Und wieder einmal zweimal em:
»aus gehobenem bürgerlichem/bürgerlichen Elternaus«

Eine immer wiederkehrende Frage in praktisch allen deutschen Grammatikrubriken ist die Frage nach dem doppelten em bei aufeinanderfolgenden Adjektiven. Es ist also gut möglich, dass Sie das Thema bereits kennen. Auch in diesem Blog waren die Parallel- und die Wechselflexion schon 2014 (zweimal -em) und 2010 (dreimal em) ein Thema. Deshalb folgt auf die Antwort an Frau E. eine etwas ausführlichere Erklärung.

Frage

Immer wieder begegnet mir der Fall, dass zwei Adjektive vor einem Substantiv im Dativ unterschiedliche Endungen haben, zum Beispiel:

Sie kam aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus.

Nach meinem Empfinden müsste es heißen:

Sie kam aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus.

Liege ich da richtig?

Antwort

Guten Tag Frau E.,

hier gelten beide Formulierungen als korrekt. Nach einem Adjektiv mit der starken Dativendung em kann ein folgendes Adjektiv a) ebenfalls stark mit em gebeugt werden oder b) die schwache Dativendung en haben:

a) Sie kam aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus.
b) Sie kam aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus.

Siehe auch diese Angaben in der LEO-Grammatik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp


Erläuterung

Zwei (oder mehr) aufeinanderfolgende Adjektive werden grundsätzlich gleich gebeugt:

die gute alte Zeit
in der guten alten Zeit

leckeres frischgebackenes Brot
das leckere frischgebackene Brot

bei gleicher durchschnittlicher Arbeitszeit
bei der gleichen durchschnittlichen Arbeitszeit

grüne, schleimige Frösche
die grünen, schleimigen Frösche

ein neues, originelles und alle überzeugendes Konzept
das neue, originelle und alle überzeugende Konzept

Das gilt auch für die starke Endung em:

bei gleichem durchschnittlichem Ertrag
nach langem, peinlichem Schweigen
aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus

Bei der Endung em kommt es aber auch häufig vor, dass das zweite Adjektiv die schwache Endung en erhält:

bei gleichem durchschnittlichen Ertrag
aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus

Früher war das sogar „zwingend“ so: In älteren Grammatiken (zum Beispiel in der Duden-Grammatik von 1935, S. 205-206) stand eine Regel, nach der das zweite Adjektiv schwach gebeugt wird, wenn es mit dem Substantiv eine begriffliche Einheit bildet, die durch das erste Adjektiv näher bestimmt wird. Nach dieser Regel wird das zweite Adjektiv stark gebeugt, wenn die beiden Adjektive das Substantiv in gleicher Weise bestimmen. Letzteres erkennt man daran, dass ein Komma oder ein und zwischen den beiden Adjektiven stehen kann.

Heute sieht es anders aus: Schon 1984 schrieb die Dudengrammatik (S. 284) zu diesem Thema:

Die frühere Regel, daß in diesem Falle beim Dativ Singular und Genitiv Plural das zweite der artikellosen Adjektive nach Typ II (schwach) gebeugt werden müsse, gilt nicht mehr.

In heutigen Texten kommen sowohl die parallele Beugung (em + em) als auch die Wechselflexion (em + en) häufig vor, ohne dass sich dabei ein einheitlicher Bedeutungsunterschied feststellen ließe. Nur wenn zwischen den Adjektiven ein Komma oder und steht, kommt die parallele Flexion deutlich häufiger vor.

Schlussfolgerung

Zwei oder mehr aufeinanderfolgende Adjektive können immer gleich gebeugt werden.

bei gleichem durchschnittlichem Ertrag
aus gehobenem bürgerlichem Elternhaus

Bei der männlichen und sächlichen Dativendung em kann ein zweites (und weiteres) Adjektiv auch die schwache Endung en annehmen.

bei gleichem durchschnittlichen Ertrag
aus gehobenem bürgerlichen Elternhaus

Steht zwischen den Adjektiven ein Komma oder und, ist die parallele Beugung viel üblicher.

bei schönem und warmem Wetter
aus reichem, bürgerlichem Elternhaus

Kurzum, zweimal em ist immer gut, aber einmal em und einmal en geht meistens auch.

So viel für heute zu diesem Thema. Wer weiß, ob es nicht in ein paar Jährchen wieder einmal aufgenommen werden wird …

Wie(,) meint ihr(,) sieht es hier mit der Kommasetzung aus?

Frage

Heute mal wieder ein Komma-Problem: Gehört in dem Satz „Was meint ihr ist besonders wichtig beim Kochen“ nach dem Wort „ihr“ ein Komma hin?

Antwort

Guten Tag Herr A.,

auch wenn man Formulierungen wie diese häufig kommalos antrifft, sollten Kommas gesetzt werden, und zwar vor und nach „meint ihr“:

Was, meint ihr, ist besonders wichtig beim Kochen?

Dieses „meint ihr“ ist ein eingeschobener Satz (Schaltsatz), der mit Kommas abgetrennt wird.

Das Fragewort „was“ gehört nicht zu „meint ihr“, sondern zu dieser Frage: „Was ist besonders wichtig beim Kochen?“ Es handelt sich also nicht um eine Frage wie diese, bei der „was“ von „meinen“ abhängig ist:

Was meint ihr, ist kochen zu können wichtig?
Was meint ihr: Ist kochen zu können wichtig?

Vergleiche auch ähnliche Formulierungen mit einem eingeschobenen Satz, die ebenfalls mit Kommas geschrieben werden sollten:

Wo, meint ihr, kann man am besten einkaufen?
Wer, glaubst du, hat es getan?
Wie, denken Sie, wird es hier in zwanzig Jahren aussehen?
Womit, findest du, sollten wir es reparieren?
Das ist, glaube ich, nicht so wichtig.
Man will die Kommas ja nicht, sagen wir, einfach nach Gefühl setzen.

Häufig werden solche Einschübe ohne Kommas geschrieben. Das liegt vielleicht daran, dass sie als formelhafte adverbiale Wendungen angesehen werden, die mit und ohne Kommas geschrieben werden können, wie dies zum Beispiel hier der Fall ist:

Das haben wir, Gott sei Dank, endlich hinter uns.
Das haben wir Gott sei Dank endlich hinter uns.

Sie haben, wer weiß wie lange, miteinander gesprochen.
Sie haben wer weiß wie lange miteinander gesprochen.

Einschübe der Art „meint ihr“, „glaubst du“, „denken Sie“ usw. sollten allerdings immer durch Kommas abgetrennt werden. Das ist, finde ich, unter anderem auch übersichtlicher.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Behängt und behangen, verhängt und verhangen

Frage

Die Erklärung in meinem Grammatikbuch zu „hängen“ ist meiner Meinung nach nicht  vollständig: Es müsse „hing, gehangen“ heißen, wenn KEINE Ergänzung im Akkusativ vorliege. Liege eine Ergänzung im Akkusativ vor, so müsse es „hängte, gehängt“ heißen.

Das Problem ist, dass es Satzkonstruktionen gibt, bei denen weder ein Dativ- noch ein Akkusativobjekt in Erscheinung tritt, so dass man dann anhand dieser Regelung keine Entscheidung treffen kann:

Der Himmel war wolkenverhangen.
Er hat eingehängt (Telefon).
Der Baum war mit Kugeln behängt.
…, so muss ein -n angehängt werden.

Wie kann man hier die Verwendung der jeweiligen Form begründen bzw. erklären? […]

Antwort

Guten Tag Herr G.,

die Erklärung aus dem Grammatikbuch ist so, wie Sie sie zitieren, vielleicht etwas zu einfach formuliert. Es geht hier nicht so sehr darum, ob im Satz ein Akkusativobjekt vorhanden ist, als darum, ob das Verb transitiv ist. Transitive Verben sind Verben, die ein Akkusativobjekt fordern. Wo ist dann aber der Gegensatz, den ich soeben erwähnt habe? Auf den ersten Blick macht es keinen Unterschied, ob ein Akkusativobjekt vorhanden ist oder ob das Verb transitiv ist. Ganz so einfach ist es aber nicht immer.

Die schwachen Formen hängte, gehängt stehen beim transitiven Verb hängen (resp. anhängen, aufhängen, einhängen, behängen, verhängen …), also beim hängen, das ein Akkusativobjekt fordert:

Wir hängten das Bild an die Wand.
Wir hängten ein n an. [Das Akkusativobjekt ist hier „ein n“]
Er hat den Hörer eingehängt.
Sie behängten den Baum mit Kugeln.
Sie haben die Fenster (mit Tüchern) verhängt.

Und nun kommen wir zum oben erwähnten Unterschied. Beim transitiven Verb einhängen kann das Akkusativobjekt den Hörer auch weggelassen werden. Das Akkusativobjekt ist dann nicht mehr vorhanden, einhängen ist aber immer noch ein transitives Verb:

Er hat eingehängt.

Auch wenn wir die Sätze ins Passiv umwandeln, gibt es kein Akkusativobjekt mehr, denn es wird im Passiv ja zum Subjekt:

Das Bild wurde an die Wand gehängt.
Ein n wurde angehängt.
Der Hörer wurde eingehängt.
Der Baum wurde mit Kugeln behängt.
Die Fenster wurden mit Tüchern verhängt.

Das gilt auch für das sein-Passiv (soweit es möglich/sinnvoll ist):

Der Hörer ist eingehängt.
Der Baum war mit Kugeln behängt.
Die Fenster waren mit Tüchern verhängt.

Die schwachen Formen gehören also zu den transitiven Verben hängen, aufhängen, einhängen, behängen, verhängen usw.

Und nun wird es noch etwas komplizierter: Das Partizip Perfekt von behängen und verhängen wird auch in Sätzen verwendet, die wie ein sein-Passiv aussehen, die aber nicht in ein Aktiv umgewandelt werden können. Dann verwendet man in der Regel die starken Formen behangen und verhangen:

Der Baum war mit Früchten behangen.
mit Schnee behangene Zweige
Der Himmel ist mit Wolken verhangen (o. wolkenverhangen)
Der Keller war mit Spinnweben verhangen.

Etwas ist behängt oder verhängt, wenn ein Subjekt es aktiv behängt oder verhängt hat. Etwas ist behangen oder verhangen, wenn kein aktives Subjekt es behängt oder verhängt hat. Niemand hat den Baum mit Früchten behängt. Der Himmel wurde von niemandem mit Wolken verhängt und die Spinnen haben die Netz nicht gewebt, um den Keller damit zu verhängen (sondern um Beutetiere zu fangen).

So weit die Theorie. Die Unterscheidung zwischen den starken und schwachen Partizipien von behängen und verhängen wird in der Sprachpraxis nicht immer so eingehalten. Es ist auch schwierig, so schnell genau zu unterscheiden zwischen zum Beispiel mit Fähnchen behängten und mit Äpfeln behangenen Bäumen oder mit Tüchern verhängten und mit Efeu verhangenen Fenstern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Zusammengeschrieben oder nicht: Rumverschnitt oder Rum Verschnitt?

Frage

Vor einigen Tagen haben wir in unserem Freundeskreis über die korrekte Schreibung von „Rum Verschnitt“ bzw. „Rumverschnitt“ gesprochen. Es herrschte eine Unsicherheit, denn die Motiviertheit zur getrennten Schreibung beider Lexeme äußerte sich bei manchen u. a. bei der Betonung. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Determinativkomposita wurde die 2. Komponente genauso stark oder noch stärker betont. Dies würde darauf hindeuten, dass es sich hier um eine Aneinanderreihung handelt. […] Auch die Bedeutung lässt mehrere Interpretationen zu. Wie würden Sie sich dazu positionieren?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

weder bei der Betonung noch bei der Bedeutung und auch nicht bei der Beugung spricht etwas gegen die Zusammenschreibung Rumverschnitt. Hier ein paar Worte zu den einzelnen Aspekten:

• Betonung: In Zusammensetzungen liegt die Hauptbetonung bei „neutraler“ Aussprache auf dem ersten Element (Tíschbein, Rásenmäher, Kúndendienst, Verkéhrsverbund). Das gilt auch bei der normalen Aussprache von Rumverschnitt. Es wird gleich betont wie zum Beispiel Rumgemisch oder Rumfabrik. Man kann anders betonen, wenn der zweite Teil besonders hervorgehoben werden soll, aber normalerweise ist es Rúmverschnitt.

• Bedeutung: In sogenannten Determinativkomposita bestimmt das erste Glied der Zusammensetzung das zweite Glied näher (Tischbein = Bein eines Tisches, Rasenmäher = Mäher für Rasen, Verkehrsverbund = Verbund im Verkehrsbereich). Ein Rumverschnitt ist ein Verschnitt (eine Mischung verschiedener Alkohole), bei dem Rum beteiligt ist und der wie Rum schmeckt oder schmecken soll. Der erste Teil der Zusammensetzung (Rum) gibt genauer an, um was für einen zweiten Teil (Verschnitt) es sich handelt. Ähnlich wird eine Mischung von Wein verschiedener Sorten, Jahrgänge oder Lagen u. a. Weinverschnitt genannt.

• Beugung: Auch die Wortbeugung zeigt, dass es sich um ein „gewöhnliches“ Kompositum handelt, bei dem nicht nur ein Teil, sondern die ganze Zusammensetzung gebeugt wird (die Tischbeine, des Rasenmähers, die Kundendienste). Der Genitiv Singular von Rumverschnitt ist des Rumverschnitts, nicht des Rums Verschnitt. Der Plural ist nicht die Rums Verschnitt oder die Rum Verschnitt, sondern die Rumverschnitte.

Substantivverbindungen, bei denen das Bestimmungswort nachgestellt ist, kommen im Deutschen nur selten vor, hauptsächlich bei Eigennamen und Ähnlichem. Sie werden in der Regel getrennt geschrieben, zum Beispiel: Bahnhof Tíérgarten – des Bahnhofs Tiergarten; der Whiskey Cóla – zwei Wiskey(s) Cola.

Wie bei allen Komposita ist bei Rumverschnitt im Prinzip auch die Schreibung mit „verdeutlichendem“ Bindestrich möglich: Rum-Verschnitt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Sich auf, für oder zu etwas committen

Frage

Heißt es „sich auf etwas committen“ oder „sich zu etwas committen“? Ist beides möglich im Sinne von „sich auf etwas verständigen“ bzw. „sich zu etwas bekennen“?

Antwort

Guten Tag Frau K.,

nach zum Beispiel DWDS und PONS heißt es „sich zu etwas committen“. Das stimmt mit der Präposition überein, die auch bei den deutschen Entsprechungen „sich zu etwas verpflichten“ und „sich zu etwas bekennen“ steht. Verben aus anderen Sprachen übernehmen häufig die Konstruktion eines deutschen Verbs mit gleicher oder ähnlicher Bedeutung. Das „zu“ kann aber auch eine direkte Übersetzung des „to“ im englischen „to commit to something“ sein.

In der freien Sprachwildbahn kommen allerdings auch die Formulierungen „sich auf etwas committen“ und „sich für etwas committen“ vor, dies vielleicht unter dem Einfluss von deutschen Konstruktionen wie „sich auf etwas festlegen“ bzw. „sich (bedingungslos) für etwas einsetzen“.

Der Gebrauch von „sich committen“ hat sich offensichtlich im Deutschen noch nicht stabilisiert. Das gilt nicht nur für die Präposition, mit der das Verb verwendet wird, sondern auch für seine Bedeutung. Nicht alle verwenden „sich committen“ mit der gleichen Bedeutung. Das kann einen Einfluss auf die Wahl der Präposition haben. Wirklich falsch ist also keine der Präpositionen. Wenn ich dieses Verb überhaupt verwenden würde*, wählte ich „sich zu etwas committen“, weil für mich „sich committen“ am nächsten bei „sich verpflichten“ steht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

* Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ich dieses Verb je verwenden werde, aber ausschließen kann ich es natürlich nicht – und außerdem ist das eine Frage des Stils, nicht der Grammatik.

„Weder … noch …“ und die Kommasetzung: „Weder ist das eine zu hinterfragen noch[,] ob alle das andere tun können“

Frage

Bei der Kommasetzung des folgenden Satzes bin ich mir unsicher. Dass „weder – noch“ ohne Komma steht, ist mir bewusst. Aber wie verhält es sich im folgenden Fall, in dem sich ein Nebensatz mit „ob“ anschließt?

Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen[,] noch[,] ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.

[…] Wird beim obigen Satz ein Komma gesetzt?

Antwort

Guten Tag Herr S.,

bei der Kommasetzung in so komplexen Formulierungen ist es oft schwierig, eine einfache, eindeutige Lösung zu finden. Ich habe in solchen Fällen die Neigung, anders zu formulieren, nicht zuletzt, weil das der Verständlichkeit häufig zugutekommt. Ich bleibe hier aber beim Satz, so wie Sie ihn zitieren. Hier mein Versuch einer Antwort, für den ich etwas ausholen muss:

Wenn „weder – noch“ gleichrangige Nebensätze verbindet, werden nach § 72 der amtl. Rechtschreibregelung bei ihnen keine Kommas gesetzt (das Komma vor „weder“ trennt jeweils den Nachtrag ab):

Diese Verpflichtung gilt nicht, weder wenn du einreist noch wenn du ausreist.
Ich wusste es nicht, weder dass er verheiratet war noch dass er Kinder hatte.

Das gilt auch hier:

Es ist nichts zu hinterfragen, weder ob das Antragsrecht besteht noch ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.

Wenn wir jeweils den ersten Nebensatz durch eine Nomengruppe ersetzen, sehen die Sätze so aus:

Diese Verpflichtung gilt nicht, weder bei der Einreise noch wenn du ausreist.
Ich wusste es nicht, weder von seiner Frau noch dass er Kinder hatte.
Es ist nichts zu hinterfragen, weder das Antragsrecht noch ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.

Wenn aber „weder – noch“ zum übergeordneten Satz gehört, sollten bei den Nebensätzen Kommas gesetzt werden:

Diese Verpflichtung gilt weder, wenn du einreist, noch, wenn du ausreist.
Ich wusste weder, dass er verheiratet war, noch, dass er Kinder hatte.
Weder ist zu hinterfragen, ob das Antragsrecht besteht, noch, ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.

Ersetzt man auch hier jeweils den ersten Nebensatz durch eine Nomengruppe, entfallen die Kommas dieses Nebensatzes:

Diese Verpflichtung gilt weder bei der Einreise noch, wenn du ausreist.
Ich wusste weder von seiner Frau noch, dass er Kinder hatte.

Und hier dann endlich der Satz in der Form, in der er in Ihrer Frage steht:

Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen noch, ob tatsächlich alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.

Ich komme also zum Schluss, dass in Ihrem Satz vor dem Nebensatz ein Komma stehen sollte. Meine Erklärung holt aber weit aus und ist so komplex, dass ich ein fehlendes Komma hier nicht als Fehler anstreichen würde. In Fällen wie diesem sollte man die Kommasetzung nicht allzu strikt sehen. Manchmal führt auch in der Zeichensetzung mehr als ein Weg zum Ziel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nicht alle transitiven Verben sind gleich transitiv

Frage

Können gewisse Verben sowohl transitiv als auch intransitiv sein? So zum Beispiel das Verb geben in „Ich gebe ihr die Hand“?

Antwort

Guten Tag Herr M.,

transitive Verben sind Verben, die ein Akkusativobjekt bei sich haben. Verben die kein Akkusativobjekt bei sich haben können, sind intransitiv. So weit die einfache Darstellung. Natürlich ist die ganze Sache – wie so oft, wenn es um sprachliche Kategorien geht – etwas komplizierter. Es folgt eine einfache Darstellung der wichtigsten Fälle anhand von Beispielverben:

  • Das Verb „verteidigen“ ist ein transitives Verb mit einem obligatorischen Akkusativobjekt:

jemanden/etwas verteidigen
Sie verteidigen die Burg.
nicht: *Sie verteidigen.

  • Das Verb „lesen“ ist ein transitives Verb, das auch ohne Akkusativobjekt verwendet werden kann:

etwas lesen
Ich lese ein Buch.
auch: Ich lese.

Transitive Verben können neben dem Akkusativobjekt auch andere Objekte (obligatorisch oder fakultativ) bei sich haben. Das ist unter anderem beim Verb in Ihrer Frage der Fall:

  • Das Verb „geben“ ist ein transitives Verb, das neben dem Akkusativobjekt auch ein Dativobjekt hat:

jemandem etwas geben
Ich gebe dir die Hand.

  • Das Verb „beschuldigen“ ist ein transitives Verb, das neben dem Akkusativobjekt auch ein Genitivobjekt haben kann:

jemanden [einer Sache] beschuldigen
Sie beschuldigen ihn der sexuellen Belästigung.

  • Das Verb „erinnern“ ist ein transitives Verb, das neben dem Akkusativobjekt auch ein Präpositionalobjekt hat:

jemanden an jemanden/etwas erinnern
Sie erinnert ihn an seine Schwester.

Bis jetzt haben wir keine Verben gesehen, die transitiv und intransitiv sind (im Satz „Ich lese“ gilt „lesen“ als intransitiv verwendetes transitives Verb). Es gibt aber einige Verben, die transitiv und intransitiv sein können. Dabei verändert sich die Bedeutung. Zum Beispiel:

  • Das Verb „rollen“ kann transitiv sein (etwas rollend fortbewegen), es kann aber auch intransitiv sein (sich rollend fortbewegen):

transitives Verb: Ich rolle den Ball.
intransitives Verb: Der Ball rollt.

  • Das Verb „kochen“ kann ein transitives Verb sein (durch Erhitzen [Speisen] zubereiten), das auch ohne Akkusativobjekt stehen kann. Es kann aber auch intransitiv sein (siedend sein):

transitives Verb: Ich koche die Kartoffeln.
intransitiv verwendetes transitives Verb: Ich koche gern.
intransitives Verb: Die Milch kocht.

Es gibt also transitive Verben, die auch intransitiv verwendet werden (z. B. „lesen“), es gibt transitive Verben, die neben dem Akkusativobjekt noch weitere Ergänzungen bei sich haben (z. B. „geben“, „beschuldigen“, „erinnern“) und es gibt transitive Verben, die eine intransitive Variante haben (z. B. „rollen“, „kochen“). Und das ist noch nicht alles, denn es gibt auch noch reflexive Verbvarianten, pseudotransitive Verben u. a. m. Diese Darstellung zeigt aber so schon, dass nicht einmal ein relativ einfaches grammatisches Konzept wie „transitiv–intransitiv“ wirklich einfach ist. Siehe auch hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Es“ oder „so viel“: Was ist das Subjekt in „Es wurde so viel verlangt“?

Frage

Gegeben ist ein einfacher Passivsatz:

In der Firma wurde immer so viel verlangt, dass ich abends todmüde war.

Die Frage ist, was das Subjekt des Hauptsatzes ist. Zunächst dachte ich, dass es das weggelassene „es“ sein muss: „Es wurde in der Firma so viel verlangt …“. Dann fiel mir ein, dass das Verb „verlangen“ ein Akkusativobjekt („viel“) hat. Dann müsste „viel“ das Subjekt im Passivsatz sein. Leider konnte ich dazu keine Erläuterung finden, mit der ich mit Sicherheit die eine oder andere Lösung als richtig oder falsch beurteilen konnte.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

in Ihrem Satz ist tatsächlich die Pronomengruppe „so viel“ das Subjekt. Bei einem transitiven Verb (= einem Verb mit Akkusativobjekt) wird das Akkusativobjekt im Passiv zum Subjekt (vgl. hier):

Aktiv:
Man verlangte in der Firma so viel
(Man verlangte wen oder was?)

Passiv:
So viel wurde in der Firma verlangt …
(Wer oder was wurde verlangt?)

Dass „so viel“ das Subjekt ist, sieht man auch dann gut, wenn Sie „so viel“ durch „so viele Dinge“ ersetzen. Das Verb wird dann in den Plural gesetzt, weil es in Numerus und Person mit dem Subjekt übereinstimmen muss:

In der Firma wurde immer so viel verlangt, dass ich abends todmüde war.
In der Firma wurden immer so viele Dinge verlangt, dass ich abends todmüde war.

Das Subjekt ist hier also „so viel“. Aber wenn „so viel“ das Subjekt ist, was ist dann „Es“ am Anfang der folgenden Formulierung?

Es wurde in der Firma immer so viel verlangt …

Dieses „es“ ist das sogenannte Platzhalter-es. In einem deutschen Aussagesatz muss immer ein Satzteil vor dem gebeugten Verb stehen. Das ist eine der wenigen „ehernen Gesetzte“ der deutschen Grammatik. Es ist so stark, dass man den Satz mit einem völlig bedeutungslosen „es“ beginnt, wenn sonst nichts vor der gebeugten Verbform steht. Mehr dazu finden Sie hier und hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die Beschreibung von als-Gruppen als komplexem/komplexes Problem

Die als-Gruppen sind zu Recht einer Ihrer „Lieblingsproblemfälle“. In welchem Fall das Substantiv in einer als-Gruppe stehen sollte, ist nämlich bei Weitem nicht immer eindeutig. Entsprechend groß ist die Unsicherheit, die daraus entstehen kann – insbesondere dann, wenn man anfängt darüber nachzudenken. Wenn ich alle Aspekte dieser Frage ausführlich in Artikeln beschreiben wollte, wäre der Blog bis Ende Jahr gefüllt – und ich übertreibe nur mäßig. Weil das recht langweilig wäre, veröffentliche ich weiterhin einfach hin und wieder Einzelfragen zu diesem Thema (eine Übersicht der Regeln und Ausnahmen finden sie auf dieser Grammatikseite). Heute eine Frage von Herrn K.:

Frage

Wir sind uns intern nicht einig, welcher Fall nach „als“ gesetzt werden soll. Der Satz lautet folgendermaßen:

Die Zahlen belegen die Konstanz von TERMO [ein Firmenname] als attraktiver/attraktivem Arbeitgeber.

Setzt man nach „als“ den Nominativ oder den Dativ?

Antwort

Guten Tag Herr K.,

die Uneinigkeit ist begreiflich, denn das Thema ist sehr komplex – und beide Formulierungen sind möglich.

Als Grundregel gilt, dass eine als-Gruppe dieser Art im gleichen Fall steht wie das Wort, auf das sie sich bezieht. In Ihrem Satz kann die als-Gruppe sich auf „TERMO“ beziehen. Der Firmenname steht im Dativ, den „von“ verlangt. Die als-Gruppe kann also im Dativ stehen:

Die Zahlen belegen die Konstanz von TERMO als attraktivem Arbeitgeber.

Ebenso zum Beispiel:

Ankündigung der Einstellung von Sandro Müller als neuem Abteilungsleiter
Sie verurteilten den Einsatz von Kindern als billigen Arbeitskräften.

Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen zu dieser Grundregel. Mit einer solchen haben wir es auch hier zu tun:

Wenn eine als-Gruppe wie hier bei einem Präpositionalattribut mit „von“ steht, kann sie auch vom übergeordneten Substantiv abhängig sein. Das übergeordnete Substantiv ist hier „Konstanz“ und das dazugehörende Präpositionalattribut mit „von“ ist „von TERMO“. Wenn dies der Fall ist, kann die als-Gruppe im Nominativ stehen:

Die Zahlen belegen die Konstanz von TERMO als attraktiver Arbeitgeber.
Ankündigung der Einstellung von Sandro Müller als neuer Abteilungsleiter
Sie verurteilten den Einsatz von Kindern als billige Arbeitskräfte.

In diesem Fall (die als-Gruppe enthält ein gebeugtes Adjektiv, aber keinen Artikel) ist die Konstruktion mit dem Nominativ gebräuchlicher, der Dativ gilt aber ebenfalls als richtig (vgl. hier).

Man sollte bei der Beschreibung von als-Gruppen als komplexem/komplexes Problem nicht übertreiben, aber einfach machen sie es uns wirklich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Dilettantinnen und Amateure

Heute morgen las ich wieder einmal eine Wortkombination, die gerne dann aus der Schublade der abwertenden Bemerkungen gezogen wird, wenn jemandes Fachkompetenz niedergesäbelt werden soll:

Das sind alles Amateure und Dilettanten!

In dieser Kombination können die Wörter „Amateur“ und „Dilettant“ sowie die weiblichen Entsprechungen „Amateurin“ und „Dilettantin“ nur als negative Beurteilung der Fachkompetenz der so bezeichneten Personen verstanden werden. Dabei waren diese Wörter ursprünglich gar nicht negativ beladen.

Amateure und Amateurinnen sind im heutigen Deutsch Nichtfachpersonen, also Personen, die eine Tätigkeit nicht als Beruf, sondern aus Liebhaberei ausüben. Wir haben das Wort – die Endung -eur verrät es schon – aus dem Französischen übernommen. Dort hat es mehr oder weniger die gleiche Bedeutung. Es geht auf lateinisches „amator“ (Liebhaber) zu „amare“ (lieben, Gefallen an etwas finden) zurück. So gibt es zum Beispiel Amateurfunker, Amateurfilmer, Amateurbiologinnen und Amateursportlerinnen aller Art, die die jeweilige Tätigkeit nicht als Beruf ausüben. Diese Bezeichnungen haben im Prinzip keine negativen Nebenbedeutung. Dennoch erhält „Amateur“ wie auch „nicht professionell“ eine negative Ladung, wenn die Kompetenz der Ausführenden in Zweifel gezogen wird. Wenn jemand „wie ein Amateur“ arbeitet, ist damit selten gemeint, dass die Tätigkeit gut ausgeführt wird. Wenn man es richtig gemacht haben will, braucht es Fachpersonen, keine nicht professionell arbeitenden Liebhaber bzw. Amateure. Das ist die dahinterliegende „Verurteilung“.

Noch weiter gesunken ist das Wort „Dilettant“. Es ist im 18. Jahrhundert aus dem Italienischen übernommen worden. Es gehört zum Verb „dilettare“ (erfreuen, ergötzen). Es hatte und hat im Italienischen die Bedeutung „Laie“, „Amateur“ und kann wie unser „Amateur“ neutral oder negativ gemeint sein. Im Deutschen ist vor allem die negative Bedeutung gebräuchlich: Noch stärker als ein negativ gemeinter Amateur ist ein Dilettant ein Stümper. „Dilettant“ und „Dilettantin“ können zwar nach Angaben der Wörterbücher neutral gemeint sein, aber wer in der alltäglichen Sprachrealität als Dilettantin bezeichnet wird, kann ziemlich sicher sein, dass der Begriff nicht neutral, sondern im wenig schmeichelnden Sinne von „Stümperin“ gemeint ist.

Amateure und Dilettanten sind also ursprünglich Liebhaber einer gewissen Tätigkeit. Amateure und Amateurinnen sind dies auch im heutigen Deutschen häufig noch, nicht aber Dilettanten und Dilettantinnen. Und die Kombination „Amateure und Dilettanten“ kann trotz der ursprünglich positiven Bedeutung der beiden Wörter wirklich nur noch negativ verstanden werden.