Konjunktiv II: Bräuchte es auch „wöllte“ und „söllte“?

Frage

Ich höre immer mehr die Verbform „wöllte“ statt „wollte“ (als Konjunktiv). Dies scheint mir eine Analogie-Bildung zu „könnte“ zu sein, ist aber wohl (noch?) nicht korrekt. Wann kommt dann „söllte“? Was meinen Sie?

Antwort

Guten Tag Herr D.,

es ist tatsächlich anzunehmen, dass die Form wöllte eine Analogiebildung zu könnte, dürfte, müsste und wüsste ist. Durch den Umlaut unterscheiden sich diese Konjunktivformen deutlich vom Indikativ konnte, durfte, musste und wusste. Bei wollen und sollen hingegen wird nicht umgelautet (die Antwort auf die Frage nach dem Warum muss ich Ihnen an dieser Stelle schuldig bleiben). Dadurch gibt es bei wollen und sollen wie bei den regelmäßig konjugierten Verben keinen Unterschied zwischen dem Indikativ Präteritum und dem Konjunktiv II (Konjunktiv Präteritum): Die Form lautet in beiden Fällen wollte bzw. sollte.

Indikativ Präteritum Konjunktiv II (Präteritum)
durfte dürfte
konnte könnte
musste müsste
wusste wüsste
sollte sollte
wollte wollte

Es ist deshalb gar nicht so erstaunlich, dass die Formen wöllte und seltener auch söllte gebildet werden. Sie sind nicht nur in Übereinstimmung mit den entsprechenden Formen der anderen Modalverben (sowie von wissen), sondern auch ganz praktisch, weil sie den Konjunktiv so schön deutlich angeben.

Üblich und akzeptiert sind wöllte und söllte aber dennoch nicht. Ob oder wann es ihnen einmal gelingen wird, in die Standardsprache einzudringen, ist schwierig zu sagen. Vorläufig kommen sie dafür noch nicht häufig genug vor.

Eine andere Form, die mit den Modalverben verwandt ist, hat dies schon geschaft: bräuchte. In vielen Wörterbüchern und Grammatiken gilt bräuchte neben der regelmäßigen Form brauchte als standardsprachlich akzeptierte Konjunktivform.

Indikativ Präteritum Konjunktiv II (Präteritum)
brauchte brauchte/bräuchte

Während also die Verwendung von bräuchte mittlerweile mehr oder weniger problemlos ist (es gibt immer noch strengere Sprachhüter und -hüterinnen, denen diese Form gar nicht zusagt), sollte man die Formen wöllte und söllte (noch?) vermeiden, so praktisch sie auch sein mögen.

Diese Formen zeigen sehr schön, dass vieles, was in der Sprache als richtig gilt, weniger mit Logik und Effizienz als vielmehr mit allgemeinem Gebrauch und Konsens zu tun hat: Wenn es konnte/könnte, durfte/dürfte und musste/müsste heißt (Indikativ/Konjunktiv), müsste es logischerweise und praktischerweise auch wollte/wöllte und sollte/söllte sein. Gebräuchlich und akzeptiert sind aber nur wollte/wollte und sollte/sollte. Bei brauchte/brauchte bzw. brauchte/bräuchte ist heute sogar beides (mehr oder weniger) akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Der Schlusspunkt eines zitierten Satzes

Frage

Ich habe eine Frage zur richtigen Verwendung von Satzschlusszeichen in Kombination mit Anführungszeichen. Wenn ich beispielsweise den Satz „Der Satz ‚Die Kinder sitzen auf den Fahrrad‘ ist ungrammatisch“ habe, stellt sich mir die Frage, ob nach „Fahrrad“ ein Punkt gesetzt werden darf. Mir ist klar, dass ein Ausrufezeichen gegebenenfalls korrekt wäre, doch wie steht es mit dem abschließenden Punkt?

Antwort

Guten Tag Herr C.,

der Schlusspunkt eines zitierten Satzes kann tatsächlich für Kopfzerbrechen sorgen. Häufig fällt er nämlich weg, aber nicht immer.

Wenn ein eingeleitetes Zitat am Anfang des Ganzsatzes steht oder in den Ganzsatz eingebettet ist, fällt der Schlusspunkt des Zitats gemäß § 92 der Rechtschreibregelung weg:

„Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“, steht dort. Dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“, aber dieser Satz ist ungrammatisch.

Der Schlusspunkt eines zitierten Satzes steht nur dann, wenn das eingeleitete Zitat den Gesamtsatz abschließt. Dafür fällt dann der Schlusspunkt des Gesamtsatzes weg:

Dort steht: „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad.“ Dieser Satz ist ungrammatisch.

Wie sieht es nun aus, wenn das Zitat nicht wie oben eingeleitet  ist, sondern wie in Ihrem Beispiel in den Satz integriert wird? – Auch wenn ein zitierter Satz in den Ganzsatz integriert ist, fällt sein Schlusspunkt weg:

Der Satz „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“ ist ungrammatisch.
Wer „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“ schreibt, macht einen Kasusfehler.

Das gilt auch für den eher seltenen Fall, dass ein integriertes Zitat am Ende des Gesamtsatzes steht:

Der Text endet mit einem ungrammatischen „Die Kinder sitzen auf den Fahrrad“.

Der Punkt ist übrigens das einzige der Satzschlusszeichen, das sich so ziert. Das Fragezeichen und das Ausrufezeichen werden immer geschrieben, ganz gleich, ob das Zitat eingeleitet oder integriert ist, und ganz gleich, ob es am Anfang, in der Mitte oder am Schluss steht:

„Setzt euch auf den Fahrrad!“, steht dort. Dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Setzt euch auf den Fahrrad!“, aber dieser Satz ist ungrammatisch.
Dort steht: „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“ Dieser Satz ist ungrammatisch.

Der Satz „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“ ist ungrammatisch.
Wer „Setzt euch auf den Fahrrad!“ schreibt, macht einen Kasusfehler.
Der Text endet mit einem ungrammatischen „Sitzen die Kinder auf den Fahrrad?“.

Beim letzten Beispielsatz stolpere auch ich, aber nach § 94.2 der Rechtschreibregelung endet der Satz tatsächlich mit drei Satzzeichen (siehe auch hier für noch „haarsträubendere“ Anhäufungen von Satzzeichen).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Sich kümmern ohne „um“?

Frage

Braucht „sich kümmern“ unbedingt ein Objekt? Ich höre immer öfter den Satz „Ich kümmere mich“ und vermisse danach ein „um die Kinder/diese Sache/Angelegenheit“ oder wenigstens ein „darum“. Was sagt die deutsche Grammatik dazu?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

was sich kümmern genau braucht, hängt von der Sprachebene ab. In der Standardsprache gehört sich kümmern (sorgen für, sich befassen mit) zu den Verben, die obligatorisch mit einem Präpositionalobjekt stehen. Es verlangt ein Objekt mit um oder ein stellvertretendes darum:

sich um jemanden/etwas kümmern

Ich kümmere mich um die Kinder.
Wer kümmert sich um die Verpflegung?
Kümmere dich um deine eigenen Angelegenheiten!

Ich kümmere mich um sie.
Wer kümmert sich darum?
Kümmere dich darum!

In der Umgangssprache hingegen (und nicht nur dort) wird sich kümmern manchmal ohne um oder darum verwendet:

Ich kümmere mich.
Wer kümmert sich und an wen kann man sich wenden?

In der Standardsprache ist die Verwendung von sich kümmern ohne um/darum aber, wie gesagt, nicht üblich. Sie erwarten also zu Recht ein um, wenn Sie sich kümmern hören oder lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Ohne um kommt das nicht reflexive kümmern (angehen, betreffen) aus, das mit einem Akkusativobjekt steht:

etwas kümmert jemanden
Was kümmert mich ihre Meinung?
Wie wir es organisieren, braucht euch nicht zu kümmern.

Beim Lesen- und Schreibenlernen

Frage

„Viel Spaß und Geduld beim Rechnen, Lesen und Schreiben Lernen“

Je länger ich mir den Satz anschaue, desto verwirrter bin ich. Es geht um das „beim Rechnen, lesen, schreiben Lernen.“ Das „beim“ bezieht sich doch auf das Lernen, daher wird es in dem Fall doch großgeschrieben. Beim Rest bin ich mir nicht ganz sicher.

Antwort

Guten Tag Frau K.,

das „beim“ bezieht sich nicht nur auf Lesen, sondern auf alle folgenden Infinitive. Es wird nur nicht jedesmal wiederholt:

Viel Spaß und Geduld beim Rechnen, Lesen und Schreibenlernen
= Viel Spaß und Geduld beim Rechnen, beim Lesen und beim Schreibenlernen.

Gemeint ist wahrscheinlich aber das Folgende:

Viel Spaß und Geduld beim Rechnen-, Lesen- und Schreibenlernen
= Viel, Spaß und Geduld beim Rechnenlernen, beim Lesenlernen und beim Schreibenlernen.

Substantivierte erweiterte Infinitive werden zusammengeschrieben, wenn sie aus zwei Teilen bestehen (zum Beispiel: das Autoputzen, gemeinsames Kaffeetrinken, beim Zusammenwohnen). Das gilt auch dann, wenn eine Wortgruppe mit zwei Infinitiven substantiviert wird:

einkaufen gehen → das Einkaufengehen
arbeiten müssen → das traditionelle Arbeitenmüssen
schreiben lernen → beim Schreibenlernen

Das erklärt, warum in beiden Fällen oben Schreibenlernen zusammengeschrieben wird:

beim Schreibenlernen

Bei Zusammenziehungen der folgende Art muss für den wegfallenden Wortteil ein Ergänzungsstrich geschrieben werden:

das Zugfahren und das Busfahren → das Zug- und Busfahren
beim Lesenlernen und beim Schreibenlernen → beim Lesen- und Schreibenlernen

Das erklärt, warum bei der zweiten (und wahrscheinlicheren) Bedeutung Ergänzungsstriche verwendet werden müssen:

beim Rechnen-, Lesen- und Schreibenlernen

Hier müssen also gleichzeitig zwei Regeln beachtet werden, die im Zusammenhang mit Infinitiven zu (auf den ersten Blick) ungewöhnlichen Schreibungen führen. Kein Wunder, dass Sie unsicher geworden sind und dass solche Wendungen häufig nicht ganz korrekt geschrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Die Schreibweise beim Schreiben lernen ist auch möglich, sie hat aber eine andere Bedeutung: während des Schreibens lernen.

beim Schreibenlernen = während man schreiben lernt
beim Schreiben lernen = lernen, während man schreibt

Davon und da … von

Frage

Darf man „davon“ einfach trennen? Ist „Da habe ich schon von gehört“ auch richtig oder stimmt nur „Davon habe ich schon gehört“?

Antwort

Guten Tag Frau S.,

in der Standardsprache werden daran darauf, daraus, dabei, dadurch, dafür, dagegen, dahinter, darin/darein, damit, danach, daneben, darüber, darum, darunter, davon, davor, dazu, dazwischen nicht getrennt. Als richtig gilt im Standarddeutschen nur:

Davon habe ich schon gehört.
Dafür haben sie viel Geld bezahlt.
Ich habe nichts damit zu tun.
Sie wollten nichts dagegen unternehmen.

Er konnte sich nicht daran gewöhnen.
Ich habe schon viel darüber gelesen.
Sie hat schwer darunter gelitten.
Wie kommst du denn darauf?

Die getrennten Formen kommen – je nach Region mehr oder weniger häufig – in der Umgangssprache vor. Sie gelten standardsprachlich als nicht korrekt:

Da habe ich schon von gehört.
Da haben sie viel Geld für bezahlt.
Ich habe da nichts mit zu tun.
Sie wollten da nichts gegen unternehmen

Bei den Formen mit eingeschobenem r (daran, darauf usw.) steht anstelle der einfachen Präposition die entsprechende Form mit dr-:

Er konnte sich da nicht dran gewöhnen.
Ich habe da schon viel drüber gelesen.
Sie hat da schwer drunter gelitten.
Wie kommst du denn da drauf?

Auch mit Verdoppelung des da:

Da habe ich schon davon gehört.
Da haben sie viel Geld dafür bezahlt.
Ich habe da nichts damit zu tun.
Sie wollten da nichts dagegen unternehmen.
Er konnte sich da nicht daran gewöhnen
usw.

Siehe auch die entsprechenden Angaben auf dieser Seite in der LEO-Grammatik.

Die getrennten Formen gelten, wie bereits gesagt, in der deutschen Standardsprache als zu vermeiden oder als nicht richtig. Die einen verstehen vielleicht kaum, was an den getrennten Formen falsch sein soll, während sie anderen wahrscheinlich ein Gräuel sind. Die Ablehnung der getrennten Formen hat nichts mit sprachinterner Logik zu tun. Es ist ein stilistischer Entscheid. Das sieht man gut, wenn man kurz über die Sprachgrenze schaut: Im Niederländischen, einer Sprache die eng mit der unseren verwandt ist, gibt es (fast) dieselben Adverbien. Sie werden sehr häufig getrennt verwendet, und zwar auch in der Standardsprache:

Daarvan weet ik niets / Daar weet ik niets van.
(Davon weiß ich nichts / Da weiß ich nichts von.)

Da man den Niederländischsprechenden kaum kollektiv sprachliche Inkompetenz vorwerfen kann, muss man davon ausgehen, dass die getrennten Formen kein Ding der Unmöglichkeit sind. Im Deutschen sollten die getrennten Formen „trotzdem“ nur in der Umgangssprache verwendet werden. Grundsätzlich unmöglich sind sie nicht, aber ihr Ansehen ist bei uns (vorläufig noch?) schlecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Verwaltung GmbH, Verwaltungs-GmbH, Verwaltungs GmbH oder Verwaltung-GmbH?

Frage

Auf Briefpapieren (unserer Firma bzw. unserer Lieferanten) wird als persönlich haftende Gesellschafterin, die „Verwaltungs GmbH“ oder „Verwaltung GmbH“ oder „Verwaltungs-GmbH“ oder „Verwaltung-GmbH“ angegeben. Vier Möglichkeiten und nur eine richtig?
 Ich hoffe, dass Sie nicht noch eine Variante aus dem Hut zaubern, sondern es bei einer einzigen Möglichkeit belassen.

Antwort

Guten Tag Herr B.,

bei der Namensgebung ist man nicht verpflichtet, sich an die Rechtschreibregelung zu halten. Insofern sind alle Schreibweisen möglich. Wenn Sie sich an die Rechtschreibregelung halten wollen oder müssen, dann gibt es, je nachdem wie der Firmenname genau aufgebaut ist, zwei Möglichkeiten:

  1. Müller Verwaltungs-GmbH
    (= Müller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Müller Verwaltung GmbH
    (= Müller Verwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Im ersten Fall lautet der Name der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft. Gesellschaft (mbH) ist in den Namen integriert. Im zweiten Fall heißt die Firma Müller Verwaltung mit dem Zusatz GmbH. Welche Schreibung Sie wählen, hängt also davon ab, ob Sie es mit der Firma Müller Verwaltungsgesellschaft mbH (mit Fugen-s und Bindestrich) oder mit der Firma Müller Verwaltung GmbH (ohne Fugen-s und ohne Bindestrich) zu tun haben.

Das gilt auch für andere Namen dieser Art:

  1. Polarfuchs Sportbekleidungs-GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidungsgesellschaft mit beschränkter Haftung)
  2. Polarfuchs Sportbekleidung GmbH
    (= Polarfuchs Sportbekleidung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  1. SB Sicherheits-AG
    (= SB Sicherheits-Aktiengesellschaft)
  2. SB Sicherheit AG =
    (SB Sicherheit, Aktiengesellschaft)

Ein schneller Blick ins Internet oder ein beliebiges Firmenverzeichnis zeigt allerdings, dass sich bei Weitem nicht alle an die Rechtschreibregelung halten, wenn es um den Firmennamen geht. Das ist nicht weiter schlimm, doch wenn Sie es gemäß den Rechtschreibregeln machen wollen, wissen Sie nun, wie es geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Die Unterlagen im Büro (zu) liegen haben – mit oder ohne „zu“?

Frage

Seitdem ich im Osten von Deutschland wohne (ich komme aus Hamburg), höre ich öfter für mich seltsame Konstrukte:

Ich habe hier Herrn Meier zu sitzen.
Die Unterlagen habe ich im Büro zu liegen.

Meiner Meinung nach ist das „zu“ hier falsch. Natürlich gibt es andere Sätze, wo dies korrekt wäre: „Ich habe noch viel zu tun.“

Für mich ist der Unterschied, daß sich das „tun“ auf das Subjekt bezieht, das „sitzen“ oder „liegen“ sich aber auf das Objekt bezieht. Ich konnte eine Begründung bislang aber nicht grammatikalisch einwandfrei auflösen …

Antwort

Guten Tag Herr E.,

es handelt sich bei diesem zu tatsächlich um eine regionalsprachliche Erscheinung bei einer besonderen Konstruktion.

In der Standardsprache steht der Infinitiv der Verben stehen, liegen, hängen u. a. ohne zu, wenn er von haben abhängig ist, wenn eine Ortsangabe gemacht wird und wenn ausgesagt wird, dass jemand oder etwas an diesem Ort in gewisser Weise zur Verfügung steht (vgl. hier). Zum Beispiel:

Ich habe den Wagen vor der Tür stehen.
Sie hat viel Geld auf der Bank liegen.
Ich habe noch ein schwarzes Kleid im Schrank hängen.
Was hast du denn alles in deiner Tasche stecken?
Er hat seine Mutter bei sich wohnen.

Dabei entspricht der Akkusativ hier tatsächlich dem Subjekt des Infinitivs: Wagen ist Subjekt zu stehen, Geld Subjekt zu liegen usw. Wir haben es mit einem Akkusativ mit Infinitiv (a. c. i.) zu tun wie zum Beispiel bei Ich höre ihn kommen und Wir lassen die Kinder draußen spielen.

Entsprechend sollten auch Ihre Beispielsätze standardsprachlich ohne zu stehen:

Ich habe hier Herrn Meier sitzen.
Die Unterlagen habe ich im Büro liegen.

Bei dieser Konstruktion ist in gewissen Regionalsprachen die Verwendung von zu üblich (gemäß den Angaben in der Variantengrammatik vor allem im Osten Deutschlands), sie gilt standardsprachlich aber als nicht korrekt. Es heißt also standardsprachlich besser nicht:

Ich habe hier Herrn Meier zu sitzen.
Die Unterlagen habe ich im Büro zu liegen.

Wer sich in diesen Regionen der örtlichen Umgangssprache statt der Standardsprache bedient, macht hier aber auch mit zu nicht wirklich etwas falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Kongruenz: Frau M., Sie sind es, die verwirrt sind/ist?

Frage

Ich habe kürzlich folgenden Satz gelesen: „Frau Meier, Sie sind es, die verwirrt sind“. Ist „sind“ hier korrekt oder müsste es nicht vielmehr „ist“ heißen?

Antwort

Guten Tag Frau P.,

richtig ist hier tatsächlich die dritte Person Einzahl:

Frau Meier, Sie sind es, die verwirrt ist.

Das Verb des Relativsatzes richtet sich nach dem Relativpronomen die (das hier ein Singular ist), nicht nach dem Sie im übergeordneten Satz. Dass hier sind nicht allzu falsch klingt, hat wahrscheinlich damit zu tun, dass die Form die auch ein Plural sein kann, der zur Pluralform sein passt:

Meine Damen und Herren, Sie sind es, die verwirrt sind.

In Ihrem Beispielsatz ist die aber eine weibliche Singularform. Das sieht man gut, wenn man nicht Frau Meier, sondern Herrn Meier Verwirrtheit unterstellt:

Herr Meier, Sie sind es, der verwirrt ist.

Wenn in einem Relativsatz das Relativpronomen Subjekt ist und sich auf ein Personalpronomen der 1. oder der 2. Person oder die Höflichkeitsform Sie bezieht, richtet sich das Verb des Relativsatzes nach dem Relativpronomen und nicht nach dem Bezugswort im übergeordneten Satz. Also auch zum Beispiel:

Ich bin es, der /die es zuerst gesehen hat.
Du bist es, der/die immer alles besser weiß.

Wenn dies einmal holprig klingt oder einfach nicht gefällt, kann das Personalpronomen wiederholt und in den Relativsatz „eingebaut“ werden. Dann richtet sich das Verb nach dem Personalpronomen:

Wie geht es dir, der/die so krank gewesen ist?
→ Wie geht es dir, der/die du so krank gewesen bist?

Ich, der/die sich nie geweigert hat
→ Ich, der/die ich mich nie geweigert habe

Das verstehen Sie, Herr M., der schon lange hier wohnt, besser als wir.
→ Das verstehen Sie, Herr M., der Sie schon lange hier wohnen, besser als wir.

Das verstehen Sie, Frau M., die schon lange hier wohnt, besser als wir.
→ Das verstehen Sie, Frau M., die Sie schon lange hier wohnen, besser als wir.

Ich hoffe nur, dass Sie, Frau P., die diese Frage gestellt hat / die Sie diese Frage gestellt haben, nach dieser Erklärung nicht verwirrter sind als vorher.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Warum „demzufolge“, aber nicht „derzufolge“?

Frage

Wenn ich das Wort derzufolge/der zufolge google, finde ich keine oder unterschiedliche Antworten zur Zusammen- oder Getrenntschreibung.

Antwort

Guten Tag Frau M.,

die zusammengeschriebene Form demzufolge findet man in allen Wörterbüchern. Warum steht aber in keinem von ihnen die weibliche Form derzufolge? Eine erste, vorerst vielleicht eher rätselhafte Antwort könnte sein: Nach der Rechtschreibregelung gibt es die männliche Form demzufolge auch nicht.

Zusammen schreibt man nur das Adverb (Konjunktionaladverb) demzufolge, das die Bedeutung folglich, demnach, deshalb hat:

Wir betreuen eine namhafte Kundschaft und haben demzufolge aussagekräftige Referenzen vorzuweisen.

Diese Gebühren sind nicht einklagbar. Demzufolge müssen sie nicht bezahlt werden.

Dieses demzufolge ist (oder war ursprünglich) eine Verbindung mit dem unpersönlichen sächlichen dem, die zu einem Adverb geworden ist (dem Gesagten zufolge, dieser Sache zufolge).

Getrennt schreibt man den Relativanschluss mit zufolge, und zwar nach männlichen und sächlichen Bezugswörtern (Bedeutung: gemäß dem):

der Vertrag, dem zufolge Klagen keine aufschiebende Wirkung haben

Es wird ein Gesetz eingeführt, dem zufolge jeder Bürger und jede Bürgerin verpflichtet ist …

Die weibliche Form kann nur als solcher Relativanschluss verwendet werden (Bedeutung: gemäß der). Man schreibt sie entsprechend immer getrennt:

die Einigung, der zufolge Klagen keine aufschiebende Wirkung haben

Es wird eine Bestimmung eingeführt, der zufolge jeder Bürger und jede Bürgerin verpflichtet ist …

Das erklärt, warum man derzufolge nicht in den Wörterbüchern findet. Richtig geschrieben ist nur der zufolge. Dass in „freier Sprachwildbahn“ trotzdem hin und wieder fälschlich zusammengeschriebenes demzufolge oder derzufolge vorkommt, hat wahrscheinlich damit zu tun, dass die Unterscheidung zwischen dem Adverb und dem Relativanschluss nicht allen bekannt oder immer bewusst ist. Es ist ja wirklich nicht immer einfach.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

Vierzehntagesfrist oder 14-Tage-Frist: es oder e und wie viele Bindestriche?

Frage

Bei der Angabe von Fristen stolpere ich immer wieder über die Problematik der Setzung eines Fugen-s und der Bindestriche. Hier mein konkretes Beispiel: „14-Tage-Frist“.

Die Regeln habe ich mir schon mehrfach angeschaut. Wenn ich auf die Suche im Internet gehe, finde ich alle möglichen, zum Teil auch sicher falsche Schreibweisen und weiß daher nicht, wie ich es richtig machen soll bzw. welche Variationsmöglichkeiten ich habe.

Ich würde die Schreibweise „14-Tage-Frist“ für richtig halten, möglich erscheint mir auch „14-Tagesfrist“. Ich finde aber auch „14-Tages-Frist“ und „14-Tagefrist“. Was ist richtig?

Antwort

Guten Tag Herr B.,

Vierzehntagefrist oder Vierzehntagesfrist? Bildet man diese Zusammensetzung mit dem Fugenelement e oder es? Die Form der Kompositionsfuge hat im heutigen Deutschen meistens keine Bedeutung mehr. Die Fugenelemente sind aus Genitiv- und Pluralendungen entstanden, sie haben aber ihre Bedeutung weitgehend verloren. Weiter gibt es nur wenige feste Regeln für die Verwendung der Fugenelemente. Beim Wort Tag in Zusammensetzungen greift keine dieser Regeln. Richtig ist dann, was üblich ist.

Bei der Zusammensetzung, um die es in Ihrer Frage geht, sind zwei Formen üblich: einerseits Vierzehntagesfrist wie Tagesfrist, andererseits Vierzehntagefrist wie Dreitagebart oder Fünftagewoche. Ich würde die Variante mit e wählen, die Variante mit es ist aber ebenfalls gebräuchlich und nicht falsch. Die Fugenelemente e und es haben, wie gesagt, die Bedeutung ‚Plural‘ bzw. ‚Genitiv‘ weitgehend verloren.

Geschrieben wird so, wie die Form ausgesprochen wird, also mit e oder mit es. Es gibt nach der Rechtschreibregelung die folgenden Möglichkeiten:

Vierzehntagefrist / 14-Tage-Frist
Vierzehntagesfrist / 14-Tages-Frist

Nicht richtig ist hier die Schreibweise mit nur einem Bindestrich nach 14 (also nicht: *14-Tagefrist o. *14-Tagesfrist). Bei Zusammensetzungen mit Wortgruppen mit Ziffern steht zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich (zum Beispiel: 100-Meter-Lauf, 4-Zimmer-Wohnung, 7-Monats-Kind neben Hundertmeterlauf, Vierzimmerwohnung, Siebenmonatskind).

Die Wahl des Fugenelementes und der Schreibweise liegt bei Ihnen. Wenn Sie eine der vier Varianten gewählt haben, sollten Sie allerdings innerhalb eines Textes oder einer Textreihe möglichst dabei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp