Welche Formen hat das Verb „leiben“?

Frage

Das Verb „leiben“ ist ein altes Verb. Laut Duden und Wiktionary solle die Konjugation mit dem Hilfsverb „haben“ erfolgen. Welches ist dann die Partizip-Perfekt-Form? Welche Konjugationsformen gibt es noch bzw. nicht mehr?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

das Verb „leiben“ wird regelmäßig (schwach) gebeugt:

leiben, leibte, hat geleibt

Nach den Angaben der Wörterbücher kommt „leiben“ heute nur in der festen Wendung „wie jemand/etwas leibt und lebt“ vor (Bedeutung: „lebensecht; wie jemand/etwas typischerweise auftritt“). Bei dieser Formulierung gibt es keine Einschränkung bezüglich Modus, Tempus und Person, in der sie stehen kann. Zumindest theoretisch sind also außer dem Imperativ (ein Nebensatz kann nicht im Imperativ stehen) alle Formen möglich. Zum Beispiel:

wie ihr leibt und lebt
wie du leibtest und lebtest
wie sie leibe und lebe
wie sie geleibt und gelebt haben
wie wir leiben und leben werden

Manche dieser Formen kommen wahrscheinlich nur selten oder gar nicht vor, möglich sind sie aber alle.

Hier zeigt sich wieder einmal eine Schwierigkeit, die entsteht, wenn für selten vorkommende Wörter angegeben werden soll, welche Formen „es gibt“. Gehören Formen dazu, die es theoretisch geben kann, deren Vorkommen aber kaum oder nicht nachzuweisen ist? Meine Meinung ist, dass man hier großzügig sein sollte. Von „kommt nicht vor“ oder „gibt es nicht“ zu „ist falsch“ ist es nämlich nur ein kleiner Schritt, den manche für meinen Geschmack viel zu schnell machen.

Kurzum: Beim Verb „leiben“ sind heute außer dem Imperativ alle Flexionsformen möglich, gebräuchlich sind aber vor allem die Formen der dritten Person.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Wo stehen die Kommas“ lautet die Frage „wenn das Zitat bei einem Komma unterbrochen wird?“

Heute ist der Beitrag noch etwas wortreicher als sonst. Seine Länge zeigt, dass es in gewissen Fällen schwierig ist, herauszufinden, was die Rechtschreibregelung genau meint. Wer vor allem die Antwort und weniger die Erklärung interessant findet, liest nach dem ersten Abschnitt einfach nicht weiter.

Frage

Ich bin mir unsicher, wie Kommas bei der wörtlichen Rede korrekt zu setzen sind, wenn der Begleitsatz in Zitat eingebettet ist

„Könnte es sein(,)“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“

„Als ich ein Kind war(,)“, rief Anna fröhlich, „habe ich gerne Schmetterlinge beobachtet.“

Kopfzerbrechen bereitet mir jeweils das in Klammern gesetzte Komma. Gehört es dort hin oder nicht?

Antwort

Guten Tag Herr K.,

dieser Fall ist tatsächlich recht knifflig, denn in der Rechtschreibregelung ist keine Regel zu finden, die ihn ausdrücklich beschreibt. Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Wenn der Begleitsatz das Zitat bei einem Komma unterbricht, entfällt das Komma des Zitats. Es steht kein Komma vor einem abschließenden Anführungszeichen:

„Könnte es sein“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“

„Als ich ein Kind war“, rief Anna fröhlich, „habe ich gerne Schmetterlinge beobachtet.“

Doch wie komme ich zu dieser Antwort? In der amtlichen Rechtschreibregelung ist, wie gesagt, keine Regel zu finden, die diesen Fall ausdrücklich behandelt. Zum Zusammentreffen von Anführungszeichen und anderen Satzzeichen beim Zitieren steht dort zuerst ganz allgemein:

§ 90
Satzzeichen, die zum wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das abschließende Anführungszeichen; Satzzeichen, die zum Begleitsatz gehören, setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen.

Dann geht es weiter mit Angaben zu Frage- und Ausrufezeichen:

§ 91
Sowohl der angeführte Satz als auch der Begleitsatz behalten ihr Ausrufe- oder Fragezeichen.

Beispiele sind u. a.:

„Du kommst jetzt!“, rief sie.
„Kommst du morgen?“, fragte er.

Auch zum Punkt werden Angaben gemacht:

§92
Beim angeführten Satz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn er am Anfang oder im Innern des Ganzsatzes steht.

Beispiele sind u. a.:

„Ich komme morgen“, versicherte sie.
Sie sagte: „Ich komme gleich wieder“, und holte die Unterlagen.

Bis jetzt wissen wir also, dass Frage- und Ausrufezeichen vor dem Begleitsatz stehen bleiben und der Punkt dort weggelassen wird. Das Komma wird hier nicht erwähnt.

Zum Komma bei Begleitsätzen wird hier etwas gesagt:

§93
Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma.
Ist der Begleitsatz in den angeführten Satz eingeschoben, so schließt man ihn mit paarigem Komma ein.

Beispiele sind u. a.:

„Ich komme gleich wieder“, versicherte sie.
„Komm bald wieder!“, rief sie.
„Wann kommst du wieder?“, rief sie.
„Ich werde“, versicherte sie, „bald wiederkommen.“
„Kommst du wirklich“, fragte sie, „erst morgen Abend?“

Hier wird klar, dass die Kommas, die den Begleitsatz vom Zitat trennen, außerhalb der Anführungszeichen stehen. Wie aber mit einem Komma des Zitats umzugehen ist, wird auch hier nicht erwähnt.

Auch wenn man jetzt die Regeln einzeln betrachten oder sie gegeneinander abwägt, ist es schwierig, herauszufinden, wie man zu schreiben hat:

„Könnte es sein,“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“
„Könnte es sein“, widersprach er spöttisch, „dass dir sein Essen nicht bekommt?“

Für richtig halte ich, wie oben schon gesagt, die zweite Schreibweise. Als „Beweis“ kann ich nur einen Beispielsatz aus der Rechtschreibregelung anführen. Der einleitende Paragraph zu den Anführungszeichen §89(1) sagt:  „Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein“, und gibt u. a. diesen Beispielsatz an:

„Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen“, erklärte der Vertreter der Bahn, „aber die Entscheidung der Regierung steht noch aus.“

Das Komma, das ohne Begleitsatz zwischen „stillzulegen“ und „aber“ stehen muss, wird also vor dem eingeschobenem Begleitsatz weggelassen.

Der Fall, der Sie stutzen ließ, wird nicht ausdrücklich in der Rechtschreibregelung beschrieben. Man muss ziemlich genau hinschauen, um anhand eines allgemeinen Beispielsatzes herauszufinden, wie die Regelung in diesem Fall vorzugehen wünscht.

Zusammenfassend kann man sagen: Frage- und Ausrufezeichen des Zitats bleiben vor dem Begleitsatz erhalten. Punkt und Komma des Zitats fallen vor dem Begleitsatz weg.

Richtig sind die Kommas im Titel also wie folgt gesetzt:

„Wo stehen die Kommas“, lautet die Frage, „wenn das Zitat bei einem Komma unterbrochen wird?“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die (Alternativen-)Einklammerung

Frage

Ich habe zwei Fragen. Es geht um das Einklammern einzelner Buchstaben wie zum Beispiel bei „innerhalb der Unterrichtsstunde(n)“ und „folgende Frage(n)“. Nirgendwo […] kann ich finden, ob ein Bindestrich innerhalb der Klammer nötig ist. […]

Bei der zweiten Frage geht es um „das Weiter(‑Nach‑)denken“, womit sowohl „das Weiterdenken“ als auch „das Weiternachdenken“ gemeint ist. Ist diese Schreibweise richtig oder müsste es „Weiter(-nach-)denken“ oder ganz einfach „Weiter(nach)denken“ heißen?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

wenn mit Hilfe von Klammern verkürzt angegeben wird, dass es Alternativen gibt, steht im Prinzip kein Bindestrich oder Ergänzungsstrich:

innerhalb der Unterrichtsstunde(n)
= Unterrichtsstunden o. Unterrichtsstunde
folgende Frage(n)
= folgende Fragen o. folgende Frage
Klein(st)mengen
= Kleinstmengen o. Kleinmengen
das Nudel(suppen)rezept
= das Nudelsuppenrezept o. das Nudelrezept
das Weiter(nach)denken
= das Weiternachdenken o. das Weiterdenken

Der Bindestrich muss gesetzt werden, wenn bei einer der Alternativen ohne Klammern ein Bindestrich stehen muss. Der Bindestrich steht innerhalb der Klammer, also bei dem Wortteil, mit dem zusammen er weggelassen werden kann:

ein (Damen-)T-Shirt
= ein Damen-T-Shirt o. ein T-Shirt
der (Low-Budget-)Film
= der Low-Budget-Film o. der Film

Ein Bindestrich wird häufig auch dann verwendet, wenn der zweite Teil ein Substantiv ist. Er steht dort, wo er sonst ggf. zur Verdeutlichung stehen könnte:

das (Retro-)Design
= das Retrodesign/Retro-Design o. das Design
ein (Schnell-)Lader
= ein Schnelllader/Schnell-Lader o. ein Lader
die (Wieder-)Aufnahme
= die Wiederaufnahme/Wieder-Aufnahme o. die Aufnahme

Dieser Bindestrich, wird mit dem Ziel gesetzt, die Lesbarkeit oder Erkennbarkeit zu erhöhen, wenn eine der Alternativen in der Zusammensetzung kleingeschrieben und allein stehend großgeschrieben wird. Es ist hier aber auch möglich, ohne Bindestrich zu schreiben:

das (Retro)design
ein (Schnell)lader
die (Wieder)aufnahme

Bei „Weiter(nach)denken“ und „Nudel(suppen)rezept“ ist diese Verwendung von Bindestrichen überflüssig, weil beide Alternativen mit und ohne Klammern dieselbe Groß- und Kleinschreibung haben. Von Klammern ist sogar abzuraten. Wenn man hier Klammern verwendet, wird die Sache nämlich nicht leichter lesbar, sondern kompliziert und unübersichtlicher: „Weiter-(Nach-)Denken“, „Nudel-(Suppen-)Rezept“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ich denke, dass der Konjunktiv hier falsch sei

Frage

Wir sind uns bei der Verwendung des Konjunktivs I nicht ganz einig. Könnten Sie bitte helfen? Es geht um die Verben des Meinens, Glaubens, Denkens in der ersten Person Präsens mit einem Objektsatz. Kann man hier den Konjunktiv I verwenden, um seine subjektive Sicht auszudrücken und zuzugestehen, dass man vielleicht falsch liegt? Beispiele:

Ich denke, Tanzen sei spannend.
Ich finde, dass das Kleid schön sei.
Ich nehme an, er sei krank.
Ich vermute, dass sie jetzt in der Schule sei.
Ich bin der Meinung, dass Alkohol ungesund sei.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

bei Verben des Sagens, Denkens, Glaubens, Meinens usw. wird mit dem Konjunktiv angegeben, dass das Gesagte als indirekte Wiedergabe der Äußerung einer Drittperson verstanden werden soll. Man gibt an, dass man nicht die eigenen Worte/Gedanken äußert, sondern die Worte/Gedanken anderer wiedergibt.

Wenn das Subjekt des einleitenden Verbs eine erste Person ist, drückt der Sprecher bzw. die Sprecherin direkt die eigene Meinung, die eigenen Gedanken usw. aus. Der Konjunktiv, der Indirektheit anzeigt, ist deshalb nicht üblich. Möglich ist nur der Indikativ:

Ich denke, dass Tanzen spannend ist.1
Ich finde, dass das Kleid schön ist.
Ich nehme an, dass er krank ist.1
Ich vermutet, dass sie jetzt in der Schule ist.
Ich bin der Meinung, dass Alkohol ungesund ist.

Dann zum Aspekt der Subjektivität oder der Einschränkung des Gültigkeitsanspruchs, den der Konjunktiv auch ausdrücken kann: Dass es sich um eine subjektive Meinung handelt, mit der man falschliegen könnte, wird durch das einleitende Verb ausgedrückt. Dieser Aspekt ist bereits in der Bedeutung von „denken“, „finden“, „annehmen“, „vermuten“ usw. enthalten. Wenn man sicher ist, verwendet man nicht diese Verben, sondern zum Beispiel „ich weiß, dass“ oder man macht die Aussage ohne einleitendes Verb:

Tanzen ist spannend.
Er ist krank.
Ich weiß / bin sicher, dass er krank ist.

Bei Sätzen dieser Art (indirekte Rede) ist also der Konjunktiv nicht üblich, wenn das einleitende Verb in der ersten Person steht. Das ist allerdings nicht die ganze Wahrheit. Alle Beispiele oben stehen nämlich im Präsens. In der Vergangenheit sieht es anders aus: In der Vergangenheit ist der Konjunktiv auch bei der ersten Person möglich. Durch den zeitlichen Abstand ist sozusagen Indirektheit entstanden:

Ich dachte, Tanzen sei spannend.
Ich fand, dass das Kleid schön sei.
Ich habe angenommen, er sei krank.
Ich vermutete, dass sie in der Schule sei.
Ich war der Meinung, Alkohol sei ungesund.

Hier kann der Konjunktiv zusätzlich den Aspekt ausdrücken, dass man sich damals getäuscht hat. Das muss aber nicht so sein. Die Verwendung des Konjunktivs ist im Deutschen nicht sehr streng geregelt. Was genau gemeint ist, ergibt sich häufig erst aus dem weiteren Zusammenhang.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp


1 In der (geschriebenen) Standardsprache ist es besser, einen dass-Satz im Indikativ anstelle eines uneingeleiteten Nebensatzes im Indikativ zu verwenden:

Ich denke, dass Tanzen spannend ist.
Ich nehme an, dass er krank ist.

Besser nicht:

Ich denke, Tanzen ist spannend.
Ich nehme an, er ist krank.

Diese Sätze sind nicht falsch, sie gehören aber eher der gesprochenen Sprache an.

Empfehlen wir „gutgehen“ oder „gut gehen“?

Frage

„Ich vertraue darauf, dass am Ende alles gut geht.“ Schreibe ich in diesem Satz „gut geht“ wirklich auseinander? Der Duden empfiehlt ja auch im Wortsinne von „einen guten Verlauf nehmen“ die getrennte Schreibweise. Bei anderen habe ich die Zusammenschreibweise als empfohlen gesehen. Da würde mich jetzt Ihr Urteil noch interessieren!

Antwort

Guten Tag Frau S.,

nach § 34 E5 der amtlichen Rechtschreibregelung und den dazugehörenden Wörterlisten kann man „gutgehen“ oder „gut gehen“ schreiben (ebenso „bessergehen“ o. „besser gehen“; „schlechtgehen“ o. „schlecht gehen“). In der amtlichen Regelung stehen die beiden Varianten gleichberechtigt nebeneinander. Wenn Wörterbücher oder Wörterlisten eine von zwei Schreibungen empfehlen, heißt das, dass sie aus gewissen (oft nicht erwähnten) Gründen eine der beiden Schreibungen für besser halten. Häufig tun sie dies vor allem, um denjenigen Schreibenden entgegenzukommen, die es vorziehen, nicht selbst eine Wahl treffen zu müssen.

Ich sehe keinen Grund, eine der beiden Varianten als die bessere zu empfehlen. Beide Schreibungen entsprechen den Regeln der Rechtschreibregelung und man versteht sowohl bei zum Beispiel

Ich hoffe, dass es dir gutgeht.
Wenn das nur gutgeht!
Ich vertraue darauf, dass alles gutgeht.

als auch bei

Ich hoffe, dass es dir gut geht.
Wenn das nur gut geht!
Ich vertraue darauf, dass alles gut geht.

ohne Schwierigkeiten und Missverständnisse, was gemeint ist.

Es steht Ihnen frei, die Variante zu wählen, die Ihnen mehr zusagt, oder sich an die Empfehlungen eines Wörterbuches „Ihres Vertrauens“ zu halten. Aus der Formulierung Ihrer Frage schließe ich, dass Ihnen die Zusammenschreibung „gutgehen“ besser gefällt. Dann wählen Sie einfach diese Variante, auch wenn sie nicht von Duden bevorzugt wird. Es wird schon gutgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die Wortart von „teil“

Frage

Zu welcher Wortart gehört „teil“ in diesem Satz: „Er nahm an der Veranstaltung teil“?

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

das Wort „teil“ in Ihrem Beispielsatz ist der abtrennbare Teil des trennbaren Verbs „teilhaben“. Es gehört zum Verb und wird trennbares Präfix, Verbzusatz, Verbpartikel oder Präverb genannt (im Weiteren verwende ich „Verbpartikel“). Ursprünglich war es ein Substantiv, doch in der Verbindung „teilhaben“ hat es keine substantivischen Merkmale mehr. Das ist der Grund dafür, dass es vor dem Verb stehend mit diesem zusammengeschrieben  und bei getrennter Stellung kleingeschrieben wird („teilnehmen“ – „ich nehme teil“).

Die Verbpartikeln entsprechen häufig Wörtern aus anderen Wortarten:

  • Präpositionen: an, ab, auf, aus, mit, nach, unter, über, zu
  • Adverbien: fort, her, hin, herunter, hinauf, weg, zusammen
  • Adjektive: fest, frei, hoch, schwarz
  • Substantive: heim, leid, stand, teil

Ob man diese Elemente bei der Bestimmung der Wortarten Verbpartikeln nennt oder ob man die Bezeichnung der „ursprünglichen“ Wortart verwendet, ist vor allem einen Definitionsfrage. In allen Fällen zufriedenstellend ist keine der beiden Lösungen. Wenn man „zusammen“ in „Sie stellt das Menü zusammen“ als Adverb bezeichnet, was ist es dann in „dass sie das Menü zusammenstellt“? Umgekehrt ist es nicht unproblematisch, „blau“ in „Sie färbt den Stuhl blau“ als Verbpartikel zu bezeichnen, nur schon weil man ja nicht nur „blaufärben“, sondern auch „blau färben“ schreiben kann.

Die Schwierigkeit liegt hier darin, dass die Verbpartikeln einen unterschiedlichen Grad an Selbstständigkeit bewahrt haben. Während „blau“ in „Sie färbt den Stuhl blau“ noch einen stark adjektivischen Charakter hat, kann „an“ in „Sie streicht den Stuhl an“ kaum mehr als Präposition oder Adverb bezeichnet werden. Eine rein praktische Lösung nennt alles „Verbpartikel“, was im Infinitiv mit dem Verb zusammengeschrieben wird.

Auch „teil“ sollte nicht Substantiv, sondern Teil des Verbs (Verbpartikel o. trennbares Verbpräfix, Verbzusatz, Präverb) genannt werden. Mit anderen Worten: In „er nimmt teil“ wird „teil“ vom Substantiv zum Verbanhängsel degradiert.

Ist „bräuchte“ immer noch tabu?

Frage

Heißt es „brauchte“ oder „bräuchte“? Ich verwende im Konjunktiv II gerne die Form „brauchte“, aber irgendwie mit schlechtem Gewissen! Zu Recht? Welche Form bevorzugen Sie?

Antwort

Guten Tag Herr M.,

Sie brauchen wegen „brauchte“ kein schlechtes Gewissen zu haben. Es ist die korrekte Form des Konjunktivs II. Das Verb „brauchen“ wird schwach (regelmäßig) konjugiert und bei schwach konjugierten Verben wird der Stamm nicht umgelautet. Trotzdem kommt die umgelautete Form „bräuchte“ heute sehr häufig vor. Sie ist in Analogie zu Formen wie „dürfte“, „könnte“ und „müsste“ entstanden und hat den Vorteil, dass sie sich anders als die regelmäßige Form „brauchte“ vom Indikativ Präteritum unterscheidet.

brauchte = Indikativ Präteritum:
Ich brauchte einen Schraubenzieher, den ich einer Schublade gefunden hatte.

brauchte = Konjunktiv II:
Ich brauchte einen Schraubenzieher, wenn ich einen finden könnte.

Beim zweiten Satz wird der Deutlichkeit halber häufig auf die würde-Form oder eben die umgelautete Form ausgewichen:

Ich würde einen Schraubenzieher brauchen, wenn ich einen finden könnte.

Ich bräuchte einen Schraubenzieher, wenn ich einen finden könnte.

In der gesprochenen Sprache wird dieses „bräuchte“ regelmäßig verwendet. Auch in standardsprachlichen Texten kommen die umgelauteten Formen „bräuchte“, „bräuchtest“, „bräuchten“ und „bräuchtet“ vor, sie werden aber noch nicht von allen als korrekt akzeptiert. Wenn Sie „bräuchte“ verwenden, riskieren Sie also, von Mitmenschen mit traditionellem Grammatikverständnis nachdrücklich („falsch!“) oder eher mild („umgangssprachlich“) getadelt zu werden. Ich verwende deshalb in Texten meist „brauchte“ oder „brauchen würde“.

Sie würden es mir sagen, wenn Sie noch etwas brauchten?

Ich frage mich, wie viel Zeit wir dafür brauchen würden.

Ich würde aber beim Anblick der Form „bräuchte“ nicht den Rotstift zücken. Gemäß Duden* ist die umgelautete Form sogar schon standardsprachlich korrekt. Im Gegensatz dazu, was früher häufig gelehrt wurde, ist „bräuchte“ heute nicht mehr (ganz) tabu.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

*Duden, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 8. Auflage, 2016, Stichwort „brauchen“.

Rechtschreibfragen, wenn „on demand“ auf „Bibliothek“ trifft

Frage

Können Sie mir bei folgender Frage behilflich sein? Welche Variante ist korrekt:

1) On Demand Bibliothek
2) On-Demand-Bibliothek
3) On Demand-Bibliothek
4) gar keine?

Wo setzt man […] hier einen Bindestrich? Ich hätte jetzt auf die Variante 2) getippt, aber bin mir nicht ganz sicher.

Antwort

Guten Tag Frau B.,

die Frage nach den Bindestrichen ist schnell beantwortet: Zwischen allen Teilen der Zusammensetzung müssen Bindestriche gesetzt werden. Richtig ist dann tatsächlich die Variante 2), auf die Sie getippt haben:

On-Demand-Bibliothek

Eine andere Frage ist die Groß- und Kleinschreibung. Demand (Anfrage) wird hier großgeschrieben, weil es sich um ein Substantiv handelt. Substantive aus anderen Sprachen werden auch in Zusammensetzungen großgeschrieben (vgl. amtliche Rechtschreibregelung § 55(3)). Beispiele sind dort u. a. Desktop-Publishing und Full-Time-Job.

Ganz so einfach ist es aber leider nicht. In § 55(E2) der Regelung steht, dass Substantive aus fremden Sprachen ausnahmsweise kleingeschrieben werden, wenn sie Teil einer adverbialen Fügung sind, die als Ganzes ins Deutsche übernommen worden ist. Beispiele sind u. a. a cappella, in flagranti, à discrétion, de facto und – für unseren Fall hier wichtig – die Zusammensetzungen A-cappella-Chor und De-facto-Anerkennung. Die Kleinschreibung des Substantivs gilt also auch in Zusammensetzungen mit solchen Fügungen.

So klar die Regel klingt, so unklar bleibt manchmal, was genau als feste adverbiale Fügung gilt, die als Ganzes aus einer fremden Sprache entlehnt worden ist. Muss die Fügung in Wörterbüchern wie Duden, Wahrig, Pons, DWDS, LEO stehen und, wenn ja, in allen oder nur in einem? Sind zum Beispiel on demand (etwas on demand liefern), just in time (just in time produzieren) und business to business (business to business liefern) im Deutschen als feste Fügungen üblich oder nicht? Das ist je nach Ausdruck und Branche unterschiedlich und ich möchte diese Frage auch nicht weiter diskutieren. Es geht mir vor allem darum, dass es hier einen recht großen grauen Bereich gibt. Wenn man nämlich on demand als im Deutschen gebräuchliche Fügung annimmt, muss das d nicht nur in der adverbialen Fügung on demand, sondern auch in Zusammensetzungen kleingeschrieben werden:

On-demand-Bibliothek

Da feste Kriterien fehlen, sind beide Betrachtungsweisen möglich, das heißt, beide Schreibweisen können als korrekt gelten. Weitere Beispiele:

On-Demand-Lieferung / On-demand-Lieferung
On-Demand-Mobilität / On-demand-Mobilität

Ein weiteres Kriterium sollte man in Zweifelsfällen wie diesen nicht ganz außer Acht lassen: Was ist üblich(er), On-Demand-Xyz oder On-demand-Xyz? Die Schreibung mit großem D kommt viel häufiger vor. Sie scheint sich also in der  deutschen Schreibpraxis durchzusetzen.

Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Sprache sich auch auf der Ebene der Rechtschreibung  nicht immer in einfache, alle Fälle abdeckende Regeln fassen lässt. Deshalb heißt es häufig wie hier: Beides kommt vor und beides ist vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das Pronomen „solches“ wird als solches immer kleingeschrieben

Heute geht es ausnahmsweise einmal um eine Frage, auf die eine kurze, eindeutige Antwort ohne Ausnahmen möglich ist. So etwas gibt es zum Glück ja auch.

Frage

Gibt es Fälle bei denen man „solchen“, „solches“ großschreibt? Ein Beispiel:

Das Geld kann aus einer kriminellen Tätigkeit oder der Beteiligung an einer solchen/Solchen stammen.

Wird „solchen“ groß- oder kleingeschrieben?

Antwort

Guten Tag Herr D.,

das Pronomen „solcher/solche/solches“ wird immer kleingeschrieben:

solch eine Frechheit
Wer solches behauptet, …
Es gibt immer solche und solche.
Einen solchen will ich nicht.
der Bürger als solcher / die Bürgerin als solche
das Dasein als solches
die Bedeutung des Staates als eines solchen

Auch in Ihrem Satz ist also die Kleinschreibung richtig:

Das Geld kann aus einer kriminellen Tätigkeit oder der Beteiligung an einer solchen stammen.

So einfach kann es manchmal sein! Leider ist nicht alles, was mit „solch“ verbunden ist, ganz so unproblematisch; siehe zum Beispiel hier und hier (falls Lesezeit und -lust vorhanden).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp