U. a. am Satzanfang

Frage

Können Sie mir bitte sagen, ob dieser Satz grammatisch ist?

U. a. wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.

Frage: Kann man „U. a.“ so verwenden, damit der Satz grammatisch ist?

Antwort

Guten Tag Herr M.,

der Satz ist so im Prinzip korrekt:

U. a. wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.

Die Wendung unter anderem ist hier eine adverbiale Bestimmung und kann als solche im Satz an erster Stelle vor dem Verb stehen. So zum Beispiel auch:

Beispielsweise wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.
Gegebenenfalls wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.

Nicht immer sind aber Wendungen wie unter anderem, beispielsweise oder gegebenenfalls eigenständige Satzglieder. Wenn nach ihnen das folgt, was unter anderem, beispielsweise oder gegebenenfalls gemeint ist, bestimmen sie als adverbiale Wendung ein Satzglied näher. Dann können sie zusammen mit diesem am Satzanfang stehen. Genau betrachtet ist der folgende Satz deshalb nicht eindeutig:

Am Zoll wird unter anderem Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.

Er kann bedeuten, dass

  1. am Zoll eine Prüfung des Reisedokuments auf Gültigkeit und Echtheit sowie andere Vorgänge stattfinden;
  2. am Zoll das Reisedokument sowie andere Dokumente/Dinge auf Gültigkeit und Echtheit geprüft werden.

Den Unterschied sieht man bei Verschiebung an den Satzanfang gut:

a) Unter anderem wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.
b) Unter anderem Ihr Reisedokument wird am Zoll auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.

Wahrscheinlich ist die Variante a) gemeint und Ihr Satz entsprechend korrekt. Ohne Kontext ist die Variante b) aber nicht auszuschließen.

Dann noch Folgendes: Es gilt als stilistisch weniger gut, einen Satz mit einer Abkürzung mit Punkt zu beginnen. Deshalb standardsprachlich eher nicht:

U. a. wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.
Z. B. wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.
Ggf. wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.

Sondern besser zum Beispiel:

Unter anderem wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.
Zum Beispiel wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.
Gegebenenfalls wird am Zoll Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft.

Mit freundlichen Grüßen (= besser als M. f. G.)

Dr. Bopp

Wie man „Neunzehnhundertsechziger- und Neunzehnhundertsiebzigerjahre“ abkürzen kann

Wer diesen Blog häufiger liest, hat wahrscheinlich schon festgestellt, dass es oft mehr als nur eine korrekte Schreib- oder Formulierungsweise gibt. Diesmal ist es aber fast ein bisschen übertrieben.

Frage

Ich habe einen Text, bei dem die Schreibung der Jahreszahlen unterschiedlich ist: zum Beispiel „in den 1960er-/70er-Jahren“ und „in den 1960er-/1970er-Jahren“. Diese Begriffe kommen im gesamten Text sehr oft vor. Welche Schreibweise ist regelkonform oder gehen evtl. beide? Wenn ja, welche Version würden Sie empfehlen?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

eine „offizielle“ Regel hierzu gibt es nicht. Ähnlich wie es in der gesprochenen Sprache verschiedene Möglichkeiten gibt, so gibt es auch verschiedene geschriebene Varianten, die als korrekt gelten können. Je nachdem, wie stark man abkürzen muss oder will, sind dies mehr oder weniger empfehlenswerte Schreibweisen:

in den Neunzehnhundertsechziger- und Neunzehnhundertsiebzigerjahren
in den 1960er- und 1970er-Jahren
in den 1960er-/1970er-Jahren
in den 1960er/1970er-Jahren
in den 1960er-/70er-Jahren
in den 1960er/70er-Jahren
in den 1960/70er-Jahren

Auch ohne Bindestrich:

in den neunzehnhundertsechziger und neunzehnhundertsiebziger Jahren
in den 1960er und 1970er Jahren
in den 1960er/1970er Jahren
in den 1960er/70er Jahren
in den 1960/70er Jahren

Die Schreibung ganz ohne Ziffern bleibt literarischen Texten vorbehalten und ist auch dort kein Wunder der Lesbarkeit. Ich würde hier die zweitlängste Variante wählen, wenn der Platz es zulässt:

in den 1960er- und 1970er-Jahren

Wenn abgekürzt werden soll, dann würde ich es nach dem Motto „Wenn schon, denn schon“ tun:

in den 1960/70er-Jahren

Alle anderen Varianten sind aber auch mehr oder weniger gut vertretbar. Von den beiden Schreibweisen in Ihrer Frage gefällt mir in den 1960er-/1970er-Jahren besser.

Es gibt also weit mehr als nur eine akzeptable Möglichkeit. Es ist allerdings zu empfehlen, innerhalb eines Textes möglichst konsequent die gleiche Schreibweise zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Buchstaben im Genitiv: A’s Haus, As Haus oder das Haus von A?

Frage

Ich würde gerne wissen, wie der Genitiv bei Einzelbuchstaben korrekt lautet. Es geht um ein Beispiel mit zwei Personen A und B und deren Besitz, also zum Beispiel „A’s Haus“. Ist hier der Apostroph korrekt?

Antwort

Guten Tag Frau M.,

wenn Sie sich strikt an die Rechtschreibregelung halten wollen oder müssen, schreiben Sie diese Genitivformen ohne Apostroph:

As Haus
Ist dies As oder Bs Haus?
Das ist weder in As noch in Bs oder Cs Interesse.

Ohne Zusammenhang sieht dies ungewöhnlicher aus als in einem Zusammenhang, in dem klar ist, dass die Buchstaben A, B und C stellvertretend für jemanden oder etwas gemeint sind. Wenn es auch mit einem entsprechenden Zusammenhang nicht ganz deutlich ist oder wenn Sie an der Deutlichkeit zweifeln, können Sie auch auf eine (weniger elegante) Formulierung mit von ausweichen:

das Haus von A
Ist dies das Haus von A, B oder C?
Das ist weder im Interesse von A noch von B oder C.

Die Schreibung mit Apostroph ist nach der Rechtschreibregelung nicht vorgesehen. Siehe hierzu das Kapitel zum Apostroph in der Rechtschreibregelung. Ohne Apostroph schreibt man auch zum Beispiel des Pkws (oder des Pkw), das Erlernen des Abcs (oder des Abc), H&Ms Bademode.

Etwas anders sieht es aus, wenn A eine Abkürzung für einen mit A beginnenden Namen ist. Dann steht das Genitiv-s üblicherweise nach dem Abkürzungspunkt:

A.s Haus
Ist dies A.s oder M.s Haus?
Das ist weder in A.s noch in F.s oder M.s Interesse.

Zu guter Letzt noch dies: Wenn der Buchstabe gemeint ist, ist der Genitiv normalerweise endungslos:

die Großschreibung des A
die Kleinschreibung des b

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wenn + und – unmittelbar nebeneinanderstehen: LGBTQ+ in Zusammensetzungen

Frage

Wie schreibt man eine Zusammensetzung richtig, die ein Sonderzeichen beinhaltet, ganz konkret ein Pluszeichen? Ich meine hier den Begriff „LGBTQIA+-Feindlichkeit“. Kann hier der Bindestrich ausbleiben, um ein seltsames „+-“ zu vermeiden? Darf das ohne Bindestrich geschrieben werden?

Antwort

Guten Tag Herr P.,

Zusammensetzungen mit einer Abkürzung werden mit Bindestrich geschrieben (amtl. Rechtschreibregelung §40.2):

die NATO-Länder
das WM-Spiel
Kfz-Papiere
CO2-Emissionen
eine dpa-Meldung
die US-amerikanische Staatsbürgerschaft

Auch dann, wenn die Abkürzung mit einem + endet, sollte der Bindestrich in einer Zusammensetzung verwendet werden:

LGBTQIA+-Personen
LGBTQ+-Rechte
LGBTQIA+-Feindlichkeit
LGBTQ+-feindliche Politik

Das Aufeinandertreffen von + und – ergibt ein ungewöhnliches Schriftbild. Wahrscheinlich deshalb kommt die Schreibung ohne Bindestrich häufig vor. Es ist aber nach den Rechtschreibregeln nicht korrekt, den Bindestrich hier wegzulassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „hundert mal zweihundert Zentimeter“ am besten verkürzt

Frage

Immer mal wieder stolpere ich über die Frage, wie man eine Fläche oder ein Flächenformat im Lauftext am Schönsten darstellt. Gibt es dazu eine Best Practise? Der mir vorliegende Text lautet:

Die Lösung ist eine 100×120 cm große Plattform.

Ich frage mich: Ist das „x“ schöner als ein ausgeschriebenes „mal“? Oder gibt es noch eine andere Lösung? Mich würde Ihre Empfehlung sehr interessieren.

Antwort

Guten Tag Herr K.,

üblich ist hier vor allem die Schreibweise mit x oder „professioneller“ mit × (= Malzeichen oder Malkreuz). Zwischen den Zahlen und dem x oder × steht üblicherweise ein Abstand:

Die Lösung ist eine 100 x 200 cm große Plattform.
Die Lösung ist eine 100 × 200 cm große Plattform.

Wenn möglich sollten die Abstände vor und nach dem x oder × sowie vor cm geschützt sein (non-breaking space).

Ich würde Ihnen empfehlen, in dieser Weise vorzugehen. Verbindliche Regeln gibt es in diesem Bereich aber nicht.

Es ist also nicht falsch, das Ganze etwas buchstabenreicher aufzuschreiben:

eine 100 mal 200 Zentimeter große Plattform
eine hundert mal zweihundert Zentimeter große Plattform

Da Flächenangaben dieser Art aber meist in eher technischen Texten vorkommen, ist die weiter oben genannte Schreibweise mit Ziffern, x oder × und der Abkürzung cm die üblichste.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Mit oder ohne Bindestrich:
„ultraviolette (UV-)Strahlung“ oder „ultraviolette (UV) Strahlung“?

Frage

Beim folgenden Satz bin ich unsicher, wie ich die Abkürzung UV einfüge:

Ultraviolette (UV-)Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.
oder
Ultraviolette (UV) Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.

Auch zum Beispiel bei „Electronic (E-)Mail“? Für eine aufschlussreiche Antwort/Erklärung bin ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

wir haben es hier mit zwei der verschiedenen Anwendungsarten von Klammern zu tun:

a) Klammern zur Angaben von Alternativen in einem Wort;
b) Klammern zur Abgrenzung von Zusätzen und Nachträgen.

Die erste Anwendungsart (a) sieht in diesem Fall so aus:

a) ultraviolette (UV-)Strahlung
a) Electronic (E-)Mail

Die Klammern geben hier an, dass UV-Strahlung oder Strahlung gemeint ist. Löst man das Ganze auf, ergibt sich also:

ultraviolette (UV-)Strahlung
= ultraviolette UV-Strahlung bzw. ultraviolette Strahlung
Electronic (E-)Mail
= Electronic E-Mail bzw. Electronic Mail

Der jeweils erste Begriff ist sehr wahrscheinlich nicht gemeint, denn ultraviolette UV-Strahlung und Electronic E-Mail enthalten überflüssige Verdopplungen.

Besser funktioniert es, wenn man die Klammern so verwendet (b):

b) ultraviolette (UV) Strahlung
b) Electronic (E) Mail

Die Klammern geben hier an, dass UV eine Erläuterung zu ultraviolett ist, nämlich die Abkürzung. Dasselbe gilt beim eingeklammerten E nach Electronic (wobei man hier der Deutlichkeit halber besser anders vorgeht, siehe unten).

Am besten schreiben Sie den Satz in Ihrer Frage also wie folgt:

Ultraviolette (UV) Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums.

Wer es gerne ganz deutlich hat, kann auch so vorgehen:

c) ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung)
c) Electronic Mail (E-Mail)

Kurz ist gut, aber ein bisschen länger ist manchmal besser.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Human Resources, HR, das Verb und der Artikel

Frage

Zu meiner Frage konnte ich bisher keine Antwort finden, vielleicht können Sie mir helfen. Der Ausdruck „Human Resources“ wird im Englischen im Plural verwendet, die Abkürzung HR wohl in der Einzahl. Wie ist es aber, wenn ich die Abkürzung HR im Deutschen verwenden will? Heißt es dann: „HR ist zuständig“ oder „HR sind zuständig“?

Antwort

Guten Tag Frau L.,

wenn Human Resources für die Gesamtheit des menschlichen Leistungspotenzials oder alle Mitarbeitenden eines Unternehmens steht, sollte der Ausdruck im Plural verwendet werden:

Unsere Human Resources sind ein wichtiges Fundament zur Erreichung unserer Ziele.

Mit der Bezeichnung Human Resources ist im Deutschen aber sehr häufig die Personalabteilung, der Personalbereich, das Personalmanagement und/oder die Personalbetreuung gemeint (HR-Verantwortliche mögen mir diese vielleicht etwas zu ungenaue Darstellung verzeihen). Das gilt in noch stärkerem Maße für die Abkürzung HR.

Bei der Verwendung von Abkürzungen gibt es keine allgemeingültigen Regeln. Richtig ist, was üblich ist. Im Deutschen wird HR meistens mit dem Singular verwendet. Gemeint ist damit [die Abteilung/das Team/der Bereich] HR.

Undeutlicher wird die Lage, wenn man den Artikelgebrauch bei HR anschaut. Diese Varianten kommen häufiger vor:

HR ist zuständig / in HR arbeiten
das HR ist zuständig / im HR arbeiten
die HR ist zuständig / in der HR arbeiten

Ob mit dem sächlichen, mit dem weiblichen oder ganz ohne Artikel, alle Varianten werden verwendet und alle können als korrekt gelten. Es hat sich (noch?) kein Standard herausgebildet. Es ist nur zu empfehlen, sich für eine der Varianten zu entscheiden und dann in einem Text, auf einer Website usw. überall die gewählte Variante zu verwenden.

Sicher richtig und stilistisch meist etwas besser sind Formulierungen dieser Art:

Der Bereich HR ist zuständig
Die HR-Abteilung ist zuständig
Das HR-Team ist zuständig
Die HR-Verantwortlichen sind zuständig

im Bereich HR arbeiten / im HR-Bereich arbeiten
in der Abteilung HR arbeiten / in der HR-Abteilung arbeiten

Den Vorschlag, HR durch einen Begriff mit Personal zu ersetzen, mache ich hier nicht mehr. In vielen Unternehmen ist dieser Zug schon lange abgefahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie man „Ph.D. thesis“ eindeutscht

Frage

Ich habe zu folgendem Anliegen keine klare Regelung finden können und freue mich über jegliche Hinweise zur korrekten Lösung: Welche dieser Schreibweisen ist in einem deutschen Text korrekt?

a) Ph.D.-Thesis
b) Ph.-D.-Thesis
c) Ph. D. Thesis
d) Ph.D. Thesis

Mein Favorit aus ästhetischer Sicht ist a).

Antwort

Guten Tag Frau A.,

in einem allgemeinen deutschsprachigen Text würde ich den deutschen Begriff Dissertation oder Doktorarbeit verwenden. Das ist häufig eine gute Übersetzung.

Wenn es genauer sein soll (Ph.D. und Doktorat sind nicht immer dasselbe), wenn Sie also den englischen Ausdruck verwenden wollen oder müssen, dann hängt die Schreibung davon ab, ob Sie ihn als englisches Zitatwort oder als (mehr oder weniger integriertes) Fremdwort verwenden.

Als Zitatwort aus dem Englischen schreiben Sie das Wort so, wie es im Englischen üblich ist. Am besten geben Sie zum Beispiel mit Anführungszeichen oder Kursivschrift an, dass es sich um ein Zitatwort handelt:

„Ph.D. thesis“  oder „PhD thesis“

Wenn der Ausdruck als Fremdwort ins Deutsche eingebunden ist, schreiben Sie am besten wie folgt:

Ph.D.-Thesis oder PhD-Thesis

Die Begründung zur Schreibung als integriertes Fremdwort: Die Abkürzung wird mit oder ohne Punkte geschrieben: Ph.D. oder PhD. Auch mit Punkten steht üblicherweise kein Leerzeichen nach dem ersten Punkt. Entsprechend kann oder muss dort in Zusammensetzungen kein Bindestrich eingefügt werden. Ein Bindestrich muss aber zwischen der Abkürzung und dem zweiten Wort stehen, wie dies bei allen Zusammensetzungen mit einer Abkürzung der Fall ist.

Wenn Sie statt der Übersetzung das Fremdwort benutzen, ist die Lösung, die Ihr ästhetisches Auge Ihnen eingegeben hat, auch die Lösung, die nach den Rechtschreibregeln am besten vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Verwaltung GmbH, Verwaltungs-GmbH, Verwaltungs GmbH oder Verwaltung-GmbH?

Frage

Auf Briefpapieren (unserer Firma bzw. unserer Lieferanten) wird als persönlich haftende Gesellschafterin, die „Verwaltungs GmbH“ oder „Verwaltung GmbH“ oder „Verwaltungs-GmbH“ oder „Verwaltung-GmbH“ angegeben. Vier Möglichkeiten und nur eine richtig?
 Ich hoffe, dass Sie nicht noch eine Variante aus dem Hut zaubern, sondern es bei einer einzigen Möglichkeit belassen.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

bei der Namensgebung ist man nicht verpflichtet, sich an die Rechtschreibregelung zu halten. Insofern sind alle Schreibweisen möglich. Wenn Sie sich an die Rechtschreibregelung halten wollen oder müssen, dann gibt es, je nachdem wie der Firmenname genau aufgebaut ist, zwei Möglichkeiten:

  1. Müller Verwaltungs-GmbH
    (= Müller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Müller Verwaltung GmbH
    (= Müller Verwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Im ersten Fall lautet der Name der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft. Gesellschaft (mbH) ist in den Namen integriert. Im zweiten Fall heißt die Firma Müller Verwaltung mit dem Zusatz GmbH. Welche Schreibung Sie wählen, hängt also davon ab, ob Sie es mit der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft mbH (mit Fugen-s und Bindestrich) oder mit der Firma Müller Verwaltung GmbH (ohne Fugen-s und ohne Bindestrich) zu tun haben.

Das gilt auch für andere Namen dieser Art:

  1. Polarfuchs Sportbekleidungs-GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Polarfuchs Sportbekleidung GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  1. SB Sicherheits-AG
    (= SB Sicherheits-Aktiengesellschaft)
  2. SB Sicherheit AG =
    (SB Sicherheit, Aktiengesellschaft)

Ein schneller Blick ins Internet oder ein beliebiges Firmenverzeichnis zeigt allerdings, dass sich bei Weitem nicht alle an die Rechtschreibregelung halten, wenn es um den Firmennamen geht. Das ist nicht weiter schlimm, doch wenn Sie es gemäß den Rechtschreibregeln machen wollen, wissen Sie nun, wie es geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Namenszusatz „von“: Darf man „von Bopp“ zu „v. Bopp“ verkürzen?

Frage

Keine weltbewegende Frage, für mich aber trotzdem interessant: Ist es korrekt, das „von“ von Nachnamen im Fließtext abzukürzen? Ein Beispiel: „Gerne wendet sich man bei Zweifelsfällen der deutschen Rechtschreibung an den bekannten Experten Dr. v. Bopp.“

Antwort

Guten Tag Frau S.,

es gibt keine verbindlichen Regeln dazu, welche Wörter man im Fließtext abkürzen „darf“ und welche nicht. Es ist im Allgemeinen nicht üblich, Wörter in durchgehenden Texten abzukürzen (allgemeine Abkürzungen, Maß- und Mengeneinheiten u. Ä. ausgenommen). Auch bei Eigennamen kürzt man nach meinem Empfinden besser nicht ab, sei es nur aus Gründen der Höflichkeit oder des Respekts. Verboten ist es aber nicht. Ob man abkürzt, kann auch von der Art des Textes abhängen, zum Beispiel ob es sich um eine Kurznachricht oder einen längeren Artikel handelt.

Auch praktisch bringt das Abkürzen von von nicht sehr viel: Die abgekürzte Variante ist nur zwei Zeichen kürzer und ein Punkt muss auch noch geschrieben werden. So gesehen lohnt sich das Abkürzen kaum: Otto von Bismarck ist nicht wesentlich länger als Otto v. Bismarck. Und auch bei Frau von der Leyen ist die Verkürzung zu Frau v. d. Leyen nicht wirklich eine große Einsparung, obwohl man sogar zwei Wörter abkürzen kann.

Einige Nachkommen deutscher Adelsfamilien scheinen allerdings ihren Namen mit v. zu schreiben, um ihr Adelsprädikat von Familiennamen mit „gewöhnlichem“ von zu unterscheiden. Das weiß allerdings kaum jemand und verbindlich ist es keineswegs. In Österreich sind Familiennamen mit von nicht gestattet und in der Schweiz hatten Adlige nie einen speziellen Status.

Ob Sie von zu v. verkürzen oder nicht, bleibt also Ihnen überlassen. Es verstößt gegen keine verbindliche Schreibregel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp (weder mit von noch mit v. und schon gar nicht von Adel)