Ich denke, dass der Konjunktiv hier falsch sei

Frage

Wir sind uns bei der Verwendung des Konjunktivs I nicht ganz einig. Könnten Sie bitte helfen? Es geht um die Verben des Meinens, Glaubens, Denkens in der ersten Person Präsens mit einem Objektsatz. Kann man hier den Konjunktiv I verwenden, um seine subjektive Sicht auszudrücken und zuzugestehen, dass man vielleicht falsch liegt? Beispiele:

Ich denke, Tanzen sei spannend.
Ich finde, dass das Kleid schön sei.
Ich nehme an, er sei krank.
Ich vermute, dass sie jetzt in der Schule sei.
Ich bin der Meinung, dass Alkohol ungesund sei.

Antwort

Guten Tag Frau S.,

bei Verben des Sagens, Denkens, Glaubens, Meinens usw. wird mit dem Konjunktiv angegeben, dass das Gesagte als indirekte Wiedergabe der Äußerung einer Drittperson verstanden werden soll. Man gibt an, dass man nicht die eigenen Worte/Gedanken äußert, sondern die Worte/Gedanken anderer wiedergibt.

Wenn das Subjekt des einleitenden Verbs eine erste Person ist, drückt der Sprecher bzw. die Sprecherin direkt die eigene Meinung, die eigenen Gedanken usw. aus. Der Konjunktiv, der Indirektheit anzeigt, ist deshalb nicht üblich. Möglich ist nur der Indikativ:

Ich denke, dass Tanzen spannend ist.1
Ich finde, dass das Kleid schön ist.
Ich nehme an, dass er krank ist.1
Ich vermutet, dass sie jetzt in der Schule ist.
Ich bin der Meinung, dass Alkohol ungesund ist.

Dann zum Aspekt der Subjektivität oder der Einschränkung des Gültigkeitsanspruchs, den der Konjunktiv auch ausdrücken kann: Dass es sich um eine subjektive Meinung handelt, mit der man falschliegen könnte, wird durch das einleitende Verb ausgedrückt. Dieser Aspekt ist bereits in der Bedeutung von „denken“, „finden“, „annehmen“, „vermuten“ usw. enthalten. Wenn man sicher ist, verwendet man nicht diese Verben, sondern zum Beispiel „ich weiß, dass“ oder man macht die Aussage ohne einleitendes Verb:

Tanzen ist spannend.
Er ist krank.
Ich weiß / bin sicher, dass er krank ist.

Bei Sätzen dieser Art (indirekte Rede) ist also der Konjunktiv nicht üblich, wenn das einleitende Verb in der ersten Person steht. Das ist allerdings nicht die ganze Wahrheit. Alle Beispiele oben stehen nämlich im Präsens. In der Vergangenheit sieht es anders aus: In der Vergangenheit ist der Konjunktiv auch bei der ersten Person möglich. Durch den zeitlichen Abstand ist sozusagen Indirektheit entstanden:

Ich dachte, Tanzen sei spannend.
Ich fand, dass das Kleid schön sei.
Ich habe angenommen, er sei krank.
Ich vermutete, dass sie in der Schule sei.
Ich war der Meinung, Alkohol sei ungesund.

Hier kann der Konjunktiv zusätzlich den Aspekt ausdrücken, dass man sich damals getäuscht hat. Das muss aber nicht so sein. Die Verwendung des Konjunktivs ist im Deutschen nicht sehr streng geregelt. Was genau gemeint ist, ergibt sich häufig erst aus dem weiteren Zusammenhang.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp


1 In der (geschriebenen) Standardsprache ist es besser, einen dass-Satz im Indikativ anstelle eines uneingeleiteten Nebensatzes im Indikativ zu verwenden:

Ich denke, dass Tanzen spannend ist.
Ich nehme an, dass er krank ist.

Besser nicht:

Ich denke, Tanzen ist spannend.
Ich nehme an, er ist krank.

Diese Sätze sind nicht falsch, sie gehören aber eher der gesprochenen Sprache an.

Empfehlen wir „gutgehen“ oder „gut gehen“?

Frage

„Ich vertraue darauf, dass am Ende alles gut geht.“ Schreibe ich in diesem Satz „gut geht“ wirklich auseinander? Der Duden empfiehlt ja auch im Wortsinne von „einen guten Verlauf nehmen“ die getrennte Schreibweise. Bei anderen habe ich die Zusammenschreibweise als empfohlen gesehen. Da würde mich jetzt Ihr Urteil noch interessieren!

Antwort

Guten Tag Frau S.,

nach § 34 E5 der amtlichen Rechtschreibregelung und den dazugehörenden Wörterlisten kann man „gutgehen“ oder „gut gehen“ schreiben (ebenso „bessergehen“ o. „besser gehen“; „schlechtgehen“ o. „schlecht gehen“). In der amtlichen Regelung stehen die beiden Varianten gleichberechtigt nebeneinander. Wenn Wörterbücher oder Wörterlisten eine von zwei Schreibungen empfehlen, heißt das, dass sie aus gewissen (oft nicht erwähnten) Gründen eine der beiden Schreibungen für besser halten. Häufig tun sie dies vor allem, um denjenigen Schreibenden entgegenzukommen, die es vorziehen, nicht selbst eine Wahl treffen zu müssen.

Ich sehe keinen Grund, eine der beiden Varianten als die bessere zu empfehlen. Beide Schreibungen entsprechen den Regeln der Rechtschreibregelung und man versteht sowohl bei zum Beispiel

Ich hoffe, dass es dir gutgeht.
Wenn das nur gutgeht!
Ich vertraue darauf, dass alles gutgeht.

als auch bei

Ich hoffe, dass es dir gut geht.
Wenn das nur gut geht!
Ich vertraue darauf, dass alles gut geht.

ohne Schwierigkeiten und Missverständnisse, was gemeint ist.

Es steht Ihnen frei, die Variante zu wählen, die Ihnen mehr zusagt, oder sich an die Empfehlungen eines Wörterbuches „Ihres Vertrauens“ zu halten. Aus der Formulierung Ihrer Frage schließe ich, dass Ihnen die Zusammenschreibung „gutgehen“ besser gefällt. Dann wählen Sie einfach diese Variante, auch wenn sie nicht von Duden bevorzugt wird. Es wird schon gutgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die Wortart von „teil“

Frage

Zu welcher Wortart gehört „teil“ in diesem Satz: „Er nahm an der Veranstaltung teil“?

Antwort

Guten Tag Herr Z.,

das Wort „teil“ in Ihrem Beispielsatz ist der abtrennbare Teil des trennbaren Verbs „teilhaben“. Es gehört zum Verb und wird trennbares Präfix, Verbzusatz, Verbpartikel oder Präverb genannt (im Weiteren verwende ich „Verbpartikel“). Ursprünglich war es ein Substantiv, doch in der Verbindung „teilhaben“ hat es keine substantivischen Merkmale mehr. Das ist der Grund dafür, dass es vor dem Verb stehend mit diesem zusammengeschrieben  und bei getrennter Stellung kleingeschrieben wird („teilnehmen“ – „ich nehme teil“).

Die Verbpartikeln entsprechen häufig Wörtern aus anderen Wortarten:

  • Präpositionen: an, ab, auf, aus, mit, nach, unter, über, zu
  • Adverbien: fort, her, hin, herunter, hinauf, weg, zusammen
  • Adjektive: fest, frei, hoch, schwarz
  • Substantive: heim, leid, stand, teil

Ob man diese Elemente bei der Bestimmung der Wortarten Verbpartikeln nennt oder ob man die Bezeichnung der „ursprünglichen“ Wortart verwendet, ist vor allem einen Definitionsfrage. In allen Fällen zufriedenstellend ist keine der beiden Lösungen. Wenn man „zusammen“ in „Sie stellt das Menü zusammen“ als Adverb bezeichnet, was ist es dann in „dass sie das Menü zusammenstellt“? Umgekehrt ist es nicht unproblematisch, „blau“ in „Sie färbt den Stuhl blau“ als Verbpartikel zu bezeichnen, nur schon weil man ja nicht nur „blaufärben“, sondern auch „blau färben“ schreiben kann.

Die Schwierigkeit liegt hier darin, dass die Verbpartikeln einen unterschiedlichen Grad an Selbstständigkeit bewahrt haben. Während „blau“ in „Sie färbt den Stuhl blau“ noch einen stark adjektivischen Charakter hat, kann „an“ in „Sie streicht den Stuhl an“ kaum mehr als Präposition oder Adverb bezeichnet werden. Eine rein praktische Lösung nennt alles „Verbpartikel“, was im Infinitiv mit dem Verb zusammengeschrieben wird.

Auch „teil“ sollte nicht Substantiv, sondern Teil des Verbs (Verbpartikel o. trennbares Verbpräfix, Verbzusatz, Präverb) genannt werden. Mit anderen Worten: In „er nimmt teil“ wird „teil“ vom Substantiv zum Verbanhängsel degradiert.

Ist „bräuchte“ immer noch tabu?

Frage

Heißt es „brauchte“ oder „bräuchte“? Ich verwende im Konjunktiv II gerne die Form „brauchte“, aber irgendwie mit schlechtem Gewissen! Zu Recht? Welche Form bevorzugen Sie?

Antwort

Guten Tag Herr M.,

Sie brauchen wegen „brauchte“ kein schlechtes Gewissen zu haben. Es ist die korrekte Form des Konjunktivs II. Das Verb „brauchen“ wird schwach (regelmäßig) konjugiert und bei schwach konjugierten Verben wird der Stamm nicht umgelautet. Trotzdem kommt die umgelautete Form „bräuchte“ heute sehr häufig vor. Sie ist in Analogie zu Formen wie „dürfte“, „könnte“ und „müsste“ entstanden und hat den Vorteil, dass sie sich anders als die regelmäßige Form „brauchte“ vom Indikativ Präteritum unterscheidet.

brauchte = Indikativ Präteritum:
Ich brauchte einen Schraubenzieher, den ich einer Schublade gefunden hatte.

brauchte = Konjunktiv II:
Ich brauchte einen Schraubenzieher, wenn ich einen finden könnte.

Beim zweiten Satz wird der Deutlichkeit halber häufig auf die würde-Form oder eben die umgelautete Form ausgewichen:

Ich würde einen Schraubenzieher brauchen, wenn ich einen finden könnte.

Ich bräuchte einen Schraubenzieher, wenn ich einen finden könnte.

In der gesprochenen Sprache wird dieses „bräuchte“ regelmäßig verwendet. Auch in standardsprachlichen Texten kommen die umgelauteten Formen „bräuchte“, „bräuchtest“, „bräuchten“ und „bräuchtet“ vor, sie werden aber noch nicht von allen als korrekt akzeptiert. Wenn Sie „bräuchte“ verwenden, riskieren Sie also, von Mitmenschen mit traditionellem Grammatikverständnis nachdrücklich („falsch!“) oder eher mild („umgangssprachlich“) getadelt zu werden. Ich verwende deshalb in Texten meist „brauchte“ oder „brauchen würde“.

Sie würden es mir sagen, wenn Sie noch etwas brauchten?

Ich frage mich, wie viel Zeit wir dafür brauchen würden.

Ich würde aber beim Anblick der Form „bräuchte“ nicht den Rotstift zücken. Gemäß Duden* ist die umgelautete Form sogar schon standardsprachlich korrekt. Im Gegensatz dazu, was früher häufig gelehrt wurde, ist „bräuchte“ heute nicht mehr (ganz) tabu.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

*Duden, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 8. Auflage, 2016, Stichwort „brauchen“.

Rechtschreibfragen, wenn „on demand“ auf „Bibliothek“ trifft

Frage

Können Sie mir bei folgender Frage behilflich sein? Welche Variante ist korrekt:

1) On Demand Bibliothek
2) On-Demand-Bibliothek
3) On Demand-Bibliothek
4) gar keine?

Wo setzt man […] hier einen Bindestrich? Ich hätte jetzt auf die Variante 2) getippt, aber bin mir nicht ganz sicher.

Antwort

Guten Tag Frau B.,

die Frage nach den Bindestrichen ist schnell beantwortet: Zwischen allen Teilen der Zusammensetzung müssen Bindestriche gesetzt werden. Richtig ist dann tatsächlich die Variante 2), auf die Sie getippt haben:

On-Demand-Bibliothek

Eine andere Frage ist die Groß- und Kleinschreibung. Demand (Anfrage) wird hier großgeschrieben, weil es sich um ein Substantiv handelt. Substantive aus anderen Sprachen werden auch in Zusammensetzungen großgeschrieben (vgl. amtliche Rechtschreibregelung § 55(3)). Beispiele sind dort u. a. Desktop-Publishing und Full-Time-Job.

Ganz so einfach ist es aber leider nicht. In § 55(E2) der Regelung steht, dass Substantive aus fremden Sprachen ausnahmsweise kleingeschrieben werden, wenn sie Teil einer adverbialen Fügung sind, die als Ganzes ins Deutsche übernommen worden ist. Beispiele sind u. a. a cappella, in flagranti, à discrétion, de facto und – für unseren Fall hier wichtig – die Zusammensetzungen A-cappella-Chor und De-facto-Anerkennung. Die Kleinschreibung des Substantivs gilt also auch in Zusammensetzungen mit solchen Fügungen.

So klar die Regel klingt, so unklar bleibt manchmal, was genau als feste adverbiale Fügung gilt, die als Ganzes aus einer fremden Sprache entlehnt worden ist. Muss die Fügung in Wörterbüchern wie Duden, Wahrig, Pons, DWDS, LEO stehen und, wenn ja, in allen oder nur in einem? Sind zum Beispiel on demand (etwas on demand liefern), just in time (just in time produzieren) und business to business (business to business liefern) im Deutschen als feste Fügungen üblich oder nicht? Das ist je nach Ausdruck und Branche unterschiedlich und ich möchte diese Frage auch nicht weiter diskutieren. Es geht mir vor allem darum, dass es hier einen recht großen grauen Bereich gibt. Wenn man nämlich on demand als im Deutschen gebräuchliche Fügung annimmt, muss das d nicht nur in der adverbialen Fügung on demand, sondern auch in Zusammensetzungen kleingeschrieben werden:

On-demand-Bibliothek

Da feste Kriterien fehlen, sind beide Betrachtungsweisen möglich, das heißt, beide Schreibweisen können als korrekt gelten. Weitere Beispiele:

On-Demand-Lieferung / On-demand-Lieferung
On-Demand-Mobilität / On-demand-Mobilität

Ein weiteres Kriterium sollte man in Zweifelsfällen wie diesen nicht ganz außer Acht lassen: Was ist üblich(er), On-Demand-Xyz oder On-demand-Xyz? Die Schreibung mit großem D kommt viel häufiger vor. Sie scheint sich also in der  deutschen Schreibpraxis durchzusetzen.

Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Sprache sich auch auf der Ebene der Rechtschreibung  nicht immer in einfache, alle Fälle abdeckende Regeln fassen lässt. Deshalb heißt es häufig wie hier: Beides kommt vor und beides ist vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wie wird „Kritik“ ausgesprochen?

Frage

Ich wollte Sie fragen, wie man „Kritik“ richtig hochdeutsch ausspricht? Ich höre mehrere Varianten.  Sagt man „Krietiek“ oder „Krittick“ ? Zweimal langes i (wie in „die“) oder zweimal kurzes i (wie in „Insel“) oder sogar gemischt „Krietick“ – einmal langes i (wie in „die“) und dann kurzes (wie in „Insel“)?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

anders als bei der Rechtschreibung gibt es im Prinzip keine offizielle Aussprache des Deutschen. Es gibt aber einen allgemeinen Konsens, wie Wörter ausgesprochen werden. Diese Angaben finden Sie in den verschiedenen Wörterbüchern.

Für „Kritik“ geben die meisten Wörterbücher an, dass es auf der zweiten Silbe betont wird und dass das zweite i lang ist. „Kritik“ reimt sich also auf zum Beispiel „antik“ und „Freak“:

so antik ist die Kritik

In einigen Wörterbüchern wird auch eine Variante mit kurzem zweiten i angegeben. Dann reimt „Kritik“ sich auf „Blick“ oder „erschrick“:

ein Blick auf die Kritik

Viele Wörter, die auf betontes -ik enden, haben diese beiden Aussprachevarianten: Sie werden im Allgemeinen mit langem zweitem i gesprochen, aber die Aussprache mit mit kurzem zweitem i kommt (insbesondere in Österreich) auch vor. So können Wörter wie „Politik“, „Fabrik“, „Mathematik“ und „Physik“ sich je nach Aussprache a) auf „Freak“ oder b) auf „Blick“ reimen:

a) ein Freak in der Politik/Fabrik/Mathematik/Physik
b) der Blick auf die Politik/Fabrik/Mathematik/Physik

Manchmal wird das Wort „Kritik“ auch auf der ersten Silbe betont: /Krittik/ (wie „mittig“) oder /Krietik/ (wie sonst nichts?). Die Erstbetonung gilt als nicht standardsprachlich, sie ist aber nicht ganz unverständlich. Auf -ik endende Wörter werden nämlich häufig auf der vorletzten Silbe betont: „Problematik“, „Linguistik“, „Grafik“, „Kinetik“, „Nautik“, all diese Wörter enden auf unbetontes -ik. Und dann gibt es noch „Kolik“, das gemäß den Angaben in den Wörterbüchern sowohl auf der ersten als auch auf der zweiten Silbe betont sein kann: „Kolik“ oder „Kolik“.

Fremdwörter, die auf -ik enden, machen es uns also bei der Aussprache nicht einfach. Woran das liegt, ist schwierig zu sagen. Es kann mit der Sprache, aus der wie sie übernommen haben (Französisch, Italienisch, Latein, Griechisch), oder mit dem Einfluss der entsprechenden Adjektive auf -isch zu tun haben. Eine einfache Ausspracheregel kann ich leider nicht anbieten. Entsprechend ist es auch nicht allzu erstaunlich, dass nicht alle ein Wort wie „Kritik“ immer gleich aussprechen. Wenn Sie „Kritik“ auf der zweiten Silbe betonen, liegen Sie aber standardsprachlich sicher richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Wortstellung, wenn „entweder – oder“ Hauptsätze verbindet

Frage

Es geht um die Wortstellung bei der Doppelkonjunktion „entweder … oder …“. Manchmal steht das Verb nach „entweder“ und manchmal steht dort ein Substantiv oder ein Personalpronomen. Zum Beispiel:

Entweder gehe ich nach England arbeiten oder ich studiere in Deutschland.
Entweder ich gehe auf Weltreise oder ich mache eine Rundreise.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

mit „entweder – oder“ werden Wörter, Satzteile und Sätze miteinander verbunden. Der Teil „entweder“ verhält sich aber nicht immer wie eine Konjunktion. Wenn „entweder – oder“ zwei Hauptsätze miteinander verbindet, kann „entweder“ wie eine Konjunktion oder wie ein Adverb verwendet werden.

Als Konjunktion ist „entweder“ kein Teil des ersten Hauptsatzes. Es steht vor dem Hauptsatz, der mit unveränderter Wortstellung folgt:

Entweder ich gehe nach England arbeiten oder ich studiere in Deutschland.
Entweder deine Schwester begleitet dich zur Bank oder sie gibt dir eine Vollmacht.

Als Adverb ist „entweder“ ein Teil des Hauptsatzes und kann an erster Stelle stehen. An zweiter Stelle folgt das gebeugte Verb:

Entweder gehe ich nach England arbeiten oder ich studiere in Deutschland.
Entweder begleitet dich deine Schwester zur Bank oder sie gibt dir eine Vollmacht.

Als Adverb kann „entweder“ auch im Satzinneren stehen:

Ich gehe entweder nach England arbeiten oder ich studiere in Deutschland.
Deine Schwester begleitet dich entweder zu Bank oder sie gibt dir eine Vollmacht.

Mit dieser Wortstellungsvielfalt steht „entweder – oder“ nicht alleine da. Auch zu „nicht nur – sondern auch“, „sowohl – als/wie auch“ und „weder – noch“ gibt es Ähnliches zu sagen, wenn sie Hauptsätze miteinander verbinden. Mehr dazu hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

„Prost Freiheit!“ oder „Prost, Freiheit!“?

Frage

Eine Schweizer Zeitung titelt: „Prost Freiheit“. Ein Kollege und ich fragen uns, wie es hier ums Komma steht. Der Duden hat Beispiele unter „pros(i)t“ verzeichnet, etwa „prosit allerseits“ oder „prosit Neujahr“, alle ohne Komma. Aber handelt es sich beim Beispiel im Betreff um den gleichen Fall? Wir fragen uns, ob nicht nach der Grundregel (Anrede) das Komma stehen sollte.

Antwort

Guten Tag Herr F.,

ob nach „pros(i)t“ ein Komma steht oder nicht, hängt davon ab, was gemeint ist. Wenn eine Anrede folgt, steht vor ihr ein Komma:

Prost, Antoinette!
Prosit, liebe Freunde!
Prosit, sehr geehrte Damen und Herren!

Bei anderen Formulierungen hilft es, daran zu denken, dass „prosit“ eigentlich eine lateinische Verbform ist mit der Bedeutung „es möge nützen“, „es sei zuträglich“.

Prosit Neujahr!  (Das neue Jahr sei zuträglich)
Prost Mahlzeit!  (Die Mahlzeit möge zuträglich sein)
Prost allerseits!  (Es möge allerseits zuträglich sein; oder: Das Prost soll allerseits gelten)

Die „Übersetzungen“ in Klammern zeigen, weshalb in diesen Fällen besser kein Komma nach „pros(i)t“ steht.

Beim Titel, den Sie zitieren, hängt es also davon ab, ob die Freiheit angesprochen und ihr zugeprostet wird („Prost, Freiheit!“) oder ob gemeint ist, die Freiheit möge zuträglich sein („Prost Freiheit!“). Ich nehme an, dass der Artikel eine Lockerung der Coronamaßnahmen in der Schweiz behandelt, nämlich die Öffnung der Terrassen von Cafés und Restaurants. Ich denke deshalb, dass vielleich sogar beide Lesungen gemeint sein könnten. Diese Doppeldeutigkeit wäre allerdings weder mit noch ohne Komma darstellbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Test, Testen, Testung

Frage

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist häufig und zunehmend(?) von „Testungen“ die Rede. Besteht ein Bedeutungs-/Verwendungsunterschied zwischen „Test“ und „Testung“? Welche Form empfehlen Sie?

Antwort

Guten Tag Herr T.,

ich gehe davon aus, dass „Testung“ ursprünglich ein fachsprachliches Wort ist und dort eventuell eine besondere Bedeutung hat. Ob das so ist und aus welcher „Fachecke“ es genau stammt, weiß ich leider nicht. In der Allgemeinsprache bedeutet es „das Testen“ oder „das Getestetwerden“. Wer das Wort mag, kann es verwenden, denn es ist ein regelmäßig vom Verb „testen“ abgeleitetes Substantiv. Ich persönlich halte es aber in Texten, die an die Allgemeinheit gerichtet sind, für eher unschön und zu gewichtig und würde „der Test“, „die Tests“ oder „das Testen“ statt „die Testung“ verwenden:

Die Testung darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Der Test darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.

der Raum, in dem die Testung durchgeführt wird
der Raum, in dem die Tests durchgeführt werden

Am Montag wird mit der Testung der Schüler begonnen
Am Montag wird mit dem Testen der Schüler begonnen

Vielleicht dient die Verwendung von „Testung“ manchmal auch dazu, etwas lexikalische Abwechslung in die zurzeit leider viel zu zahlreichen Berichte über Corona-Tests zu bringen. Nach siebenmal „Test“ kann „Testung“ tatsächlich etwas Abwechslung bringen. Sonst würde ich aber „Test“ und „Testen“ dem schwerfälligen „Testung“ vorziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Nebensätze sind nicht immer weglassbar

Immer wieder werden Fragen gestellt, die von der Annahme ausgehen, dass nur in Kommas gesetzt werden muss, kann oder darf, was weggelassen werden kann. Das ist nicht so, auch nicht bei Nebensätzen. Nebensätze können nämlich ganz verschiedene Funktionen haben und bei Weitem nicht immer weggelassen werden.

Frage

Welche Sätze in Kommas kann man weglassen? Wenn man sie weglässt, muss sich doch wohl ein sinnvoller Satz ergeben. Beispiel:

Es konnte ein Zusammenhang zwischen Eltern, die sich in der Pandemie allein mit ihren Kindern befanden, und dem wahrgenommenen Stress aufgezeigt werden.
Es konnte ein Zusammenhang zwischen Eltern und dem wahrgenommenen Stress aufgezeigt werden.

Hier geht es nicht. Aber gibt es Situationen, wo es geht?

Antwort

Guten Tag Herr H.,

wenn man einen Nebensatz weglässt, muss nicht unbedingt ein vollständiger oder sinnvoller Satz übrig bleiben. Ein Nebensatz kann nämlich im übergeordneten Satz verschiedene Funktionen haben, die zum Teil obligatorisch sind. Hier ein paar Beispiele, in denen ohne Nebensatz weder grammatisch noch inhaltlich ein vollständiger Satz vorhanden ist:

– Nebensatz = Subjekt

Dass du mir zustimmst, erstaunt mich.
Erstaunt mich = kein vollständiger Satz

– Nebensatz = Objekt

Er sagt, dass du recht hast.
Er sagt = kein vollständiger Satz

– Nebensatz = obligatorische Adverbialbestimmung

Wir wohnen jetzt, wo wir schon immer wohnen wollten.
Wir wohnen jetzt = kein vollständiger Satz

– Nebensatz = Prädikativ

Werde nicht, wie dein Vater war!
Werde nicht = keine vollständiger Satz

Es gibt auch Nebensätze, die im Prinzip weggelassen werden können: Attributsätze und die Adverbialsätze. Attributsätze sind Relativsätze, die ein Wort im übergeordneten Satz näher bestimmen:

Kennst du die Frau, die dort drüben steht?
Kennst du die Frau?

Ich finde den Witz, über den ihr lacht, gar nicht lustig.
Ich finde den Witz gar nicht lustig.

Rein formal ist das Weglassen von Attributsätzen immer möglich. Bei der Bedeutung sieht es allerdings anders aus: Je nachdem wie wichtig die nähere Bestimmung für das Verständnis des Ganzsatzes ist, kann ein Relativsatz mehr oder weniger gut weggelassen werden. Wenn ein Relativsatz wichtige Informationen für das Verständnis des Ganzsatzes enthält, ist er nur schlecht weglassbar, weil dann kein allzu sinnvoller Satz mehr übrig bleibt. Das gilt auch für Ihren Beispielsatz:

Es konnte ein Zusammenhang zwischen Eltern, die sich in der Pandemie allein mit ihren Kindern befanden, und dem wahrgenommenen Stress aufgezeigt werden.

Rein formal ist der Satz auch ohne den Relativsatz „die sich in der Pandemie allein mit ihren Kindern befanden“ korrekt formuliert. Ohne den Relativsatz wird aber nur gesagt, dass ein Zusammenhang zwischen Eltern und Stress festgestellt wurde. Die meisten Mütter und Väter werden bestätigen, dass das Elterndasein mit Stress verbunden sein kann, aber die Aussage ist so zu allgemein und entspricht nicht mehr dem, was eigentlich ausgesagt werden soll.

Ähnliches gilt für die Adverbialsätze (Temporalsätze, Lokalsätze, Modalsätze, Begründungssätze usw.). Auch hier gilt: Je nachdem wie wichtig die Adverbialbestimmung für das Verständnis des Ganzsatzes ist, kann ein Adverbialsatz mehr oder weniger gut weggelassen werden.

Das bedeutet auch, dass die Weglassprobe bei der Kommasetzung nicht funktioniert. Auch wenn ein Nebensatz nicht weggelassen werden kann, muss er durch Kommas abgetrennt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp