Eigenname oder nicht: der Sächsische Landtag oder der sächsische Landtag?

Frage

Derzeit „streite“ ich mich mit meiner Frau über die Frage, ob in „der sächsische Landtag“ „sächsisch“ groß- oder kleinzuschreiben ist. Es wird großgeschrieben, wenn es sich um einen Eigennamen wie in „die Sächsische Schweiz“ handelt. Nach meiner Meinung handelt es sich bei „der sächsische Landtag“ nicht um einen Eigennamen, da es in den meisten Bundesländern einen Landtag gibt, somit wäre „sächsisch“ ein ganz gewöhnliches Adjektiv. Meine Frau dagegen vertritt die Eigennamen-These. Können Sie schlichten?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

eigentlich ist die Antwort ganz einfach, aber wie  das Wort eigentlich schon ankündigt, ist die Sache doch ein bisschen schwieriger:

In den meisten Bundesländern gibt es einen Landtag und all diese Landtage haben einen Namen. Man kann entsprechend sagen und schreiben:

Der baden-württembergische Landtag heißt Landtag von Baden-Württemberg

Der brandenburgische Landtag heißt Landtag Brandenburg

Der mecklenburg-vorpommerische Landtag heißt Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Der nordrhein-westfälische Landtag heißt Landtag Nordrhein-Westfalen

Der rheinland-pfälzische Landtag heißt Landtag Rheinland-Pfalz

Der saarländische Landtag heißt Landtag des Saarlandes

Der sachsen-anhaltische Landtag heißt Landtag von Sachsen-Anhalt

Der thüringische Landtag heißt Thüringer Landtag

Soweit ist alles auch orthografisch recht einfach und übersichtlich.

Bei den folgenden Landtagen hingegen stimmen die allgemeine Bezeichnung und der Name überein. Sie unterscheiden sich nur durch die Großschreibung des Adjektivs im Namen:

Der bayerische Landtag heißt Bayerischer Landtag

Der hessische Landtag heißt Hessischer Landtag

Der niedersächsische Landtag heißt Niedersächsischer Landtag

Der schleswig-holsteinische Landtag heißt Schleswig-Holsteinischer Landtag

Das gilt auch für das Land Sachsen:

Der sächsische Landtag heißt Sächsischer Landtag
(und tagt im Sächsischen Landtag [Name des Gebäudes])

Bei den Landesparlamenten Bayerns, Hessens, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Sachsens ist es also oft schwierig bis unmöglich, zu entscheiden, ob die allgemeine Bezeichnung (mit kleingeschriebenem Adjektiv) oder der Name (mit großgeschriebenem Adjektiv) gemeint ist. Während die empfehlenswerte Schreibweise hier noch einigermaßen einfach zu bestimmen ist:

die Abgeordneten des brandenburgischen und des sächsischen Landtages

die Abgeordneten des Landtages Brandenburg und des Sächsischen Landtages

… sind sonst oft beide Interpretationen und entsprechend beide Schreibweisen möglich:

die Abgeordneten des sächsischen / Sächsischen Landtages

Das mag unbefriedigend sein, wenn man eindeutige Antworten vorzieht, es hat aber diesen schönen Vorteil: Sie haben beide recht!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Der Vollständigkeit halber seien auch noch die Parlamente der Stadtstaaten erwähnt: das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Bremische Bürgerschaft und die Hamburgische Bürgerschaft.

Autofrei Wohnen, autofrei wohnen, autofreies Wohnen

Frage

Immer wieder sehe ich die Formulierung „autofrei Wohnen“ oder „verkehrsarm Wohnen“. Mir ist klar, dass man […] „autofrei wohnen“ oder „autofreies Wohnen“ schreiben müsste. Nun gibt es aber (gemäß Internet) diverse Veranstaltungen, Studien etc. mit dem Titel „autofrei Wohnen“. Habe ich irgendeine Erklärung verpasst, die erklärt, warum man trotzdem großschreiben kann/soll/darf?

Antwort

Guten Tag Frau W.,

Sie haben nichts verpasst. Nach der Rechtschreibregelung schreibt man:

autofreies Wohnen
Wir sind für autofreies Wohnen.

autofrei wohnen
Wir wollen autofrei wohnen.

Auch Titel von Veranstaltungen u. Ä. müssen so geschrieben werden:

Autofreies Wohnen – eine Herausforderung
Autofrei wohnen – eine Herausforderung

Das liegt daran, dass ein ungebeugtes, als Adverb verwendetes Adjektiv nur bei einem Verb, nicht aber bei einem Substantiv stehen kann – auch nicht bei einem substantivierten Verb. Vor einem Substantiv wird ein Adjektiv gebeugt:

preisgünstig einkaufen
preisgünstiges Einkaufen

schnell schreiben
das schnelle Schreiben

autofrei wohnen
autofreies Wohnen

Für die nicht korrekte Großschreibung von Wohnen bei Autofrei Wohnen in Titeln, Namen von Veranstaltungen usw. könnte es verschiedene Erklärungen geben. Vielleicht hat die englische Großschreibung in Titeln und Überschriften einen Einfluss. Vielleicht geschieht es auch in Anlehnung an Fachbegriffe, in denen das Adjektiv großgeschrieben werden kann (z.B. das Schwarze Loch, der Letzte Wille).

Vielleicht ist es aber auch einfach einer der Schreibfehler, die recht häufig bei substantivierten Infinitiven mit einem Adverb bzw. ungebeugten Adjektiv vorkommen. Zum Beispiel:

*das Früh Aufstehen  / *das früh Aufstehen / das *Früh aufstehen
statt korrekt: das Frühaufstehen (das Früh-Aufstehen)

*das Rechts Überholen / *das rechts Überholen / *das Rechts überholen
statt korrekt: das Rechtsüberholen (das Rechts-Überholen)

*das Miteinander Reden / *das miteinander Reden / *das Miteinander reden
statt korrekt: das Miteinanderreden (das Miteinander-Reden)

Wenn man autofrei wohnen substantivieren möchte (stilistisch nicht zu empfehlen), müsste so geschrieben werden:

das Autofreiwohnen (das Autofrei-Wohnen )
nicht: *das autofrei Wohnen / *das Autofrei Wohnen

Es gibt also zumindest rechtschreiblich einen Unterschied zwischen verkehrsarm wohnen, dem Verkehrsarmen Wohnen und dem Verkehrsarmwohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Ein „zu jung“ oder „zu alt“?

Frage

Wieder einmal geht’s um Groß- und Kleinschreibung. Ich habe neulich folgen Satz gefunden:  „Ein zu jung oder zu alt gibt es nicht“ (Es ist egal, wie jung oder alt jemand ist). Ich kann mir zwar nicht recht vorstellen, dass man hier „jung“ oder „alt“ großschreibt, aber das „ein“ am Satzanfang irritiert mich. Wissen Sie Rat?

Antwort

Guten Tag Herr A.,

wir haben hier wieder einmal einen Fall, in dem die übliche Schreibweise und die am ehesten regelkonforme Schreibung nicht übereinstimmen. Es geht um eine besondere Art der Substantivierung.

Durch den Artikel ein sind die Wortgruppen zu jung und zu alt substantiviert. Substantivierte Wortgruppen schreibt man mit Bindestrichen. In der amtlichen Regelung stehen dafür als Beispiele hauptsächlich a) substantivierte mehrteilige Konjunktionen und b) substantivierte Infinitivgruppen (siehe hier):

a) das Entweder-oder, das Sowohl-als-auch
b) das An-den-Haaren-Herbeiziehen

Man kann diese Regel auf andere substantivierte Gruppen ausweiten. Dies tut zum Beispiel auch Duden mit Substantivierungen wie das Gewusst‑wie oder kein Weiter‑so (vgl. hier).

Für Ihr Beispiel bedeutet dies, dass man wie folgt schreiben sollte:

Ein Zu-jung oder Zu-alt gibt es nicht.
Es gibt kein Zu-klein oder Zu-groß.

Diese Schreibungen sind gut vertretbar, sie wirken aber sehr ungewohnt.

Man könnte auch  erwägen, wie beim gut eingebürgerten und übersichtlichen das Zuviel zusammenzuschreiben:

Ein Zujung oder Zualt gibt es nicht. [?]
Es gibt kein Zuklein oder Zugroß. [?]

Da diese Begriffe aber nicht eingebürgert und entsprechend auch weniger übersichtlich sind, ist die Zusammenschreibung vor allem theoretisch eine Lösung.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Wendungen als eine Art Zitate in Anführungszeichen zu setzen:

Ein „zu jung“ oder „zu alt“ gibt es nicht.
Es gibt kein „zu klein“ oder „zu groß“.

Die am häufigsten vorkommende Schreibweise (ein zu jung oder zu alt; kein zu klein oder zu groß) ist streng nach der Rechtschreibregelung nicht korrekt. Die alle überzeugende Ideallösung gibt es hier also nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Ungeheuer“ in „Das steht dir Ungeheuer gut“

Frage

Das Problem:

Diese Farbe steht dir ungeheuer gut.
Diese Farbe steht dir Ungeheuer gut.

Eine Gegenüberstellung dieser Art wird gerne verwendet, um die Relevanz der Großschreibung zu veranschaulichen.

Frage: Was ist „dir Ungeheuer“ grammatisch gesehen? Es ist wohl eine Pronominalphrase. Aber was ist darin „Ungeheuer“? Ist das eine Apposition? […]

Antwort

Guten Tag Herr S.,

richtig ist hier üblicherweise die Kleinschreibung, weil mit ungeheuer nicht  Monstrum, sondern außerordentlich gemeint ist.

Die Farbe steht dir ungeheuer (= außerordentlich) gut.
Die Farbe steht dir Ungeheuer (= Monstrum) gut.

Das ist aber nicht Ihre Frage. Sie möchten wissen, was Ungeheuer grammatisch gesehen ist, wenn scherzhaft oder ausnahmsweise doch das Substantiv gemeint ist.

Im Satz Diese Farbe steht dir Ungeheuer gut ist dir Ungeheuer das Dativobjekt. Es ist eine Pronomengruppe (Pronominalphrase), die aus dem Kern dir und der Apposition (näheren Bestimmung) Ungeheuer besteht. Es handelt sich dabei um eine enge Apposition, die ohne Pausen gesprochen und ohne Kommas geschrieben wird:

Diese Farbe steht dir Ungeheuer gut.

Vgl.

Damit hast du Schurke nichts zu tun.
Ich muss ein ernstes Wörtchen mit euch frechen Schlingeln reden.
Sie haben ein offenes Ohr für uns Bewohner.
Habt Erbarmen mit mir armem Sünder!
Was ist mit euch Deutschen los?

Im Satz, um den es geht, könnte man Ungeheuer auch als direkte Anrede verwenden. Das Dativobjekt ist dann nur dir. Die Anrede gehört nicht zur eigentlichen Satzstruktur. Sie steht im Nominativ, wird mit Pausen gesprochen und mit Kommas geschrieben:

Diese Farbe steht dir, Ungeheuer, gut.

Vgl.

Diese Farbe steht dir, du Ungeheuer, gut.
Damit hast du, [du] Schurke, nichts zu tun.
Ich muss ein ernstes Wörtchen mit euch, [ihr] freche Schlingel, reden.
Was ist mit euch, Deutsche, los?

Es handelt sich also beim großgeschriebenen Ungeheuer in Ihrer Frage um eine Apposition (nähere Bestimmung) zum Pronomen dir. Die beiden Wörter bilden zusammen eine Pronomengruppe (Pronominalphrase), die im Satz das Dativobjekt ist. Trotz der vielen Fachbegriffe ist es hoffentlich nicht ungeheuer kompliziert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Das Adektiv zum Familiennamen: -isch, -sch oder -er?

Frage

Ich habe hier einen alten Roman, der vor Urzeiten verlegt wurde. Er wurde verändert, und ich lese ihn jetzt Korrektur. Die Familie in dem Roman heißt Steinbach. Es kommen dann immer wieder Wendungen vor wie „Steinbachische Erbschaft“, „Steinbachisches Vermögen“, „Steinbachischer Besitz“. Mir kommt das ein bisschen fremd vor. […]

Was meinen Sie? Wenn ich es so lasse, müsste „Steinbachische“ heute kleingeschrieben werden, nicht wahr? Oder ich schreibe „Steinbacher Erbschaft“ usw. und dann groß? Was finden Sie besser und richtiger?

Im Grunde habe ich noch eine Frage. Wann das Adjektiv mit „isch“ und wann mit „sch“ gebildet wird, ist mir auch nicht klar.

Antwort

Guten Tag Frau M.,

von Familiennamen abgeleitete  Adjektive werden – wenn überhaupt – mit den Endungen isch oder sch gebildet. Nach der geltenden Rechtschreibregelung werden solche Adjektive im Prinzip kleingeschrieben (außer mit Apostroph vor sch)1:

Müller → müllerisch o.  müllersch/Müller’sch
Schmidt → schmidtisch o. schmidtsch/Schmidt’sch
Frankenstein → frankensteinisch o. frankensteinsch/Frankenstein’sch
Dante → dantisch o. dantesch/Dante’sch

Ableitungen mit er kommen bei Ortsnamen häufig vor:

Hamburg → Hamburger
Bern → Berner
Salzburg → Salzburger
Mailand → Mailänder

Sie sind aber bei Familiennamen nicht üblich. Das Adjektiv Steinbacher würde also zu einer Ortschaft Steinbach, aber nicht zur Familie Steinbach passen.

Bei Familiennamen sind, wie gesagt, isch und sch gebräuchlich. Es gibt keine allgemein gültige Regel, wann man welche der beiden Endung verwendet. Beides ist im Prinzip möglich; so auch bei Ihren Beispielen:

die steinbachische Erbschaft
steinbachisches Vermögen
steinbachischer Besitz

die steinbachsche Erbschaft
steinbachsches Vermögen
steinbachscher Besitz

Da im Originaltext die Form steinbachisch vorkommt, würde ich sie so beibehalten. Nur bei der Groß- und Kleinschreibung sollten Sie eingreifen, falls die aktuell geltende Rechtschreibregelung als Richtschnur gilt.

Wenn Sie sich gar nicht mit dem Adjektiv steinbachisch anfreunden können, könnten Sie auch auf Umformulierungen der folgenden Art ausweichen:

die Erbschaft der Familie Steinbach / der Steinbachs
Vermögen der Familie Steinbach / der Steinbachs
Besitz der Familie Steinbach / der Steinbachs

So weit die boppsche Meinung, die  boppische Meinung oder Bopps Meinung zu dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 Großgeschrieben wird dann, wenn man vor der Endung sch einen Apostroph verwendet, um den Eigennamen zu verdeutlichen:

des steinbachschen Besitzes o. des Steinbach’schen Besitzes
die müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei der Familie Müller)

Vgl. hier

Ebenfalls großeschrieben wird dann, wenn das Adjektiv Teil eines Namens ist:

die Müllersche Bäckerei o. Müller’sche Bäckerei (= Bäckerei mit diesem Namens)

Das Immergleiche oder das immer Gleiche?

Frage

In der Zeitung lese ich folgenden Satz:

Das Ekelgefühl umfasst etwa den Widerwillen gegen das Immergleiche, das Schamlose, Schwülstige und Verlogene.

Wie schreibt sich die substantivierte Form von „immer gleich“: „das Immergleiche“ oder „das immer Gleiche“? Und wo hätte ich nachschlagen können, um diese Frage selbst beantworten zu können?

Antwort

Guten Tag Herr B.

wenn etwas immer gleich ist, ist es etwas immer Gleiches. Wenn etwas immergleich ist, ist es etwas Immergleiches. Bei immer gleich und das immer Gleiche liegt die Hauptbetonung auf gleich. Bei immergleich und das Immergleiche liegt die Hauptbetonung auf imm. Dabei ist immergleich unüblich, aber unter Berufung auf die dichterische Freiheit und in Anlehnung an immergrün nicht unmöglich. Ich hätte im Zeitungsartikel das immer Gleiche gewählt, aber ich bin nicht der Autor.

Zurück zu das immer Gleiche: Es handelt sich um die Substantivierung der Adjektivgruppe immer gleich. Dass man bei substantivierten Adjektivgruppen nur das Kernadjektiv großschreibt, wird eigentlich nirgendwo explizit erwähnt. Man kann es unter anderem aus dem Beispiel das einzig Richtige in §57(1) der Rechtschreibregelung ableiten. Außerdem gibt es anders als bei den substantivierten Infinitivgruppen keine Regel, die die Zusammenschreibung oder die Bindestrichschreibung rechtfertigen würde. Das ist eine Art „indirekter Beweis“. Hier weitere Beispiele substantivierter Adektivgruppen:

sehr interessant → nichts sehr Interessantes
viel größer → etwas viel Größeres
weitaus am besten → das weitaus Beste
niemandem verständlich → etwas niemandem Verständliches
sonst nie zufrieden → die sonst nie Zufriedenen
chronisch krank → die Behandlung chronisch Kranker
immer gleich → das immer Gleiche

Die Schreibung substantivierter Adjektivgruppen ist etwas nicht allzu Einfaches, aber wenn man es einmal weiß, ist es dennoch nichts völlig Unverständliches.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Schwarze Freitag war ein schwarzer Freitag

Frage

Ist es dasselbe: der Schwarze Freitag und ein schwarzer Freitag / ein Schwarzer Freitag?

Antwort

Ihre Frage ist berechtigt, denn nicht alle Freitage, die schwarz genannt werden, bezeichnen dasselbe. Das wirkt sich auch auf die Rechtschreibung aus.

a) ein schwarzer Freitag

Ein schwarzer Freitag ist ein Unglückstag, der in der Regel auf einen Freitag fällt.

Heute war wieder einmal ein schwarzer Freitag in ihrer Beziehung.

Es handelt sich um eine figürlich verwendete Verbindung von einem Adjektiv und einem Substantiv. Nach § 63 (1.2) der Rechtschreibregelung wird das Adjektiv in einer solchen Verbindung kleingeschrieben (ebenso zum Beispiel: der blinde Passagier, die biologische Uhr, die graue Maus, der rote Teppich).

b) der schwarze Freitag oder meistens der Schwarze Freitag

Dieser schwarze/Schwarze Freitag ist eigentlich der amerikanische Black Friday, das heißt der Freitag nach Thanksgiving Day in den USA. Der Black Friday wird, meistens unter seinem englischen Namen, in den letzten Jahren vermehrt auch in Europa kommerziell „gefeiert“.

Sonderangebote zum Schwarzen / schwarzen Freitag

Es ist ein besonderer (aber kein religiöser oder offizieller) Kalendertag, bei dem das Adjektiv nach § 63 (E4) der Rechtschreibregelung klein- oder großgeschrieben werden kann. Da viele alle besonderen Kalendertage großschreiben, ist dieser Freitag – wenn er nicht sowieso Black Friday genannt wird – meistens der Schwarze Freitag mit großem S.

c) der Schwarze Freitag

Der Vater aller schwarzen Freitage ist der 24. November 1929, der Tag des großen Börsencrashs in New York.

Der Schwarze Freitag (der Schwarze Donnerstag [Black Thursday] in Amerika) im Oktober 1929 gilt als Auslöser der amerikanischen Wirtschaftsdepression der 1930er Jahre.

Es ist der Name eines historischen Ereignisses, deshalb wird nach § 60 (6) der Rechtschreibregelung das Adjektiv großgeschrieben (ebenso zum Beispiel: der Siebenjährige Krieg, die Französische Revolution, die Goldenen Zwanzigerjahre).

Es gibt also verschiedene Arten des schwarzen/Schwarzen Freitags. Wenn man wissen möchte, was genau gemeint ist, kann die Groß- und Kleinschreibung helfen. Da sich hier aber lange nicht alle an die Rechtschreibregelung halten (die hier nicht immer allzu einfach nachvollziehbar ist), empfiehlt es sich, vor allem auf den Zusammenhang zu achten. Dann erweist sich schnell, ob ein Unglückstag, ein Tag der Sonderangebote oder ein bestimmter historischer Börsencrash gemeint ist.

Mit freundlichen Grüße

Dr. Bopp

Ist Baden verboten oder ist baden verboten?

Frage

Auf einem Schild steht:

Lebensgefahr!
Durchfahrt und baden verboten

Ist das richtig geschrieben?

Antwort

Guten Tag Herr I.,

auf Schildern dieser Art wird Baden häufiger großgeschrieben:

Durchfahrt und Baden verboten

Es werden dann zwei Substantive durch und miteinander verbunden:

Die Durchfahrt und das Baden sind verboten
→ Durchfahrt und Baden verboten

Die Kleinschreibung ist aber nicht falsch, da baden auch als Verbform verstanden werden kann:

Die Durchfahrt ist verboten und hier zu baden ist verboten
→ Durchfahrt und baden verboten

Den Unterschied, dass heißt, dass Groß- und Kleinschreibung möglich sind, kann man auch mit Hilfe von Ergänzungen zeigen, die a) nur bei Substantiven oder b) nur bei Verben stehen können:

a) Durchfahrt und nächtliches Baden verboten
b) Durchfahrt und nachts baden verboten

a) Durchfahrt und Nacktbaden verboten [Nácktbaden]
b) Durchfahrt und nackt baden verboten [nackt báden]

a) Widerrechtliches Angeln ist verboten.
b) Widerrechtlich angeln ist verboten

a) Betreten des Geländes verboten
b) Gelände betreten verboten

Ein allein stehender Infinitiv wird in diesem Zusammenhang häufig großgeschrieben, die Kleinschreibung ist aber, wie gesagt, nicht falsch. Und ob nun baden verboten oder Baden verboten ist: Wenn es lebensgefährlich ist, kann man es sowieso besser nicht tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Warum es der Zeichenunterricht, aber das Zeichnenlehren ist

Frage

Ich arbeite an einem Text, in dem die Begriffe Zeichnen lehren und das Zeichnenlehren (jemandem das Zeichnen beibringen) vorkommen. Zum Beispiel:

Wie Zeichnen lehren?
Didaktik des Zeichnenlehrens.

Der Autor des Textes meint, man solle doch besser ZeichENlehren schreiben, weil es auch ZeichENunterrich, ZeichENlehrer oder ZeichENkohle heißt.

Antwort

Guten Tag Frau W.,

beim ersten Zitat, gibt es zwei Möglichkeiten. Man kann klein zeichnen (vgl. zu zeichnen lehren) oder groß Zeichnen (vgl. das Zeichnen lehren) schreiben:

Wie zeichnen Lehren?
Wie Zeichnen Lehren?

Sie haben sich offenbar entschieden, hier die großgeschriebene Variante zu wählen (Wie Zeichnen lehren?). Das ist richtig, allerdings für die Beantwortung Ihrer eigentlichen Frage gar nicht wichtig.

Beim zweiten Untertitel handelt es sich um die Substantivierung der Infinitivgruppe zeichnen lehren oder eben Zeichnen lehren. Dann wird zusammen und mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben:

das Zeichnenlehren

Es ist hier anders als bei Zusammensetzungen wie Zeichenlehrer oder Zeichenunterricht nicht zu empfehlen, an erster Stelle Zeichen- zu verwenden. Warum nicht?

Bei einer Zusammensetzung mit einem Verb an erster Stelle wird nicht der Infinitiv, sondern „nur“ der Stamm des Verbs verwendet:

schwimm[en] + Lehrer → Schwimmlehrer
mal[en] + Unterricht → Malunterricht
press[en] + Kohle → Presskohle

Bei Verben wie zeichnen und rechnen wird dabei im Stamm ein e eingefügt, das im Laufe der Wortgeschichte weggefallen ist1. Das geschieht, weil sonst Verbindungen wie *Zeichnlehrerin oder *Rechnunterricht entstehen würden. Also:

zeichn[en] + Lehrerin → Zeichenlehrerin
rechn[en] + Unterricht → Rechenunterricht
zeichn[en] + Kohle → Zeichenkohle

Bei den substantivierten Infinitivgruppen der Art, um die es hier geht, steht der ganze Infinitiv an erster Stelle. Dann wird nichts eingefügt und nichts weggelassen:

rechnen + lernen → das Rechnenlernen
zeichnen + lehren → des Zeichnenlehrens

Sie können also guten Gewissens und mit einem Verweis auf die deutschen Wortbildungsregeln darauf bestehen, dass es des Zeichnenlehrens sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

1 mittelhochdeutsch rechenen, zeichenen; althochdeutsch: rehhanōn, zeihhanen

Nass-in-nass-Technik oder Nass-in-Nass-Technik?

Frage

Wieder mal eine Frage zur Groß-/Kleinschreibung: Die Anstriche werden nass in nass aufgebracht. 
Ich denke, dass nass beide Male richtig geschrieben ist, also klein. Stimmen Sie mir zu?

Antwort

Guten Tag Herr A.,

auch ich würde hier kleinschreiben:

Die Anstriche werden nass in nass aufgebracht

Dies in Analogie zu den Beispielen schwarz auf weiß, grau in grau u. a. m. in § 58(3.1) der amtlichen Rechtschreibregelung. Diese Regel sagt, dass „bestimmte feste Verbindungen aus Präposition und nichtdekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel“ kleingeschrieben werden.

Formal entspricht nass in nass dieser Definition. Dass es sich auch um eine feste Verbindung handelt, zeigt sich für mich nur schon hierdurch: Ich musste den mir vorher unbekannten Begriff zuerst nachschlagen, um sicher zu sein, dass ich ihn auch wirklich richtig verstehe: eine neue Farbschicht anbringen, bevor die vorherige ganz trocken ist. Ich halte es deshalb für richtig, die Wendung nass in nass kleinzuschreiben.

Mit Ölfarbe kann auch nass in nass gearbeitet werden.
Die mehrfarbigen Ausdrucke werden nass in nass gedruckt.

Hier gerate ich allerdings indirekt in Widerspruch mit einer Angabe im Duden Rechtschreibwörterbuch. Dort gibt es den Eintrag Nass-in-Nass-Druck mit dem Hinweis auf die Regel, dass Zusammensetzungen mit Aneinanderreihungen mit Bindestrichen geschrieben werden. Damit bin ich einverstanden, aber nicht mit der Großschreibung des zweiten Nass.

Wenn man schreibt, dass nass in nass gedruckt wird, muss es auch Nass-in-nass-Druck sein. Nicht-Substantive werden in Zusammensetzungen mit Bindestrich nur am Wortanfang großgeschrieben, sonst klein. So findet man im Online-Duden auch den Eintrag Grau-in-grau-Malerei, also Malerei die grau in grau ausgeführt wird. Oder umgekehrt: Wenn man Nass-in-Nass-Druck schreibt, müsste es auch groß Nass in Nass drucken sein. Letzteres widerspricht aber, wie oben gesagt, der Kleinschreibung nass in nass, die § 58(3.1) verlangt.

Bezichtige ich hiermit den Duden eines Fehlers? So weit würde ich nicht gehen. Die Schreibungen Nass-in-Nass-Technik, Nass-in-Nass-Malerei oder Nass-in-Nass-Druck kommen sehr, sehr häufig in der Fachsprache vor; so häufig, dass man sie als dort gebräuchlich und richtig anschauen muss.

Ich komme deshalb zum kompromissvollen Schluss, dass man zwar nur nass in nass arbeiten schreiben sollte, dass aber neben der „eigentlich“ richtigen Schreibung Nass-in-nass-Technik auch das fachsprachlich übliche Nass-in-Nass-Technik als korrekt angesehen werden kann.

Anhand von nass in nass kann man schwarz auf weiß sehen, dass es auch in der Rechtschreibung nicht immer ganz klar ist, sondern auch einmal eher grau in grau sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bopp