierungen) steht unter Punkt vier:

Substantivierte Grundzahlen als Bezeichnung von Ziffern, zum Beispiel:
Er setzte alles auf die Vier. Sie fürchtete sich vor der Dreizehn. Der Zeiger nähert sich der Elf. Sie hat lauter Einsen im Zeugnis. Er würfelt eine Sechs.

Wenn es sich in Ihrem Beispiel um einen solchen Fall handelte, müsste entweder der Singular stehen:

die magische Drei
(= eine Ziffer, Note oder evtl. sogar eine Straßenbahn[linie] 3, die magisch ist)

oder ein Plural dieser Form:

die magischen Dreien
(= mehrere Ziffern/Noten 3, die magisch sind)

In Ihrer Überschrift handelt es sich aber nicht um eine Ziffer oder Note (oder Straßenbahn), sondern um die Kardinalzahl drei. Deshalb ist die Kleinschreibung korrekt.

Die gleiche Argumentation gilt auch für zum Beispiel Filmtitel wie diese:

Die drei von der Tankstelle
Die glorreichen sieben

Ja, auch für mich sieht diese Schreibweise vor allem beim zweiten Titel sehr gewöhnungsbedürftig aus. Dieser Titel ohne Großbuchstaben (außer dem D am Anfang, aber das zählt nicht) erweckt einfach nicht den Eindruck, ein Titel zu sein. Wahrscheinlich u. A. deshalb ist die übliche Schreibweise „Die glorreichen Sieben“, obwohl sich dies streng nach Rechtschreibregelung nicht auf sieben glorreiche Helden, sondern nur auf sieben glorreiche Ziffern 7 beziehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Warum bleibt »sich« immer klein?

Manchmal (häufiger als mir lieb ist) weiß auch „Dr. Bopp“ keine Antwort. So auch bei dieser Frage. Für sachdienliche Hinweise bin ich natürlich sehr dankbar. 

Frage

Ich bin über eine mir sich nicht erschließende Inkonsequenz gestolpert, die schon in der Rechtschreibung vor 1996 bestand und auch jetzt bei der fakultativen Großschreibung von Anreden in Briefen weiter besteht:

Warum wird bei der brieflichen Anrede ein reflexives „Dich“ oder „Euch“ großgeschrieben, bei der Höflichkeitsanrede ein „sich“ dagegen klein?

Hast Du Dich erholt?
Habt Ihr Euch erholt?
aber:
Haben Sie sich erholt?

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, warum man sich auch in der Höflichkeitsform kleinschreibt. Dass die Reflexivpronomen Dich und Euch großgeschrieben werden (genauer gesagt: großgeschrieben werden können; siehe hier), hat wahrscheinlich damit zu tun, dass diese Reflexivpronomen mit den Personalpronomen identisch sind und es deshalb manchmal relativ kompliziert wäre, sie auseinanderzuhalten. Hier zwei Beispiele, in denen sowohl das Personal- als auch das Reflexivpronomen vorkommen:

Helfe ich Dir oder hilfst Du Dir selbst?
Wenn Ihr Euch selbst oder jemand anders Euch verletzt …

In der Höflichkeitsform ist dies nicht der Fall, das heißt, das Personalpronomen (Sie, Ihnen) und das Reflexivpronomen (sich) sind nicht identisch:

Helfe ich Ihnen oder helfen Sie sich selbst?
Wen Sie sich selbst oder jemand anders Sie verletzt …

Dies „erklärt“ aber nur, warum man die Reflexivpronomen der zweiten Person ggf. großschreibt, nicht jedoch, warum man sich immer kleinschreiben muss.

Mir kommt nur eine Begründung für die Kleinschreibung von sich in den Sinn: Die Großschreibung der Höflichkeitsformen Sie, Ihnen usw. dient dazu, Verwechslungen mit den Pronomen der dritten Person Plural zu vermeiden:

Ich kenne Ihre Einwände, aber ich verstehe sie nicht.
Ich kenne Ihre Einwände, aber ich verstehe Sie nicht.

Haben Ihre Kinder Schulprobleme? Wie können wir ihnen helfen.
Haben Ihre Kinder Schulprobleme? Wie können wir Ihnen helfen.

Bei sich ist diese Verwechslungsgefahr nicht gegeben, weil es sich immer auf das Subjekt beziehen muss und ggf. bereits durch ein großgeschriebenes Sie angegeben wird, dass es sich um eine höfliche Anrede handeln muss.

Können die Leute sich noch daran erinnern?
Können Sie sich noch daran erinnern?

Wirklich überzeugend finde ich diese Argumentation aber nicht, denn wen Sie am Satzanfang steht, ist es mit der Eindeutigkeit bereits wieder vorbei:

Die Leute können sich sicher noch daran erinnern.
Sie können sich sicher noch daran erinnern.

Ich kann Ihnen hier also nur eine recht unbefriedigende Antwort geben. Meine Informationen zu heutigen und früheren Rechtschreibentscheidungen reichen leider nicht so weit. Eindeutig weiß ich nur, dass man sich nach den Rechtschreibregeln auch dann kleinschreibt, wenn es sich um eine Höflichkeitsform handelt.*

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

* Außer natürlich am Satzanfang, wo auch sich zu Sich wird.

Wer glauben will, ist glauben wollend

Frage

Schreibt man:

ein glauben wollender Mensch
ein glauben-wollender Mensch
ein glaubenwollender Mensch

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

Sie ahnten es sicher schon, denn wohl nicht ganz zufällig ist Ihr erster Vorschlag richtig:

ein glauben wollender Mensch

Partizigruppen werden gleich geschrieben, wie die zugrundeliegende Verbgruppe, auch wenn das Partizip wie ein Adjektiv vor einem Substantiv steht. Zum Beispiel:

sich verändern
die sich verändernde Umwelt

miteinander spielen
die miteinander spielenden Kinder

in der Stadt wohnen
die in der Stadt wohnenden Leute

bei jedem Windhauch quietschen
ein bei jedem Windhauch quietschender Fensterladen

sich an nichts mehr erinnern können
eine sich an nichts mehr erinnern könnende Zeugin

Und ebenso:

glauben wollen
ein glauben wollender Mensch

Eine weitere Rechtschreibhürde kann sich ergeben, wenn solche Partizipgruppen substantiviert werden. Es kommt auch dann weder zu Bindestrichen noch zur Zusammenschreibung. Nur das Partizip, der Kern der Wortgruppe, wird dann großgeschrieben, der Rest bleibt gleich:

das sich Verändernde
die in der Stadt Wohnenden
die sich an nichts mehr erinnern Könnenden
die glauben Wollenden

Das sieht manchmal etwas gewöhnungsbedürftig aus (für mich zum Beispiel mit sich), ist aber so korrekt geschrieben. Mehr Überlegungen zu diesem nicht nur Sie Verwirrenden, das heißt zu dieser nicht nur Sie verwirrenden Frage, finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Hier steht ein Komma, oder?

Frage

Auf der Suche nach verständlich erklärten Kommaregeln habe ich die Seite von Canoonet gefunden – und bin begeistert! Alle Regeln auf einen Blick. Eine Frage habe ich aber trotzdem. Die Regeln zum Thema „Komma vor und/oder“ verstehe ich nun ganz gut. Wie ist es aber, wenn am Ende eines Satzes ein „oder“ steht, also das Gesagte in Zweifel gezogen wird – steht dann ein Komma vor dem „oder“?

Du kommst doch morgen(,) oder?

Antwort

Sehr geehrte Frau S.,

dieses eher umgangssprachliche „oder“ ist eine Art nachgestellte Stellungnahme. Sie sollte durch ein Komma abgetrennt werden:

Du kommst doch morgen, oder?

Dies gilt auch für andere mehr oder weniger umgangssprachliche oder standardsprachliche Vergewisserungsfragen u. Ä.:

Du benimmst dich anständig, gell(e)!
Sie bleiben hier, ja?
Das war schön, nicht?
Herr Boulanger war schon einmal hier, nicht wahr?
Sie hat dir bestimmt geholfen, oder etwa nicht?

Es wäre schön, wenn es immer so einfach wäre, nicht wahr?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das »Rien ne va plus« des Croupiers und der Großbuchstabe

Frage

In einem Roman, den ich gerade lese, kam folgende Passage vor:

Nach dem „rien ne va plus“ des Croupiers wurde es still.

Müsste hier „rien“ nicht großgeschrieben werden, da es sich doch eigentlich um einen Ganzsatz handelt? Duden verzeichnet „rien ne va plus“ genau so.1 Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Sehr geehrter Herr F.,

auch ich halte hier die Großschreibung für richtig:

Nach dem „Rien ne va plus“ des Croupiers wurde es still.

Oder mit einem Ausrufezeichen, das die Bestimmtheit akzentuiert, mit der die Aussage wahrscheinlich getätigt wird:

Nach dem „Rien ne va plus!“ des Croupiers wurde es still.

Die Begründung geben Sie bereits in Ihrer Frage. Es handelt sich bei „Rien ne va plus“, also „Nichts geht mehr“, um einen Ganzsatz und ganze Sätze beginnen mit einem Großbuchstaben, auch wenn sie wie hier in einen anderen Satz eingebettet sind (vgl. § 94.2 der amtl. Rechtschreibregelung).

Weitere Beispiele:

Die Bürokratie nimmt durch die Einstellung „Wir vertrauen niemandem“, die in vielen Amtsstuben herrscht, immer groteskere Formen an.
Ein einfaches „Geht es dir gut?“ hätte genügt.
Das ständig laut schreiend wiederholte „Ich will ein Eis!“ des kleinen Jungen ging mir langsam auf die Nerven.2

Das „Rien ne va plus“ des Croupiers sollte also in Ihrem Roman korrekt mit einem großen Anfangsbuchstaben „erklingen“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 In den Duden-Werken werden Beispiele meist mit kleinem Anfangsbuchstaben geschrieben, auch wenn es sich um Ganzsätze handelt. So findet man zum Beispiel in „Duden, Universalwörterbuch“, 7. Auflage, 2011, unter dem Stichwort etwas u. a. die folgenden Beispiele:

– da klappert doch e.
– hat er e. gesagt?
– e. muss geschehen

Das erklärt auch die Kleinschreibung „rien ne va plus“, die Sie zitieren.

2 Der kleine Junge (weder verwandt noch bekannt, sondern an einem Nebentisch) nervte tatsächlich, als wir letzten Sonntag die nachmittägliche Fahrradtour für eine wohlverdiente Pause unterbrachen. Dies nur als Hinweis, dass manche Beispiele tatsächlich aus dem Leben gegriffen sind.

Groß oder klein, mit oder ohne Leerschritt – die Tücken des Schrägstriches

Frage

Zum Thema Schrägstrich findet man häufig (z. B. auf duden.de) das Beispiel „Ich/Wir überweise(n)“ bei der Verwendung des Schrägstrichs im Sinne von „beziehungsweise“. Wieso wird hier „Wir“ eigentlich großgeschrieben? Ausgeschrieben hieße es doch „Ich bzw. wir überweisen“.

Und wie sieht es dann mit dem folgenden Fall aus?

Wende dich an die Betreuerin / den Betreuer. Diese/dieser (oder Diese/Dieser?) wird dir gerne helfen.

Dann müsste hier doch ebenfalls großgeschrieben werden?

Und gleich noch eine Nebenfrage: Ist im ersten Satz das Leerzeichen vor und hinter dem Schrägstrich mit der Argumentation, dass es sich um (kleine) Wortgruppen handelt, vertretbar […]? Die DIN 5008 ist hier in 7.7 zwar klar, hat aber keine Wortgruppen in den Beispielen.

Antwort

Sehr geehrte Frau D.,

die beiden Fragen werden in der amtlichen Rechtschreibregelung nicht explizit behandelt. Sie sollten auch nicht vergessen, dass die DIN 5008 nicht allgemein verbindlich ist. Sie ist „nur“ eine Richtlinie, an die man sich halten kann (oder halten muss, wenn sie durch einen Hausstil, Auftraggebende usw. vorgeschrieben wird). Ich will mit so vielen Worten sagen, dass es hier wieder einmal mehr als eine Möglichkeit gibt. Wichtig ist nur, möglichst konsequent die gewählte Lösung anzuwenden.

Großschreibung am Satzanfang

Im Zusammenhang mit dem Schrägstrich zwischen Wörtern am Satzanfang gibt es zwei mögliche Interpretationen, die zu einem unterschiedlichen Resultat bei der Groß- und Kleinschreibung führen:

a) Der Schrägstrich steht für oder, resp.:

Ich resp. wir überweise(n) …
→ Ich/wir überweise(n) …

Diese oder dieser wird dir gerne helfen.
→ Diese/dieser wird dir gerne helfen

Die Betreuerin wird dir gerne helfen. Der Betreuer wird dir gerne helfen.
→ Die Betreuerin/der Betreuer wird dir gerne helfen. (Leerzeichen siehe unten)

b) Der Schrägstrich steht zwischen Alternativen:

Ich überweise … Wir überweisen …
→ Ich/Wir überweise(n) …

Diese wird dir gerne helfen. Dieser wird dir gerne helfen.
→ Diese/Dieser wird dir gerne helfen.

Die Betreuerin wird dir gerne helfen. Der Betreuer wird dir gerne helfen.
→ Die Betreuerin/Der Betreuer wird dir gerne helfen. (Leerzeichen siehe unten)

Beides kommt vor und beides ist vertretbar.

Leerzeichen

Bei der Verwendung von Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich ist es allgemein üblich, keine Leerzeichen zu verwenden.

Wir kommen heute/morgen am Zielort an.
Ankunft am Montag/Mittwoch/Freitag
Gerne wird dir diese/dieser helfen.

Weniger einheitlich ist der Gebrauch, wenn der Schrägstrich zwischen Wortgruppen steht. Implizit sagt die Rechtschreibregelung, dass auch dann keine Leerzeichen verwendet werden. In § 106 der Regelung steht nämlich das Beispiel:

das Semikolon/der Strichpunkt als stilistisches Zeichen

Von diesem Vorgehen wird aber häufiger abgewichen. Es kann oft sinnvoll sein, Leerschritte zur Verdeutlichung zu verwenden.

Wir kommen heute Nachmittag/morgen Abend am Zielort an.
Wir kommen heute Nachmittag / morgen Abend am Zielort an.

Wende dich an Susanne Müller/Herbert Gruber.
Wende dich an Susanne Müller / Herbert Gruber.

Wende dich an den Betreuer/die Betreuerin.
Wende dich an den Betreuer / die Betreuerin.

Wichtig ist, wie schon gesagt, vor allem, dass man sich möglichst konsequent an eine Schreibweise hält.

Und wenn Sie einmal ganz unsicher sind, erwägen Sie doch einfach eine Lösung, die häufig auch stilistisch weniger unschön ist, nämlich das Wörtchen oder:

Wende dich an den Betreuer oder die Betreuerin. Er oder sie wird dir gerne helfen.

Probleme mit Groß- und Kleinschreibung oder der Verwendung von Leerzeichen gibt es dann kaum.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Hellrotbraun, hell-rotbraun, helles Rotbraun

Frage

Ich habe eine Frage zur Zusammen- und Getrenntschreibung von Farben. Man schreibt ja sowohl „hellrot“ als auch „rotbraun“ […] zusammen. Gilt das auch für die Kombination aus beiden: „hellrotbraun“? Das scheint mir zwar logisch, wirkt aber merkwürdig. […] Wäre „hell rotbraun“ oder „hell-rotbraun“ akzeptabel? Oder müsste man auf Umformulierungen ausweichen wie z. B. „in einem hellen Rotbraun gefärbt“?

Antwort

Sehr geehrte Frau L.,

die deutlichste Farbbezeichnung ist in hellem Rotbraun. In der Regel werden nämlich nur einfache Farbbezeichnungen mit hell- oder dunkel- kombiniert: hellrot, hellbraun, hellrosa, hellbeige, hellviolett usw. Nicht üblich sind solche Kombinationen bei komplexen Farbbezeichnungen wie flaschengrün, olivbraun oder fahlgelb. Es heißt also in der Regel nicht hellflaschengrün, dunkelolivbraun oder hellfahlgelb. Die Kombination hellrotbraun kommt Ihnen wahrscheinlich deshalb merkwürdig vor.

Bei Mischfarben kommt hinzu, dass undeutlich ist, ob die gesamte Farbe oder nur die erste Farbe durch hell bestimmt wird:

hellrotbraun
hellrot-braun (hellrot und braun)
hell-rotbraun (helles Rotbraun)

Doch dieses Argument finde ich nicht sehr stark, denn was genau gemeint ist, wird meist durch den weiteren Satzzusammenhang geklärt und kann notfalls durch einen verdeutlichenden Bindestrich angegeben werden.

Wenn Sie die Farbbezeichnung trotz der genannten Einwände verwenden möchten – sie ist nicht grundsätzlich unmöglich –, dann können Sie sie zusammenschreiben oder ggf. den verdeutlichenden Bindestrich verwenden:

hellrotbraun o. hell-rotbraun

Deutlicher und üblicher ist, wie eingangs gesagt, die Formulierung helles Rotbraun
in hellem Rotbraun.
Hier ein paar Beispiele:

Jetzt möchte ich gerne meine Haare in einem hellen Rotbraun tönen.
Ihre Grundfarbe ist variabel und reicht von einem hellen Rotbraun bis zu einem hellen Graubraun.
Die Farbe schwankt zwischen hellem Strohgelb und dunklem Rotbraun.
Ich würde gerne ein Band 28/24 in dunklem Rotbraun oder Dunkelbraun bestellen.

Die Farbbezeichnungen, die nicht direkt mit hell und dunkel kombinierbar sind, werden übrigens in der Regel auch nicht gesteigert. Das ist so richtig schön konsequent.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ob man hier Kommas setzen muss, ist, was Sie mich fragen

Alles ist im Wandel, der Winter macht langsam dem Frühling Platz, nur die Kommafragen bleiben …

Frage

Müssen Subjektsätze immer durch Komma vom Hauptsatz getrennt werden? Ich stolpere gerade über die folgende Liedzeile:

Was du gibst ist was du kriegst.

Trenne ich die beiden Subjekte vom finiten Verb des Hauptsatzes ab, kommt es mir richtig, aber unschön vor, weil die Kommas den Satz eher zergliedern, statt ihn zu strukturieren:

Was du gibst, ist, was du kriegst.

Antwort

Sehr geehrter Herr T.,

nach der allgemeinen Regel werden Nebensätze durch Kommas abgetrennt. Wenn Sie wie hier ein Satzgefüge mit einem Subjektsatz und einem Prädikativsatz formulieren, müssen Sie also tatsächlich beide Nebensätze mit Kommas abtrennen:

Was du gibst, ist, was du kriegst.
Ob ihr mitkommt, ist, was ich wissen will.
Dass man dich lobt, heißt, dass du es gut gemacht hast.
Was du gesagt hast, bleibt, was du gesagt hast.

Ob man die Kommas nun nützlich oder unschön findet, nach der Rechtschreibregelung müssen sie stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nur[,] solange der Vorrat reicht

Das Komma ist eindeutig Ihr Lieblingssorgenkind. Heute gibt es gleich wieder eine Kommafrage, aber nur eine ganz kurze.

Frage

Die Frage taucht immer wieder auf:

Nur, solange der Vorrat reicht.
Nur solange der Vorrat reicht.

Wie würden Sie sich entscheiden? Ist beides möglich?

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

es gibt meiner Meinung nach Argumente für beides. Je nachdem, wie man diese verkürzte Wendung ergänzt, kann sie mit oder ohne Komma stehen:

Das Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht.
→ Nur, solange der Vorrat reicht.

Das Angebot gilt, aber nur solange der Vorrat reicht.
→ Nur solange der Vorrat reicht.

Das Komma nach nur entspricht einer kurzen Pause in der gesprochenen Sprache. Üblicher ist die Schreibung ohne Komma.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp